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9/04/2017

Kurze Erinnerung an StA Stuttgart zwecks Formulierungsvergleich mit Anzeige unter falschem Namen

Na ja Gott, bis ich vom Zensur-Kombinat Bechheim-Bockes-Jäger von der Agentur für Arbeit München erfuhr, vergingen auch fast 5 Jahre. Die Clique Münchner Richter/StA/Aglaia Muth/Andrea Maria Nahles taten ihr Bestes, um das Komplott zu decken. Irgend jemanden hatte ich noch vergessen???

Jau Mann, die H&M Bügelpuppe und Part-time Justizminister Heiko Maas aus Schnarchluis.

Es lohnt sich einfach, lebenslanger Sportler mit bester Kondition und Tempohärte zu sein.

. . . . . .

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

03. Sept. 2017

Betreff: Aktenzeichen beim PP Stuttgart: ST/2163974/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte am 25. Mai 2017 ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Bezug auf das o.g. Aktenzeichen gesandt, mit der Bitte um die Zusendung einer Kopie dieser Strafanzeige wegen meiner angeblichen Beleidigung von Fräulein Martina Musati.

Von besonderem Interesse sind für mich der Absender der Strafanzeige und die Art der gewählten Formulierung als auch der Duktus. Wenn Sie so wollen, tangiert es Wittgensteins bekanntes 'Private language argument'.

Wie ich in meinem Schreiben vom Mai erwähnte,  hatte doch tatsächlich jemand eine Online Strafanzeige gegen mich unter FALSCHEM Namen im Mai 2015 an die Polizei München gesandt, woraufhin im Oktober 2015 die komplette IT Ausrüstung von mir und meiner tibetischen Tochter, die damals noch die FO Schule (Deutschland ist ja stolz auf sein herrlich segregiertes Schulsystem) besuchte, beschlagnahmt wurde. Übrigens war der Beschlagnahmebeschluss der blonden und ledigen Richterin Pabst nicht unterschrieben! Ich bin mir nicht sicher, ob das Fräulein Richterin nicht Burhoff liest oder einfach bei Hartz 4 Pennern, wie ich es einer bin, rechtliche Usancen diskontiert.

Die Formulierung und Chronologie dieser Online Anzeige weist verblüffend auffällige Indizien auf, die zusammen mit der IP-Adresse des Absenders mit 99,99%iger Sicherheit auf einen Jobcenter München Mitarbeiter schliessen lassen. Vielleicht könnte die bei Ihnen liegende Strafanzeige noch entscheidender eluzidierend wirken insbesondere unter Anwendung des 'Private language arguments'.

Ich darf nochmals auf mein Recht auf Akteneinsicht gemäss Artikel 6 EMRK hinweisen. Laut Kriminalfachdezernat München wurde die Sache an die StA Stuttgart abgegeben (siehe Anlage).

6/20/2017

Der Hofintellektuelle des Jobcenters München und Linguist Jürgen Sonneck gibt dem 'Netzwerkdurchsetzungsgesetz' von Heiko Maas den letzten arischen Feinschliff.

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz' - auch bekannt als Roland-Freisler-Dekret - von Heiko wird immer mehr auf Maas geschneidert. Gesetzen ist oft gemein, zu allumfassend formuliert und so von juristisch restringierter Durchsetzungskraft zu sein. Saubere sprachliche Strukturen können dem entgegen wirken und hier ist es geradezu ein Himmelsgeschenk, dass sich eine venerable Persönlichkeit des öffentlichen Behördenlebens uneigennützig und allein der wissenschaftlichen Linguistik verschrieben gerade dieses Dilemmas angenommen hat.

Der Hofintellektuelle des Jobcenters München und sechs Komma siebte stellvertretende GF eben selbiger Behörde, Hobby-Linguist Jürgen Sonneck, nahm sich in wissenschaftlicher Weise des in teutonischen Gefilden grassierenden Problems der Hassrede/Beleidigungen auf den binären Interrohren an. Wohl kaum eine Persönlichkeit einer Behörde zur Disseminierung wohlfeiler Arbeitskörper ist prädestinierter als Linguist und Verbal-Arier Sonneck, verdanken wir, also das gesamtdeutsche von Leitkultur geprägte Volk, ihm doch die Übersetzung von Harry Frankfurt's 'On Bullshit'.

Linguist und Billig-Lohn Protagonist Sonneck betätigt sich also so nebenher in der Gig-economy, unbewusst im illustren Kreis von Anita Kahanes Amadeu Antonio Stiftung (und das mir hier kein Arsch den Namenszusatz 'Kiowa' in den bislang arisch-sauberen Diskurs bringt) mit schmackhafter Stasi-Kondimentierung und legt einen dezidiert ausgearbeiteten Kanon von Hassrede/Beleidigungsworten vor, der nun endlich schmerzliche Lücken in Terminator Heikos Lex 'Teutonisches Meister-Propper-Internet' inhaltlich füllt und damit dem "Netzdurchwerkungsgesetz" oder so ähnlich den noch fehlenden Feinschliff verschafft.


- Wolfilein
- Wolfischnulli
- Knaller
- Dödel vom Jobcenter
- min Jung
- Erpresserin
- Just fuck off
- abgefuckt

Sowie z. B. unflätige Satzkonstrukte wie:

- mir gehen Rassisten und Diskriminanten auf den Arsch.

Siehe hierzu bitte die Epistel von El Dottore Sonneck an die Polizei der Millionendorf-Metropole, getippt von seiner wissenschaftlichen Assistentin Brigitte Minnich. (1)

Jürgen Sonnecks Kanon indexierter Worte


Internet unser in Deutschland
geheiligt werde deine Reinheit.
Dein Arier Reich komme.
Dein Wille geschehe,
wie in Deutschland so auf Erden.

Unseren 185er erhalte uns,
Denn wir sind ein Volk
Der Schrebergärtner und Gartenzwerge.
___________
(1) wurde dann von StA Peter Preuss in den Müll gekippt.

11/15/2016

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Frau Preukschat - Jobcenter München

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

14. November 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Frau Preukschat - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München

wegen Übler Nachrede § 186 STGB, Verleumdung § 187 STGB als auch des Verstosses gegen Artikel 2 und 3 des GG.

Am 27. Oktober 2016 sandte Frau Preukschat angehängtes Schreiben an das Sozialgericht München. Der Anlass ergibt sich aus dem Schreiben. Aktuell hinzugefügt werden kann die Feststellung, dass auf meine Eingabe an das Sozialgericht als auch meiner Strafanzeige wegen Betrugs basierend auf Verwendung von Fantasiezahlen nun mittlerweile eine monetäre Berichtigung vorgenommen werden musste durch diese Behörde für die Bereitstellung wohlfeiler Arbeitskörper Jobcenter (operierend unter Paralleljustiz SGB II et al.), hier von der Dependance 'München'.

Auf Seite zwei des hier angefügten Schreibens, das immerhin an ein Gericht ging, steht wie folgt:
"Das Stellen einer Strafanzeige oder das Beleidigen von Mitarbeitern des Antragsgegers reichen hierfür grundsätzlich nicht aus."
Abgesehen davon, dass die Formulierung unglücklich gewählt wurde, denn es würde verwundern, wenn ein Behördenmitarbeiter eine Beleidigung als unzureichend empfindend dezidiert schärfere Massnahmen gegen sich erwarten würde. Wie dem auch sei.

In einer Email vom 08. November 2016 an Frau Preukschat, die anscheinend mittlerweile einen Karriereschub erhielt, als sie nun, jedenfalls der Emailadresse zufolge, im Profitcenter (?) Widerspruchsstelle ihre engagiert feminine Arbeitskraft zur Geltung bringt, bat ich sie um die Nennung der angeblichen Beleidigungen. So schrieb ich in besagter Email u.a.
"Ich fordere Sie auf, mir die Beleidigung/en mitzuteilen innerhalb dieser Woche.
Dass für Hartz IV Empfänger der Rechtsweg einer Strafanzeige "grundsätzlich nicht ausreicht" begründen Sie wie? Impliziert diese Aussage, eine Form des Rechtsweges stünde Hartz IV Empfängern nicht zu?"
Schmerzlicherweise musste ich die Tage dürstend nach einer Antwort verbringen, als mich Frau Widerspruchsstellenmanagerin Preukschat mit ihrer kalten Schulter lasziv vertraut machte.

Der Vorwurf der Beleidigung lastet schwer auf meiner Schaffenskraft und dies umso mehr als meine bislang jungfrauenhaft unbescholtene Reputation nun, wie ich befürchten muss, beim Sozialgericht arg ramponiert ist. Dies umso mehr als sich die KSZE als auch Seneca doch seinerzeit eindeutig zu diesem Paragrafen des einfältigen Bürgertums geäussert haben.

Die kühne Aussage, eine Strafanzeige wegen Betrugs reiche nicht aus, erweckt in mir dreierlei Assoziationen. Zum einen, die mir sattsam bekannte Kungelei der Münchner Justiz mit JC und BA (der Name von Manfred Jäger drängt sich übergewichtig auf, die Anzeige unter falschem Namen als auch die in eine Bananen Republik passende ridiküle Anzeige des siebten stellversitzenden GFs Jürgen Sonneck, nunmehr beim EGMR als Beschwerde vorliegend), als auch die implizite selbstgefällige Sicherheit der Paralleljustiz SGB 2 und der sozial-faschistoiden Jobcenter (FA Hayek springt sofort ins Gedächtnis) und letztlich die rechtlichen Obstruktionen gegenüber der Aussätzigen-Kaste Hartz IV. Wollte Frau Preukschat der Nutzlosigkeit eines Rechtsweges angesichts der kastenmässigen Zugehörigkeit zu einer in der Ökonomie bekannten Funktion des 'Automatic Stabilizer' das Wort reden?

