2/04/2016

ANTRAG: Oberstaatsanwalt Hummer, München, aus dem Staatsdienst zu entfernen.

München, 03. Februar 2016

Sehr geehrter Justizminister Maas,


Meine Tochter und ich stellen hiermit den

 ANTRAG

 Oberstaatsanwalt Hummer, München

 aus dem Staatsdienst zu entfernen.

 BEGRÜNDUNG

Anlässlich meiner Revisionseingabe zum Verfahren mit Az 18Ns 112 Js 170286/14 vom 10. Mai 2015 - einem Verfahren basierend auf rassistischen und diskriminierenden Unterstellungen gegenüber meiner Tochter und getätigt in schleimender Art durch einen Angestellten der Behörde 'Jobcenter' - einem Verfahren, dass in einem Land mit freier Meinungsäusserung von einem Richter als frivol abgelehnt und rausgeschmissen würde - verwies ich u. a. auf nicht unbeträchtliche Geschichtsfälschungen in dem Film "Aufstieg des Bösen", der Anfang April 2015 auf dem TV Sender RTL zur besten Sendezeit lief. Noch dazu in einem zwangsfinanzierten TV.

 Die Anzahl der geschichtsverfälschenden Szenen ist beträchtlich. So beträchtlich, dass sich der US Bundesstaat Texas entschied, den Film nicht zu senden. Der SPIEGEL verriss den Film, der kanadische Filmkritiker Scott Feschuk nannte den Film " Hitler für Dumme". Ich führte u.a. diese Tatsachen in meiner Revisionsschrift an als einen weiteren Beleg, dass in Deutschland latente Glorifizierung der NS Zeit in mehreren deutschen TV Sendern betrieben wird und dies an mehreren Tagen pro Woche. Unserer Kenntnis nach seit mindestens zehn Jahren. Wie wir einem Bericht eines südamerikanischen Journalisten entnehmen sogar seit fast fünfzehn Jahren.

 Ich erhielt nach Eingabe meiner Revisionsschrift folgenden Brief von Oberstaatsanwalt Hummer. Herr Hummer ist beruflich tätig in München und damit der Provinz Bayern, also der Stadt, die das Sprungbrett von Adolf Hitler bildete und die Provinz, in der 2013 für ein Jahr ein bekannter Neonazi als Richter tätig war!

 Dieser Brief enthielt folgende unglaubliche Passage:

 "Im  Übrigen  verbieten  sich  Vergleiche  zwischen  der  Tat  des  Angeklagten  einerseits  und  Presse-bzw. Fernsehinhalten  andererseits,  da  letztere  regelmässig  der  staatsbürgerlichen  Aufklärung,  der Berichterstattung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens  oder  der  Geschichte  dienen  und  daher  gem.  §  86 Abs.  3  i.V.m.  §  86  a  Abs.  3  STGB  vom  Straftatbestand  ausgenommen  sind.  Dass  das  Handeln  des Angeklagten  hingegen  nicht  unter  diese  Ausnahmebestimmung  fällt,  hat  das  Berufungsgericht ausführlich  und  ohne  Rechtsfehler  dargelegt  (UA  S.  7)."

 Meine Tochter und ich sind bestürzt, dass eine solche Person bei einem Gericht in einem demokratischen Land beschäftigt ist. Wenn sich seiner Meinung nach eine Kritik an klaren Geschichtsfälschungen der Ereignisse der NS-Zeit, weit verbreitet im deutschen Fernsehen und finanziert durch eine Zwangsabgabe, verbietet, dann kann es keinen Platz für eine solche Person in einem öffentlichen Amt eines demokratischen Staates geben.

 Solche für einen Demokraten völlig abzulehnende schriftliche Entgleisungen, die, wie wir vermuten, seine wahre und ureigene Geisteshaltung zeigen, sind mit einer Berufsausübung eines Staatsdieners völlig unvereinbar.

 Im Sinne der Erhaltung demokratischer Werte und liberalistischer Gedanken kann ein Staat, der der freiheitlichen Entfaltung eines jeden dienen möchte, eine Person, die solche Gedanken mit Verboten koppelt, nicht als seinen Diener dulden.

 Wir bitten Sie aus diesen Gründen, dieser Position eine würdige Person beizustellen.

 Mit vorzüglichen Grüssen

                   .                  
Ich                                                     Tochter
(electronic signatures)

 Anhang: Schreiben von OStawa Hummer

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