bcc JC Mitarbeiter
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch,
Ich nehme Bezug auf Ihre Anklageschrift AZ 112 Js 170286/14 vom 21.10.2014.
Herzlichen Dank für die Zusendung dieser Schrift in der Sie sich selbstlos der Mühe unterziehen, mir die historischen Zusammenhänge und Hintergründe der post-nationalsozialistischen Epoche in tendenziell prolixer Art zu erklären.
Gleichwohl darf ich eine gewisse Redundanz relativierend konstatieren, als doch im deutschen TV, das graduell nicht ungleich der prädemokratischen Epoche der BRD sich aus einer Zwangsabgabe finanziert und einzigartig in dieser Konstellation in der Welt ist, nahezu täglich Sendungen über eben jene Nazizeit auf den verschiedensten Sendern genüsslich aufbereitet werden. Da könnte sich durchaus der Eindruck anbieten, so mancher bundesdeutsche Bürger sei doch recht eigentlich bedient damit und bedarf nicht mehr einer gesonderten Lehrstunde. Dennoch schätze ich Ihr Engagement und weiss aus eigener Erfahrung, dass kurze mentale Brush-ups dem Erinnerungsvermögen nützlich sind. Grazie!
Da Sie nun so viel Mühe aufwendeten, fühle ich mich verpflichtet aufgrund meiner Rousseauschen Erziehung, die mir von Ihnen entgegengebrachten intellektuellen Aufwendungen zu reziprozieren.
Ich gestatte mir mit dem Bild von Heinrich Himmler zu beginnen und gehe zum Schluss auf den Vorwurf der Beleidigung ein.
"Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten" von Heinrich Himmler, 15. Mai 1940
Quelle: Kühnl, Reinhard
"Der deutsche Faschismus in Quellen und Dokumenten."
Köln, 1978
Bildquelle: Daily Mail
Ich bediente mich des Zitates bei dem
Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB, vertreten durch seine Intendantin Dagmar Reim
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 22 88 47 705
Standort Berlin
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Das Himmler Bild auf deren Website mit insgesamt drei Hakenkreuzen erschien mir ein wenig zu protzig und überladen und entsprach bedauerlicherweise auch nicht meinen hohen ästhetischen Ansprüchen und so fühlte ich mich verpflichtet, um dem Sujet die ihm gebührende optische Erscheinungsqualität zu bieten, anderweitig zu suchen. Ich befand das Bild geboten bei der britischen Daily Mail qualitativ als auch vom Bildaufbau für vorzüglich und erlaubte es mir zu benutzen, selbstverständlich wie es sich für einen seriösen Blogger gehört mit Quellenangabe.
Anspornend für mich war insbesondere als doch Bayern, und das ist ja die Domäne Ihres Schaffens, das Himmler Haus in Valepp in exzellentem Zustand hält, zugegebenermassen aus Gründen, die mir unerfindlich sind, und so fühlte ich mich verpflichtet, bei der Bildwahl grösste Sorgfalt walten zu lassen. Ich denke, ich habe hier nicht enttäuscht und sende nochmals meinen Dank an das Vereinte Königreich.
Sie schreiben in der Anklageschrift:
Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger〔Symbole nationalsozialistischer Gewaltherrschaft〕, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist - wie ihm auch bekannt war - in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden.
Mich verwundert, dass ich Ihnen, werter Oberstaatsanwalt, mitteilen muss, diese Aussage ist in ihrer Absolutheit falsch! Ich würde beispielsweise Ihnen nahelegen, die für meinen Geschmack exzellenten Ausführungen und Gedanken des hervorragenden und sehr eloquenten Juristen Dr. Marc Liesching unter dem Titel 'Hakenkreuze in Film, Fernsehen und Computerspielen' zur Weiterbildung zu konsultieren. Er war ja auch einmal in München tätig, insofern verwundert mich Ihre Unkenntnis.
Völlig richtig schreiben Sie schablonenhaft, das es gilt "jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden". In diesem Zusammenhang würde mich daher interessieren, wie war Ihr wertes Befinden und das Ihrer honorigen Kollegen in der bayerischen Justiz en général als sie einen Neo-Nazi für Monate an ihrer Seite hatten und dessen Gesinnung auch bekannt war? Die Presse berichtete ja darüber.
