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9/18/2017

Klage gegen Jobcenter München Jürgen Sonneck vom BMAS Pressezensur Kombinat wegen Eingriffs in freie Meinungsäusserung

Das BMAS Pressezensur Kombinat ist ein illustrer Kreis sich rekrutierend aus der Agentur für Arbeit München und dem Jobcenter München. Mit selbstloser subservienter Hilfe der Polizei München. Die bayerische Justiz komplettiert den Palcoscenico. Eine neoliberale Politik schafft sich ihre Adjutanten der Willfährigkeit.
 . . . . . . . . .


Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

17. Sept. 2017
Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

K L A G E

gegen Jürgen Sonneck - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München

wegen

  • Verletzung der Grundrechte Art. 5 Abs. 1; Art. 3 Abs. 3; Art. 6 Abs. 1 und 2.
  • Verletzung des Artikels 10 EMRK und
  • § 226 BGB

I. Begründung

Am 15.05.2014 sandte der stellvertretende GF des JC München Jürgen Sonneck eine Strafanzeige gegen mich an die Polizei München (Anlage 1). In Anlage befanden sich Kopien über mehrere Posts von meinem Blog wie ein Post über Warnung vor Phishing durch deutsche Arbeitsbehörden, ein Post mit Bezug auf eine ECRI Broschüre zu Rassismus und Diskriminierung in Deutschland sowie einer meiner Posts als Antwort zu dem Verlangen des JC München nach der Vorlage des Schulzwischenzeugnisses meiner Tochter, die gerade das erste Halbjahr auf einer Fachoberschule in München vollendet hatte.

II. Der Vorgang

Nach der Mittleren Reife besuchte meine tibetische Tochter ab Herbst 2013 eine Fachoberschule in München. Dies war dem JC bekannt. Zufälligerweise las ich im November 2013 den SPIEGEL Artikel 'Hartz IV in der Familie - Jobcenter setzt Schüler unter Druck', obwohl sie in die Schule gehen. Ich war also vorgewarnt.

Das JC München enttäuschte nicht und zeigte beeindruckende Pünktlichkeit. In einem Schreiben vom 05. März 2014, also exakt zum Zeitpunkt  der Vergabe des ersten Halbjahreszeugnisses, meldete sich ein Mitarbeiter des JC Pasing namens Jean-Marc Vincent bei meiner Tochter. Briefauszug von J-M Vincent vom 05. März 2014 an meine Tochter, in dem u.a. die Vorlage des Schulzwischenzeugnisses gefordert wurde:
Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Aus- bildungsstellen ganz wichtig.
Per Email frug ich um den Behuf dieser Bitte nach und seine Antwort las sich so:
Guten Tag, Herr ...,
vielen Dank für Ihre erste Antwort.
Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter ... beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium.
Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte. Deshalb bitte ich Sie oder ..., mir die  benannten Unterlagen vorzulegen.
Vielen Dank, und
mit freundlichen Grüßen
Jean-Marc VINCENT
Jobcenter MünchenArbeitsvermittlung U25
Es ist zunächst nicht nachvollziehbar, welche Relevanz eine Jobsuche für eine Schülerin haben soll, die noch mindestens 1 1/2 Jahre Schule plus Abschlussprüfung vor sich hat. Ferner verwundert die Annahme, Jugendliche von heute würden der Hilfe bei der Anmeldung zu einer Jobbörse - im Falle der Arbeitsagentur einer sechstklassigen Börse - bedürfen, es sei denn, diese dubiose Behörde möchte die Emailadresse und Handynummer erschleichen. Weiters sind Jobangebote auch ohne Anmeldung einsehbar. In toto also eine Anfrage von einem Jobcenter, das sich weigerte, über all die Jahre das Schulweggeld zu übernehmen, meine Tochter nicht kannte und nie ein Interesse an ihr gezeigt hatte, demonstrierte also aufgrund des Umstandes, dass sie in einem Hartz 4 Haushalt lebt, eine interessante Wiederbelebung von Himmlers Sippenhaft und weiterem Gedankengut dieser Nazis:

  • Bei Migranten wird also von dieser Rassistenbehörde JC erfolgreicher Schulabschluss in Frage gestellt.
  • Bei Migranten wird also von dieser Rassistenbehörde JC die Notwendigkeit von Nachhilfeunterricht ex ante angenommen, ohne die Person zu kennen.

Obwohl niemand vom JC je Interesse an meiner Tochter gezeigt hatte, niemand sie persönlich kannte oder je gesehen hatte, erdreistete sich diese Person, meiner Tochter mangelnde Intelligenz zu unterstellen und spielte sich als Assessor ihrer Zukunft auf. Kurze Zeit später erfuhr ich von einer Rechtsanwältin in Pasing, dass dies kein Einzelfall in München sei und sich schon einige Eltern beschwert hätten.
Daraufhin verfasste ich zu diesem Vorfall einige Blog Posts und insbesondere einen zum Thema "passgenaue Beratung" mit einem sehr pertinenten Zitat von Heinrich Himmler und seinem Bild in Uniform mit Swastika (Anlage 2).

Dies veranlasste den stellvertretenden GF des JC München Jürgen Sonneck zu besagter Strafanzeige bei der Polizei München (Anlage 1). Es darf hier nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dieser Münchner Polizei festgestellt werden, dass wie zu Nazi Zeiten zwischen der Behörde JC München/Agentur für Arbeit München ein exzellentes und wie es scheint, reziprokes Verhältnis besteht (überzeugend etabliert in meiner anstehenden dritten Klage), das bis zur Weigerung notwendiger Ermittlungstätigkeit der Polizei reicht!

Wie aus der Strafanzeige des Jürgen Sonneck zu ersehen, gibt er vor, sich an Himmlers Zitat zu stören, wo er doch tatsächlich Himmlers Bild in Nazi Uniform mit Swastika meint. Dabei demonstriert er en passant einen ersichtlichen Mangel an deutscher Sprachfertigkeit sowie Kenntnis der Stilmittel. Weiters belegen die angefügten Kopien von Blog Posts Jürgen Sonnecks gestörtes Verhältnis zur freien Meinungsäusserung. So missfällt ihm der Post über Phishing und auch die ECRI Publikation.

Jürgen Sonneck stammt aus einer Behörde, angesiedelt auf der Schattenseite des Planeten 'Intellekt', bekannt für krude Sprachkonventionen und so scheint ihm der Effekt des Aufbaus von Spannung und Erwartungen als auch die Juxtaposition mittels eines Zitats unbekannt. Abgesehen davon, dass eine Frage nicht beleidigt werden kann und ein Unterschied zwischen Adjektiv und Adverb besteht.

Sein eigentlicher und sinistrer Impetus war aber, die Abbildung von Himmler mit Swastika strafverfolgt zu sehen. Ihm war meine Verurteilung vor dem Kangaroo Court in Sachen Merkel-Nazi Bild bekannt und er wusste, damit offene Türen bei der Münchner Justiz einzurennen.