Wie die Interpretation auch ausfällt, es liegt ein ostentativer Eingriff in ein Grundrecht vor und hier kann auch feminine Naivität nicht als lindernd deklariert werden. Es obliegt allein mir, in welcher Form ich gegen eine neoliberale bundesweit operierende Kaschemme zur Armutsperpetuierung, entstehungsgeschichtlich basierend u.a. auf durch Aktionärsgelder sachfremd finanzierte Dienste von Nutten, vorgehe.

Ich bitte die Staatsanwaltschaft München, die talentiert feminin operierende Frau Preukschat in ihre geschlechtlich bedingten und intellektuell überzeugend belegte engen Schranken zu versetzen.

Mit vorzüglichen Grüssen eines Chevaliers

Xxx

________________
Anlage
(1) Schreiben vom 27. Oktober 2016 der Widerspruchsstellen-CEO Frau Preukschat unter expliziter Anerkennung des ©Jobcenter München.

8/10/2016

"Hitler ist eine popkulturelle Marke und als solche eine Ware der Konsumkultur" auf dem "Parkett der Staatsbühne". - C. Schüle

cc Staatsanwalt Schütz, München


AZ 7101 Js 516/16
Hamburg






Frau Staatsanwältin Menke,

Danke für Ihr Schreiben vom 20.07.2016 zu meiner Strafanzeige gegen den Spiegel.

Ich denke, es ist angezeigt, den Staatsanwalt Schütz
Einmal Doppelstandard,
shaken, not stirred
aus der Gilde der überaus engagierten bayerischen Justiz zu München mit dem Ziel, meinen Blog doch irgendwie mit Computerbeschlagnahmen und gerichtlicher Verfolgung aus der Welt zu schaffen, hinzuzuziehen. Agile Männer braucht das Plunsenland. Passend zu diesem Rassistenland die Beschlagnahme des Computers meiner Tochter sowie geplanter Leibesvisite.

Sie sehen also dieses Bild auf dem Jugendportal Bento der Regenbogen-Nachrichten-Gazette SPIEGEL als "sozialadäquat i. S. d. § 86 a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 STGB" an.

Spiegel und billige Hetze gg. AfD mit Hitler

Diese Interpretation erschliesst sich mir nicht. Möglich ist allerdings, aufgrund des Umstandes Hartz IV Empfänger zu sein, eine ex ante kasteninduzierte mentale und intellektuelle Insuffizienz bei mir zu unterstellen. Oder wie Richter Grain vom Amtsgericht München in seinem Schreiben vom 05.11.2013 es bayerisch subtil-primitiv zu Pixelform brachte:

"Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie auf verminderte Schuldfähigkeit begutachtet werden."

So ich der deutschen Sprache noch halbwegs mächtig bin, erkenne ich in dem Bento Post eine für den deutschen Journalismus - in Unkenntnis der feinen Schrift von Harry Frankfurt, Professor emeritus von der Princeton University, 'On Bullshit' oftmals fälschlicherweise interessiert als Lügenpresse deklariert - typische Form der billigen Hetze gegen eine kontroverse politische Partei der Gegenwart, die recht erfolgreich an mehreren Wahlen partizipiert hat; die man als Gefahr für eitle Eigeninteressen sieht und so gleichzeitig als für den Staat verlässliche Presse sich anbiedert.

Interessanterweise und zu meiner Unterhaltung beitragend schaute besagter Staatsanwalt Schütz (oben bräsig und selbstgefällig sitzend) bei meiner Verhandlung vor dem Kangaroo Court von Richterin Birkhofer-Hoffmann am 22.06.2016 bockig-infantil zur Seite, als ich u.a. auf obiges Bild als Beleg für die so zum Überdruss gezeigten NS Bilder in den deutschen Medien hinwies. Talentierte Richterin Birkhofer-Hoffmann liess es im Sinne der Doppelstandards gleich ganz unter den Tisch fallen. Ja so läuft Justiz in der Bauerntrampel-Provinz.

Im Sinne dieser Doppelstandards der Justiz, die einen NSU Untersuchungsausschuss in ein veritables Baudrillardsches Simulacrum wandelt, fällt dieser Blog Post selbstverfreilich NICHT unter die Sozialadäquanz.

Siehe Blog Post
Denn ungleich dem Bento Hetzer Post ist vielmehr davon auszugehen, "dass der (Beschuldigte) dieses Bild mit Hakenkreuz seinem Artikel voranstellte, um einen plakativen Aufhänger für seinen (Artikel) ... zu haben. Gerade dies soll aber durch den § 86 a STGB vermieden werden. Der Tatbestand dient der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um einem Gewöhnungseffekt vorzubeugen", wie Richterin Bassler vom LG München beschied.

“Mental health is one of the last great taboos.”  ― Stephen Fry

Mit besten Grüssen


8/09/2016

Was sind die intellektuellen Schwellenwerte für Richter/innen, Minister Maas?

cc
Richterin Pabst
Fortpflanzungsministerin Schwesig


Herr Minister Maas, werte Ministerin,

Ich muss gewisse Manki auf dem Terrain der professionell sich engagierenden Frauen und Fräuleins (1) konstatieren, hier zu meinem Leidwesen bei dem ledigen Fräulein Richterin Pabst, rechtskreativ tätig im Hauptdorf der Provinz der Wadlstrümpfe.

Fräulein Richterin Pabst sieht sich ganzkörperlich beleidigt wegen unseres Briefes und hat natürlich eine Strafanzeige aus ihrem Köcher der Artemis gezogen.

Vielleicht unterliege ich einem Vorurteil, doch vermisse ich eine gewisse Festigkeit in der deutschen Sprache - dies sei ja das Land der Dichter und Denker, sagen mir immer wieder Leute auf der Strasse und auch an der Kasse bei Tengelmann -  im Bereich der Jurisprudenz und hier insbesondere in der Provinz Bayern.

Möglich, dass meine testosterongeladenenen Ansprüche zu exaltiert sind. Als lebenslanger Sportler lege ich die Messlatte hoch, denke jedoch, man darf als maskuliner Macher einfach die Fertigkeit im femininen Biotop unterstellen, die Deklination von Demonstrativpronomen zu beherrschen als auch die Semantik des deutschen Wortedschungels.

Bildet nicht gerade das einzigartige dreigliedrige Schulsystem (im 21. Jahrhundert notabene!) die Basis für die solide Fähigkeit, das Demonstrativpronomen 'dies' deklinieren und dem entsprechend Satzzusammenhänge und -bedeutungen anhand der Semantik nachvollziehen zu können? Und so sollte auch der Begriff 'Beleg' kein Enigma bleiben für das Gnä' Fräulein. Textstellen sinnentstellend zu extrahieren?? Also bitte, wir Männer wollen doch ganzheitlich genossen werden.

Ich hatte das Privileg, besagtes lediges Fräulein Richterin anlässlich eines Gerichtstermins kennenzulernen und muss anerkennend ein visuelles Plaisier bekennen. Man verzeihe mir meine vermeintlich chauvinistisch-laxe Ausdrucksweise, das Männermagazin und Leutnant Dino wirken einfach in Zeiten PC-konformer Ausdrucksweise prägend auf mein Vokabular.

Ist es vorstellbar, dass eine unvollständige Vermittlung der Semantik deutscher Worte sich auf die Schliessung des Bundes fürs Leben hindernd auswirkt? Ein Lost in Translation beim Date? Sprachliche Inhibitionen als Detriment für eine gesunde Demografie? Ist das Gefühl, beleidigt worden zu sein, nicht recht eigentlich ein #Aufschrei, der zu erkennen gibt, wie sehr eine 30% Quote die Festschreibung des femininen Underachievements ist, statt auf Gender-Dominanz abzuzielen, noch dazu in Zeiten der “womenomics”?! Ich denke, soziologische Studien können hier bewusstseinserweiternd wirken und sehe insbesondere das Bildungsministerium in seine Pflicht genommen, denn "die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt", wie ich von einem Österreicher vernehmen durfte.
 And Man knows it! Knows, moreover, that the Woman that God gave him.
Must command but may not govern—shall enthral but not enslave him.
And She knows, because She warns him, and Her instincts never fail,
That the Female of Her Species is more deadly than the Male.

Es ist gerade dieser letzte Satz, der den Inhalt meiner nächsten offenen Email auch an die maulfaule Arbeitsministerin Andrea Nahles, Literatin manqué, bilden wird: Was suchte die Justiz und Polizei auf dem Computer und Smartphone meiner Tochter?

Danke

____________
(1) Als Chevalier finde ich die sozio-philosophischen Grundlagen des Yin fundiert behandelt im Männermagazin. Meine Bibel in Sachen Frauen.

8/05/2016

Bedauerlicher "double circumstance" von Richterin Birkhofer-Hoffmann und daher Forderung auf Wiederaufnahme.

Amtsgericht München
Nymphenburgerstr. 16
80335 München

03. August 2016

AZ: 821 Ds 112 Js 168454/15

Antrag auf Wiederaufnahme

Unter Bezugnahme auf § 359, Abs. 6 STPO und Artikel 13 EMRK

Art. 13 EMRK
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
stelle ich den Antrag auf Wiederaufnahme des Falls AZ 821 Ds 112 Js 168454/15 und begründe diesen wie folgt.

Ich erhebe Beschwerde wegen des Verstosses gegen Artikel 6 EMRK Abs. 1 und Abs. 3 d.

