7/27/2016

Richterin Birkhofer-Hoffmann, waren Sie in einer anderen Veranstaltung oder sind Sie während der Verhandlung in Ihrem Kangaroo court am 22.06.16 weggedöst?

Richterin Birkhofer-Hoffmann,

Mir liegt Ihr Urteil vom 19.07.2016 vor. Meine erste Frage an Sie, waren Sie in einer anderen Veranstaltung oder sind Sie während der Verhandlung in Ihrem Kangaroo court am 22.06.16 weggedöst?

Ihr Urteil gibt den Verhandlungsverlauf und insbesondere meine Äusserungen und Anführungen von Entscheidungen des EGMR in keinster Weise wieder. Die Vorlage von Bildern unterschlagen Sie hinterlistig. Staatsanwalt Schütz schaute bockig infantil zur Seite. Truth is a fucking bitch.

Meinen Antrag unter Bezug auf eine EGMR Entscheidung, den unter falschem Namen Anzeigenden ausfindig zu machen, unterschlagen Sie.

Sie vermissen in heuchlerischer Manier eine Distanzierung vom NS. Ich hatte Sie im Prozess auf den expliziten Satz unter der Tab 'Über' auf dem Blog hingewiesen, wo es heisst:

"Aus Bildern mit NS- Symbolen meine Geistesaffinität zum Faschismus zu lesen, wäre eine interessierte und absurde Interpretation."

Das haben Sie auch unterschlagen.

"Der Angeklagte hat zunächst keine Angaben gemacht." heisst es auf Seite 4. Also talentierte Richterin, ich mache mir langsam Sorgen um Ihre Wahrnehmungsfähigkeit. Das monierte Himmler Foto ist Inhalt meines umfangreichen Offenen Briefes an den Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch betitelt ''Weiss Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch um die unendlichen Nazi Bilder in deutschen Medien?", veröffentlicht auf meinem Blog und gesandt an ihn im November 2014. Wir hatten den Prozess im Jahr 2016. Im Mai 2016 erhielt S-K einen weiteren Brief und veröffentlicht auf dem Blog unter dem Eye Catcher Titel "Hatte Münchner Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch 'Morice v. France' bei Hudoc gelesen oder ist das unter bayerischem Niveau?"

Sie sind offenkundig der deutschen Sprache nicht mächtig. Sie sind nicht einmal in der Lage, das Demonstrativpronomen 'dies' deklinierend zu verstehen (siehe besagten Brief an ledige Richterin Pabst). Ihre interessierte Verdrehung der Semantik will ich erst gar nicht kommentieren.

Sie besassen die Dreistigkeit, den Anwesenden mit Ihren Leseschwächen sprichwörtlich die Zehennägel zum Welken zu bringen. Das hat mein feiner Offener Brief an den Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch und elegant gedankeninduzierend ''Weiss Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch um die unendlichen Nazi Bilder in deutschen Medien?" betitelt nicht verdient. Gott sei es gepfiffen, war meine Tochter nicht zugegen, als Sie so durch den Text hinkten? Die hätte nur noch geprustet vor lachen. Ist Ihnen eigentlich gar nichts peinlich?!

Sie lassen natürlich auch Ihre fortgesetzte Weigerung aus, meine Tochter dem Prozess beiwohnen zu lassen. Verlogen behaupteten Sie, als von mir beantragte Zeugin könne sie nicht dem Prozessgeschehen beiwohnen (obwohl die anderen Zeugen alle anwesend sein konnten!!!). Nur wenn ich sie als Zeugin entlassen würde, könne sie beiwohnen. So primitiv versuchten Sie mich zu erpressen und belegten damit wiederum den bekannten institutionellen Rassismus in Deutschland und insbesondere in der Provinz Bayern.

Also entliess ich sie und selbst dann fanden Sie perfide Ausreden, sie in den Saal zu bitten. Erst meine äusserst vehementen Exklamationen - meine Tochter konnte alle meine Bemühungen deutlich von draussen hören - hatten schlussendlich Erfolg.