In der Tat wurde ich am 06. Mai 2015 (dieses Datum ist von ausserordentlicher Bedeutung in Bezug auf meine in Kürze folgende dritte Klage in Bezug auf das JC/Agentur für Arbeit München/Polizei München/Justiz Bayern Komplott gegen freie Meinungsäusserung bei Hartz 4 Rezipienten) vom LG München verurteilt zu einer Strafzahlung von € 1.739,-. Wie jüngst in der SZ zu lesen und in einem BGH Urteil entschieden, operierte das LG München seid Jahren ohne Geschäftsverteilungsplan! Damit waren die Erfordernisse an ein ordentliches Gericht nicht erfüllt!

Das Münchner Gericht zeigte im Zuge meiner Revisionseingabe eine schier unglaubliche Desavouierung seiner selbst in der vermeintlichen Selbstsicherheit gegenüber Hartz 4 Subjekten. Ein Oberstaatsanwalt namens Hummer besass die Stirn und Frechheit, mir in einem Schreiben vom 08.07.2015 Kritik an Geschichtsfälschungen in diesen ad nauseam im deutschen TV gezeigten latenten Nazi-Propaganda Dokumentarfilmen zu äussern:
"Im Übrigen verbieten sich Vergleiche zwischen der Tat des Angeklagten einerseits und Presse-bzw. Fernsehinhalten andererseits, da letztere regelmässig der staats- bürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen und daher gem. § 86 Abs. 3 i.V.m. § 86 a Abs. 3 STGB vom Straftatbestand ausgenommen sind. Dass das Handeln des Angeklagten hingegen nicht unter diese Ausnahmebestimmung fällt, hat das Berufungsgericht ausführlich und ohne Rechtsfehler dargelegt (UA S. 7)."
Der EGMR interessierte sich für dieses Schreiben anlässlich unserer Beschwerde beim Gerichtshof.

Mittels seiner Strafanzeige verfolgte das JC München mit Jürgen Sonneck das Ziel, unliebsame Veröffentlichungen über die rassistischen und diskriminierenden Massnahmen von Jobcentern, hier das kriminelle JC München, gelöscht zu sehen und bewusst weiteren finanziellen Schaden mir und meiner Tochter zuzufügen.

III. Der rechtliche Aspekt

Artikel 3 Abs 3 GG besagt:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 6 Abs. 1 und 2 GG legen fest:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Artikel 5 GG lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, ...

Im Artikel 10 der EMRK heisst es:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Die in Artikel 5 Abs. 2 GG angesprochenen Schranken hat der EGMR mehrfach wie folgt z.B. in Bezug auf verbotene Symbole wie folgt umrissen:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. Die Vertragsstaaten haben einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung, ob ein solcher Bedarf besteht, aber es geht Hand in Hand mit der europäischen Aufsicht, sowohl die Gesetzgebung und die Entscheidungen anzuwenden, auch solche von einem unabhängigen Gericht. Das Gericht ist daher befugt, eine endgültige Entscheidung zu geben, ob eine "Einschränkung" vereinbar ist mit der Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Konvention  (siehe unter vielen anderen Behörden, Perna v. Italien [GC], Nr. 48898 / 99, § 39, EGMR 2003-V, und Assoziierung Ekin v. Frankreich, Nr. 39288/98, § 56, EGMR 2001-VIII).
Vergleiche z.B. 'Freiheit – Sicherheit – (Straf)Recht: Beiträge eines Humboldt-Kollegs' (herausgegeben von Krisztina Karsai, Ferenc Nagy, Zsolt) Seite 218. Eine zusammenfassende Behandlung ähnlicher Fälle, in denen verbotene Symbole öffentlich gezeigt wurden, findet sich auf der Website des österreichischen Anwalts Lehofer.

IV. Coda

Wenn Arbeitsbehörden eines demokratischen Landes sich einer Medienzensur widmen, stellt sich die grundsätzliche Frage nach deren Verhältnis zum Artikel 5 GG und insbesondere zum Artikel 10 EMRK. Die bisherigen drei Attacken gegen mich und meine Tochter lassen mehr als nur die Vermutung zu, man ist beim Jobcenter/Arbeitsagentur der Meinung, eine Hartz IV Abhängigkeit ist gleichbedeutend mit der Verwirkung demokratischer Grundrechte. Wenn dieser Verwirkung nicht durch Submission nachgekommen wird, bedienen sich Arbeitsbehörden eines neoliberalen Wirtschaftssystems in München einer willfährigen Polizei und einer Justiz, die vor belegbaren Rechtsbrüchen und Lügen nicht zurückschreckt. Eine Konnotation mit der 'Aktion Arbeitsscheu Reich' aus 1938 liegt nicht fern und Joseph Goebbels sinnierte über Journalisten: „Viele von denen, die hier sitzen, um öffentliche Meinung zu machen, sind dazu gänzlich ungeeignet. Ich werde sie sehr bald ausmerzen“ (vgl. Fröhlich 1987/Bd. 2: 393).

Das Anliegen des Jürgen Sonneck war keineswegs irgend ein Recht gewahrt, geschweige denn die Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen unterbunden zu sehen - er hätte wahrlich genügend Betätigungsmöglichkeiten bei Veröffentlichungen in den deutschen Medien -, sondern es ging und geht dieser Behörde ausschliesslich um die vollständige und rücksichtslose Schikanierung von mir und meiner Tochter, weil dem Jobcenter der Blog missfällt. Es darf als gesichert angesehen werden,  dass es zwischen den Personen Bockes und Bechheim von der Agentur für Arbeit München sowie Sonneck ein Interessenkomplott gibt, uns finanziell zu vernichten.

Der § 226 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Ich bitte das Sozialgericht, sich meiner Klage anzunehmen. Grundrechte eines demokratischen Staates können nicht einer Sozialstandes-Exklusion unterliegen.

Mit freundlichen Grüssen

6/30/2017

Antidiskriminierungsstelle erhebt schwere Vorwürfe an (die Jobcenter) das sozial-faschistische Jobcenter München.

Sehe gerade bei FAkenewZ den Artikel

Antidiskriminierungsstelle mit Vorwürfen an Jobcenter


Eine neue offizielle Studie der Antidiskriminierungsstelle erhebt schwere Vorwürfe an die Jobcenter: Wer eine Behinderung habe, Ausländer sei, älter oder alleinerziehend werde von den Vermittlern schlechter behandelt.

