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9/18/2017

Klage gegen Jobcenter München Jürgen Sonneck vom BMAS Pressezensur Kombinat wegen Eingriffs in freie Meinungsäusserung

Das BMAS Pressezensur Kombinat ist ein illustrer Kreis sich rekrutierend aus der Agentur für Arbeit München und dem Jobcenter München. Mit selbstloser subservienter Hilfe der Polizei München. Die bayerische Justiz komplettiert den Palcoscenico. Eine neoliberale Politik schafft sich ihre Adjutanten der Willfährigkeit.
 . . . . . . . . .


Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

17. Sept. 2017
Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

K L A G E

gegen Jürgen Sonneck - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München

wegen

  • Verletzung der Grundrechte Art. 5 Abs. 1; Art. 3 Abs. 3; Art. 6 Abs. 1 und 2.
  • Verletzung des Artikels 10 EMRK und
  • § 226 BGB

I. Begründung

Am 15.05.2014 sandte der stellvertretende GF des JC München Jürgen Sonneck eine Strafanzeige gegen mich an die Polizei München (Anlage 1). In Anlage befanden sich Kopien über mehrere Posts von meinem Blog wie ein Post über Warnung vor Phishing durch deutsche Arbeitsbehörden, ein Post mit Bezug auf eine ECRI Broschüre zu Rassismus und Diskriminierung in Deutschland sowie einer meiner Posts als Antwort zu dem Verlangen des JC München nach der Vorlage des Schulzwischenzeugnisses meiner Tochter, die gerade das erste Halbjahr auf einer Fachoberschule in München vollendet hatte.

II. Der Vorgang

Nach der Mittleren Reife besuchte meine tibetische Tochter ab Herbst 2013 eine Fachoberschule in München. Dies war dem JC bekannt. Zufälligerweise las ich im November 2013 den SPIEGEL Artikel 'Hartz IV in der Familie - Jobcenter setzt Schüler unter Druck', obwohl sie in die Schule gehen. Ich war also vorgewarnt.

Das JC München enttäuschte nicht und zeigte beeindruckende Pünktlichkeit. In einem Schreiben vom 05. März 2014, also exakt zum Zeitpunkt  der Vergabe des ersten Halbjahreszeugnisses, meldete sich ein Mitarbeiter des JC Pasing namens Jean-Marc Vincent bei meiner Tochter. Briefauszug von J-M Vincent vom 05. März 2014 an meine Tochter, in dem u.a. die Vorlage des Schulzwischenzeugnisses gefordert wurde:
Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Aus- bildungsstellen ganz wichtig.
Per Email frug ich um den Behuf dieser Bitte nach und seine Antwort las sich so:
Guten Tag, Herr ...,
vielen Dank für Ihre erste Antwort.
Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter ... beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium.
Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte. Deshalb bitte ich Sie oder ..., mir die  benannten Unterlagen vorzulegen.
Vielen Dank, und
mit freundlichen Grüßen
Jean-Marc VINCENT
Jobcenter MünchenArbeitsvermittlung U25
Es ist zunächst nicht nachvollziehbar, welche Relevanz eine Jobsuche für eine Schülerin haben soll, die noch mindestens 1 1/2 Jahre Schule plus Abschlussprüfung vor sich hat. Ferner verwundert die Annahme, Jugendliche von heute würden der Hilfe bei der Anmeldung zu einer Jobbörse - im Falle der Arbeitsagentur einer sechstklassigen Börse - bedürfen, es sei denn, diese dubiose Behörde möchte die Emailadresse und Handynummer erschleichen. Weiters sind Jobangebote auch ohne Anmeldung einsehbar. In toto also eine Anfrage von einem Jobcenter, das sich weigerte, über all die Jahre das Schulweggeld zu übernehmen, meine Tochter nicht kannte und nie ein Interesse an ihr gezeigt hatte, demonstrierte also aufgrund des Umstandes, dass sie in einem Hartz 4 Haushalt lebt, eine interessante Wiederbelebung von Himmlers Sippenhaft und weiterem Gedankengut dieser Nazis:

  • Bei Migranten wird also von dieser Rassistenbehörde JC erfolgreicher Schulabschluss in Frage gestellt.
  • Bei Migranten wird also von dieser Rassistenbehörde JC die Notwendigkeit von Nachhilfeunterricht ex ante angenommen, ohne die Person zu kennen.

