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11/26/2015

RA Aiko Petersen gibt zu bedenken: "Ich gehe nicht davon aus, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt."

Jim Young: There's an important phrase that we use here, and think it's time that you all learned it. Act as if. You understand what that means? Act as if you are the fucking President of this firm. Act as if you got a 9" cock. Okay? Act as if.






Wenn ein Anwalt erst einmal die pekuniäre Lunte gerochen hat, dann gehts ans Abzocken. Das läuft Boiler-Room-mässig so:

12. Mai 2015

Sehr geehrter Herr,
ich habe für Sie fristwahrend Revision eingelegt. Sofern Sie wünschen, dass ich Sie weiter in diesem Revisionsverfahren vertrete, müssen Sie mit Kosten für meine Beauftragung in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen.
Sollten Sie beigefügte Kostennote nicht innerhalb von 10 Tagen zum Ausgleich bringen, werde ich dem Gericht mitteilen, dass ich Sie in dieser Angelegenheit nicht weiter vertrete. Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Aiko Petersen
Rechtsanwalt  

Nachdem RA Petersen keine positive Kontobewegung von meiner Seite konstatieren konnte, folgte  am 26. Mai 2015 dieser Sales Pitch der dritten Dimension, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Es geht um €416,50:

Sehr geehrter Herr,
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.
Sie können eine Pflichtverteidigung beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich selbst nicht angemessen verteidigen können.
Ich muss auf einer Zahlung bestehen; sollte bis zum Ende der Woche kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich dem Gericht mitteilen, dass ich Sie nicht mehr vertrete. Diesbezüglich bin ich auch zu keinen anderweitigen Zugeständnissen bereit.
Es steht noch die Begründung der Revision aus, die ich bewusst noch nicht vorgenommen habe. Die StPO enthält hierzu eigene Regeln, wichtig ist für Sie, dass die Revisionsbegründungsfrist einen Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils beträgt, § 345 StPO. Sie brauchen hierfür einen Verteidiger oder müssen die Begründung zu Protokoll erklären.
Die Erfolgsaussichten der Revision sind – schon statistisch betrachtet – gering. Der Vorwurf der Beleidigung wird kaum zu entkräften sein….
Ich habe Verständnis dafür, wenn Sie angesichts Ihrer finanziellen Situation derzeit meine weitere Tätigkeit nicht bezahlen können, allerdings bin ich nicht in der Lage, unentgeltlich für Sie tätig zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Aiko Petersen
Rechtsanwalt

Nun, in Konkordanz mit ihrer eingangs präzis formulierten Feststellung, gehe auch ich nicht davon aus, dass in der Berufung, der sie am 6. Mai beihingen, die notwendige Verteidigung vorlag. Angesichts dessen schickte ich mich an, geschätzter Ritter der jurisprudenziellen Kokosnuss, die Opportunitätskosten zu eruieren, maw ich feuerte Numbers for Mac an und siehe da, ihr Marktpreis fiel der Arbitrage zum Opfer. Manche nennen das 'efficient markets'.

Bedauerlicherweise schlich sich in die letzte Email ein subtiler Patzer in der Logik ein. Mich weiter zu vertreten würde bedingen, eine vorherige Vetretung hätten stattgefunden. Mir erschliesst sich auch nicht, wie ein RA eine Revision begründen kann, wenn ihm der ganze Fall von Anbeginn nass am Arsch runter ging und er nichts zu dem Fall gelesen hat. Dass es ein üppig Mass an Lesestoff gab, belegt unsere Verfassungsbeschwerde. Ein unbegabter Verkäufer ist er auch noch, wie der Einschub belegt.

Ist jetzt der docRA Petersen Fall konkludiert? Oh nicht doch, denn während der Abfassung der Verfassungsbeschwerde kam noch Köstliches ans Licht.

10/19/2015

Pro bono Anwalt/Anwälte gesucht für Klage gegen Jobcenter München - Fall #1

Fall # 1

Pro bono Anwalt/Anwälte gesucht für Klagen gegen Jobcenter München

Meine Tochter und ich suchen einen verlässlichen Anwalt, der auf Pro Bono Basis arbeitet. Dem Jobcenter München konveniert offensichtlich nicht meine Kritik an der Perversion neoliberaler Ökonomie durch die grundgesetzbrechenden Jobcenter. Mittels Anzeigen versucht diese kriminelle und rassistische Organisation in mein Recht der freien Meinungsäusserung massiv einzugreifen.

Die Münchner Justiz trägt hierbei zu einem genüsslichen Potpourri bei, sowohl in der Strafverfolgung als auch in konsequenter Abweisung jeglicher Anzeigen von mir und meiner Tochter gegen Mitarbeiter des Jobcenter München.
  • 2012 Anzeige des Jobcenter München wegen meiner Veröffentlichung des bekannten Merkel-Nazi Fotos (Foto war in allen Medien zu sehen) und eines Pornofotos zur Geschäftsverbindung der dubiosen Kreditvermittlungsfirma Auxmoney auf meinem Blog.
  • 2013 deswegen Computerbeschlagnahme.
  • Computer wurde für 25 Monate (!) beschlagnahmt, obwohl nichts ausser diesen 2 Fotos gefunden wurde.
  • dadurch u.a. Geschäftsverlust von US$ 85.000, da auf dem Mac wertvolle Vectordesigns für Teppiche und Cashmeredecken waren.
  • Bis heute weigert sich die Münchner Justiz, mir Einsicht in die Anzeige von 2012 wegen des Merkel-Nazi Bildes zu geben!
Dieses Foto fand nicht das ihm gebührende ästhetische Placet der Bundesbehörde zur Akquise wohlfeiler Arbeitskörper entsprechend den Bedürfnissen der neoliberalen Wirtschaftspolitik, vulgo auch unter 'Jobcenter' bei UPIK firmierend. Selbiges Foto war und ist in den bekannten Medien in Deutschland noch heute zu finden.

Auf dem Index des Jobcenter München