ursprünglich veröffentlicht am 24.7.2012
Jede gute kleine Firme kennt es, grosse ohnehin. Die Armutsverwaltungskaschemme© Jobcenter hat noch nichts davon gehört: die Abwesenheitsnotiz in einer Email. Stattdessen kommt es nach Wochen so plump:
“Zudem bitte ich Sie zu beachten, dass während Urlaubszeiten Emails aus dem persönlichen Postfach nicht bearbeitet werden können, da auch die Vertretung keinen Zugriff darauf hat. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, Ihre Anliegen / Anfragen schriftlich einzureichen.”
So könnte man es machen.
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