“Once they hit thirty,
it’s like someone turns off a light.”
RE. Ihr vorlautes Schreiben vom 13. Nov. 2012 “Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion”
Namaste bahini Elisabeth Baum,
Ich habe das Gefühl, dass Sie sich gerade vor lauter femininem Selbstfindungsdrang selber zu überholen anschicken. Das Problem ist meist in übersteigerter Kadenz im Verhältnis zur relativen Lokomotion zu suchen. Es geriert sich oftmals schwierig, die Bipedie in Kongruenz mit der jeweils aktuellen von der Leyen’schen Frauenquote zu bringen. Sie können mir folgen, oder??
Sie sandten mir am 25. Okt. 2012 eine Eingliederungserklärung per Verwaltungsakt.
Sie wissen um die Widerspruchsfrist auf Behördenbescheide???
Sie beträgt einen Monat!
Bis dahin geben Sie keinen Muckser von sich. Capisce, ragazza! Oder in Nepali: bhujnu, bahini?!
Ihnen scheint ausserdem nicht die gesamte Bandbreite des § 24 SGB X, insbesondere einiger Urteile hierzu, bekannt zu sein.
Googlen Sie mal.
Om mani padme hum,
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