Dort heisst es:
Abs.1  Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.
Abs.3 Jeder Angeklagte hat mindestens die folgenden Rechte:
d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken;

I. Verstoss gegen Art. 6, Abs. 1 EMRK

Die Unparteilichkeit der Richterin Birkhofer-Hoffmann war nicht gegeben, da sie schon am 07. Januar 2015 in der Strafsache AZ 821 Ds 112 Js 170286/14 in Sachen der Abbildung von Himmler mit Swastika als Richterin tätig war und auf schuldig entschieden hatte. Somit lag beim Gerichtstermin am 22.06.2016 ein "double circumstance" vor.

Ich verweise auf Entscheidungen des EGMR:

- CASE OF FERRANTELLI AND SANTANGELO v. ITALY  (Application no. 19874/92)

und die Sätze 58 bis 60 der Entscheidung des EGMR ("double circumstance")

58. Nach dem zweiten muss, ob bestimmt werden, ganz abgesehen von dem Verhalten der Richter, ob es feststellbare Tatsachen gibt, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufwerfen kann. In dieser Hinsicht können sogar Erscheinungen von einer gewissen Bedeutung sein. Was auf dem Spiel steht ist das Vertrauen, das die Gerichte in einer demokratischen Gesellschaft in der Öffentlichkeit erwecken muss. Dies bedeutet, ob in einem bestimmten Fall bei der Entscheidung ein berechtigter Grund, dass es einem bestimmten Richter an Unparteilichkeit mangelt, zu befürchten ist; der Standpunkt des Angeklagten ist wichtig, aber nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob diese Angst objektiv gerechtfertigt gehalten werden kann (das Hauschildt Urteil, aa O., S.. 21, Abs. 48, und mutatis mutandis die Fey v. Österreich Urteil vom 24. Februar 1993, Serie A, Nr. 255 -A, p. 12, Abs. 30).

59. Wie die Kommission stellt der Gerichtshof fest, dass die Angst vor einem Mangel an Unparteilichkeit im vorliegenden Fall aus einem doppelten Vorkommnis abgeleitet ist. An erster Stelle ist das Urteil vom 2. Juni 1988 über den Caltanisetta Assize Court of Appeal, unter dem Vorsitz von Richter S. P. (siehe Ziffer 26 oben), das zahlreiche Verweise auf die sich Beschwerenden und ihre jeweilige Rolle bei dem Angriff auf die Kaserne enthielt.
...
Zweitens In der Jugendabteilung war es wieder einmal Richter S. P., der den Vorsitz inne hatte und in der Tat war er der berichterstattende Richter.

60. Diese Umstände sind ausreichend, um die Befürchtungen der Kläger in Bezug auf die mangelnde Unparteilichkeit der Jugendabteilung des Caltanisetta Berufungsgericht für objektiv begründet zu halten, objektiv gerechtfertigt. Es hat einen Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 (Art. 6-1) in diesem Punkt gegeben.

- CASE OF CASTILLO ALGAR v. SPAIN  (79/1997/863/1074)
und die Sätze 48 bis 51 der Entscheidung des EGMR.

- CASE OF GOLUBOVIĆ v. CROATIA (Application no. 43947/10)
und die Sätze 55 bis 60 der Entscheidung des EGMR.

Anmerkungen zum Verfahren vor dem AG München am 22.06.2016 und dem Urteil vom 19.07.2016.
  1. Gleich zu Beginn wurde mir das Verlesen meines Antrags gemäss § 42 Abs. 2 ZPO zu meiner begründeten Besorgnis der Befangenheit von Richterin Birkhofer-Hoffmann verwehrt.
  2. Das Urteil gibt den Verhandlungsverlauf und insbesondere meine Äusserungen und Anführungen von Entscheidungen des EGMR in keinster Weise wieder.
  3. Meine Vorlage von zwei NS Bildern aus dem Spiegel bzw. Bento als exemplarischer Beleg für weite Verbreitung derartiger Bilder in deutschen Medien werden sowohl in der Verhandlung als auch im schriftlichen Urteil unterschlagen.
  4. Mein Antrag unter Bezug auf eine EGMR Entscheidung, den unter falschem Namen Anzeigenden ausfindig zu machen, wird nicht erwähnt.
  5. Mein Hinweis in der Verhandlung auf den expliziten Satz unter der Tab 'Über' auf dem Blog, wo es heisst: "Aus Bildern mit NS- Symbolen meine Geistesaffinität zum Faschismus zu lesen, wäre eine interessierte und absurde Interpretation." wird im Urteil nicht erwähnt.
  6. Mein Hinweis auf Artikel 4 des 7. ZP zur EMRK Verbot der Doppelbestrafung (Ne bis in idem") bzgl. des Himmler Bilds wird im Urteil nicht erwähnt.
  7. Fortgesetzte Weigerung basierend auf fadenscheinigen Begründungen, meine Tochter dem Prozess beiwohnen zu lassen. Erst nach meinen scharfen und lauten Protesten lenkte B-H ein.

II. Verstoss gegen Artikel 6, Abs. 3 d EMRK.

Befragung des Belastungszeugen

Mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit stammt der unter falschem Namen Anzeigende aus dem Umfeld Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder ist ein gedungener Strohmann. Ziel ist, uns weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um uns schlussendlich zahlungsunfähig zu machen.

In diesem Zusammenhang weise ich insbesondere auf das offenkundige Komplott im Fall 1 mit dem AZ 18 Ns 112 Js 203869/12 hin, in dem sich Anzeigender Manfred Jäger (damals Arbeitsamt München und jetzt Chef der BA in Ingolstadt), Staatsanwaltschaft München, Gericht München und meine Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth zusammentaten. Wie die Verhandlungsprotokolle zeigen, stellte die völlig desinteressierte RAin Muth die "Strafe in das Ermessen des Gerichts". Das Revisionsurteil wurde mir von dieser RAin Muth ohne Angabe der PLZ und der Stadt zugesandt. Über drei Jahre verweigerten alle Parteien standhaft die Herausgabe der zugrundeliegenden Strafanzeige. Dies ist ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK. Dieser Fall wird in einem diesem folgenden Antrag gesondert gerügt und Wiederaufnahme verlangt.

Die Email Anzeige erfolgte am 07.05.2015 unter falschem Namen und weist auffällige und eindeutige Indizien auf. Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe eines Jobcenters. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237. Wie im Fall 1 unternimmt das Gericht alles zur Verschleierung. Die Blamage wäre zu gross.

Nach Artikel 6, Abs.3 EMRK hat jeder Angeklagte das Recht:
d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken.

Ich verweise auf Entscheidungen des EGMR:

CASE OF COLAC v. ROMANIA (Application no. 26504/06) JUDGMENT STRASBOURG 10 February 2015

47. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Unfähigkeit der Behörden, einen Zeugen zu finden, unter bestimmten Umständen die Zulassung der Aussage in Evidenz des Zeugen rechtfertigen, auch wenn die Verteidigung keine Gelegenheit gehabt hat, ihn oder sie zu befragen (siehe Tseber v Tschechische Republik, Nr. 46203/08, § 48, den 22. November 2012). Allerdings müssen die inländischen Behörden positive Maßnahmen ergreifen, um es dem Angeklagten zu ermöglichen, die Zeugen gegen ihn zu befragen (siehe Lučić v. Kroatien, Nr. 5699/11, § 79, den 27. Februar 2014), was bedeutet, dass sie aktiv nach ihnen suchen sollten. (siehe Rachdad v. Frankreich, Nr. 71846/01, § 24, 13. November 2003) Das Gericht muss sich daher selbst vergewissern, dass die inländischen Behörden alles zumutbare unternahmen, die Anwesenheit des Zeugen zu sichern. Mit anderen Worten, das Gericht muss untersuchen, ob das Fehlen des Zeugen einer nationalen Behörden anzulasten ist (siehe Lučić, aa O., § 79).


Case Hümmer v. Germany (no.  26171/07)

Dort heist es u.a.:

38. Artikel 6 § 3 (d) bestimmt, dass, bevor ein Angeklagter verurteilt wird, alle Beweise gegen ihn müssen in seiner Anwesenheit bei einer öffentlichen Anhörung im Hinblick auf kontradiktorische Argumente offengelegt werden. Das zugrunde liegende Prinzip ist, dass der Angeklagte in einem Strafverfahren eine wirksame Möglichkeit haben sollte, die Beweise gegen ihn zu überprüfen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, dürfen aber nicht die Rechte der Verteidigung verletzten, die in der Regel erfordern, dass ein Angeklagter nicht nur die Identität seiner Ankläger wissen sollte, so dass er in der Lage ist, ihre Redlichkeit und Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen, sondern dass dem Angeklagten eine angemessene und geeignete Gelegenheit gegeben werden, einen Zeugen gegen ihn herauszufordern und zu hinterfragen, sei es, wenn dieser Zeuge seine Aussage macht oder zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens (siehe Lucà v. Italien, Nr. 33354/96, § 39, EMRK 2001-II und Solakov v. "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Nr. 47023/99, § 57, EGMR 2001-X).

Desweiteren sei auch auf Case Kostovski v. Netherlands, App. No. 11454/85 hingewiesen.

See Kostovski v. Netherlands, App. No. 11454/85, 12 Eur. H.R.  Rep. 434, 448 (1990) (“If the defence is unaware  of  the identity of  the person  it seeks to question,  it may  be deprived  of  the very  particulars  enabling it to  demonstrate that he or she is prejudiced, hostile or  unreliable.”).

Siehe TAKING “BLIND SHOTS AT A HIDDEN TARGET”: WITNESS ANONYMITY IN THE UNITED KINGDOM von Jason M. Swergold.

