9/04/2017

Klage gegen C. Bockes und C. Bechheim von der Agentur für Arbeit München wegen Eingriffs in Grundrechte

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

03. Sept. 2017

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit

K L A G E

gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim - Postanschrift: Agentur für Arbeit München, 80304 München

wegen
  • Verletzung der Grundrechte Art. 5 Abs. 1; Art. 2 Abs. 2; Art. 3 Abs. 1 und 3; Art. 6 Abs. 1; Art. 13 Abs. 1 und 2.
  • Verletzung des Artikels 10 EMRK und
  • § 226 BGB

I. Prolog zu dem zugrundeliegenden Fall

Diese Klage bezieht sich auf die erst Ende Juli 2017 gewonnene Kenntnis von der Existenz eines Faxes, am 27. August 2012 gesandt an die Polizei in München von Christian Bockes (Anlage 1).

Nach fast fünf (!) Jahren Verschlusshaltung unter der expliziten Begründung seitens des StA Preuss des "schutzwüdigen Interesses" der betreffenden Person/en und nach schliesslicher Zuhilfenahme von RAin Dr. Neumann, die auch unsere Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde Nr. 35285/16) wegen eines weiteren Eingriffs in die freie Meinungsäusserung durch den stellvertr. GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck aufgesetzt hatte, erhielt ich erst jetzt Kenntnis von der Existenz eines Christian Bockes von der Agentur für Arbeit München und seiner Zugehörigkeit zu einem illustren Kreis der Medienzensur durch die Agentur für Arbeit München und bestehend aus den Herren Bockes, Bechheim und Jäger, der jetzt Chef in Ingolstadt ist.

Explizit stelle ich ausserdem fest, dass die Arbeitsministerin Andrea Maria Nahles in Europa-Recht-Brecher-Manier trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderungen dazu beizutragen, dass mir ein ominöser 19-seitiger Brief des Erpressers Manfred Jäger ausgehändigt wird, sich in penetrantes Schweigen gehüllt hatte, um dem Komplott die verlässliche Obskurität eines Politikers zu widmen. Die Verweigerung der Akteneinsicht verstösst gegen Artikel 6 EMRK und entsprechend der grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlung gilt wohl ein § 66 SGB I auch für eine Ministerin. Desweiteren ist diese Arbeitsministerin offenkundig auch nicht vertraut mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 24 Untersuchungsgrundsatz Abs. 2 und 3.

Allein der Umstand der Verschlusshaltung dieses Faxes durch alle involvierten Parteien über all die Jahre belegt, dass sinistre und boswillige Akte im Schilde geführt wurden, um mir und meiner Tochter in hinterhältiger Manier Schaden zuzufügen.

Das Fax trägt die Seitenzahl 26 in der von der Staatsanwaltschaft München I am 11.07.2017 an meine Anwältin gesandten Teilkopie der Fallakte 112 VRs 203869/12 und darin heisst es u.a.:
"Herr ... hat weitere defamierende Artikel eingestellt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bechheim unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung."
Christian Bockes bot also in diesem Fax weitere seinem Dünken nach inkriminierende Informationen sub rosa an. Mittels dieser sub rosa Information intendierte das Zensur Trio Bechheim-Bockes-Jäger unter dem Radar der gerichtsverwertbaren Entdeckung zu segeln, um sein niederträchtiges Komplott unentdeckt gegen mich und meine Tochter zu exekutieren. Das klappte gut für fünf Jahre.

Eine der Professionalität verschriebene Polizei fertigt selbstverständlich über solche Telefongespräche ein Transcript an! Dieses ist von mir mittels Email am 28. Juli 2017 an die Polizeiinspektion 45 als auch am 01. Aug. 2017 über Twitter an die @PolizeiMuenchen und Justizminister Maas erbeten worden. Mit Schreiben vom 01.08.2017 teilte mir jüngst die Polizeiinspektion 45 mit, meine Anfrage nach dem Telefon Transcipt sei an die Kriminalfachdienststelle K 44 weitergeleitet worden. Diese Klage erfolgt also in Unkenntnis des genauen Inhalts des Telefongesprächs zwischen Christoph Bechheim und der Polizei.

C. Bockes und C. Bechheim sind von mir aufgefordert worden, den Inhalt des Telefongesprächs offenzulegen und zogen aus guten Gründen das Schweigen vor.

II. Der zugrundliegende Fall

Im März 2013 beschlagnahmten zwei Münchner Polizisten meinen Mac Computer basierend auf einem richterlichen Beschluss vom Dezember 2012 (unleserlicher Stempel). Dieser richterliche Beschluss trägt KEINE Unterschrift des Richters, was einen Verstoss darstellt. Man war sich offenkundig bei der bayerischen Justiz so sicher, bei einem Hartz 4 Rezipienten auf jegliche rechtsstaatliche Erfordernisse gemäss Art. 13 Abs. 2 GG  verzichten zu können.