TAZ schreibt wie folgt:

Bericht der Antidiskriminierungsstelle
Allein gegen den Sachbearbeiter

Migranten, Menschen mit Behinderung, Frauen und Ältere werden systematisch benachteiligt. Jobcenter verstärken dieses Klima zusätzlich.
Muslima mit Kopftüchern, zwei von hinten, zwei lächelnd von vorn

Frauen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, sind häufig Schikanen ausgesetzt Foto: dpa

BERLIN taz | Die junge Frau bezog Hartz-IV-Leistungen und erschien mit Kopftuch im Jobcenter. Dort drohte man der Muslima mit Kürzungen der Leistungen, wenn sie ihr Kopftuch nicht abnehme. Das Argument: Aufgrund des Tuches sei sie schwer in Arbeit vermittelbar.

Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kennt man ähnliche Fälle aus den Jobcentern. „Es kommen Beleidigung, Beschimpfung und unfreundliches Verhalten vor. Es gab auch die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung, aus welchen Gründen die Klientin ein Kopftuch tragen wolle, beziehungsweise müsse“, heißt es in einem Zitat des Gleichbehandlungsbüros Aachen, das sich im dritten Bericht der Antidiskriminierungstelle des Bundes findet.

Grundsätzlich fühlte sich in Deutschland jeder oder jede Dritte in den vergangenen zwei Jahren schon mal diskriminiert, ergab eine repräsentative Befragung. Gut 40 Prozent der Betroffenen, die sich an die Beratungsstellen wenden, berichten dabei über Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Jobvermittlung, teils wegen der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, wegen einer Behinderung, wegen Alters oder Geschlecht.

Neues Deutschland u.a.:

Hauptgrund sind dem Bericht zufolge die behördliche Verfahrensweisen, wie beispielsweise das Kennzahlensystem der Jobcenter. Es führe dazu, dass die Vermittler Erwerbslose vernachlässigten, die besonders viel Unterstützung und Beratung bräuchten. So richten Vermittler den Fokus nicht am individuellen Bedarf der Arbeitssuchenden aus, sondern versuchen, «mit möglichst minimalem Aufwand die Kennzahlen zu erfüllen». Die Kennzahlen geben Auskunft darüber, wie erfolgreich ein Jobcenter Erwerbslose in Arbeit vermittelt. Dies könne «fatale Auswirkungen» haben«, warnte Lüders. Sie sprach sich für unabhängige Obmudsstellen aus, um Betroffenen besser zu helfen. Diskriminierende Erfahrungen machten Arbeitssuchende aber auch mit einzelnen Vermittlern.

. . . . . . . . .

Bei uns lief das punktgenau als meine Tochter 18 Jahre wurde und, ich wartete schon darauf, ein Schreiben des sozial-faschistischen JC München unter der damaligen GFin und Erpresserin Martina Musati kam. Ein Schreiben vom schlaffen Baguette Jean-Marc Vincent.

Details hier und unsere Beschwerde beim EGMR.

Interessant auch der Prozessverlauf von dem Kangaroo Court München und ein jüngstes Urteil des BGH zu dieser Justiz-Kaschemme.

Es erging Strafanzeige durch den vier Komma siebten stellvertr. GF Jürgen Sonneck vom JC München, der ebenso in mein Recht auf freie Meinungsäusserung eingriff, als ich die sozial-faschistischen und rassistischen Versuche des JC München unter der Erpresserin und damaligen GFin Martina Musati, meine tibetische Tochter in primitiv-anmassender Weise aus der FOS München zu locken und in einen Billig-Lohn Pisser Job zu verfrachten, hier veröffentlichte.

Schlawiner Jürgen Sonneck wollte also mit seiner Klage die Veröffentlichung der rassistischen Machenschaften des JC München unterbunden sehen und wurde dabei vom Kangaroo Court München voll unterstützt.

Wie aus der SZ nun bekannt wurde, hatte dieses Roland Freisler Gericht München gar keinen Geschäftsverteilungsplan! Es wurde also mit "Richter ohne Rechtsgrundlage" (Süddeutsche Zeitung) gerichtet! Siehe Entscheidung des BGH 1 StR 493/16. Das ist also der juristische Siff, in dem sich das Jobcenter München suhlt.

Aufgrund von einem weiteren Verstoss gegen den Artikel 6 EMRK und unter Berufung auf dieses BGH Urteil habe ich auch in diesem Fall Wiederaufnahme verlangt und werde Jürgen Sonneck, die damalige GFin Martina Musati und den JC MA Jean-Marc Vincent als Zeugen zur Vernehmung vorladen.

Noch etwas aus der Sphäre dieser Rechtsanwälte und im Hartz 4 Feuchtbiotop hat sich so einiges eingenistet. Kein Wunder, da ist Geld zu machen.

Hier sei in Parenthese und zur Belustigung angeführt, dass der lächerliche Anwalt Dr. Aiko Petersen aus München, der mich vor dem Kangaroo Court von Richterin Baßler am 06.05.2015 (also einen Tag vor der Anzeige unter falschem Namen !!!) in der Berufung vertrat Geld abzockte, auf meine Frage, ich wüsste zu gern, wer der Anzeigende war, schwieg. Meine Tochter war Zeuge!

Monate später erfuhr ich durch die Kungelbude 'Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft' (korrekter Name 'Verarschungsstelle der deutschen Rechtsanwalts-Mafia'), dass Ritter und RA Aiko von und zu Petersen in der Tat Akteneinsicht hatte, also von Jürgen Sonneck wusste.

Wie bekannt deutsche Rechtsanwälte sind, sollte ich nach einer Kontaktaufnahme mit einem US-Anwalt, an der Ost-und Westküste tätig, erfahren. Dieser Anwalt wörtlich in einer Email: "Many German lawyers are assholes. There are some good ones." 'Nough said.

6/20/2017

Der Hofintellektuelle des Jobcenters München und Linguist Jürgen Sonneck gibt dem 'Netzwerkdurchsetzungsgesetz' von Heiko Maas den letzten arischen Feinschliff.

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz' - auch bekannt als Roland-Freisler-Dekret - von Heiko wird immer mehr auf Maas geschneidert. Gesetzen ist oft gemein, zu allumfassend formuliert und so von juristisch restringierter Durchsetzungskraft zu sein. Saubere sprachliche Strukturen können dem entgegen wirken und hier ist es geradezu ein Himmelsgeschenk, dass sich eine venerable Persönlichkeit des öffentlichen Behördenlebens uneigennützig und allein der wissenschaftlichen Linguistik verschrieben gerade dieses Dilemmas angenommen hat.

Der Hofintellektuelle des Jobcenters München und sechs Komma siebte stellvertretende GF eben selbiger Behörde, Hobby-Linguist Jürgen Sonneck, nahm sich in wissenschaftlicher Weise des in teutonischen Gefilden grassierenden Problems der Hassrede/Beleidigungen auf den binären Interrohren an. Wohl kaum eine Persönlichkeit einer Behörde zur Disseminierung wohlfeiler Arbeitskörper ist prädestinierter als Linguist und Verbal-Arier Sonneck, verdanken wir, also das gesamtdeutsche von Leitkultur geprägte Volk, ihm doch die Übersetzung von Harry Frankfurt's 'On Bullshit'.