Weiters  bzgl. anonymer Zeugen oder Kläger:

Confronting  Confrontation

Mike  Redmayne  LSE   Law,   Society  and   Economy   Working   Papers   10/2010 London   School   of   Economics   and   Political   Science  Law  Department
https://www.lse.ac.uk/collections/law/wps/WPS2010-10_Redmayne.pdf

Seite  10:
...
STRASBOURG

To   date,  most   of   the   indications   are   that   the   ECtHR   understands   the   value of  confrontation   in   purely  epistemic   terms.   The   only  two   explicit   statements about  the   importance   of   confrontation   seem   to   be   that,   where   it   is   lacking, a   defendant   is  deprived of   ‘any  opportunity  of   observing   the   demeanour   of [the]  witness   when  under   direct   questioning,  and   thus   of   testing   her  reliability’,  and   that,  in   the   case  of  an  anonymous  witness:
the   nature   and   scope   of   the   questions   [the   defence]  could   put   were considerably  restricted.  [...]  If   the   defence   is   unaware   of   the   identity of   the  person   it   seeks   to   question,  it   may  be   deprived   of   the   very  particulars   enabling  it   to   demonstrate   that   he   or   she   is   prejudiced,  hostile   or   unreliable.  Testimony or   other   declarations   inculpating   an  accused   may  well   be   designedly untruthful   or   simply  erroneous   and  the   defence   will   scarcely  be   able   to   bring  this   to   light   if   it   lacks   the information   permitting   it   to   test   the   author’s  reliability  or   cast   doubt  on   his   credibility.  The   dangers   inherent   in   such   a  situation   are  obvious.  Furthermore,  each   of   the   trial   courts   was   precluded   by the  absence   of   the   said   anonymous   persons   from   observing   their  demeanour  under  questioning  and  thus  forming  its  own  impression  of  their reliability.
Art und Umfang der Fragen, die [die Verteidigung] stellen konnte, wurde erheblich eingeschränkt. [...] Wenn die Verteidigung keine Kenntnis von der Identität der Person, der sie Fragen zu stellen sucht, hat, kann ihr so die Möglichkeit entzogen werden, zu zeigen, dass er oder sie voreingenommen, feindselig oder unzuverlässig ist. Zeugenaussagen oder andere belastende Erklärungen gegen den Angeklagten können auch absichtlich unwahr oder einfach falsch sein und die Verteidigung wird kaum in der Lage sein, dies ans Licht zu bringen, wenn ihr die Informationen fehlen, die es erlauben, die Zuverlässigkeit und die Glaubwürdigkeit zu testen. Die Gefahren einer solchen Situation sind offensichtlich.

"Beim Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eines Gerichts kann bereits der äußere Schein („appearances") eine Rolle spielen." (Robert Esser: Auf Dem Weg Zu Einem Europaischen Strafverfahrensrecht: Die Grundlagen Im Spiegel Der Rechtsprechung Des Europaischen Gerichtshofs Für Menschenrechte (German Edition)). Das Gericht von Richterin Birkhofer-Hoffmann hat hier in 2016 wiederum wie schon in 2015 auf ganzer Linie versagt.

Ich fordere hiermit eine Wiederaufnahme der Verhandlung vor dem AG München.

7/27/2016

Richterin Birkhofer-Hoffmann, waren Sie in einer anderen Veranstaltung oder sind Sie während der Verhandlung in Ihrem Kangaroo court am 22.06.16 weggedöst?

Richterin Birkhofer-Hoffmann,

Mir liegt Ihr Urteil vom 19.07.2016 vor. Meine erste Frage an Sie, waren Sie in einer anderen Veranstaltung oder sind Sie während der Verhandlung in Ihrem Kangaroo court am 22.06.16 weggedöst?

Ihr Urteil gibt den Verhandlungsverlauf und insbesondere meine Äusserungen und Anführungen von Entscheidungen des EGMR in keinster Weise wieder. Die Vorlage von Bildern unterschlagen Sie hinterlistig. Staatsanwalt Schütz schaute bockig infantil zur Seite. Truth is a fucking bitch.

Meinen Antrag unter Bezug auf eine EGMR Entscheidung, den unter falschem Namen Anzeigenden ausfindig zu machen, unterschlagen Sie.

Sie vermissen in heuchlerischer Manier eine Distanzierung vom NS. Ich hatte Sie im Prozess auf den expliziten Satz unter der Tab 'Über' auf dem Blog hingewiesen, wo es heisst:

"Aus Bildern mit NS- Symbolen meine Geistesaffinität zum Faschismus zu lesen, wäre eine interessierte und absurde Interpretation."

Das haben Sie auch unterschlagen.

"Der Angeklagte hat zunächst keine Angaben gemacht." heisst es auf Seite 4. Also talentierte Richterin, ich mache mir langsam Sorgen um Ihre Wahrnehmungsfähigkeit. Das monierte Himmler Foto ist Inhalt meines umfangreichen Offenen Briefes an den Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch betitelt ''Weiss Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch um die unendlichen Nazi Bilder in deutschen Medien?", veröffentlicht auf meinem Blog und gesandt an ihn im November 2014. Wir hatten den Prozess im Jahr 2016. Im Mai 2016 erhielt S-K einen weiteren Brief und veröffentlicht auf dem Blog unter dem Eye Catcher Titel "Hatte Münchner Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch 'Morice v. France' bei Hudoc gelesen oder ist das unter bayerischem Niveau?"

Sie sind offenkundig der deutschen Sprache nicht mächtig. Sie sind nicht einmal in der Lage, das Demonstrativpronomen 'dies' deklinierend zu verstehen (siehe besagten Brief an ledige Richterin Pabst). Ihre interessierte Verdrehung der Semantik will ich erst gar nicht kommentieren.

Sie besassen die Dreistigkeit, den Anwesenden mit Ihren Leseschwächen sprichwörtlich die Zehennägel zum Welken zu bringen. Das hat mein feiner Offener Brief an den Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch und elegant gedankeninduzierend ''Weiss Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch um die unendlichen Nazi Bilder in deutschen Medien?" betitelt nicht verdient. Gott sei es gepfiffen, war meine Tochter nicht zugegen, als Sie so durch den Text hinkten? Die hätte nur noch geprustet vor lachen. Ist Ihnen eigentlich gar nichts peinlich?!

Sie lassen natürlich auch Ihre fortgesetzte Weigerung aus, meine Tochter dem Prozess beiwohnen zu lassen. Verlogen behaupteten Sie, als von mir beantragte Zeugin könne sie nicht dem Prozessgeschehen beiwohnen (obwohl die anderen Zeugen alle anwesend sein konnten!!!). Nur wenn ich sie als Zeugin entlassen würde, könne sie beiwohnen. So primitiv versuchten Sie mich zu erpressen und belegten damit wiederum den bekannten institutionellen Rassismus in Deutschland und insbesondere in der Provinz Bayern.

Also entliess ich sie und selbst dann fanden Sie perfide Ausreden, sie in den Saal zu bitten. Erst meine äusserst vehementen Exklamationen - meine Tochter konnte alle meine Bemühungen deutlich von draussen hören - hatten schlussendlich Erfolg.

Ihre Urteilsschrift schwitzt die gleiche Verworrenheit aus wie die von 2015. Während der Verhandlung gaben Sie die Festplatten frei, nachdem Sie wieder einen Ihrer typischen Klöpse brachten und in Ihrer Akte konfus vor-zurück-hin-und-her blätterten. In der mündlichen Urteilsbegründung zehn Minuten später behalten Sie sie in rechtsbrechender Manier beschlagnahmt. Meine Tochter hat auf dem Gang nach der Verhandlung nur noch den Kopf über Ihr Gequatsche (sic) geschüttelt.

Nicht erstaunlich ist Ihr Verschweigen, dass ich Sie als Richterin ablehnte. Sie besassen in der mündlichen Urteilsbegründung die lächerliche Dreistigkeit, mir ob meiner Begründungen zur Ablehnung Vorhaltungen zur Formulierung zu machen. Wie ich Ihre Dilettanz formuliere, ist meine Sache; Sie waren ja in Ihrer Formulierung eines einzigen Satzes für das Protokoll eine ganze Zeit beschäftigt!

Wie mir meine Tochter amüsiert mitteilte, bekamen Sie den bekannten Blick des Rehs im Scheinwerferlicht als ich 'Artikel 4 des 7. ZP zur EMRK verbietet die Doppelbestrafung' (Ne bis in idem") erwähnte. Das war Ihnen völlig neu. Solch Peinlichkeit lassen Sie verständlicherweise unerwähnt im Urteil.

Bar jeglicher Sachkenntnis verstiegen Sie sich auch noch in ihrer finalen Urteilsbegründung ob  meiner diversen Bezugnahmen auf EGMR Entscheidungen zu der frappant verkürzten Feststellung, in Deutschland gelte deutsches Recht.

Bei Shiva, Sie verkennen, dass DE Teil der EU ist, es dort einen EUGH und einen EGMR gibt und dass trotz ihrer grundsätzlichen Autonomie als eigenständige Rechtsordnung Normen der Europäischen  Union mit dem nationalen Recht eines Mitgliedsstaates kollidieren können. Dann gilt, was in der  bayerischen Sprachkultur auch bekannt ist als der Grundsatz des "lex superior derogat lego inferiori". Also ich bitte Sie, so etwas weiss man doch. Was würde nur Donna bei Pearson Hardman zu Ihrer Person sagen???

Ich erwarte nun die Zusendung des Protokolls der Verhandlung. Das sollte per Email bestens gehen, denn Ihr Büro hatte ja mir am Prozesstag schon einmal ein Doc so zugesandt. Falls Sie Zweifel hegen sollten, hier ist etwas Interessantes:

Die Anforderungen des Art. 6 EMRK an ein „Gericht“:
u.a. Übertriebener Formalismus verletzt das Recht auf Zugang zu einem Gericht.

