6/09/2016

Beleidigung eines vorgeblich etwas nicht Existierendes schützen zu Wollenden, ist nicht möglich.

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

08. Juni 2016

AZ.  112  Js  168454/15

Guten Tag Herr Steinkraus-Koch,

In Ihrer Anklageschrift v. 21.04.2016 erwähnen Sie wie auch schon im Fall des Eingriffs in meine freie Meinungsäusserung über geschichtlich belegte Parallelitäten der Weimarer Zeit/Faschismus/Jobcenter, visuell exzellent von mir präsentiert mit einem Bild von Heini Himmler nebst vorzüglich passendem Zitat, die - ich erlaube mir, Sie hier wörtlich zu zitieren unter expliziter Anerkennung Ihres vollumfänglichen Copyrights - "Veröffentlichung vom 07.01.2015 mit Kommentaren in Bezug auf den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters München auf der Internetseite meinjobcenter/blogspot.de." Also Wolfgang Bauer vom Jobcenter München.

Nur in Parenthese sei bemerkt, die aus den Medien bekannten Praktiken der Jobcenter als auch der Bundesagentur für Arbeit lassen Ihre Verklärung eines Schutzes von Daten als Oxymoron erscheinen.

Der Umstand, dass diese "Kommentare" - und Sie alludieren hier ja nun auf den lächerlichsten Paragraphen, den es nur in Bananen Republiken und solchen, die von Ankara aus administriert werden, gibt - nun schon zum zweiten Mal in der Hinterhand gehalten werden von der Stawa München, bestärken mich in der absoluten Gewissheit, es muss sich bei der  zugrundeliegenden Strafanzeige um eine absolute literarische Perle handeln.

Wer vom Jobcenter München könnte qualifizierter und prädestinierter sein, ein Meisterwerk der teutonischen Prosa zu kredenzen als der dritte stellsitzvetretende GF, der Hofintellektuelle, Maestro Jürgen Sonneck? Wer immer sie auch ins Leben gehaucht hat, ich möchte die Strafanzeige nun einsehen dürfen unter Berufung auf Artikel 6, Abs 3 EGMR.

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