8/10/2016

"Hitler ist eine popkulturelle Marke und als solche eine Ware der Konsumkultur" auf dem "Parkett der Staatsbühne". - C. Schüle

cc Staatsanwalt Schütz, München


AZ 7101 Js 516/16
Hamburg






Frau Staatsanwältin Menke,

Danke für Ihr Schreiben vom 20.07.2016 zu meiner Strafanzeige gegen den Spiegel.

Ich denke, es ist angezeigt, den Staatsanwalt Schütz
Einmal Doppelstandard,
shaken, not stirred
aus der Gilde der überaus engagierten bayerischen Justiz zu München mit dem Ziel, meinen Blog doch irgendwie mit Computerbeschlagnahmen und gerichtlicher Verfolgung aus der Welt zu schaffen, hinzuzuziehen. Agile Männer braucht das Plunsenland. Passend zu diesem Rassistenland die Beschlagnahme des Computers meiner Tochter sowie geplanter Leibesvisite.

Sie sehen also dieses Bild auf dem Jugendportal Bento der Regenbogen-Nachrichten-Gazette SPIEGEL als "sozialadäquat i. S. d. § 86 a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 STGB" an.

Spiegel und billige Hetze gg. AfD mit Hitler

Diese Interpretation erschliesst sich mir nicht. Möglich ist allerdings, aufgrund des Umstandes Hartz IV Empfänger zu sein, eine ex ante kasteninduzierte mentale und intellektuelle Insuffizienz bei mir zu unterstellen. Oder wie Richter Grain vom Amtsgericht München in seinem Schreiben vom 05.11.2013 es bayerisch subtil-primitiv zu Pixelform brachte:

"Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie auf verminderte Schuldfähigkeit begutachtet werden."

So ich der deutschen Sprache noch halbwegs mächtig bin, erkenne ich in dem Bento Post eine für den deutschen Journalismus - in Unkenntnis der feinen Schrift von Harry Frankfurt, Professor emeritus von der Princeton University, 'On Bullshit' oftmals fälschlicherweise interessiert als Lügenpresse deklariert - typische Form der billigen Hetze gegen eine kontroverse politische Partei der Gegenwart, die recht erfolgreich an mehreren Wahlen partizipiert hat; die man als Gefahr für eitle Eigeninteressen sieht und so gleichzeitig als für den Staat verlässliche Presse sich anbiedert.

Interessanterweise und zu meiner Unterhaltung beitragend schaute besagter Staatsanwalt Schütz (oben bräsig und selbstgefällig sitzend) bei meiner Verhandlung vor dem Kangaroo Court von Richterin Birkhofer-Hoffmann am 22.06.2016 bockig-infantil zur Seite, als ich u.a. auf obiges Bild als Beleg für die so zum Überdruss gezeigten NS Bilder in den deutschen Medien hinwies. Talentierte Richterin Birkhofer-Hoffmann liess es im Sinne der Doppelstandards gleich ganz unter den Tisch fallen. Ja so läuft Justiz in der Bauerntrampel-Provinz.

Im Sinne dieser Doppelstandards der Justiz, die einen NSU Untersuchungsausschuss in ein veritables Baudrillardsches Simulacrum wandelt, fällt dieser Blog Post selbstverfreilich NICHT unter die Sozialadäquanz.

Siehe Blog Post
Denn ungleich dem Bento Hetzer Post ist vielmehr davon auszugehen, "dass der (Beschuldigte) dieses Bild mit Hakenkreuz seinem Artikel voranstellte, um einen plakativen Aufhänger für seinen (Artikel) ... zu haben. Gerade dies soll aber durch den § 86 a STGB vermieden werden. Der Tatbestand dient der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um einem Gewöhnungseffekt vorzubeugen", wie Richterin Bassler vom LG München beschied.

“Mental health is one of the last great taboos.”  ― Stephen Fry

Mit besten Grüssen


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