Eben diese bundesdeutsche Presse als auch die Medien allgemein gestalten es aufgrund meiner bislang und über Jahrzehnte gemachten Erfahrungen schwierig, Ihre Ausführungen und Sichtweise mit einer absoluten Validität zu belegen und in Konkordanz mit meinen kognitiven Einblicken zu bringen und da wir doch zunehmend in einer Sharing-Economy leben, sehe ich mich als Bürger eines, so hoffe ich doch, immer noch demokratischen Staates in der Pflicht, Sie an meinen Erkenntnissen und Medienkompetenz teilhaben zu lassen, und ich tue dies ohne den vorlauten Unterton, den Sie sich anmassten.
Sodann will ich mich anschicken, die in dem Aufsatz von Dr. Liesching gemachten Ausführungen und Gedankenansätze in Bezug auf Ihre geschätzte Anklageschrift zu eluzidieren. Ich hielt eine didaktisch fein strukturierte Aufbereitung des Sujets für mandatorisch, allein schon der historischen Gewichtung geschuldet. Thematisch dünkte mich der Gestaltgabe förderlich die visuelle Darbietung geordnet nach dem treuen und immer geschätzten Buch, gefolgt von der deutschen Presse, sodann der elegante Übergang zum bundesdeutschen und zwangsfinanzierten TV, um sie schlussendlich kulminieren zu lassen in der heiteren und beschwingten Art des Theaters.
Doch vorab noch einmal zurück zur öffentlich-rechtlichen Medienanstalt des Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB
Bei Clicken auf das Link 'Heinrich Himmler' (oben) gelangen wir hier hin.
Links oben ist Himmler zu sehen. Das Bild angeclickt ergibt dieses Bild:
Das Himmler Bild angeclickt zeigt dieses Bild: (ich befand es zu pompös)
Impressum
Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB, vertreten durch seine Intendantin Dagmar Reim
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 22 88 47 705
Standort Berlin
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Standort Babelsberg
Marlene Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
Verantwortlich:
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Leitung Programmbegleitende Dienste - Multimedia
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Tel: 0331 / 97 99 3 - 0
Idee, Konzept, Redaktion, Projektleitung:
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Programmierung:
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Grafik/Design:
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Fachberatung:
Prof. Wlodzimierz Borodziej
Autoren:
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Lew Hohmann
Dr. Martin Jander
Stefanie Kowitz
Jan Ogiermann
Jens Stubenrauch
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Redaktion Interaktiv/Offline-Promotion:
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Dominik Mosiczuk
Katarina Niewiedzial
Mariam Jarmoszuk
Jeanne Storbeck
Tom Scheutzlich
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Bildrecherche:
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Synchronsprecher:
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Ari Gosch
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Das Internetangebot www.deutsche-und-polen.de ist ein Archiv im Sinne von §11d Abs. 2 Nr. 4 Rundfunkstaatsvertrag.
Werter Oberstaatsanwalt, wir entnehmen hier also, um es ad nauseam zu wiederholen, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Medienanstalt handelt, die bekanntlich in Deutschland, und das ist nach meiner Kenntnis das einzige Land, durch eine monatliche Zwangsabgabe finanziert wird. Ich pflege diese deutsche Rundfunk/TV Gebühr (oder wie immer das Gerät heisst) die 'Reichs Propaganda Zwangsabgabe', die RPZA, zu nennen.
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Das geliebte deutsche Buch
Wenden wir uns dem Buch von Reinhard Kühl zu.
Kühnl, Reinhard
"Der deutsche Faschismus in Quellen und Dokumenten."
Köln, 1978
Wir sehen, das Buch ist mit Hakenkreuz auf dem Cover käuflich in Deutschland zu erstehen. Warum denn auch nicht, werter Oberstaatsanwalt? Hitler sells.
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Die Presse
Sodann lassen Sie uns doch auf einen beschwingten Spaziergang durch den deutschen Blätterwald aufbrechen und hier auf den binären Intertüten.
Da haben wir hier z.B. das bekannte Regenbogen-Nachrichtenmagazin Der Spiegel mit Heini Himmler big time.
Da haben wir hier z.B. das bekannte Regenbogen-Nachrichtenmagazin Der Spiegel mit Heini Himmler big time.
Der Spiegel |
Heinrich Himmler mit Tochter Gudrun im März 1938: Der "Reichsführer SS" nannte sie seine "Püppi" - heute ist Gudrun Burwitz 81 Jahre alt. Sie gilt als eine der Gallionsfiguren der "Stillen Hilfe" - einer Organisation, die Altnazis nach dem Zweiten Weltkrieg unterstützte und Pate stand für die HNG.
Gönnen wir uns doch ein wenig die Welt mit Heini, dem Reisebüro.
