4/26/2016

Richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 erwünscht.

Amtsgericht München
Nymphenburgerstr. 16
80335 München

26. April 2016

AZ: ER II GS - 6711/15

Richterin Pabst,

In der oben genannten Angelegenheit erbitten wir eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung.

Es handelt sich hier um die IP Adresse von der am 07.05.2015 eine Online Anzeige an die Bayerische Polizei unter falschem Namen abgeschickt wurde. Siehe hierzu den Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 vom Kriminalfachdezernat 4 München.

Wir haben berechtigte Gründe basierend auf auffälligen Indizien dieser Email zusammen mit früheren Strafanzeigen gegen mich. Sämtliche Strafanzeigen dieser deutschen Behörde stellten einen Eingriff in die freie Meinungsäusserung dar. Sie verstiessen gegen Artikel 5 GG, Artikel 10 MRK, Artikel 6 MRK, § 226 BGB. Eine geforderte Unterlassungserklärung erfüllte den Tatbestand der Nötigung und verstiess ebenso gegen den Artikel 5 GG und Artikel 10 MRK als auch § 226 BGB. Hier läuft derzeit eine Strafanzeige.

Auffällige Indizien sind:
  • Bis vor kurzem fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz als auch einer weiteren deutschen Behörde uns Einsicht in die Strafanzeigen einer deutschen Behörde zu gewähren.
  • Damit verbunden die Hoffnung des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor. Erst mein Hinweis auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir Einsicht! Doch lediglich nur in eine.
  • Direkt damit verbunden die Annahme des Anzeigenden, wir würden nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen.
  • Direkt damit verbunden die Zeichnung der Email unter falschem Namen.
  • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall, auch basierend auf einer Anzeige dieser Behörde, verloren hatte.
  • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen Erfahrungen und Kontakten dieser deutschen Behörde.
  • Der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht im Sujet dem der zweiten Strafanzeige gegen mich in Sachen Himmler Bild.
  • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe einer dieser deutschen Behörden. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237

Wir hoffen auf Gewährung und weisen in diesem Zusammenhang abschliessend auf den Artikel 6 MRK hin.

Mit besten Grüssen

Ich & Tochter

Online Anzeige unter falschem Namen bei Polizei München
IP Address 217.253.91.237
Caveat! Geolocation ist nicht 100% genau.

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