Linguist und Billig-Lohn Protagonist Sonneck betätigt sich also so nebenher in der Gig-economy, unbewusst im illustren Kreis von Anita Kahanes Amadeu Antonio Stiftung (und das mir hier kein Arsch den Namenszusatz 'Kiowa' in den bislang arisch-sauberen Diskurs bringt) mit schmackhafter Stasi-Kondimentierung und legt einen dezidiert ausgearbeiteten Kanon von Hassrede/Beleidigungsworten vor, der nun endlich schmerzliche Lücken in Terminator Heikos Lex 'Teutonisches Meister-Propper-Internet' inhaltlich füllt und damit dem "Netzdurchwerkungsgesetz" oder so ähnlich den noch fehlenden Feinschliff verschafft.


- Wolfilein
- Wolfischnulli
- Knaller
- Dödel vom Jobcenter
- min Jung
- Erpresserin
- Just fuck off
- abgefuckt

Sowie z. B. unflätige Satzkonstrukte wie:

- mir gehen Rassisten und Diskriminanten auf den Arsch.

Siehe hierzu bitte die Epistel von El Dottore Sonneck an die Polizei der Millionendorf-Metropole, getippt von seiner wissenschaftlichen Assistentin Brigitte Minnich. (1)

Jürgen Sonnecks Kanon indexierter Worte


Internet unser in Deutschland
geheiligt werde deine Reinheit.
Dein Arier Reich komme.
Dein Wille geschehe,
wie in Deutschland so auf Erden.

Unseren 185er erhalte uns,
Denn wir sind ein Volk
Der Schrebergärtner und Gartenzwerge.
___________
(1) wurde dann von StA Peter Preuss in den Müll gekippt.

12/17/2016

Bei Erstattung des Schulweggeldes kommt das Münchner Referat f. Bildung und Sport attraktiv bayrisch rotzfrech und kriegt einen auf den Deckel

Ich mag die Eingeborenen
Tagchen Herr Martner inne Provinz Bayern,

Nachdem ich Frau Schönbach mit etlichen Emails meine Aufwartung vergebens gemacht hatte und ich einen Korb nach dem anderen von ihr bezog - schliesslich stammte mein nun letzter Antrag auf Schulweggelderstattung vom Juli 2016 - bin ich erstaunt mit welch nassforscher Dreistigkeit Sie entstandene Fahrkosten so typisch bayrisch-plump beiseite wischen.

Und da Sie aus der Millionendorfmetropole der Bauertrampel-Provinz kommen passt in Ihr Comportement natürlich auch keine Entschuldigung, plump wie Bayern nun mal sind.

Gaaaaaanz langsam und zum mitschreiben extra für Bayern: Antrag im Juli gestellt und bis Mitte Dezember noch kein Geld erstattet im Billiglohnland Deutschland und der Provinz Bayern. So schreibt sich doch Chancengleichheit im Diskriminantenland DE.

Da bemängeln Sie das Fehlen des SGB -II Nachweises vom sozial-faschistischen Jobcenter für den Monat April. Wirklich? Hier sprang sofort mein Bullshit Detector an. Hatten Sie das wirklich ins Reine durchdacht, Sie Schlaumeier? Komischerweise bekamen wir doch eine Fahrgeldrückerstattung für die Monate davor am 06. April 2016 in Höhe von € 218,60. Der SGB Bescheid liegt also vor. Aber, mein Gott, wir sind hier in Bayern, der Bauerntrampel-Provinz, und deswegen habe ich ihn noch einmal an diese Email gehängt. Mit schwillt nämlich der Kamm, wenn Sie sich frech erdreisten von € 144,30 lediglich € 77,30 zu erstatten.

Oh, und hier ist noch etwas: für die Ferienzeit werden die Fahrkosten nicht übernommen. Seltsam, dies gilt aber nicht für Gymnasien, wo die Schulwegfahrkarte gleich zu Beginn des Schuljahrs für das ganze Schuljahr ausgestellt wird. Ich hab so eine Ahnung, das kommt bei Gericht nicht gut an. OK, die berüchtigte Bayern-Justiz muss man immer mit Vorsicht geniessen.

Chancengleichheit im Rassistenland Deutschland? Ich lach mich tot.

So, und jetzt erwarte ich die Erstattung der Monatskarte für den Monat April. € 40,- sind da noch ausstehend.

Ich will ja die ganze Chose mit einer positiven Note konkludieren. Also meine Tochter und ich haben diesen völlig computerfreien Unterricht an der FOS unendlich genossen. Dieses neumodische Zeugs braucht doch keiner. Schon überhaupt nicht in der Bauerntrampel-Provinz.

Es hat mich gefreut, Ihnen meine ungeteilte Aufmerksamkeit schenken zu dürfen, muss mich aber jetzt sputen, denn bis zum Fest muss ich noch meine pussy-farbenen Wadlstrümpfe zuende häkeln.

Bis die Tage

11/29/2015

Meine Tochter an Jürgen Sonneck vom Jobcenter München

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Mr Sonneck,

Having read your letter to the police of Munich more than once, I can not help getting the impression you are intellectually challenged. Did you frequently skip  school when the subject 'German' was taught?

Anyway, you say on page two that the Jobcenter Munich can not accept that its staff is hindered at fulfilling its duty. Could you elaborate that and perhaps fill me in? What I personally know from your correspondence with me is this:

  • You have to see my half-term results, although there is no legal basis and, interestingly, it never bothered you before.
  • Your company refuses to pay for school transportation.
  • Being a migrant means I could need private lessons, although nobody at your company knows me. It apparently is fine with you AND the Munich court, known for institutional racism, to insult me as being stupid!
  • Going to school full time, it would be important for me to sign up at your Jobboerse to receive job offers. Why is that?
  • And finally, that we had to file a constitutional complaint with the Constitutional Court.
So what are the duties of the Jobcenter Munich towards a student?

Secondly, on page one you say that the picture of Himmler with his quote about school admission give the impression that Mr Vincent would subscribe to that.

If your assumption would be true, then you would have an interest in hiding it, right?

I am looking forward hearing from you, although I assume you prefer hiding.

My daughter

10/22/2015

Sabine Nowack, Jobcenter München, du bist mir ja a rechts Luder. Ja mi leckst am Arsch.

Bild US

Wer sich schlagen lässt,
verdient es, ausgepeitscht werden.