Um Ihrem intellektuellen Horizont gerecht zu werden, verweise auf

CASE OF FOUCHER v. FRANCE

(Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997

Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht.

Nebenbei bemerkt, ich kann die Lektüre des Artikels 6 wärmstens empfehlen.

Ausserdem verlangen wir vollen Kostenersatz für das beschädigte Macbook Pro meiner Tochter durch die Münchner Justiz sowie die Rückgabe der zwei Festplatten.

Das Amtsgericht wird nach meiner Durchsicht des Protokolls überaus zeitnah von mir hören. Wie üblich wird meiner Antwort öffentlich und unrestringiert für Millionen sichtbar Pixeltime an der üblichen und dem Gericht und der Polizei bekannten Stelle auf den binären Interrohren gegönnt. Mit den Bildern selbstverfreilich.

Coda

Der Begriff "double circumstance" Case Ferrantelli und Santangelo v. Italy sagt Ihnen etwas in der Provinz Bayern?

Mit liberalistischen Grüssen

6/28/2016

Lediges Fräulein Richterin Pabst "fühlte sich angesprochen", als sie vom bekannten institutionellen Rassismus in deutschen Behörden und insbesondere der Justiz in Bayern hörte.

Amtsgericht  München
Nymphenburgerstr.  16
80335  München

AZ:  ER  II  GS - 6711/15


Moin lediges Fräulein Richterin Pabst,

In dieser bürgerlich-leidlichen Chose meiner Einschätzung über die Justiz der Bauerntrampelprovinz (1), zu Pixelform erhoben und Ihnen postalisch dargebracht in hochdeutscher Prosa am 14. Nov. 2015, machten Sie bei der Staatsanwaltschaft der Millionendorfmetropole die Straftat Beleidigung geltend. Also einen der Fälle des "Infantilen Ehrenkultes", in denen sich die Justiz der Bananen Republik im Bereich von 230.000 Fällen pro Jahr orgasmisch austobt zur anerkennenden Begeisterung der KSZE und eine beliebte Domäne der Extase des pedestrialen Kleingeistes. Jüngst derart eskaliert, dass sich das Oberhaupt dieses Landes der Schrebergärtner und Wadlstrumpfträger gedungen sah, 30% der administrativen Aufgaben in die fachkundigen Hände des Gentleman und Gross-Mufti Erdogan nach Ankara zu delegieren, nolens volens notabene. The times they are a changin' sang schon ein recht bekannter Barde der freien Welt mit einem First Amendment.

Da ich - Gott seis gepfiffen - aus den territorialen Gefilden des feinst gesprochenen Hochdeutsch stamme, sozio-kulturell jedoch befleckt als Rezipient von Hartz IV ein Shudradasein von lepröser Inkontinenz friste, besann ich mich dieser aus dem Mutterschoss mir geschenkten Gaben und schickte mich an, meine wohltemperiert geschlungenen Sentenzen, die düpierenderweise nicht Ihr Plaisier zu finden schienen, zu überprüfen.

Ein wenig gekränkt war mein zerbrechliches Gemüt schon, als es denn konstatieren musste, wie Oh!berstaatsanwalt Steinkraus-Koch meine fein ziselierten Sentenzen fragmentierte (siehe Fettdruck) und dem Satzklang die so essentiellen Schwingungen entzog. Sicherlich entschuldbar bei einem Volk, dass doch 'der Butter' und 'der Kartoffel' kennt.

In koketter Eitelkeit fühlen Sie sich also beleidigt ob dieser folgenden Sätze:
Durch  die  Beschlagnahme  des Computers meiner  Tochter  hat  die  Münchner  Justiz  zum  dritten  Mal deren  schulischen  Erfolg  willentlich  und  unter  Brechung  demokratischer  Grundrechte  auf  das Äusserste  gefährdet.  Im  Sept.  2015  mussten  wir  eine  Verfassungsbeschwerde  wegen  des  skandalösen rassistischen  Urteils der  Münchner  Justiz  einreichen.  Dies  ist  abermals ein  Beleg  für  den  bekannten institutionellen  Rassismus  in  deutschen  Behörden  und  insbesondere  der  Justiz  und  Polizei  in  Bayern.
......
Ich  habe  mittlerweile  Kontakt  mit  US  Anwälten  aufgenommen  bezüglich  eines Antrags auf  Asyl  für meine  Tochter  in  den  USA.  Meine  Tochter  fühlt  sich  in  Deutschland  nicht  mehr  sicher.  Sie  will  dieses Land  unbedingt  verlassen, insbesondere  hinsichtlich  der  berüchtigten  bayerischen  Justiz  mit  Neonazi Affinität.  Ich  bin  nicht  in  der  Lage  bei  einer  solchen  Justiz,  die  die  kriminelle  und  rassistische  deutsche Behörde  Jobcenter  München  offenkundig  in  ihren  unablässigen  Akten  zur  willentlichen  Schädigung von  uns unterstützt,  meiner  asiatisch-deutschen  Tochter  Schutz  zu  bieten.
So gern es mir leid tut, aber ich denke, die Semantik ist nicht Ihr Forte, denn ich rede doch über "die Münchner Justiz" als auch die "bayerische Justiz". Aber sie meinten, Sie müssten Ihre grazil-feminine Figur auf den Palcoscenico bringen.

Da sabbert sich die Küsten-Barbie in Berlin monatelang einen runter über die 30%ige Quotenfrau im Berufsleben, so dumm-plump eine Gleichberechtigung von vornherein deflationierend, und dann hapert es am Sprachverständnis von zwei kurzen Passagen.

Der Vorwurf des institutionellen Rassismus scheint nicht Ihr Wohlwollen zu finden. Hat lediges Fräulein vielleicht diese Veröffentlichungen gelesen: 'Leben in Unsicherheit' von Amnesty International 2016, den ECRI Bericht über Deutschland, den Bericht 'Pathways to Success' oder den Report of the Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, Githu Muigai, on his mission to Germany (22 June – 1 July 2009). Na und warten Sie erst mal meinen vernichtenden Bericht über unsere Erfahrungen von Integration meiner - igitt, ekelt mich dieses widerliche deutsche Wort an - "Migranten"tochter in Deutschland von 2005 bis 2016 ab. Selbstverfreilich in Englisch gehalten zum grenzüberschreitenden Konsum.

Irgendwie schienen Sie nicht recht Ihre Antwort bei meiner Befragung in der Verhandlung anlässlich des wiederholten Eingriffs der bayerischen Justiz in meine freie Meinungsäusserung überdacht zu haben, als ich meine von Ihnen beklagte Äusserung zur Münchner/bayerischen Justiz vorlas und Sie doch tatsächlich antworteten, "ich fühlte mich angesprochen".

Da muss Ihnen ein Lapsus passiert sein, denn niemand erwartet von Ihnen, sich selbst zu bezichtigen, wie auch in § 55 STPO ausgeführt. So war ich verblüfft, als ich vergeblich auf diesen Hinweis der talentierten Richterin Birkhofer-Hoffmann wartete, aber wahrscheinlich war sie beschäftigt, ihren Ruhepuls von 170 etwas zu zäumen oder wieder zu sich zu finden, nachdem sie meinen langen Blog Post in peinlich holpriger Art eines Hauptschülers von mittlerem Niveau vorlas.

Ich schicke mich einmal an, Ihre attraktiv feminine Desorientiertheit zu versinnbildlichen mittels eines Auszugs aus einem Artikel zum Doping im professionellen Radsport. Vielleicht bringt das was zum klicken bei Ihnen.
Die Kraft-Ausdauer-Sportart Radfahren gilt als besonders anfällig. Inzwischen vergeht kein Jahr, in dem nicht mehrere Sportler oder ganze Mannschaften des Dopings überführt werden. Geschluckt oder gespritzt wird offenbar alles, was stark und schnell macht. „Doping gehörte und gehört im Radsport dazu wie Essen, Trinken und Schlafen. Es ist systemimmanent“, sagt Ralf Meutgens, Autor des Buchs „Doping im Radsport“ und ein ausgewiesener Kenner der Szene. Die Sportart sei bis auf den heutigen Tag verseucht, es wimmele von Betrügern, Tätern und keineswegs reuigen Sündern.
Wenn sich hier also ein Radprofi wegen des "systemimmanenten" Dopings beleidigt bzw. beschuldigt sehen würde, gäbe es nur eine Reaktion: wie, du auch? Tais-toi, conne!

So so, Sie sind echauffiert ob meiner Denunziation der bayerischen Justiz als neonazi-affin? Nun, die seit Dezennien gepflegte Weigerung der Aufklärung des Oktoberfest Attentats von 1980 lassen bei mir Brechreiz aufkommen. Die Nominierung von München als Austragungsort des NSU Untersuchungsausschuss Derbys scheint mir geografisch etwas zu nördlich angesiedelt. Die Republik Zimbabwe wäre geeigneter gewesen zur Obfuskierung. Doch die bayerische Justiz liess nichts anbrennen und verlässlich mutierte er in ein Baudrillardsches Simulacrum und einen schallenden Schlag in die Fressen der ausländischen Opferfamilien. Als wäre es denn nötig gewesen, zu demonstrieren, was für ein elendes Rassistenland Deutschland ist. Na und den Knaller seinerzeit in Lichtenfels kennen Sie doch auch. Plane qualis dominus, talis et servus? Nun, die Interpretation liegt bei Ihnen, wertes lediges Fräulein Richterin.
Neonazi Richter in Bayern

Als gälte es, bayerische Primitivität zu toppen, kommt dann noch ein Oberstaatsanwalt Hummer dreist und wagt, mir Kritik an Geschichtsverfälschungen in sog. NS Dokumtarfilmen im deutschen TV von nicht enden wollender Frequenz zu verbieten. Wie ridikül.

