5/02/2016

Hatte Münchner Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch 'Morice v. France' bei Hudoc gelesen oder ist das unter bayerischem Niveau?

OStawa Steinkraus-Koch ersucht Erklärung
des Demonstrativpronomens 'dies'.
OStawa Steinkraus-Koch hat seine Anklageschrift gesandt ... und Wittgenstein schüttelte entgeistert seinen Kopf.

Anklage siehe unten.

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

03. Mai 2016

AZ. 112 Js 168454/15

Herr Steinkraus-Koch,

 Mit Ihrer Anklageschrift v. 21.04.2016 erhebt die bayerische Justiz Anklage basierend auf einer Online Strafanzeige vom 07.05.2015. Diese Strafanzeige wurde gesendet von der IP Adresse 217.253.91.237. Die Anzeige wurde unter falschem Namen aufgegeben!

Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. In etwa 2 km Luftlinie Entfernung liegt ein Jobcenter. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237

 Wir haben richterliche Anordnung beantragt, den Namen und die Adresse hinter der IP Adresse zu bekommen. Wir werden in dieser Sache keine Ruhe geben, bis wir diese Informationen haben. Datum, Geolocation, Anrede als auch Inhalt ergeben für uns ziemlich eindeutige Vermutungen.

 In Ihrer Anklageschrift beklagen Sie zunächst einmal, dass mein Blog öffentlich zugänglich und "für einen unbegrenzten Personenkreis wahrnehmbar" ist. Ich entnehme dem eine Aversion Ihrerseits zur freien Meinungsäusserung und zur Öffentlichkeit. Gleich im ersten Satz geben Sie also Ihre Voreingenommenheit und Ihr demokratisches Grundverständnis zu erkennen, das auf eine begrenzte Wahrnehmbarkeit des Internets setzt, um unliebsame Wahrheiten über eine neoliberale staatliche Behörde zur Durchsetzung der Lohndeflation, Exportdominanz auf Kosten der Club Med Länder des Konstrukts EU und damit exorbitante Arbeitslosigkeit in eben jenen Ländern aufrecht zu erhalten, insbesondere der Jugend, zum Zwecke der Hegemonie Deutschlands in der EU und dies basierend auf einer Paralleljustiz des SGB.

Unter a) stellen Sie den Inhalt meines Blogposts vom 10.11.2014 falsch dar. Er ist die veröffentlichte Antwort als Offener Brief auf Ihre Anklageschrift AZ 112 Js 170286/14 vom 21.10.2014. In wie ich meine absolut überzeugender Form führte ich in diesem Brief an Sie zahlreiche bildliche Belege an, wie weit verbreitet - und unbeachtet aus gutem Grund von deutscher Justiz - Bilder mit NS Insignien auf dem Internet, den Printmedien und im zwangsfinanzierten (!!!) deutschen TV grassieren.

 Basierend auf Ihrem ersten Satz hätten Sie dies lieber unterdrückt gesehen. Auch dies zeigt Ihre Einstellung zur freien Meinungsäusserung und Sie sind hier nicht allein. Ein Ostawa Hummer erdreistete sich tatsächlich, mir Kritik an Geschichtsfälschungen in sog. Dokumentarfilmen über die NS Zeit und bis zum Überdruss mehrmals wöchentlich auf deutschem Propaganda-TV gesendet generell zu verbieten (siehe Schreiben v. 08.07.2015; AZ 15 Ss 340/15).

Sein Ansinnen ist ungeheuerlich. Meine Tochter und ich haben in dieser Sache Bundesjustizminister Maas angeschrieben mit der Bitte um die Entfernung von OStawa Hummer aus dem Staatsdienst. Uns wurde mitgeteilt, dies sei Ländersache und so haben wir uns am 08.03.2016 an das Bayerische  Staatsministerium  der  Justiz gewendet.

 Weiters weise ich Sie darauf hin, dass wir in der Strafsache 18 Ns 112 Js 170286/14, also genau wegen dieses Himmler Bildes mit passendem Zitat zum Geschäftsgebaren der Jobcenter, den EGMR anrufen werden. Unsere Eingabe ist in Arbeit und die Abgabefrist ist Juli 2016.

 Nicht zuletzt weise ich darauf hin, dass wir Strafanzeige gegen die damalige GFin des Jobcenter München Martina Musati bei der Stawa in Stuttgart wegen der zugrundeliegenden Strafanzeige bei der Polizei München im Mai 2014 eingereicht haben. Die Kanguru Justiz Bayerns hatte ja alle unsere Strafanzeigen abgebügelt.

 Ich darf noch einmal unmissverständlich für die bayerische Justiz und auch im Namen meiner Tochter klar stellen, und ich zitiere hier die Strafanzeige meiner Tochter gegen Martina Musati:
 "Die Abbildung des Himmler Fotos mit einem Zitat Himmlers, das sehr treffend das Ziel des Jobcenters beschreibt, unterliegt ohne Zweifel der Pressefreiheit und dem Recht der freien Meinungsäusserung. Das Zitat belegt Aussagen über die Handlungsweise der Jobcenter, so wie sie im Artikel des Spiegel mit dem Titel 'Mit allen Mitteln' beschrieben werden. Der Blogpost ist ausserdem gelinkt zur Website der öffentlich-rechtlichen Medienanstalt RBB in Berlin, auf der Nazibilder abgebildet sind ohne eine ausdrückliche Distanzierung vom Nationalsozialismus."
 Bezüglich Ihres Punkts b): Es handelt sich um eine offensichtliche Karikatur des Yahoo! CEO Marissa Mayer. Der indirekte Jobcenter Bezug mit "Nine" to Five ist Ihnen offensichtlich entgangen.