Leopold Ritter von Sacher-Masoch







Sabinchen, 

wenn ich der visuellen Fakultäten noch ausreichend mächtig bin und deutsche Prosa leidlich zu lesen verstehe, dann sind unter deiner Ägide ja jede Menge Fucker-Upper zu konstatieren im Stadtteil-Jobcenter zu München. Ohne den Anspruch einer Wertung der Depravation seien hier lax angeführt:
  • Fehlende Stellungnahme des, ehem, Unternehmensberaters des JC München, der dubiosen Fa. KIZ Prowina (Oktober 2012) (http://meinjobcenter.blogspot.ie/2013/11/alexander-amann-ich-bitte-um-zusendung.html) trotz Aufforderung.
  • Behauptung in Antwort an meinen Anwalt (!) mein Businessplan fehle, obwohl er belegt durch Email-Protokoll dem JC als Anhang vorliegt.
  • In einem zu 100% erlogenen Brief von Elisabeth Baum, Jobcenter München, vom 10. Dez. 2012 an meinen Anwalt steht, dass ich an einer KIZ München Veranstaltung nicht teilgenommen habe, obwohl es einen Bericht darüber auf diesem Blog und eine Email gibt.
  • 23. Jan. 2013 Lüge von Elisabeth Baum: “Aufgrund der sehr geringen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit wurde Herrn … im Juli 2012 das Weiterführen der Selbständigkeit nur noch als Nebentätigkeit gestattet.” Fakt ist: Es gibt einen solchen Brief oder Mitteilung nicht!
  • Anlässlich meiner Klage vor dem Sozialgericht sendet E. Baum mir per 'Förmliche Zustellung' am 15. Januar 2013 ein entscheidendes Schreiben, das mein Anwalt jedoch erst am 20. Februar 2013 erhält. Durch diesen primitiven Taschenspielertrick Fristversäumnis! Ein klarer Verstoss gegen den § 7 des Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und den § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X. Siehe u.a.: Das OLG Dresden (Beschluss vom 16.02.2009 - Ss (OWi) 15/09)
Kommentar meines Anwaltes aus seinem Schreiben vom 29.10.2013:

"Es handelt sich hier, und dies ist tatsächlich mehr als bedauerlich, um einen Trick der Behörde, dass unter Ausserachtlassung meiner Zusetellungsbefugnis eine Zustellung nur an Sie erfolgte und mich die Ablehnung des Bescheides nicht rechtzeitig erreichte." (1)
  • Im Monat Dezember 2014 schleicht ein JC Mitarbeiter an unserem Briefkasten vorbei und wirft ein Schreiben mit extrem kurzer Frist ein, um bei mir Fristversäumnis zu provozieren. Habe diesen Lümmel in meiner bekannt schneidenden Art auf meine Trebuchet gesetzt. Normalerweise gibts da Fargo.
  • Im März 2014 baggert ein Jobcenter Mitarbeiter namens Jean-Marc Vincent in schleimender Art meine Tochter, die im ersten Jahr eine FOS besucht, an und unterstellt in primitiv rassistischer Manier die Vermutung von Dummheit bei ihr. Ausserdem will er ohne rechtliche Grundlage ihr Zeugnis sehen.
  • Nicht genug damit versucht er weiters in hinterhältiger Absicht, eine Anmeldung bei der drittklassigen Jobbörse der BA zu erreichen.
  • Nach meiner Veröffentlichung der Details dieser ungeheuerlichen Frechheit dieses JC Mitarbeiters auf meinem Blog, erhebt der stellvertr. GF des kriminellen und rassistischen JC München Jürgen Sonneck Anzeige.
  • Die bayerische Justiz, bekannt für neo-nazistische Affinität und institutionellen Rassismus, verurteilt mich durch alle Instanzen, so dass wir Verfassungsbeschwerde einreichen müssen wegen Eingriffs des Jobcenter München in die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit.
  • Sabinchen toppt die Chose noch und sorgt für Beseitigung von einem belastendem Brief in dieser Angelegenheit.
  • Sabinemaus, bei deiner rassistisch-kriminellen Organisation muss eine 19-jährige Jugendliche das Bundesverfassungsgericht anrufen. Sei gewiss, lehnt das BVerfG unsere Beschwerde ab, gehen wir vor den EGMR.
Respekt!
_________________
(1) man muss natürlich als Anwalt unter diesen Umständen entweder dämlich sein oder schlicht kein sonderliches Interesse zeigen.

11/05/2014

Bundesjustizministerium antwortet auf meine Offene Email re. Verfassungstreue von Jobcenter München Mitarbeitern


Das Bundesjustizministerium hat auf meine Offene Email gepostet hier und inhaltlich sich mit dem Rechtsverständnis verschiedener Mitarbeiter des Jobcenter München als auch der GFin befassend und u.a. offen fragend formuliert:

Sind die Geschäftsführerin des Jobcenters München, deren voller Name laut Auskunft des Generalstaatsanwalts München vom 08.09.2014 Martina Monika Musati (im Folgenden 'Triple M') lautet, und die Mitarbeiter Silke Strama und Jean-Marc Vincent auf Verfassungstreue überprüft worden? Kann gewährleistet werden, dass selbige Personen keine Rassisten und/oder Diskriminanten sind?

geantwortet.

Das Familienministerium als auch das BMAS werden von mir gesondert in einer Offenen Email angeschrieben. Daneben werden einige Offene Emails an die Stadt München auch im Hinblick auf die Amigra folgen.


10/22/2014

Sind die GF Martina Musati et al.des Jobcenter München auf Verfassungstreue überprüft?

cc Jobcenter München
bcc Mitarbeiter des JC München

Offene Email

Sehr geehrter Herr Justizminister Maas,

Nach etlichen Vorfällen, die das Gemüt eines Demokraten - im ursprünglichen Sinne - strapazieren, sehe ich Anzeichen bei einer Einrichtung, die sich laut Verwaltungsgericht Giessen den 'Touch einer Behörde' gibt und vulgo unter dem euphemistischen Begriff 'Jobcenter' firmiert, eines rechtsfreien Raumes sowie Neglects, die mich nunmehr zu Fragen bewegen:

Sind die Geschäftsführerin des Jobcenters München, deren voller Name laut Auskunft des Generalstaatsanwalts München vom 08.09.2014 Martina Monika Musati (im Folgenden 'Triple M') lautet, und die Mitarbeiter Silke Strama und Jean-Marc Vincent auf Verfassungstreue überprüft worden? Kann gewährleistet werden, dass selbige Personen keine Rassisten und/oder Diskriminanten sind?

Ich und meine Tochter, die in dieser so befremdend und kruden deutschen Semantik als 'Migrantin' firmiert - Deutsche sind ja geschichtlich belegt verblüffend vif im Einsortieren von Menschen - empfinden uns zusehends einer durchaus beträchtlichen Ansammlung von Gesetzesbrüchen und Gesetzeswillkür ausgesetzt und gar jüngst kulmierend in einer unrechtmässigen Appropriierung. Selbst instigierter Prozessbetrug vor dem Sozialgericht München anlässlich des Rechtstreites mit dem Aktenzeichen S 22 AS 1949/13 scheinen zum Repertoire von Triple M zu gehören. Allein meine Tochter schaut in den ersten elf Monaten ihrer Volljährigkeit - gemeint ist hier die ursprünglich gesetzlich geregelte Volljährigkeit gemäss BGB und nicht die in der Paralleljustiz SGB - auf die stolze Bilanz von drei Klagen beim Sozialgericht gegen diese Einrichtung 'Jobcenter'.