Danke, dass Sie mir Gelegenheit gaben, dies zu elaborieren.

Meilleures salutations,

__________________
(1) mein durch Copyright geschützter Neologismus der 'Provinz Bayern'

6/24/2016

Richterin Birkhofer-Hoffmann feinjustiert Befragung der ledigen Richterin Pabst aus der Millionendorfmetropole

Meine Befragung der ledigen Richterin Pabst, die sich beleidigt fühlt.

1. Sie sind Deutsche, weiblich und Ihre Muttersprache ist Deutsch?

A: Ich hatte mich doch gerade vorgestellt.

2. Was sagen Sie zu der Aussage "Dieses rote Auto ist für den Preis zu teuer."

Nicht zugelassen

3. Wir haben es also mit dem Demonstrativpronomen 'dies' zu tun? Das richtet sich nach dem Geschlecht des Nomens.

Richterin Birkhofer-Hoffmann wird nöckelig.

4. Sie sind weiblich. Das Demonstrativpronomen müsste also "diese" lauten. Es heisst aber im Blog Post "dies"! Wir haben es also mit einer Sache zu tun, oder?
Richterin wird pampig

Lese die zwei Textstellen aus meinem Brief vor. Es gehe offensichtlich um die bayerische Justiz.

Richterin Pabst: "Ich fühlte mich angesprochen."

5. Bild mit Post gezeigt. Wo wird hier gehetzt?

Nicht zugelassen, es gehe nur um Beleidigung.


Zu diesen Fragen kommt es nicht mehr, denn Richterin B-H ist auf über 200.

6. Wer ist auf dem Foto abgebildet und in welchem Zusammenhang steht dieses Bild?

7. Komplette Computerbeschlagnahme bei Schülerin zu welchem Zweck?

8. Einer der Münchner Staatsanwälte verbat mir, Sendungen im TV über die Nazizeit zu kritisieren. Hat die Münchner Justiz Deutungshoheit?

9. Halten Sie den Begriff 'Migrationshintergrund' für rassistisch und denigrierend?

6/17/2016

Strafanzeige  gegen den "Datenschutzbeauftragten" Wolfgang Bauer vom Jobcenter München.

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

15. Juni 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen den "Datenschutzbeauftragten"

Wolfgang Bauer

Jobcenter  München, Mühldorfstr. 1, 81671 München

wegen Verstosses gegen
  • Art 6 Abs.3 EMRK
In der Anklageschrift vom 21.04.2016 mit AZ 112 Js 1168454/15 ist auf Seite 3 mein Blog Post über Wolfgang Bauer vom 07.01.2015 erwähnt. Nur der Sprachpräzisierung halber sei erwähnt, dass in der Anklageschrift Herrn Bauers Tätigkeit im Jobcenter mit einem Oxymoron angegeben wird. Man kann nicht Beauftragter von etwas sein, das es nicht gibt in den Jobcentern.

Ich hatte Herrn Bauer und das Jobcenter München per Email am 06. Juni 2016 gebeten, mir die zugrundeliegende Strafanzeige zu senden. Leider erfuhr mein Begehren nicht die von mir erhoffte Resonanz, präziser formuliert, gebrach es ihrer gänzlich.

Dies ist für mich umso schmerzlicher, als ich mich verwöhnt sah von der seinerzeitigen Strafanzeige des Hofintellektuellen des örtlichen Jobcenters, Prosaist Jürgen Sonneck. Virtuos formuliert und eng angelehnt an die exzellente Analyse von Harry Frankurt, Professor emeritus der Princeton University, 'On Bullshit', fand ich Gefallen an des deutschen Hobbyliteraten Talenten.

Selbigen Hochgenuss erwarte ich mir in diesem Casus und bitte die Staatsanwaltschaft, meine Épistémophilie zu unterstützen. Ich bitte nun um Einsicht in die zugrundeliegende Strafanzeige, da das Jobcenter mir kruderweise den Lesegenuss nicht gönnt.

Das Recht auf vollumfassende Akteneinsicht ist Europa Recht.

6/09/2016

Beleidigung eines vorgeblich etwas nicht Existierendes schützen zu Wollenden, ist nicht möglich.

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

08. Juni 2016

AZ.  112  Js  168454/15

Guten Tag Herr Steinkraus-Koch,

In Ihrer Anklageschrift v. 21.04.2016 erwähnen Sie wie auch schon im Fall des Eingriffs in meine freie Meinungsäusserung über geschichtlich belegte Parallelitäten der Weimarer Zeit/Faschismus/Jobcenter, visuell exzellent von mir präsentiert mit einem Bild von Heini Himmler nebst vorzüglich passendem Zitat, die - ich erlaube mir, Sie hier wörtlich zu zitieren unter expliziter Anerkennung Ihres vollumfänglichen Copyrights - "Veröffentlichung vom 07.01.2015 mit Kommentaren in Bezug auf den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters München auf der Internetseite meinjobcenter/blogspot.de." Also Wolfgang Bauer vom Jobcenter München.

Nur in Parenthese sei bemerkt, die aus den Medien bekannten Praktiken der Jobcenter als auch der Bundesagentur für Arbeit lassen Ihre Verklärung eines Schutzes von Daten als Oxymoron erscheinen.

Der Umstand, dass diese "Kommentare" - und Sie alludieren hier ja nun auf den lächerlichsten Paragraphen, den es nur in Bananen Republiken und solchen, die von Ankara aus administriert werden, gibt - nun schon zum zweiten Mal in der Hinterhand gehalten werden von der Stawa München, bestärken mich in der absoluten Gewissheit, es muss sich bei der  zugrundeliegenden Strafanzeige um eine absolute literarische Perle handeln.

Wer vom Jobcenter München könnte qualifizierter und prädestinierter sein, ein Meisterwerk der teutonischen Prosa zu kredenzen als der dritte stellsitzvetretende GF, der Hofintellektuelle, Maestro Jürgen Sonneck? Wer immer sie auch ins Leben gehaucht hat, ich möchte die Strafanzeige nun einsehen dürfen unter Berufung auf Artikel 6, Abs 3 EGMR.

Strafanzeige gegen KOK Carstens, Kriminalfachdezernat 4, Hansastraße 24, 80686 München

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

08. Juni 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

KOK Carstens

Kriminalfachdezernat 4, Hansastraße 24, 80686 München

wegen Verstosses gegen

  • Art 6 Abs.3 EMRK

Ich erhielt von besagtem Polizisten im Mai 2016 eine Vorladung wegen einer  angeblichen Beleidigung des ledigen Fräuleins Martina Musati. Diese Beleidigung soll sich zur unbilligen Zeit des November 2014 (!) in Form eines Posts auf meinem Blog zugetragen haben.

Leider besitze ich das freundliche Einladungsschreiben des Herrn bayerischen Polizisten nicht mehr. Ich bin verwöhnt von Usancen zivilisierter demokratischer Länder wie die USA und vermisste in des bayerischen Polizisten Schreibens den Hinweis auf den § 163a STPO.

Ich bitte nun um Einsicht in die zugrundeliegende Strafanzeige, da KOK Carstens auch nach zwei Aufforderungen mir den Lesegenuss nicht gönnt. Ich war bislang immer durch das Niveau der literarischen Ejakulationen des Jobcenters wie der Agentur für Arbeit qualitativ verwöhnt worden und möchte dies nicht missen.

Das Recht auf vollumfassende Akteneinsicht ist Europa Recht.

Mit besten Grüssen

Free speech? You must be kidding, we are civilized Germans

A 14-year old kid of a special school calls her teacher "Handicapped teacher ever" on Facebook. The 64-year-old bloke and teacher sues her. She gets sentenced by a court in Düsseldorf.
On Tuesday, the girl has now been sentenced to 20 hours of community service for insulting. What do you when and where required to complete, the juvenile court is set - these are employees of the Jugendamt, mostly social workers. The girl had admitted the fact and remorseful, said District Court spokesman Marcel Dué.
That both the Facebook friends of the student and their friends could see the offense, ie a "not very small circle", the General Court charged the accused counted so Dué. evaluate their favor was that she was only 14 years old and not yet convicted. Community service could be, for example, help out in a soup kitchen or in the cemetery.
This is just one in way more 200,000 and in 99.8% totally ridiculous libel/slander cases in German courts every year and soup kitchen sounds so immediately post 1945. That spirit never dies in Good Ol'.

The ludicrous court did apparently not bother to check on the mental stability of the teacher. After all, even young kids are able to assess grown-ups quite well. What if he is really a nut case? Perhaps he had traits like permanent sniffing or other strange noises.

Does not matter in Germany. People need to be pulled back in line and the German press goes along. It is a structured and hierarchical society and you better fit in, or else.
Noteworthy was in the process that the teacher has initiated a criminal case against the girl. He could also proceed civilly and demand that the picture is erased and he gets damages, especially since it is an underage student.
Generous a%&holes can count on German courts. The FAZ gives free advice what good conduct is.