Die darauf folgende Anklage bezog sich auf die Veröffentlichung am 15.11.2012 des bekannten Merkel-Nazi Bildes in einem Post auf meinem Blog (Anlage 2) und Verstoss gegen § 86 a STGB. Mein Blogpost linkt zu einem Artikel der russischen Nachrichtenagentur RT Online, der über die Demonstrationen in Athen gegen die Eingriffe der Troika unter deutscher Finanz-Kriegsführung gegen die Griechen in englischer Sprache berichtet. Nirgendwo wird in diesem Artikel die NS-Zeit verherrlicht. Allein der Gedanke wäre abstrus.

Es steht ausserhalb jeden Zweifels, dass C. Bockes und C. Bechheim Kenntnis von ähnlichen Abbildungen in deutschen Medien (Anlage 3) hatten, da dieses Thema damals in 2012 weltweit medienbeherrschend war. Es kann ihnen auch nicht entgangen sein, dass damals der deutsche ex-Kanzler Schmidt in den Medien öffentlich sein Verständnis für diese Abbildungen Merkels in Nazi Uniform ausgedrückt hatte mit den Worten, Merkel sei selbst schuld.

Seltsam also, dass sich Mitarbeiter einer Behörde, die der Fürsorgepflicht unterliegt und sich gemäss den Rechtsvorschriften, und dazu zählt allemal die Einhaltung der Grundrechte, zu verhalten hat, selektiv das veröffentlichte Merkel-Nazi Bild eines Bloggers, der Hartz 4 bezieht und Vater einer damals schulpflichtigen Tochter ist, als Gegenstand für eine heimliche Anzeige bei der Polizei machen, aber es nicht wagen, gegen die Medien, die einen weitaus grösseren Verbreitungsgrad haben, vorzugehen.

Weiters ist auch seltsam, dass die Justizbehörden über all die Jahre mir die Einsicht in diese Akte verweigerten. Es darf angenommen werden, ich sollte ruhig gestellt werden und meine Tochter und ich finanziell vernichtet werden.

Das Bild der Kanzlerin Merkel in Nazi Uniform mit Swastika und mit Bärtchen ist ein Werk des bekannten griechischen Karikaturisten Stathis Stavropoulos, offensichtlich eine Karikatur, und wurde anlässlich der Demonstrationen gegen das Spardiktat der Troika gegen Griechenland weltweit in den Medien publiziert. In Deutschland u.a. auf den Websites von Der Stern, Oktober 2011 - The Local, März 2012 - Frankfurter Allgemeine Zeitung - Focus, Februar 2012 - Westdeutsche Zeitung - Kölner Stadt-Anzeiger, Juni 2012 - Der Postillon, Oktober 2012. Im deutschen TV Das Erste, August 2012 und ZDF mit ex Bundeskanzler Schmidt als Gast, der u.a. Verständnis für diese Karikatur äusserte. In der Zeitung ‘Welt’ sagte ex-Kanzler Helmut Schmidt: “Merkel selbst Schuld an Hakenkreuz-Karikaturen“.

Die Karikatur von Merkel in Nazi Uniform steht für den deutschen Angriff auf das Volk der Griechen mit Mitteln der Finanziellen Massenvernichtung (MFM) zur Rettung deutscher Banken. In einem aktuellen Artikel erklärt der exzellente australische Ökonom Bill Mitchell, wie Deutschland an der finanziellen Unterdrückung auch noch verdient.

Der Erzbischof von Canterbury nannte zwischenzeitlich die Auswirkungen dieser schändlichen Politik unter deutscher finanzministerieller Heeresführung unter Reichsfeldmarschal Schäuble "What we now have is the biggest debtor’s prison in European history.".

In einem jüngsten Post fragt Bill Mitchell weiter, warum der IMF bislang wegen seiner Machenschaften in Griechenland nicht strafverfolgt wurde? 'Why haven’t any IMF officials been prosecuted for malpractice in Greece?'.

In 2015 depiktierte der SPIEGEL den geschichtlichen Konnex trefflich, als er Merkel mit Nazi Offizieren - offenkundig eine Allegorie - auf der Akroplis auf der Titelseite zeigte. Allerdings enttäuschte der zugehörige Artikel "Das Vierte Reich" sehr. Das Bild wäre auch treffend gewesen für das gleiche Jahr, als unter deutscher Federführung griechische Banken schliessen mussten. Es grassierte unter internationalen Ökonomen die Einschätzung "This is a coup".