Daneben erdreistete sich genannte Geschäftsführerin Triple M alias Martina Musati vor gut zwei Jahren von mir das Löschen eines Blogposts zu verlangen oder eine Vertragsstrafe von € 10.000 (in Worten: Euro zehntausend) zu verhängen. Der Effekt war meine prompte Zuwendung zur Gelotologie und eine temporäre Enuresis aus Gründen selbiger. Selbst ein Dilbert Zitat schlug sich anscheinend negativ auf ihren Apparatus digestorius. Quelle horreur! In der freien Wirtschaft wäre dieser Person längst fristlos gekündigt worden.

Es berührt mich als dégoûtant,  meine Tochter mittels eines schleimigen Briefes zwecks Schulzeugnisvorlage - die Anfrage nach Rechtsgrundlage hielt Triple M keiner Antwort würdig - und, Spitze der Perversion, einer Offerte zur Anmeldung bei der drittklassigen Job-Website der Arbeitsagentur zwecks Zusendung von Jobangeboten angebaggert zu sehen in Absehung der Tatsache, dass selbige eine weiterführende Schule besucht und dies der Einrichtung, die sich den Touch einer Behörde gibt, bekannt ist. Ist das Recht auf Bildung durch diese gesetzesbrechende Einrichtung mit Namen 'Jobcenter' nunmehr eliminiert?

Meinte diese Anstalt Jobcenter München mit ihrer nassforschen GFin Triple M aus der bukolischen Provinz Bayern der sedimentären Abgeschmacktheit eine noch pikantere Note verleihen zu müssen, indem sie das Ferienjobgeld meiner Tochter vor einigen Wochen stahl?

Daroselbst erböten sich des Argwohns: Welcher jugendliche Heranwachsende möchte Kontakt mit solchen Geschöpfen zweifelhafter Provenienz haben? Welches Weltbild soll ein Heranwachsender sich formen ob einer Behörde, die die Korruptheit so manchen Landes in den Schatten stellen möchte und dabei beträchtliche Erfolge vorweisen kann. Ja welche Assoziation etabliert sich bei einem Heranwachsenden bei der Erfahrung infamen, luziferischen und hinterhältigen Gebarens einer Anstalt zur Staatlichen Garantie der Armut? Ja ich erstarre in Horror bei dem Gedanken wie viele Migranten, die nicht der deutschen Sprache voll mächtig sind, von dieser niederträchtigen Anstalt, dem Jobcenter München, betrogen werden.

Die Antwort gestaltet sich wie immer einfach. Meine Tochter wird in den kommenden Jahren dieses Gebilde D-Land verlassen und sie wird auch die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen. Ich wünsche meine Tochter nicht befleckt zu sehen mit der Staatsbürgschaft eines rassistischen und diskriminierenden Billiglohnlandes, das Millionen Jugendliche in Europa in Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit drückt. Wir hatten das schon vor einigen Dezennien und es ging nicht gut aus.

Lassen Sie mich schliessen mit meiner Hoffnung, dass Sie nun bald den Algorithmus der Firma Google in den Händen halten dürfen. Er dürfte gar erspriessliche Lektüre bieten und vielleicht sind die Amerikaner so jovial und legen noch die Coke Formel bei.

Für Ihre Aufmerksamkeit meinen tiefen Dank.

Mit den besten Grüssen

9/12/2014

Jobcenter vergisst Volljährigkeit laut § 1684 BGB und zahlt weniger

cc Jobcenter GF et al.

Frau Strama,

Bedauerlicherweise sind die Berechnungen der "Reichs Rassisten & Diskriminanten Anstalt" aka Jobcenter, in diesem Falle Jobcenter München, betreffend des Zeitraums November 2013 bis Oktober 2014 falsch.

Ich bin Ihnen unendlich verbunden, mich darauf hingewiesen zu haben mit Schreiben vom 20. Mai Zwei TaUseNd und VieRzeHn und Verweis auf § 1684 BGB, wäre es doch, wie ich vermute, ob meiner periodisch einsetzenden und auch wieder dissipatierenden morbus Alzheimer mir entgangen, dass meine Tochter seit November des Jahres Zweitausend und Dreizehn volljährig ist. Kudos an Ihre Aufmerksamkeit und en chanté.

Also fühle ich mich gedungen, Sie zu bitten, selbiges daraus resultierendes Defizit alsbald zu Händen meines Kontos, welches Ihnen naturelémann bekannt ist, einem pekuniären Ausgleich zu überführen. Monetaristischer Art, si vous paît.

Ich gestatte mir, Sie hinzuweisen auf Ihre, wie ich mich anschicken möchte hinzuzufügen, hoch geschätzte Mitwirkungspflicht, daselbst sich gerierend aus den folgenden §§ der Paralleljustiz SGB I:

§ 60 Angabe von Tatsachen

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.

§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.
(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

§ 67 Nachholung der Mitwirkung

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

Selbstverfreilich steht Ihnen auch im Namen meiner Tochter die gesetzlich garantierte Einspruchsfrist zu.


Mit besten föderalen Grüssen

7/14/2014

Münchner Staatsanwaltschaft absolut cool mit ihrem institutionellen Rassismus

Der zu erwartende Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I bzgl. der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen die GF des Jobcenter München Martina Musati kam recht flott.

Details werden folgen, aber ich will erst einmal die Resonanz der Amigra abwarten.

Nur soviel und zur Erheiterung: Weisswäscher-Begründung der Staawa MUC I ist der § 152 2 STPO.

Hier der Brief der Stawa MUC I mit der äusserst lapidaren Begründung:

Der Wortlaut des § 152 STPO Abs. 2

§ 152
[Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz]

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten, entweder kennt die Stawa München das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht oder sie hat sich keine Mühe gegeben, es zu lesen.

Hätte sie es gelesen, dann wäre die Staatsanwaltschaft München I gestossen auf den

§ 22 AGG - Beweislast


Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.


Das weiss man in Bayern sehr wohl, aber Bayern ist nun einmal der Hotpot der Diskriminierung und damit fühlt man sich wohl.

Hier eine Video zum




Der Inhalt ist, wie das AGG, stark arbeitsplatzbezogen und dies wird in Fachkreisen auch immer bemängelt. Dennoch führt das AGG unter dem § 2 auch die Punkte 5 - 8.


7/13/2014

Beschwerde an AMIGRA – Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund

Email an die

Landeshauptstadt München


AMIGRA – Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund


Burgstraße 4 
80331 München




RE. Diskriminierungsversuch des Jobcenter München gegen meine Tochter




Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich reiche hiermit eine Beschwerde über einen Diskriminierungsversuch des Jobcenter München gegen meine Tochter xxx ein.

