11/15/2013

KOMPAQT: WIR? ANTWORTEN, AUF ANFRAGEN…???

ursprünglich veröffentlicht am 9.3.2009

Brigitte Holzer,
Herzlichen Dank für Ihre Einladung zum 19.3.2009. Dieser Einladung werde ich nicht nachkommen.


Begründung:


Ich hatte Sie in einer Email am 5. Februar um eine schriftliche Begründung mit Fristsetzung für die Ablehnung einer Weiterbildung (Amadeus CRS) gebeten. Sie zogen es vor, dies unbeantwortet zu lassen. Ich mache Sie aufmerksam auf:



Mitwirkungspflicht

http://www.rechtslexikon-online.de/Mitwirkungspflicht.html

Auskunftspflicht/ behördliche

http://www.rechtslexikon-online.de/Auskunftspflicht_behoerdliche.html



Lassen Sie mich unmissverständlich feststellen: eine vertragliche Eingliederungsvereinbarung gilt für beide Seiten. Sonst wäre es kein Vertrag, sondern ein Befehl.

Hinzu kommt, dass Sie mich am 5. Februar in das Büro der Kompaqt bestellten, um mit mir über meinen ‘Einstweiligen Rechtsschutz’ zu sprechen. Ich fand Sie und einen grauhaarigen Herren mit Nachnamen J… (Jäsing, Jelling, o.ä.) völlig unvorbereitet vor. Der Termin war eine völlige Zeitverschwendung.

Bei diesem Gespräch nannte dieser Herr ein paar Gründe für die Ablehnung, die ich in schriftlicher Form haben möchte.

Ich darf Sie weiters davon in Kenntnis setzen, dass ich mich mittlerweile an das Sozialgericht gewandt habe.

Ich fordere Sie nochmals zu einer schriftlichen Begründung der Ablehnung auf.

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