11/18/2013

ELISABETH BAUM, IHRER SOZIAL-KOMMUNIKATIVEN KOMPETENZ GEBRICHT ES

ursprünglich veröffentlicht am 23.10.2012


Elisabeth Baum,
besitzen Sie die “sozial-kommunikative Kompetenz(en)” und “Umsetzungskompetenzen”, wenn Sie es an der Beantwortung einer simplen Email mangeln lassen?
Laut SGB II Fachliche Hinweise
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II.
heisst es:
2.3 Die persönliche Eignung
Sie umfasst die Gesamtheit aller Merkmale und Eigenschaften, die einen Menschen befähigen, eine bestimmte Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Bezogen auf eine selbständige Tätigkeit und den Gründungsprozess umfasst die Eignung insbesondere personale und sozial-kommunikative Kompetenzen, Methoden-, Aktivitäts- sowie Umsetzungskompetenz. Siehe dazu auch Teil B.1.3
In Bezug auf Ihre “Aktivitäts- sowie Umsetzungskompetenz” denke ich, der griffbereite Panic Button am interaktiven Keyboard in dem geistig elitären Umfeld Ihres Schaffenskreises wird fruchtbaren Einsatz in gewissen Fällen der “sozial-kommunikative(n) Kompetenzen” finden.
Ich hingegen beziehe mich auf meine Eingliederungserklärung vom 23.5.2011 und erwarte nun, nachdem ich Ihnen hierzu schon eine Email am 15. Oktober sandte und diese unbeantwortet blieb, die Übersendung der Stellungnahme des Unternehmensberaters des Jobcenters zu meinem am 5.7.2011 eingesandten Business Plans.
Den Eingang erwarte ich bis zum 30. Oktober 2012. Bei Verstreichen der Frist werde ich Klage erheben.
Danke,

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