11/28/2015

Rechtsanwältin Goecergi, treten Sie doch hinter der Tüllgardine vor.

Kristin Clohessy (completely unrelated)
Warum diese Scham? Es geht doch nur um eine Klage gegen eine Bundesbehörde zur Bereitstellung von preiskompetitiven Arbeitskräften.

Gut, Ihre Beratung im Frühjahr 2014 war keinen Cent wert, aber hey, jeder verdient ne neue Chance. Ich bin nun mal Chevalier. Wir konnten die Chose ja schliesslich mittels Kontaktaufnahme mit dem Amt für Datenschutz klären. Dessen Aussage floss dann auch in unsere Verfassungsbeschwerde ein basierend auf dieser lächerlichen Anzeige des Jobcenter München Junior-Vize Jürgen Sonneck, die ein Beispiel für beeindruckende Dummheit ist und in einem zivilisierten Land würde eine solche Anzeige in den Rundordner befördert.

Also nochmal revue passierend und langsam aufbereitet für Sie:

- Kosten für Verfassungsbeschwerde wegen Anzeige durch Jobcenter.
- Übernahme der Ausfallskosten nach Computerbeschlagnahme nach Anzeige durch Jobcenter.
- Übernahme der Kopier-, Port- und Fahrtkosten angefallen durch Gerichtstermine.

Es mag ja sein, dass dies nicht beim Sozialgericht durchsetzbar ist, aber Sie führen doch auch in Ihrem Expertisefeld die noble Beschäftigung mit dem 'Strafrecht'. Geht man als Anwalt in der Bananen-Republik nicht gegen das Jobcenter vor? Sind deutsche Anwälte noch weiter herunter gekommen?

Das wären eigentlich für eine(n) Anwalt(in) in einem demokratischen Rechtsstaat recht motivierende Themata, finden Se nich auch?

Cheerio,
Ich & Tochter

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