Heini, das Reisebüro |
"Heini, du bist ein Reisebüro", schreibt Marga Himmler ihrem Mann. Der rechtfertigt sich wortreich. Im Film "Der Anständige" von Vanesa Lapa werden die historischen Briefe nachgesprochen.
Die Welt |
Die Welt Seite 3
Und hier, wie ich finden werter Oberstaatsanwalt aus München, ein Bild in herrlichem gelb-sepia Ton.
Also, Die Welt hört gar nicht mehr auf. Das ist ja himmlerisch!
Die Welt |
Die Welt |
Dann würde Herrmann Göring noch gern in der Abendzeitung von München auftreten.
Foto dpa |
Focus.de enttäuscht auch nicht, geschätzter Oberstaatsanwalt. Gute, verlässliche Hausmannskost.
Foto dpa |
Der Stern
Hitlers erster Griff nach der Macht
© Picture-Alliance |
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n-tv
Deutsches LangeweileTV
Sodann sollten wir unsere gesteigerte Aufmerksamkeit auf das Medium TV in Deutschland richten, also dem Land, das eine Staats-Propaganda-Medien-Zwangs-Abgabe hat, die bislang von keinem deutschen Gericht auch nur in Frage gestellt wurde.
Ohne eine Wertung abgeben zu wollen erlaube ich mir, und ich hoffe, es findet Ihr Einverständnis, zu beginnen mit:
ARTE
Titel | Hitler & Mussolini |
Sendedatum | 24.03.2010 |
Sendezeit | 20:15:00 |
Sender | ARTE |
Produzent | RBB |
ARTE / RBB / Istituto LUCE |
Deutsche Welle
The law that 'enabled' Hitler's dictatorship
Hanging up swastikas for filming was controversial in Berlin |
The Altes Museum was bedecked in swastikas Monday |
Drama und Groteske: Hitler-Figuren im Film
Schon eine ganze Reihe von Schauspielern haben sich schon an Hitler versucht - ein Überblick von Chaplin, über Udo Kier zu Helge Schneider.
n24.de
Hitler und MussoliniDie Achse des Bösen (1)
n24.de |
Kampf gegen den NationalsozialismusWiderstand gegen Adolf Hitler war vielfältig
Foto: AFP |
Ich denke, Sie stimmen mit zu, werter Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch, es wird langsam ermüdend mit diesen nicht enden wollenden Sendungen im deutschen Langeweile-TV über die Nazis. Aber es hat seinen Sinn: ersten kostet es nicht viel, zweitens haben deutsche TV-Macher keine Ideen und drittens, und das ist der wichtigste Grund, solch Gedöns kommt beim deutschen Publikum an. Es gibt nämlich keinen Markt ohne Kunden.
So befand dies auch Ariel Palacios, der im Jahre 2000 ein Stipendiat bei der Heinz-Kühn-Foundation von Mai bis August 2000 hatte und ein Intership bei der Deutschen Welle. Hier sein Eindruck:
Take 4 – first weeks of May 2000: May the 2nd: At home, that is the house of my host family, I turn on the TV. Pictures of WW II are broadcasted almost non-stop, of course. 55 years ago, the 2nd World War ended. May 3rd, more programs about the War. May 4th, 5th, 6th, 7 th, 8th, 9th, 10th, 11th, 12th,
13th, 14th ... the programs continue. And continue till today, till the end of August. I notice that Germans do not get tired of learning about the mistakes of their parents and grandparents. And more: I am astonished to watch British or American movies about WWII in Germany, where they are frequently portrayed as sadists or pathetic, but stupid soldiers who do not even know how to use a rifle. What do Germans think about that? I suppose they agree, because if they did not, TV channels would have lost their audience. WWII, especially in NRW, is present almost everywhere.
Das Theater
Max Bialystock: That's exactly why we want to produce this play. To show the world the true Hitler, the Hitler you loved, the Hitler you knew, the Hitler with a song in his heart.
Max Bialystock: [on "Springtime For Hitler"] ... It's practically a love-letter to Hitler!
Ein wenig Entertainment kann nie schaden:
Probe des Musicals „The Producers - Frühling für Hitler“Foto: Herbert Knosowski/AP |
Foto afp |
Womit nun sich die Frage aufdrängen möchte, wissen all diese deutschen Medien nicht hiervon?
Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger〔Symbole nationalsozialistischer Gewaltherrschaft〕, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist - wie auch allen deutschen Medien bekannt war - in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden.
