11/15/2013

DIE SPIELCHEN DER KOMPAQT

ursprünglich veröffentlicht am 5.2.2009

Nach meinem Schreiben v. 20.1.09 an die Arge zum Zwecke eines “Einstweiligen Rechtsschutz” – wie mir vom Sozialgericht empfohlen – und mit einer generösen Frist zur Beantwortung zum 4. Feb. 09 bedacht, meldet sich die Fa. Kompaqt bei mit der – jawohl – Einladung zu einem Gespräch im Kompetenzzentrum in der Poccistrasse. Wohlgemerkt, ‘Kompetenz’ ist bei der Arge und assoziierten Organisationen als Euphemismus zu verstehen.

Aber nochmals langsam zum Mitschreiben: eine Fristsetzung zur Beantwortung eines Schreibens wird mit einer Einladung zu einem Gespräch beantwortet. Das ist köstlich.

Das Gespräch war heute und hier meine Antwort in Email v. 5. Feb. 09:



An die Fa. Kompaqt



Fristsetzung bis Mittwoch, 11. Feb. 2009



Sehr geehrte Frau Holzer,

Auf mein Schreiben vom 20. Jan. 09 an die Arge luden Sie mich mit Ihrem Schreiben vom 29. Jan. zu einem Gespräch am 5. Feb. 09 bei der Kompaqt ein. Im Ihrem Schreiben hiess es, “Ich möchte mit Ihnen über Ihr Schreiben vom 20.01.2009 Antrag auf “Einstweiligen Rechtsschutz” mit Ihnen sprechen.” (sic!, und Schreiben nicht unterzeichnet).

In meinem Schreiben hatte ich um einen Bescheid bis zum 4. Feb. 09 gebeten. Ein Bescheid ist schriftlich, Frau Holzer. Und die Gepflogenheiten gebieten es, auf ein Schreiben schriftlich zu antworten.

Soweit ich mit der Semantik der deutschen Sprache vertraut bin, bezieht sich das Personalpronomen Nominativ “ich” auf einen selber. Das Gespräch wurde aber zu mindestens 95% seitens der Kompaqt von einem beisitzenden Herren in grauem Haar geführt; Sie sassen lediglich da. Dieser Herr war offensichtlich völlig unvorbeitet oder gab es vor, zu sein, begann er doch mit der Frage, um was es gehe!

Noch etwas zum Thema Stil, werte Frau Holzer. Wenn ich im eigenen Interesse einen Antrag auf “ER” bei der Arge stelle, dann nimmt es sich ein wenig befremdend aus, wenn Sie in besagtem Schreiben die üblichen Drohungen der Arge schablonenhaft einsetzen: ” Dies ist eine Einladung nach dem § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch …. usw. usw.” Ihr Schreiben hat wieder einmal die völlige Dilettanz und Unprofessionalität der Arge unter Beweis gestellt.

Ich habe noch einmal mein damaliges Schreiben angehängt und erwarte schriftlichen Bescheid bis zum Mittwoch, 11. Feb. 09.

Mit besten Grüssen

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