11/25/2015

"Der guten Form halber" meide ich Kommunikation mit meinem Mandanten bei einer lächerlichen Berufung.

Antipasto
Es geht um diesen Fall, also ein Fall, der in einem zivilisierten Land als 'frivolous lawsuit' gleich rausgeschmissen würde. Münchner Staatsanwalt Peter Preuss, bayerischer Spezialist für Frivolous Lawsuits und Gegner von Free Speech, dachte anders.

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Es begann mit meiner Kontaktaufnahme mit docRA Petersen und der folgte zeitnah diese Email vom 13. Jan. 2015 als Antwort:

Sehr geehrter Herr .....,
vielen Dank für die Informationen. Ich gehe davon aus, dass Sie selbst innerhalb der Wochenfrist Berufung einlegen. Diese ist schriftlich zu Protokoll zu erheben. Sollten Sie meine Verteidigung wünschen, würde ich Sie bitten, die Zahlung eines Vorschusses von 200,00 + Umsatzsteuer, mithin 238,00 Euro zu veranlassen. Dann könnte zumindest einmal eine Prüfung der Angelegenheit, eine Akteneinsicht (nicht unwichtig) erfolgen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein, bitte ich um entsprechende Nachricht. Ich würde Ihnen dann eine entsprechende Rechnung zukommen lassen sowie eine Vollmacht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ohne Zahlung des Vorschusses in dieser Angelegenheit für Sie nicht tätig sein.
Der guten Form halber möchte ich Sie nochmals an dieser Stelle ausdrücklich auf die Frist zur Einlegung der Berufung hinweisen.
Die Frage, ob sich Ihre Äußerungen im Rahmen des Rechtes auf freie Meinungsäußerung halten oder nicht, ist sicherlich diskussionswürdig. Ob eine objektive Strafbarkeit gegeben ist oder nicht, müsste in Ruhe geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Aiko Petersen
Rechtsanwalt

Wieder einmal dokumentierte sich meine wohltemperierte Erziehung auf das Vorzüglichste und ich überwies den Betrag am 14. Jan. 2015.

Sodann verfiel "der guten Form halber" mein Johnnie Cochran, mein Dershowitz, meine Provinzversion des Robert Shapiro in die Hibernation hoch über den Fluchten der Champs des Wadlstrümpfe im Millionendorf und es ward nicht mehr von ihm gehört bis zum Termin der Berufung am 6. Mai 2015. So eine Prozessvorbereitung hat eine gewisse Gestationsperiode, nech wahr nech.

"Dann könnte zumindest einmal eine Prüfung der Angelegenheit, eine Akteneinsicht (nicht unwichtig) erfolgen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden."
Ach, ist das wahr Dottore, so in die Akte mal rein zu glubschen könnte ganz gut sein?? Phew, nur meinen Anwalt hat das nie interessiert. Ich musste mir die Akteneinsicht NACH der Berufung selber beschaffen.

"Ob eine objektive Strafbarkeit gegeben ist oder nicht, müsste in Ruhe geklärt werden". 
Ach Gott, wir hätten das so in Ruhe richtig toll abklären und dabei ein Tässchen Darjeeling schlabbern können, doch ist es einfach der Würde eines promofünften Torero der Jurisprudenz abträglich, die Kommunikation unter der Plebs zu suchen. Mein Manjusri des teutonischen Rechts meditierte vier Monate in Abhaya-Mudra verharrend.

Zum Gerichtstermin schlenderte Dottore Aiko locker auf meinen sportlich gestählten Astralkörper zu und erklärte mir als erstes, möglichst unhörbar für meine Tochter: "Also aus der Beleidigung kommen Sie nicht raus." Deutschlands lächerlichstes Gesetz, von der KSZE als Eingriff in die freie Meinungsäusserung bezeichnet, doch Rechtsritter Aiko ist da deutsch-konservativ. So wat jeht in Deutschland einfach nich, weisse.

Seltsam, gibt es doch zu diesem Thema etliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die waren ihm offenkundig nicht bekannt und es war von Anbeginn glasklar, der Junge ist völlig unvorbereitet!

Ein Wort mit meiner Tochter zu parlieren, um die es ja schliesslich ging anlässlich des Briefes der Reichs-Rassisten-Behörde Jobcenter München? Also bitte, ein provinziell arrivierter und zu allem Überfluss noch akademisch zertifizierter Anwalts-Jockey begibt sich doch nicht in die juvenile Unterwelt.

In der Verhandlung lässt mein Verteidiger dann den Schlüpfer runter: "Ja, schleimender Mitarbeiter sei schon eine Beleidigung" yadayadayada ..., "aber man müsse meinen Mandanten verstehen ...dieser Stress". What the fuck are you talking about? Ein Pinkel einer deutschen Rassistenbehörde hatte primitiv meine Tochter angemacht und nun schliddert er im schwarzen Kittel auf der Moral-Kufe daher.

Schiebe ihm dann noch per Zettel den § 193 STGB zu und den bringt er dann etwas unbeholfen unter: "Ja und der § 193 STGB käme noch in Betracht." Er hätte genauso gut einen Riegel 'Merci' auf den Tisch der Richterin Bassler legen können und dann abdackeln.

Kein Wort von RA Petersen, als Polizst gerufen wurde. Er bemerkt nicht mal die einfachsten Tricks der Beeinflussung der toten Puppen Schöffen durch die Richterin Bassler. Dass ich in einer Email an den Bayern Cop den 163er STPO erwähnt habe und dann noch den Hinweis auf ein zivilisiertes Land mit seinen Miranda Rights, unterdrückt natürlich Richterin Bassler. Wir sind hier in der Bananen-Republik.

Die Unterbrechung in meiner Beweisführung der so zahlreich in den deutschen Medien abgebildeten Nazi Fotos gleich nach der ersten Seite (angeführt in unserer Verfassungsbeschwerde) ging Rechtsritter Aiko nass am Kettenhemd vorbei. Er hatte ja nichts vorbereitet und auch nicht meine Emails gelesen.

Die Lüge von Richterin Bassler der Spiegel Artikel 'Das Vierte Reich' erkläre geschichtliche Hintergründe zu Griechenland/NS-Zeit. Hat doch docRA Petersen nie gelesen. Und überhaupt, er kennt meinen Blog überhaupt nicht, gibt er zu.

Anmerkung in Parenthese: in einem Fall vor etwa 15 Monaten bat er mich, den Blog beim Sozialgericht besser nicht zu erwähnen. Ja, deutsche Anwaltspinsel haben so ihre Probleme mit diesem Internet und der freien Meinungsäusserung.

So katastrophal schlecht als Anwalt ist er nun nicht, aber nach dieser debilen Performance hat docRA Petersen Lunte gerochen. Da ist noch mehr Kohle abzubaggern und das formuliert er so.

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