Meine Tochter wurde am 00.00.00 in xxx (Asien) geboren. Ihre Mutter ist xxx (Asiatin) und ich bin Deutscher. Sie wird also in Deutschland unter dem etwas kruden Begriff "Mensch mit Migrationshintergrund" geführt. Ein Begriff, der als solcher schon die Frage ob diskriminierender Intention aufwirft! Meine Tochter besitzt eine deutsche Geburtsurkunde und wir lebten bis Herbst 2005 in xxx (Asien), wo sie auch die Schule besuchte.
Nach Abschluss der Mittleren Reife im Jahre 2013 in München besucht sie nun seit Herbst 2013 eine FOS in München. Diese Ausbildung dauert voraussichtlich bis 2015; bei Vollabitur bis 2016. Das Jobcenter ist mittels Schulbescheinigung seit Herbst 2013 darüber informiert.

Anfang März 2014, also genau nach der Aushändigung des Schul-Halbjahreszeugnisses, erhielt meine Tochter einen Brief vom Jobcenter München. Darin wurde sie u.a. gebeten, ihr Halbjahreszeugnis einzureichen. 
Des Weiteren schlug der Sachbearbeiter des Jobcenter München eine Anmeldung bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur München vor und biederte sich sogar an, die Anmeldung für sie vorzunehmen:
Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Ausbildungsstellen ganz wichtig.

Der Absender des Briefes trug die Jobbezeichnung 'Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25'.
Auf meine Emailnachfrage nach dem Behuf der Einreichung des Zwischenzeugnisses erhielt ich die folgende Antwort:
Guten Tag Herr xxx,
vielen Dank für Ihre erste Antwort.
Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter xxx beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium.
Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte. Deshalb bitte ich Sie oder xxx, mir die  benannten Unterlagen vorzulegen.
Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen
xxx
Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25
Meine Tochter besucht eine Schule und ist nicht auf Arbeitssuche! Sie benötigt auch keine "Hilfe" zur Anmeldung bei einer drittklassigen Jobagentur. Dieses Hilfeangebot dient dem Erschnüffeln ihrer Emailadresse und ihrer Handy-Nummer. Mit diesen Daten kann das Jobcenter und die BAA illegal persönliche Daten auf den Social Networks abgreifen (siehe Presseberichte). Es stellt weiters einen grundgesetzwidrigen Eingriff in die freie Berufswahl dar.
Es ist frappierend, wie das Jobcenter unter Brechung von Grundgesetzen junge Menschen zum Schulabbruch bewegen will, um Billiglohn-Jobs zu füllen. Das Jobcenter nutzt die mangelnde Rechtskenntnis von Heranwachsenden und Migranten in schamloser Weise aus.
Weiters scheint das Jobcenter Vorurteile gegen Migranten zu hegen, wenn es an eventuell notwendigen Förderunterricht denkt, ohne jemals bisher innerhalb der kompletten Schulzeit meiner Tochter irgend ein Interesse an ihrer Entwicklung gezeigt zu haben. Es scheint bei Migranten auch die Erreichung des angestrebten Schulabschlusses in Frage zu stellen.
Die angebliche "passgenaue Beratung" ist umso heuchlerischer, als das Jobcenter sich in all den Jahren niemals und zu keinem Zeitpunkt über das schulische Vorankommen meiner Tochter erkundigt hat und überhaupt nichts über ihre Interessen weiss.
Das Jobcenter handelt ohne jegliche Rechtsgrundlage bei der Anforderung eines Schulzeugnisses. Zwei Emailanfragen an das Jobcenter München ob der Rechtsgrundlage blieben unbeantwortet! Die Weigerung jeglicher Kommunikationsbereitschaft unterstrich die Zentrale des Jobcenter München noch, als sie Mitte Mai einen Email Auto-Responder schaltete mit dem expliziten Hinweis "Bitte beachten Sie, dass Ihre Email nicht weitergeleitet wird!"
Das Jobcenter belegt einmal mehr die Befunde von Rassismus und Diskriminierung in Deutschland dargelegt in Publikationen wie: 
  • Report der United Nations - A/HRC/14/43/Add.2 auf Seite 11, Punkt 40. konstatiert die Selektierung durch das Dreigliedrige Schulsystem und Unterrepräsentierung von Minoritäten im deutschen Schulsystem.
  • ECRI Report - CRI(2009)19
  • ECRI Report - CRI(2014)2
  • International Convention on the Elimination of all Forms of Racial Discrimination, CERD/C/DEU/CO/18
  • Rassismus & Diskriminierung in Deutschland - DOSSIER der Heinrich-Böll-Stiftung 2010

und insbesondere



  • ECRI GENERAL POLICY RECOMMENDATION No. 10 ON COMBATING RACISM AND RACIAL DISCRIMINATION IN AND THROUGH SCHOOL EDUCATION CRI(2007)6
  • Report of the Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, Githu Muigai - Mission to Germany - A/HRC/14/43/Add.2

Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich auf das Freundlichste.

Mit den besten Grüssen

5/16/2014

Diskriminierung im bayerischen Schulwesen


Racial Profiling in Germany allowed
RE: "Kostenfreiheit des Schulwegs" 

cc Jobcenter München



Guten Tag beim Referat für Bildung und Sport,


Meine Tochter besucht seid September 2013 eine FOS in München, nachdem sie die Mittlere Reife (was immer dieses Wort bedeuten mag??) erlangt hatte. Betrüblicherweise mussten wir feststellen, dass in Bayern, ungleich den Jahren zuvor beim Besuch einer Realschule (dies wohl begrifflich im Gegensatz zu Irrealschulen??), die Schulwegkosten nicht mehr zeitgleich übernommen werden, sondern vielmehr auf Antrag rückwirkend für das vorangegangene Schuljahr. Komoderweise wird solch ein Antrag auch nicht zu Schulbeginn von der Schule ausgegeben.

Lassen Sie mich - und das ist in diesem Zusammenhang nicht sonderlich erstaunlich, ist dies doch die Millionendorfmetropole in der rückständigsten Provinz von Merkelland, also Bayern - einige Exzerpte aus dem Jahre 2007 zitieren, derweil mich dünkt, Sie mir zuzustimmen geneigt sind, wir jetzo das Jahr 2014 zeichnen. Nicht wahr nicht?

Ich darf vorab schicken, dass meine Tochter asiatisch/deutscher Provenienz ist, sie also in dieser oft so abstrusen und diskriminierend wirkenden deutschen Sprache einen 'Migrantenhintergrund' hat. Oh Gott, ist diese deutsche Sprache ekelhaft.

