Frau Mache,
Herzlichen Dank, auch im Namen meiner Mutter und meiner bislang drei geschiedenen Frauen, für die Offenheit Ihres Briefes, datiert im kühlen November zum Tage 9 des selbigen Monats und in Antwort auf meine Klage beim Sozialgericht, in dem Sie mir entweder suggerieren wollen, dass Sie lügen, Bilanzfälschung betreiben oder eine erdachte Bilanz als Berechnungsgrundlage her nehmen.
Es beginnt gleich bei dem Briefkopf, der mir wie ein Unikum erscheint, firmieren Sie dort doch als ‘Frau Mache’. Na ja, gut, man erwartet nicht viel von Jobcenter Mitarbeitern. Zwei Zeilen tiefer erfahre ich zumindest aus Ihrer Email Adresse eine Erleuchtung: <Ulrike.Mache@jobcenter-ge.de>. Na, das ist doch was.
Zu Ihrem Schreiben vom 9. Nov. 2012 das Bezug auf meine Klage beim Sozialgericht nimmt, die sich auf den Bewilligungszeitraum vom Nov./Dez. 2012 und Jan. bis April 2013 bezieht und eine falsche Berechnung bemängelt: Sie schreiben dort, “Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nämlich voraus, dass der geltend gemachte Anspruch glaubhaft gemacht ist”.
Die Berechnung von Frau Strama ist falsch, da sie sich auf eine EKS bezieht, die ihr gar nicht vorliegt. Meine letzte EKS bezog sich auf die Monate Mai bis Okt. 2012. Frau Strama’s Berechnung vom 26. Okt. 2012 für den Monat November 2012 und folgende kann also nur auf einer von ihr erdachten und nicht vorhandenen EKS beruhen. Lügen Sie also? Oder extemporieren Sie mittels einer fiktiven EKS?
Eine hellseherische Möglichkeit bestünde, indem Sie meine am 12. November, also 3 Tage nach Ihrem Schreiben, eingereichte neue EKS herbei ziehen. Doch auch dies wäre nicht möglich, denn aus dieser ergeben sich ganz andere Verkaufszahlen. Kurzum, Ihre Argumentationskette basiert auf falschen Angaben, und das wissen Sie!
Auf der zweiten Seite Ihres Briefes erwecken Sie in mir den Eindruck mangelnder Intelligenz und des Unvermögens eine schlüssige Argumentation zu leisten. Sie erwähnen meine frühere Klage beim Sozialgericht. Zu Ihrer Kenntnisnahme, diese Klage bezog sich auf den Bewilligungszeitraum vom Mai bis Oktober 2012. Meine jetzige Klage bezieht sich auf den Zeitraum Nov./Dez. 2012 und Jan. bis April 2013. Sie müssen sich mehr konzentrieren!
Für mich setzt ‘der Erlass einer einstweiligen Anordnung (setzt) nämlich voraus, dass man nicht lügt’.
Danke
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