A teacher going after a 14-year old, pulling her into court is just one thing: he is unfit to be a teacher. Besides, clinging to an ego is at the root of all libel and slander cases.
You have been conditioned since you were very young to relate everything to yourself. As soon as you learn to recognise people and things, you're taught how to relate these to the "I" and "mine"-- my mom, my dad, my toy, etc. As you grow up you're taught how to relate ideas and concepts to yourself. You have to learn that so that you can function properly in society.
But at the same time, this process slowly and unconsciously creates a concept of selfhood, and you build up your ego. This build up is strengthened by the values of society. You learn to compete, to achieve, to accumulate knowledge, wealth and power. In other words, you are trained to possess and to cling.
By the time you are grown up, the concept of ego-self has become so real that it is difficult to tell what is illusion and what is reality. It is difficult to realise that "I" and "mine" are temporary, relative and changeable. The same is true of all that is related to "I" and "mine." Not understanding that "I" and "mine" are temporary, you struggle to keep them permanent; you cling to them. This desire to try to keep everything permanent is what makes it so difficult to learn to let go.

5/02/2016

Hatte Münchner Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch 'Morice v. France' bei Hudoc gelesen oder ist das unter bayerischem Niveau?

OStawa Steinkraus-Koch ersucht Erklärung
des Demonstrativpronomens 'dies'.
OStawa Steinkraus-Koch hat seine Anklageschrift gesandt ... und Wittgenstein schüttelte entgeistert seinen Kopf.

Anklage siehe unten.

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

03. Mai 2016

AZ. 112 Js 168454/15

Herr Steinkraus-Koch,

 Mit Ihrer Anklageschrift v. 21.04.2016 erhebt die bayerische Justiz Anklage basierend auf einer Online Strafanzeige vom 07.05.2015. Diese Strafanzeige wurde gesendet von der IP Adresse 217.253.91.237. Die Anzeige wurde unter falschem Namen aufgegeben!

Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. In etwa 2 km Luftlinie Entfernung liegt ein Jobcenter. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237

 Wir haben richterliche Anordnung beantragt, den Namen und die Adresse hinter der IP Adresse zu bekommen. Wir werden in dieser Sache keine Ruhe geben, bis wir diese Informationen haben. Datum, Geolocation, Anrede als auch Inhalt ergeben für uns ziemlich eindeutige Vermutungen.

 In Ihrer Anklageschrift beklagen Sie zunächst einmal, dass mein Blog öffentlich zugänglich und "für einen unbegrenzten Personenkreis wahrnehmbar" ist. Ich entnehme dem eine Aversion Ihrerseits zur freien Meinungsäusserung und zur Öffentlichkeit. Gleich im ersten Satz geben Sie also Ihre Voreingenommenheit und Ihr demokratisches Grundverständnis zu erkennen, das auf eine begrenzte Wahrnehmbarkeit des Internets setzt, um unliebsame Wahrheiten über eine neoliberale staatliche Behörde zur Durchsetzung der Lohndeflation, Exportdominanz auf Kosten der Club Med Länder des Konstrukts EU und damit exorbitante Arbeitslosigkeit in eben jenen Ländern aufrecht zu erhalten, insbesondere der Jugend, zum Zwecke der Hegemonie Deutschlands in der EU und dies basierend auf einer Paralleljustiz des SGB.

Unter a) stellen Sie den Inhalt meines Blogposts vom 10.11.2014 falsch dar. Er ist die veröffentlichte Antwort als Offener Brief auf Ihre Anklageschrift AZ 112 Js 170286/14 vom 21.10.2014. In wie ich meine absolut überzeugender Form führte ich in diesem Brief an Sie zahlreiche bildliche Belege an, wie weit verbreitet - und unbeachtet aus gutem Grund von deutscher Justiz - Bilder mit NS Insignien auf dem Internet, den Printmedien und im zwangsfinanzierten (!!!) deutschen TV grassieren.

 Basierend auf Ihrem ersten Satz hätten Sie dies lieber unterdrückt gesehen. Auch dies zeigt Ihre Einstellung zur freien Meinungsäusserung und Sie sind hier nicht allein. Ein Ostawa Hummer erdreistete sich tatsächlich, mir Kritik an Geschichtsfälschungen in sog. Dokumentarfilmen über die NS Zeit und bis zum Überdruss mehrmals wöchentlich auf deutschem Propaganda-TV gesendet generell zu verbieten (siehe Schreiben v. 08.07.2015; AZ 15 Ss 340/15).

Sein Ansinnen ist ungeheuerlich. Meine Tochter und ich haben in dieser Sache Bundesjustizminister Maas angeschrieben mit der Bitte um die Entfernung von OStawa Hummer aus dem Staatsdienst. Uns wurde mitgeteilt, dies sei Ländersache und so haben wir uns am 08.03.2016 an das Bayerische  Staatsministerium  der  Justiz gewendet.

 Weiters weise ich Sie darauf hin, dass wir in der Strafsache 18 Ns 112 Js 170286/14, also genau wegen dieses Himmler Bildes mit passendem Zitat zum Geschäftsgebaren der Jobcenter, den EGMR anrufen werden. Unsere Eingabe ist in Arbeit und die Abgabefrist ist Juli 2016.

 Nicht zuletzt weise ich darauf hin, dass wir Strafanzeige gegen die damalige GFin des Jobcenter München Martina Musati bei der Stawa in Stuttgart wegen der zugrundeliegenden Strafanzeige bei der Polizei München im Mai 2014 eingereicht haben. Die Kanguru Justiz Bayerns hatte ja alle unsere Strafanzeigen abgebügelt.

 Ich darf noch einmal unmissverständlich für die bayerische Justiz und auch im Namen meiner Tochter klar stellen, und ich zitiere hier die Strafanzeige meiner Tochter gegen Martina Musati:
 "Die Abbildung des Himmler Fotos mit einem Zitat Himmlers, das sehr treffend das Ziel des Jobcenters beschreibt, unterliegt ohne Zweifel der Pressefreiheit und dem Recht der freien Meinungsäusserung. Das Zitat belegt Aussagen über die Handlungsweise der Jobcenter, so wie sie im Artikel des Spiegel mit dem Titel 'Mit allen Mitteln' beschrieben werden. Der Blogpost ist ausserdem gelinkt zur Website der öffentlich-rechtlichen Medienanstalt RBB in Berlin, auf der Nazibilder abgebildet sind ohne eine ausdrückliche Distanzierung vom Nationalsozialismus."
 Bezüglich Ihres Punkts b): Es handelt sich um eine offensichtliche Karikatur des Yahoo! CEO Marissa Mayer. Der indirekte Jobcenter Bezug mit "Nine" to Five ist Ihnen offensichtlich entgangen.

Aber wenn Ihnen diese Hakenkreuze so überhaupt nicht gefallen, wieso ist die bayerische Justiz nicht z.B. hier bei Bento, einer Jugendseite des Spiegel, aufmerksam geworden?
Hitler auf Bento, Oh! berStaatsanwalt Steinkraus-Koch

http://www.bento.de/politik/afd-und-rechte-auf-facebook-was-man-auf-rechten-hetzseiten-erlebt-419994/

Sollte es Doppelstandards geben in der bayerischen Justiz, insbesondere gegen kritische Blogger?

 Ihr Punkt 2.

 Was könnte es anderes sein in Deutschland als .... BELEIDIGUNG. Also der lächerliche Paragraph, der gegen die KSZE verstösst:

Die Mitteilung des KSZE vom 24. Mai 2002 in Deutsch:

 Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamerung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.

Ich hätte nach Ihrem Verständnis eines Deutsch, das mir nicht geläufig ist, Richterin Pabst beleidigt. Ach GottochGott, OStawa Steinkraus-Koch, bei Ihnen fällt mir immer gleich Wittgenstein ein, wie schon im letzten Brief an Sie.

 „Und in dieser Lage befindet sich z.B. der, der in der Ästhetik oder Ethik nach Definitionen sucht, die unseren Begriffen entsprechen. Frage dich in dieser Schwierigkeit immer: Wie haben wir denn die Bedeutung dieses Wortes (‚gut‘ z.B.) gelernt?“

 Herr OStawa, was haben Sie denn zum Begriff "Beleg" gelernt? Also ich, stammend aus dem teutonischen Raum des feinsten Hochdeutsch, kenne da z.B.  'Nachweis', 'Zeugnis' oder 'Bestätigung'.

 Sie scheuen auch nicht davor, den Zusammenhang zu verfälschen! Der komplette Absatz lautet (Ihr zitierter Teil in fett):
 "Durch  die  Beschlagnahme  des Computers meiner  Tochter  hat  die  Münchner  Justiz  zum  dritten  Mal deren  schulischen  Erfolg  willentlich  und  unter  Brechung  demokratischer  Grundrechte  auf  das Äusserste  gefährdet.  Im  Sept.  2015  mussten  wir  eine  Verfassungsbeschwerde  wegen  des  skandalösen rassistischen  Urteils der  Münchner  Justiz  einreichen.  Dies  ist  abermals ein  Beleg  für  den  bekannten institutionellen  Rassismus  in  deutschen  Behörden  und  insbesondere  der  Justiz  und  Polizei  in  Bayern."
 "Ich  habe  mittlerweile  Kontakt  mit  US  Anwälten  aufgenommen  bezüglich  eines Antrags auf  Asyl  für meine  Tochter  in  den  USA.  Meine  Tochter  fühlt  sich  in  Deutschland  nicht  mehr  sicher.  Sie  will  dieses Land  unbedingt  verlassen,  insbesondere  hinsichtlich  der  berüchtigten  bayerischen  Justiz  mit  Neonazi Affinität.  Ich  bin  nicht  in  der  Lage  bei  einer  solchen  Justiz,  die  die  kriminelle  und  rassistische  deutsche Behörde  Jobcenter  München  offenkundig  in  ihren  unablässigen  Akten  zur  willentlichen  Schädigung von  uns unterstützt,  meiner  asiatisch-deutschen  Tochter  Schutz  zu  bieten."
 Warum unterschlagen Sie all das? Herr OStawa, ich glaube, selbst Sie haben mitterweile erkannt, die Beleidigungsschote ist ein Rohrkrepierer.