Diese Exzerpte stammen aus der Veröffentlichung der ECRI, der 'European Commission against Racism and Intolerance' und ist getitelt:

ON
COMBATING RACISM
AND RACIAL DISCRIMINATION
IN AND THROUGH SCHOOL EDUCATION

Vorab muss festgestellt werden: 

Despite repeated recommendations from ECRI, Germany has still not ratified Protocol No. 12 to the European Convention on Human Rights. (ECRI REPORT ON GERMANY, Seite 9)

In Recommendation No. 10 heisst es u.a. auf Seite 4:
Rejecting all forms of direct and indirect discrimination in access to schooling;
….
Recalling that school education is a right and that access to it should be granted to all children present on the territory of member States, regardless of their legal status or that of their parents, and independently of the laws on asylum, immigration and acquisition of citizenship;

Emphasising that special measures can improve the access of children from minority groups to school education and to good teaching;

Urging that all school authorities be placed under an obligation to promote equality and that progress on compliance with this obligation be properly monitored;


Das ECRI empfiehlt seinen Mitgliedsstaaten auf Seite 5:
1. Ensure compulsory, free and quality education for all, and to this end:

3. conceive, at national and regional level, in co-operation with the minority groups concerned, policies to further attendance and full participation of pupils from minority groups, on an equal footing, in the school system:
a) by ensuring that schools have an obligation to promote equality in education;


Ich denke, hier lässt sich in DE-Land und insbesondere Bayern eine beträchtliche Divergenz in Sachen Gleichberechtigung und Gleichstellung konstatieren. Es scheint nicht gerade nach Chancengleichheit zu schmecken, wenn ein Gymnasialschüler bis zum Abitur ein Recht auf zeitgleiche Bereitstellung einer Monatskarte zur Schulbeförderung hat; FOS Schülern dies aber erst nachträglich gewährt ist. Dies ist Diskriminierung.

Da wir nun mittlerweile das Jahr 2014 schreiben, will ich nicht umhin kommen, Ihre geschätzte Aufmerksamkeit zu lenken auf den vorab schon erwähnten:

(fifth monitoring cycle)
Adopted on 5 December 2013
Published on 25 February 2014

Dort heisst es u.a.
The enrollment rate of children of migrant background in pre-school facilities, the provision of support to them throughout their educational path and the number of them attending Gymnasium (the type of secondary education preparing pupils for university) are still insufficient. Teachers are three times more likely to recommend Gymnasium, if the child is from a higher socio-economic status, which is detrimental for children of migrant background. 
86. ECRI recommends that the German authorities clarify and quantify, in the National Action Plan on Integration, the two aims of considerably increasing the rate of enrollment of children from migrant backgrounds in pre-school facilities and raising the standard of training and the educational and intercultural competences of child care workers and pre-school teachers; the Plan should also describe the measures which all Länder should undertake in order to achieve these two aims. 
87. The continuing split between children from migrant backgrounds and other children re-emerges when they move up to secondary education. The two lower secondary streams (Hauptschule and Realschule) are attended by twice as many children from migrant backgrounds as the Gymnasium, the third stream, which is still the elite school for the majority population.99 This is why ECRI encourages the authorities to provide children from migrant backgrounds, throughout their primary and secondary education, with the requisite linguistic and educational support for lasting educational success.

Hierzu meine Erfahrungen im rassistischen Deutschland aus erster Hand:
Das rassistische und diskriminierende Jobcenter München, unter der agilen Geschäftsführerschaft (in Form von mehreren linguistisch überwältigenden Traktaten in Pdf Form, die eine immense Bereicherung der doch arg geschundenen deutschen Sprache brachten) von Martina Musati, vollzieht hier blendende Arbeit, garniert mit Lügen, Verleumdungen und Prozessbetrug. Daneben werden Zahlungen nicht geleistet unter konsequentem Bruch von Grundgesetzen und BGH Urteilen. Ich habe mittlerweile in dieser Angelegenheit meinen Anwalt eingeschaltet.
Das verrottete Jobcenter München sendet sogar ekelhaft schleimige Briefe an meine Tochter, um in gesetzesbrechender Manier an ihre Email Adresse zu gelangen und um hernach auf Social Networks herum zu schüffeln.
In diskriminierender Art versuchte das Jobbenter München über gedungene Handlanger in primitiver Art und bar jeder Rechtsgrundlage, Einsicht in das Zeugnis meiner Tochter zu erhalten. Die 'Reichsbehörde Arbeit macht Frei der BRD', aka Jobcenter, will so Schüler zum Schulabbruch bewegen und in Billiglohn-Jobs verfrachten, wie in der Presse schon mehrfach berichtet.

Zum Procedere der Rückerstattung des Fahrgeldes:
Wie meine Tochter mir nun nach einem Gespräch mit dem Klassenleiter mitteilte, muss nun noch die Zahl der Fehltage errechnet werden. Der Behuf dessen erschliesst sich mir indes nicht, denn meine Tochter ersteht doch jeweils eine Monatskarte, und da haben sie doch beim Referat für Bildung und Sport denke ich mittlerweile auch eruiert, dass eine Monatskarte pekuniär niedriger liegt als Einzelfahrkarten. Hoast mi? Aber, mein Gott und beim Heiligen Wadlstrupf, wir sind in Bayern. Aus dem hübsch blauen Formblatt entnehme ich auch, dass man sich auf eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten einrichten solle.
Es passt alles so zum korruptesten Bundesland, der Provinz Bayern: Rassismus und Diskriminierung, eine Migranten-Säuberungs-Aktion am Viktualienmarkt, ethnisches Profiling mittels Polizisten in dieser lächerlichen Fasanenjäger Uniform und mehrfach beobachtet von meiner Tochter und angesprochen im ECRI Bericht auf Seite 42 (45. Deutsches Institut für Menschenrechte, „Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz, Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei, 2013), rassistische und diskriminierende Mitarbeiter im Jobcenter München.

Ich schliesse mit den Punkten 13 und 14 ebenda auf Seite 40:
13. (§ 89) ECRI recommends that the authorities clarify and quantify, in the National Action Plan on Integration the objective of providing children from migrant backgrounds, throughout their school and university careers, the necessary individual support to realise their potential. Specification is required of the actions to be undertaken by the Länder to achieve this aim. 
14. (§ 93) ECRI recommends that the German authorities insert into the National Action Plan on Integration the objective, with measures to be taken, to combat the practice whereby children from higher socio-economic status are three times more likely than others to obtain favourable opinions on the continuation of their schooling at Gymnasium.


Eine gelungene Ohrfeige wie ich denke. Wir lebten gut ein einhalb Jahrzehnte in einem der korruptesten und ärmsten Ländern in Asien. ABER wir haben dort nie einen Rassismus und Diskriminierung erlebt wie in Deutschland! Wir sind immer freundlich behandelt worden.

Guten Tag in Bayern,

….

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Dieser Post wird ins Englische übersetzt, um die Zustände in Deutschland, respektive Bayern, einer weiteren Leserschaft zugänglich zu machen.