11/17/2014

Bertrand de Jouvenel hat etwas für Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch

Observation and introspection have convinced me that, 
even in our times of numerous and detailed laws, 
men are in fact ruled much less by laws than by compulsive 
internal images of what they should do – behavioral models; 
that their conduct is not a matter of personal fancy 
within the limits set by legal obligations, 
but gravitates around their behavioural image, 
which itself alters over time; that, even though 
public commands become both more frequent and more specific, 
behaviour and action are governed in the main by suggestions 
without legal force; that these phenomena are more important 
than those usually denominated “political” and are in fact 
basic to so-called “political phenomena.”  
Men can in fact be moved to certain actions and behaviours 
by means lacking all legal authority and power of constraint 
no less well than by the public authorities….
Bertrand de Jouvenel


Zunächst zur Einstimmung das Wort an den Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch standardmässig copy/pasted in seine Anklageschrift an mich re. dieser Sache.
Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger〔Symbole nationalsozialistischer Gewaltherrschaft〕, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist - wie im auch bekannt war - in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden.

Werfen wir einen Blick in die deutsche Kulturszene und die Berichte darüber in der deutschen Presse.

Doch zuvor dies, damit es niemand vergisst:


“Never forget that everything Hitler did in Germany was legal.”
Des Münchner Oberstaatsanwalts Aussage mutet seltsam an. Seltsam, wenn man bedenkt, dass die Zeitschrift ‘Cicero’ anlässlich des Hitler Geburtstages folgenden Artikel veröffentlichte:


Cicero

und dieses Foto zeigt

Cicero

War dies dem ehrenwerten Gericht in Bayern bekannt:
Das Wissen über die Anfänge muss bewahrt und vermittelt werden“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch (30.01.2013) bei der Eröffnung der Sonderausstellung des Berliner Dokumentationszentrums “Topographie des Terrors”. Die Schau mit dem Titel “Berlin 1933 – Der Weg in die Diktatur” leiste unverzichtbare Aufklärung über den Terror der ersten Monate der Nazi-Diktatur.
oder war es dem Gericht und Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch aus München entfallen, dass in einer deutschen Stadt anlässlich eines gewissen Jahrestages eine Ausstellung zu gewissen betrüblichen Vorkommnissen jüngerer Geschichte eröffnet wurde. Gewisser Vorkommnisse, zu deren bildlicher Exemplifizierung und Rückerinnerung gewisse bildliche Darbietungen gemeinhin als förderlich erachtet werden, gleichwohl wie’s scheint, verboten von einer professionellen Gattung, die bis ins jüngste 7er Dezennium des vorigen Jahrhunderts recht wohlgedungen Elementen aus jener gewissen düsteren Zeit der eigenen Zunft sich verbunden sah und zeitangepasst, wie die bayerische Justiz nun mal ist, sich in 2014 einen Neo-Nazi als Richter ins Boot holte.

Ausstellung – Berlin 1933:

Der Weg in die Diktatur

Gar schelmig wär doch eine Ausstellung zu jener dunklen Epoche, wenn “Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartiger Symbole, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt … in der Öffentlichkeit verboten” ist.

Wer würde gar ob “Spielzeug für den kleinen Nazi” in jurisprudenziale Einfältigkeit verfallen und diesem Bild den vernichtenden Schlag der Zensur verpassen? Oder gar Enteignung! Nur pedantische Kleingeister.

SZ

Dies als Epilog:



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