Ihre Urteilsschrift schwitzt die gleiche Verworrenheit aus wie die von 2015. Während der Verhandlung gaben Sie die Festplatten frei, nachdem Sie wieder einen Ihrer typischen Klöpse brachten und in Ihrer Akte konfus vor-zurück-hin-und-her blätterten. In der mündlichen Urteilsbegründung zehn Minuten später behalten Sie sie in rechtsbrechender Manier beschlagnahmt. Meine Tochter hat auf dem Gang nach der Verhandlung nur noch den Kopf über Ihr Gequatsche (sic) geschüttelt.

Nicht erstaunlich ist Ihr Verschweigen, dass ich Sie als Richterin ablehnte. Sie besassen in der mündlichen Urteilsbegründung die lächerliche Dreistigkeit, mir ob meiner Begründungen zur Ablehnung Vorhaltungen zur Formulierung zu machen. Wie ich Ihre Dilettanz formuliere, ist meine Sache; Sie waren ja in Ihrer Formulierung eines einzigen Satzes für das Protokoll eine ganze Zeit beschäftigt!

Wie mir meine Tochter amüsiert mitteilte, bekamen Sie den bekannten Blick des Rehs im Scheinwerferlicht als ich 'Artikel 4 des 7. ZP zur EMRK verbietet die Doppelbestrafung' (Ne bis in idem") erwähnte. Das war Ihnen völlig neu. Solch Peinlichkeit lassen Sie verständlicherweise unerwähnt im Urteil.

Bar jeglicher Sachkenntnis verstiegen Sie sich auch noch in ihrer finalen Urteilsbegründung ob  meiner diversen Bezugnahmen auf EGMR Entscheidungen zu der frappant verkürzten Feststellung, in Deutschland gelte deutsches Recht.

Bei Shiva, Sie verkennen, dass DE Teil der EU ist, es dort einen EUGH und einen EGMR gibt und dass trotz ihrer grundsätzlichen Autonomie als eigenständige Rechtsordnung Normen der Europäischen  Union mit dem nationalen Recht eines Mitgliedsstaates kollidieren können. Dann gilt, was in der  bayerischen Sprachkultur auch bekannt ist als der Grundsatz des "lex superior derogat lego inferiori". Also ich bitte Sie, so etwas weiss man doch. Was würde nur Donna bei Pearson Hardman zu Ihrer Person sagen???

Ich erwarte nun die Zusendung des Protokolls der Verhandlung. Das sollte per Email bestens gehen, denn Ihr Büro hatte ja mir am Prozesstag schon einmal ein Doc so zugesandt. Falls Sie Zweifel hegen sollten, hier ist etwas Interessantes:

Die Anforderungen des Art. 6 EMRK an ein „Gericht“:
u.a. Übertriebener Formalismus verletzt das Recht auf Zugang zu einem Gericht.

Um Ihrem intellektuellen Horizont gerecht zu werden, verweise auf

CASE OF FOUCHER v. FRANCE

(Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997

Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht.

Nebenbei bemerkt, ich kann die Lektüre des Artikels 6 wärmstens empfehlen.

Ausserdem verlangen wir vollen Kostenersatz für das beschädigte Macbook Pro meiner Tochter durch die Münchner Justiz sowie die Rückgabe der zwei Festplatten.

Das Amtsgericht wird nach meiner Durchsicht des Protokolls überaus zeitnah von mir hören. Wie üblich wird meiner Antwort öffentlich und unrestringiert für Millionen sichtbar Pixeltime an der üblichen und dem Gericht und der Polizei bekannten Stelle auf den binären Interrohren gegönnt. Mit den Bildern selbstverfreilich.

Coda

Der Begriff "double circumstance" Case Ferrantelli und Santangelo v. Italy sagt Ihnen etwas in der Provinz Bayern?

Mit liberalistischen Grüssen

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