Aber wenn Ihnen diese Hakenkreuze so überhaupt nicht gefallen, wieso ist die bayerische Justiz nicht z.B. hier bei Bento, einer Jugendseite des Spiegel, aufmerksam geworden?
Hitler auf Bento, Oh! berStaatsanwalt Steinkraus-Koch

http://www.bento.de/politik/afd-und-rechte-auf-facebook-was-man-auf-rechten-hetzseiten-erlebt-419994/

Sollte es Doppelstandards geben in der bayerischen Justiz, insbesondere gegen kritische Blogger?

 Ihr Punkt 2.

 Was könnte es anderes sein in Deutschland als .... BELEIDIGUNG. Also der lächerliche Paragraph, der gegen die KSZE verstösst:

Die Mitteilung des KSZE vom 24. Mai 2002 in Deutsch:

 Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamerung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.

Ich hätte nach Ihrem Verständnis eines Deutsch, das mir nicht geläufig ist, Richterin Pabst beleidigt. Ach GottochGott, OStawa Steinkraus-Koch, bei Ihnen fällt mir immer gleich Wittgenstein ein, wie schon im letzten Brief an Sie.

 „Und in dieser Lage befindet sich z.B. der, der in der Ästhetik oder Ethik nach Definitionen sucht, die unseren Begriffen entsprechen. Frage dich in dieser Schwierigkeit immer: Wie haben wir denn die Bedeutung dieses Wortes (‚gut‘ z.B.) gelernt?“

 Herr OStawa, was haben Sie denn zum Begriff "Beleg" gelernt? Also ich, stammend aus dem teutonischen Raum des feinsten Hochdeutsch, kenne da z.B.  'Nachweis', 'Zeugnis' oder 'Bestätigung'.

 Sie scheuen auch nicht davor, den Zusammenhang zu verfälschen! Der komplette Absatz lautet (Ihr zitierter Teil in fett):
 "Durch  die  Beschlagnahme  des Computers meiner  Tochter  hat  die  Münchner  Justiz  zum  dritten  Mal deren  schulischen  Erfolg  willentlich  und  unter  Brechung  demokratischer  Grundrechte  auf  das Äusserste  gefährdet.  Im  Sept.  2015  mussten  wir  eine  Verfassungsbeschwerde  wegen  des  skandalösen rassistischen  Urteils der  Münchner  Justiz  einreichen.  Dies  ist  abermals ein  Beleg  für  den  bekannten institutionellen  Rassismus  in  deutschen  Behörden  und  insbesondere  der  Justiz  und  Polizei  in  Bayern."
 "Ich  habe  mittlerweile  Kontakt  mit  US  Anwälten  aufgenommen  bezüglich  eines Antrags auf  Asyl  für meine  Tochter  in  den  USA.  Meine  Tochter  fühlt  sich  in  Deutschland  nicht  mehr  sicher.  Sie  will  dieses Land  unbedingt  verlassen,  insbesondere  hinsichtlich  der  berüchtigten  bayerischen  Justiz  mit  Neonazi Affinität.  Ich  bin  nicht  in  der  Lage  bei  einer  solchen  Justiz,  die  die  kriminelle  und  rassistische  deutsche Behörde  Jobcenter  München  offenkundig  in  ihren  unablässigen  Akten  zur  willentlichen  Schädigung von  uns unterstützt,  meiner  asiatisch-deutschen  Tochter  Schutz  zu  bieten."
 Warum unterschlagen Sie all das? Herr OStawa, ich glaube, selbst Sie haben mitterweile erkannt, die Beleidigungsschote ist ein Rohrkrepierer.

 One more thing, wie Stevie Jobs immer sagte, haben Sie schon mal ein bischen Zeit verschwendet, 'Morice v. France' bei Hudoc zu lesen oder ist das unter Niveau in Bayern?

Sie führen meine Vorstrafe an bezogen auf die Urteile des Kanguru Courts in München. Zu Ihrer Kenntnisnahme:

  • Bis heute erhielt ich keine Einsicht in die Strafanzeige des Jobcenter und Akte des ersten Falls (Merkel-Nazi Bil
  • Bis heute weigert sich meine lächerliche Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, die Strafanzeige des Jobcenter herauszurücken.

 § 359 STPO Abs. 6 sagt Ihnen etwas oder doch?

Warum möchten Sie die Veröffentlichung v. 02.05.2015 zum Film 'Aufstieg des Bösen' nicht strafrechtlich verfolgen? Ist Ihnen etwa ein derartiges Mass an Geschichtsfälschung peinlich in Bayern? Oder ist Ihnen mein Vergleich mit einem zivilisierten Land mit echter freier Meinungsäusserung nicht genehm?

Es sind uns in der Tat beschlagnahmte Gegenstände zurückgegeben worden. Das Mac Book Pro meiner Tochter war auf dem Display an zwei Stellen zerkratzt und das Trackpad ist beschädigt. Das Gerät ist unverkäuflich. Wir haben hier Schadensersatz von der Münchner Justiz gefordert.

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