11/15/2013

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZWEIFELT AN KOMPETENZ VON JOBCENTER MITARBEITERN

ursprünglich veröffentlicht am 10.10.2012

Oh Jesus fucking Shiva shit! Das kann man nicht erfinden:

In dem PDF Doc. der Arbeitsagentur betitelt:

SGB II Fachliche Hinweise
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II (April 2012)

hier (falls die Schlawiner das nicht deleted haben)

“Sind im Jobcenter eigene Kompetenzen zur Beurteilung der Tragfähigkeit vorhanden, können diese zur Prüfung des Vorhabens genutzt und die Tragfähigkeitsprüfung selbst vorgenommen werden.” (Seite 12)

Die AG geht also davon aus, dass im Jobcenter etliche veritable Idioten herumlaufen.

Auf Seite 11 heisst es z.B.:

“Für die Förderentscheidung ist insbesondere die persönliche Eignung der Gründerinnen und Gründer bzw. der Selbständigen zu prüfen. Wichtige Hinweise zur Beurteilung der Eignung für die konkrete selbständige Tätigkeit können u.a. folgende Anhaltspunkte liefern:
  • vorhandene Kompetenzprofile (z.B.personale oder sozial-kommunikative Kompetenzen, Methodenkompetenz sowie Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz)

  • Bereitschaft, mit finanziellen Einschränkungen und wechselndem Einkommen umzugehen
Den ersten Punkt umzusetzen, hat das JC keine Schwierigkeiten, Mitarbeiter wie Alexander Amann lügen einfach in einer Eingliederungserklärung und dokumentieren damit ihre “personale oder sozial-kommunikative Kompetenz(en)”.

Die Bereitschaft, “mit finanziellen Einschränkungen und wechselndem Einkommen umzugehen”, wird vom Jobcenter auch in beeindruckender Weise sicher gestellt. Nämlich mit Hilfe der Bilanzfälschung über das EKS Formular. Es mag ja bei Internet-Neugründungen durchaus Sinn machen, die EBITDA Bilanzierung anzuwenden, aber ein Jobcenter EKS Formular ist schon mehr Richtung ‘Madoff’.

……….. mehr später vom Wankmeister

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.