Wenn Sie den Blogpost gelesen haben, so ergibt sich allein schon aus dem Kontext, das die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 zum tragen kommt. Falls Sie noch Zweifel haben, so würde ich Ihnen dringend empfehlen, sich der Lektüre des Entscheids des BVG zuzuwenden:
“Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 [295]; BGHZ 95, 212 [215]; 132, 13 [19]). Fern liegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266 [296]).”So die Entscheidung 1 BvR 1696/98 aus dem Jahr 2005.Ihre Provenienz aus den edlen, vertiginösen Elefenbeintürmen der bayerischen Justiz suggeriert mir die Nachdrücklichkeit nun das intellektuelle Niveau noch einmal zu elevieren und dem feinsten deutschen Philosophen das Wort zu geben, Theodor W Adorno:
Fascism is itself less ‘ideological’,
in so far as it openly proclaims
the principle of domination
that is elsewhere concealed.
in so far as it openly proclaims
the principle of domination
that is elsewhere concealed.
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Zur angeblichen Beleidigung
"Schleimender Mitarbeiter"
Bei allem Respekt, Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch, Sie scheinen nicht vollends der deutschen Sprache mächtig zu sein und insbesondere bei den Synonymen hapert es. Hier zu Ihrer Orientierung die Synonyme und die Bedeutungen des Verbes 'schleimen':
(sich) anbiedern · (sich) einschmeicheln (bei) · hofieren · katzbuckeln · kratzfüßeln (fig.) · (sich) lieb Kind machen (bei jemandem) · (jemandem) nach dem Mund reden · nachsteigen (österr.) · Rad fahren · herumscharwenzeln (um) (ugs.) · (jemandem) Honig um den Bart schmieren (fig.) (ugs.) · Kreide fressen (fig.) (ugs.) · (sich) ranschmeißen (ugs.) · rumschleimen (ugs.) · schleimen (ugs.) · schwänzeln (ugs.)
ASSOZIATIONEN:
• erbittlich · folgsam · gehorsam · ...
• Anhang · Begleitperson · Begleitung · ...
• antichambrieren · (sich) einschmeicheln (bei) · kratzfüßeln · ...
• aufgesetzt freundlich · glattzüngig · heuchlerisch · ...
• Beweihräucherung · Lobestirade(n) (abwertend) · Schmeichelei · ...
• aalglatt (fig.) · angepasst · charakterlos · ...
• beschönigen · (sehr) günstig darstellen · in ein gutes Licht rücken (fig.) · ...
• aufgesetzt positiv reagieren · beweihräuchern · (sich) einschmeicheln · ...
• (sich) bemühen um (jemanden) · buhlen · freien (veraltet) · ...
• Erbschleicher
• Heiratsschwindler · Mitgiftjäger
• flirten · flöten · gurren · ...
• (jemanden) einseifen · Komplimente machen · nette Dinge sagen · ...
Wir erkennen schnell, dass das Verb 'schleimen' ein umgangssprachliches ist, und ich denke, Sie wissen um die Bedeutung des Attributes 'umgangssprachlich'.
Sofern es meine spärlich bemessene Freizeit zulässt, fröne ich zuweilen der mentalen Rekreation und finde sie verlässlich in meiner Zuwendung zur Etymologie und auch diesmal wurde ich nicht enttäuscht, sondern spirituell als auch intellektuell bereichert.
Bei einem leckeren Tässchen Hennessy und einer Montecristo erfuhr ich zu meinem plaisir, dass doch der Ursprung des deutschen Verbes 'schleimen', und ich weiss, dass ich bei Ihnen offene bayerische Scheunentore einrenne, wenn ich Ihnen den Ursprung des Wortes 'schleimen' im Hebräischen nenne, wie übrigens so viele deutsche Worte:
und in der Anmerkung wird als Bedeutung 'schmeicheln' angegeben.
Unnötig zu erwähnen, geschätzter Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch, dass auch dies wiederum ein Beleg ist, wie die "nationalsozialistische Gewaltherrschaft", wie Sie es so prägnant in Ihrer Anklageschrift zu formulieren verstanden, auch diese ursprüngliche Bedeutung des Wortes zumindest partiell ausgemerzt hat. Nur Scharlatane und geistesaffine Wesen können diese ursprüngliche Bedeutung verleugnen.