 One more thing, wie Stevie Jobs immer sagte, haben Sie schon mal ein bischen Zeit verschwendet, 'Morice v. France' bei Hudoc zu lesen oder ist das unter Niveau in Bayern?

Sie führen meine Vorstrafe an bezogen auf die Urteile des Kanguru Courts in München. Zu Ihrer Kenntnisnahme:

  • Bis heute erhielt ich keine Einsicht in die Strafanzeige des Jobcenter und Akte des ersten Falls (Merkel-Nazi Bil
  • Bis heute weigert sich meine lächerliche Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, die Strafanzeige des Jobcenter herauszurücken.

 § 359 STPO Abs. 6 sagt Ihnen etwas oder doch?

Warum möchten Sie die Veröffentlichung v. 02.05.2015 zum Film 'Aufstieg des Bösen' nicht strafrechtlich verfolgen? Ist Ihnen etwa ein derartiges Mass an Geschichtsfälschung peinlich in Bayern? Oder ist Ihnen mein Vergleich mit einem zivilisierten Land mit echter freier Meinungsäusserung nicht genehm?

Es sind uns in der Tat beschlagnahmte Gegenstände zurückgegeben worden. Das Mac Book Pro meiner Tochter war auf dem Display an zwei Stellen zerkratzt und das Trackpad ist beschädigt. Das Gerät ist unverkäuflich. Wir haben hier Schadensersatz von der Münchner Justiz gefordert.

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11/28/2015

Rechtsanwältin Goecergi, treten Sie doch hinter der Tüllgardine vor.

Kristin Clohessy (completely unrelated)
Warum diese Scham? Es geht doch nur um eine Klage gegen eine Bundesbehörde zur Bereitstellung von preiskompetitiven Arbeitskräften.

Gut, Ihre Beratung im Frühjahr 2014 war keinen Cent wert, aber hey, jeder verdient ne neue Chance. Ich bin nun mal Chevalier. Wir konnten die Chose ja schliesslich mittels Kontaktaufnahme mit dem Amt für Datenschutz klären. Dessen Aussage floss dann auch in unsere Verfassungsbeschwerde ein basierend auf dieser lächerlichen Anzeige des Jobcenter München Junior-Vize Jürgen Sonneck, die ein Beispiel für beeindruckende Dummheit ist und in einem zivilisierten Land würde eine solche Anzeige in den Rundordner befördert.

Also nochmal revue passierend und langsam aufbereitet für Sie:

- Kosten für Verfassungsbeschwerde wegen Anzeige durch Jobcenter.
- Übernahme der Ausfallskosten nach Computerbeschlagnahme nach Anzeige durch Jobcenter.
- Übernahme der Kopier-, Port- und Fahrtkosten angefallen durch Gerichtstermine.

Es mag ja sein, dass dies nicht beim Sozialgericht durchsetzbar ist, aber Sie führen doch auch in Ihrem Expertisefeld die noble Beschäftigung mit dem 'Strafrecht'. Geht man als Anwalt in der Bananen-Republik nicht gegen das Jobcenter vor? Sind deutsche Anwälte noch weiter herunter gekommen?

Das wären eigentlich für eine(n) Anwalt(in) in einem demokratischen Rechtsstaat recht motivierende Themata, finden Se nich auch?

Cheerio,
Ich & Tochter

11/27/2015

Erinnern kann sich docRA Petersen schon daran, aber ähh, wie war noch mal der Mittelteil?

Anlässlich der Abfassung der Verfassungsbeschwerde war natürlich das Protokoll der vorherigen Verhandlungen nützlich. Kommoderweise hatte das docRA Petersen behalten, obwohl er um meine Intention der Verfassungsbeschwerde wusste.

Also eine Email an ihn gesandt, ob er die denn hätte? Jawoll, hat er und hier unredigiert seine Antwort:

Sehr geehrter Herr
in Beantwortung Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen die aus den Akten befindliche Abschrift des Protokolls der Sitzung vom Amtsgericht München.
Das Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht habe ich nicht in meinen Unterlagen.
Angesichts der von mir damals nur in Betracht gezogenen Revision wegen einer Sachrüge wäre dieses nicht notwendig gewesen.
Im Übrigen ist die Beweiskraft des Protokolls vor dem Landgericht gering, da insbesondere keine wörtliche Protokollierung stattfindet, sondern lediglich die wesentlichen Verfahrensabläufe dokumentiert werden.
Erinnern kann ich mich jedenfalls schon daran, dass über die generelle Frage der Strafwürdigkeit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Vergleich zu presserechtlichen Veröffentlichungen diskutiert wurde.
Ich wünsche Ihnen für die Verfassungsbeschwerde viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Aiko Petersen
Rechtsanwalt

"Angesichts der von mir damals nur in Betracht gezogenen Revision wegen einer Sachrüge wäre dieses nicht notwendig gewesen." Woher auch, es ging ja primär auch nur ums Abzocken von gut €400,-.

Und wenn Dottore Aiko so richtig die zerebralen Synapsen zum Schwingen bringt, dann ... "Erinnern kann ich mich jedenfalls schon daran, dass über die generelle Frage der Strafwürdigkeit ..." Na, dat iss doch dann man schon enne Anfang.

Ein Gutes hat das Engagement von docRA, man bekommt Schriftsätze zugesandt, dass man auf Sitzmöbel verzichten kann. Schriftsätze als PDF? Also bitte, dies ist die Republik Bananien.

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Eine Berufsethik kennen Rechtsanwälte heuzutage nicht. Wohl aber den bornierten Zynismus und Gravitas äussert sich im Schulter zucken. Ein Geigenbauer wird nie ein Meisterstück erstellen können, ohne mit seinem Herzen bei diesem Stück zu sein. Eine schweizer Uhr lebt von der Hingabe des Bauers und ein Lampoon Yok Dok verlangt nach Zeit, Liebe zur Traditon und Devotion.

11/26/2015

RA Aiko Petersen gibt zu bedenken: "Ich gehe nicht davon aus, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt."

Jim Young: There's an important phrase that we use here, and think it's time that you all learned it. Act as if. You understand what that means? Act as if you are the fucking President of this firm. Act as if you got a 9" cock. Okay? Act as if.






Wenn ein Anwalt erst einmal die pekuniäre Lunte gerochen hat, dann gehts ans Abzocken. Das läuft Boiler-Room-mässig so:

12. Mai 2015

Sehr geehrter Herr,
ich habe für Sie fristwahrend Revision eingelegt. Sofern Sie wünschen, dass ich Sie weiter in diesem Revisionsverfahren vertrete, müssen Sie mit Kosten für meine Beauftragung in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen.
Sollten Sie beigefügte Kostennote nicht innerhalb von 10 Tagen zum Ausgleich bringen, werde ich dem Gericht mitteilen, dass ich Sie in dieser Angelegenheit nicht weiter vertrete. Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Aiko Petersen
Rechtsanwalt  

Nachdem RA Petersen keine positive Kontobewegung von meiner Seite konstatieren konnte, folgte  am 26. Mai 2015 dieser Sales Pitch der dritten Dimension, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Es geht um €416,50:

Sehr geehrter Herr,
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.
Sie können eine Pflichtverteidigung beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich selbst nicht angemessen verteidigen können.
Ich muss auf einer Zahlung bestehen; sollte bis zum Ende der Woche kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich dem Gericht mitteilen, dass ich Sie nicht mehr vertrete. Diesbezüglich bin ich auch zu keinen anderweitigen Zugeständnissen bereit.
Es steht noch die Begründung der Revision aus, die ich bewusst noch nicht vorgenommen habe. Die StPO enthält hierzu eigene Regeln, wichtig ist für Sie, dass die Revisionsbegründungsfrist einen Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils beträgt, § 345 StPO. Sie brauchen hierfür einen Verteidiger oder müssen die Begründung zu Protokoll erklären.
Die Erfolgsaussichten der Revision sind – schon statistisch betrachtet – gering. Der Vorwurf der Beleidigung wird kaum zu entkräften sein….
Ich habe Verständnis dafür, wenn Sie angesichts Ihrer finanziellen Situation derzeit meine weitere Tätigkeit nicht bezahlen können, allerdings bin ich nicht in der Lage, unentgeltlich für Sie tätig zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Aiko Petersen
Rechtsanwalt

Nun, in Konkordanz mit ihrer eingangs präzis formulierten Feststellung, gehe auch ich nicht davon aus, dass in der Berufung, der sie am 6. Mai beihingen, die notwendige Verteidigung vorlag. Angesichts dessen schickte ich mich an, geschätzter Ritter der jurisprudenziellen Kokosnuss, die Opportunitätskosten zu eruieren, maw ich feuerte Numbers for Mac an und siehe da, ihr Marktpreis fiel der Arbitrage zum Opfer. Manche nennen das 'efficient markets'.

Bedauerlicherweise schlich sich in die letzte Email ein subtiler Patzer in der Logik ein. Mich weiter zu vertreten würde bedingen, eine vorherige Vetretung hätten stattgefunden. Mir erschliesst sich auch nicht, wie ein RA eine Revision begründen kann, wenn ihm der ganze Fall von Anbeginn nass am Arsch runter ging und er nichts zu dem Fall gelesen hat. Dass es ein üppig Mass an Lesestoff gab, belegt unsere Verfassungsbeschwerde. Ein unbegabter Verkäufer ist er auch noch, wie der Einschub belegt.

Ist jetzt der docRA Petersen Fall konkludiert? Oh nicht doch, denn während der Abfassung der Verfassungsbeschwerde kam noch Köstliches ans Licht.