In Artikel 10 der EMRK heisst es:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 
Der EGMR hat mehrfach wie folgt z.B. in Bezug auf verbotene Symbole entschieden:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. Die Vertragsstaaten haben einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung, ob ein solcher Bedarf besteht, aber es geht Hand in Hand mit der europäischen Aufsicht, sowohl die Gesetzgebung und die Entscheidungen anzuwenden, auch solche von einem unabhängigen Gericht. Das Gericht ist daher befugt, eine endgültige Entscheidung zu geben, ob eine "Einschränkung" vereinbar ist mit der Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Konvention  (siehe unter vielen anderen Behörden, Perna v. Italien [GC], Nr. 48898 / 99, § 39, EGMR 2003-V, und Assoziierung Ekin v. Frankreich, Nr. 39288/98, § 56, EGMR 2001-VIII).
C. Bockes scheint überhaupt der Auffassung zu sein, Hartz 4 Rezipienten seien von freier Meinungsäusserung und kritischer Berichterstattung ausgeschlossen. So umfasst sein Fax an die Polizei insgesamt 28 Seiten, die Blog Posts zeigen, die er als strafbar ansieht. So wollte C. Bockes z. B. nicht folgende Blog Posts veröffentlicht sehen:
  • Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte)
  • 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32)
  • 'Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34)
  • 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40)
  • 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".)
  • Meine offene Email an das BMAS missfiel C. Bockes ebenfalls. (S. 43/44)

III. Fazit:

Das aus Steuergeldern remunerierte Zensur Trio Bechheim-Bockes-Jäger von einer staatlichen Arbeitsagentur eines demokratischen Landes griff 2012 in hinterhältiger und verdeckter Manier in mein Recht der freien Meinungsäusserung ein, mit der perversen Intention, über eine maliziöse und verheimlichte Anzeige mir und meiner tibetischen Tochter bewusst und mutwillig finanziellen Schaden zuzufügen.

Für eine Anzeige des besagten 'Merkel-Nazi-Athen' Bildes, bei anderen grossen deutschen Medien veröffentlicht, fehlten diesem feigen und niederträchtigen Trio offensichtlich der Mut.

Wenn Arbeitsbehörden eines demokratischen Landes sich einer Medienzensur widmen, stellt sich die Frage nach deren Verhältnis zum Artikel 5 GG. Die bisherigen drei Attacken gegen mich und meine Tochter lassen mehr als nur die Vermutung zu, man ist beim Jobcenter/Arbeitsagentur der Meinung, eine Hartz IV Abhängigkeit ist gleichbedeutend mit der Verwirkung demokratischer Grundrechte. Es suggeriert sich eine Konnotation mit der 'Aktion Arbeitsscheu Reich' aus 1938.

Im Oktober 2016 sandte ich einen 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court.' (EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS, COUNCIL OF EUROPE, 67075 STRASBOURG, CEDEX, FRANCE). Dieser Bericht ist in die Akte unserer Beschwerde Nr. 35285/16 aufgenommen worden und umfasst alle drei Gerichtsfälle gegen mich und alle iniziiert von deutschen Arbeitsbehörden.

Nach der Anzeige durch das Jobcenter wurde mein Computer für 25 Monate beschlagnahmt und mein Geschäft bewusst durch das Jobcenter München/Arbeitsagentur schwer geschädigt.

Das Anliegen der Personen Bockes und Bechheim war keineswegs irgend ein Recht gewahrt, geschweige denn die Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen unterbunden zu sehen, sondern es ging und geht dieser Behörde ausschliesslich um die vollständige und rücksichtslose Schikanierung von mir und meiner Tochter, weil dem Jobcenter der Blog missfällt. Das Ziel dieser deutschen Behörden Jobcenter/Arbeitsagentur war und ist es, uns finanziell zu vernichten.

Der § 226 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Es ist in diesem Zusammenhang von gravierender Bedeutung, dass zwei Mitarbeiter einer Arbeitsbehörde (Frau Musati, vormals GFin des Jobcenter München und jetzt bei der Agentur für Arbeit Stuttgart und Manfed Jäger, vormals Agentur für Arbeit München und jetzt Chef in Ingolstadt) schon einmal versucht hatten, einen Blog Post von mir zu unterbinden. Im August 2012 erhielt ich sowohl von Frau Musati als auch M. Jäger je einen Brief mit der Aufforderung, einen Blog Post zu löschen oder einer Vertragsstrafe von € 10.000,- entgegenzusehen. Ich lehnte dies in einem Blog Post ab. Daraufhin sannen die Münchner Arbeitsbehörden auf Rache.

Der uns zugefügte finanzielle Schaden beläuft sich allein in diesem Fall auf:
  • Asus Tablet € 149,- (als Ersatz f. beschlagnahmten Computer)
  • Computernutzungsausfall über 25 Monate à 30 Tage also 750 Tage à € 2,30 ergibt € 1.725,- (Zum Tagessatz siehe hier).
  • Strafzahlung von € 2.707,86 (Geschäftsnummer: 112 VRs 203869/12-a-01)
Ich bitte das Sozialgericht, sich meiner Klage anzunehmen. Grundrechte eines demokratischen Staates können nicht einer Sozialstandes-Exklusion unterliegen.

Mit freundlichen Grüssen

___________
Anlage 2


Anlage 3




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