In sauberer sprachlicher Deduktion von der Bedeutung des Wortes als 'schmeicheln' gilt es den Kontext zu inkorporieren und die dahinter steckende Intention. Die ursprüngliche Bedeutung des Verbes 'schleimen' verbleibt inhärent, denn sonst wäre eine Sprache nicht logisch und missverständlich. Sie erfährt allein durch die Intention eine Wertigkeit. Diese inhärente Intention kann nicht plötzlich eine juristisch negative Konnotation erhalten, da solches der ursprünglichen Bedeutung des Wortes widersprechen würde und einer Sprach-Barbarei gleichkommen würde und ausserdem juristische Willkür vermuten liesse.
Ohne Ihnen nahe treten zu wollen, werter Oberstaatsanwalt, ich kann Ihnen nur wärmstens die Lektüre von Wittgensteins 'Tractatus Logico-Philosophicus' empfehlen. Sie wirkt horizonterweiternd. Ich kann dies persönlich bestätigen.
Sofern es meine spärlich bemessene Freizeit zulässt, fröne ich zuweilen der mentalen Rekreation und finde sie verlässlich in meiner Zuwendung zur Etymologie und auch diesmal wurde ich nicht enttäuscht, sondern spirituell als auch intellektuell bereichert.
Bei einem leckeren Tässchen Hennessy und einer Montecristo erfuhr ich zu meinem plaisir, dass doch der Ursprung des deutschen Verbes 'schleimen', und ich weiss, dass ich bei Ihnen offene bayerische Scheunentore einrenne, wenn ich Ihnen den Ursprung des Wortes 'schleimen' im Hebräischen nenne, wie übrigens so viele deutsche Worte:
Bestechungsgabe
und in der Anmerkung wird als Bedeutung 'schmeicheln' angegeben.
Unnötig zu erwähnen, geschätzter Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch, dass auch dies wiederum ein Beleg ist, wie die "nationalsozialistische Gewaltherrschaft", wie Sie es so prägnant in Ihrer Anklageschrift zu formulieren verstanden, auch diese ursprüngliche Bedeutung des Wortes zumindest partiell ausgemerzt hat. Nur Scharlatane und geistesaffine Wesen können diese ursprüngliche Bedeutung verleugnen.
In sauberer sprachlicher Deduktion von der Bedeutung des Wortes als 'schmeicheln' gilt es den Kontext zu inkorporieren und die dahinter steckende Intention. Die ursprüngliche Bedeutung des Verbes 'schleimen' verbleibt inhärent, denn sonst wäre eine Sprache nicht logisch und missverständlich. Sie erfährt allein durch die Intention eine Wertigkeit. Diese inhärente Intention kann nicht plötzlich eine juristisch negative Konnotation erhalten, da solches der ursprünglichen Bedeutung des Wortes widersprechen würde und einer Sprach-Barbarei gleichkommen würde und ausserdem juristische Willkür vermuten liesse.
Ohne Ihnen nahe treten zu wollen, werter Oberstaatsanwalt, ich kann Ihnen nur wärmstens die Lektüre von Wittgensteins 'Tractatus Logico-Philosophicus' empfehlen. Sie wirkt horizonterweiternd. Ich kann dies persönlich bestätigen.
Das Attribut 'schleimender' gibt exakt das Comportement dieses Jean-Marc Vincent von der Firma der 'Staatlich Garantierten Armut', aka Jobcenter, in der Korrespondenz zu meiner Tochter wieder, und das ist keine Beleidigung, n'est-ce pas? Es ist die freie Meinungsäusserung, und die bayerische Justiz wird mich niemals an meiner freien Meinungsäusserung ultimativ hindern.
Jean-Marc Vincent wird es niemals von mir erlaubt sein, meine Tochter in gesetzloser und rassistisch-diskriminierender Art zu behandeln. Ich freue mich, Ihr nickendes Placet zu vernehmen.
Coda
Coda
"Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen
angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung."
KSZE 24. Mai 2002
Das Ganze wird als Arbeitsbeschaffungsmassnahme bewertet für ansonsten nutzlose Staatsdiener und als Versuch, bestehende Verkrustungen und Korruptionstatbestände ganz besonders im hoheitlichen Bereich methodisch und systematisch weiterführen zu können.
A. Fischer, Rechtsanwalt (Attorney at Law, Germany) *1) und
Certified Public Accountant (CPA USA - vergleichbar mit deutschem Wirtschaftsprüfer)
Certified Public Accountant (CPA USA - vergleichbar mit deutschem Wirtschaftsprüfer)
Ich bin mir nicht sicher, kannten Sie und RA Fischer sich?
Mit vorzüglichen Grüssen
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