Obwohl niemand vom JC je Interesse an meiner Tochter gezeigt hatte, niemand sie persönlich kannte oder je gesehen hatte, erdreistete sich diese Person, meiner Tochter mangelnde Intelligenz zu unterstellen und spielte sich als Assessor ihrer Zukunft auf. Kurze Zeit später erfuhr ich von einer Rechtsanwältin in Pasing, dass dies kein Einzelfall in München sei und sich schon einige Eltern beschwert hätten.
Daraufhin verfasste ich zu diesem Vorfall einige Blog Posts und insbesondere einen zum Thema "passgenaue Beratung" mit einem sehr pertinenten Zitat von Heinrich Himmler und seinem Bild in Uniform mit Swastika (Anlage 2).

Dies veranlasste den stellvertretenden GF des JC München Jürgen Sonneck zu besagter Strafanzeige bei der Polizei München (Anlage 1). Es darf hier nach meinen bisherigen Erfahrungen mit dieser Münchner Polizei festgestellt werden, dass wie zu Nazi Zeiten zwischen der Behörde JC München/Agentur für Arbeit München ein exzellentes und wie es scheint, reziprokes Verhältnis besteht (überzeugend etabliert in meiner anstehenden dritten Klage), das bis zur Weigerung notwendiger Ermittlungstätigkeit der Polizei reicht!

Wie aus der Strafanzeige des Jürgen Sonneck zu ersehen, gibt er vor, sich an Himmlers Zitat zu stören, wo er doch tatsächlich Himmlers Bild in Nazi Uniform mit Swastika meint. Dabei demonstriert er en passant einen ersichtlichen Mangel an deutscher Sprachfertigkeit sowie Kenntnis der Stilmittel. Weiters belegen die angefügten Kopien von Blog Posts Jürgen Sonnecks gestörtes Verhältnis zur freien Meinungsäusserung. So missfällt ihm der Post über Phishing und auch die ECRI Publikation.

Jürgen Sonneck stammt aus einer Behörde, angesiedelt auf der Schattenseite des Planeten 'Intellekt', bekannt für krude Sprachkonventionen und so scheint ihm der Effekt des Aufbaus von Spannung und Erwartungen als auch die Juxtaposition mittels eines Zitats unbekannt. Abgesehen davon, dass eine Frage nicht beleidigt werden kann und ein Unterschied zwischen Adjektiv und Adverb besteht.

Sein eigentlicher und sinistrer Impetus war aber, die Abbildung von Himmler mit Swastika strafverfolgt zu sehen. Ihm war meine Verurteilung vor dem Kangaroo Court in Sachen Merkel-Nazi Bild bekannt und er wusste, damit offene Türen bei der Münchner Justiz einzurennen.

In der Tat wurde ich am 06. Mai 2015 (dieses Datum ist von ausserordentlicher Bedeutung in Bezug auf meine in Kürze folgende dritte Klage in Bezug auf das JC/Agentur für Arbeit München/Polizei München/Justiz Bayern Komplott gegen freie Meinungsäusserung bei Hartz 4 Rezipienten) vom LG München verurteilt zu einer Strafzahlung von € 1.739,-. Wie jüngst in der SZ zu lesen und in einem BGH Urteil entschieden, operierte das LG München seid Jahren ohne Geschäftsverteilungsplan! Damit waren die Erfordernisse an ein ordentliches Gericht nicht erfüllt!

Das Münchner Gericht zeigte im Zuge meiner Revisionseingabe eine schier unglaubliche Desavouierung seiner selbst in der vermeintlichen Selbstsicherheit gegenüber Hartz 4 Subjekten. Ein Oberstaatsanwalt namens Hummer besass die Stirn und Frechheit, mir in einem Schreiben vom 08.07.2015 Kritik an Geschichtsfälschungen in diesen ad nauseam im deutschen TV gezeigten latenten Nazi-Propaganda Dokumentarfilmen zu äussern:
"Im Übrigen verbieten sich Vergleiche zwischen der Tat des Angeklagten einerseits und Presse-bzw. Fernsehinhalten andererseits, da letztere regelmässig der staats- bürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen und daher gem. § 86 Abs. 3 i.V.m. § 86 a Abs. 3 STGB vom Straftatbestand ausgenommen sind. Dass das Handeln des Angeklagten hingegen nicht unter diese Ausnahmebestimmung fällt, hat das Berufungsgericht ausführlich und ohne Rechtsfehler dargelegt (UA S. 7)."
Der EGMR interessierte sich für dieses Schreiben anlässlich unserer Beschwerde beim Gerichtshof.

Mittels seiner Strafanzeige verfolgte das JC München mit Jürgen Sonneck das Ziel, unliebsame Veröffentlichungen über die rassistischen und diskriminierenden Massnahmen von Jobcentern, hier das kriminelle JC München, gelöscht zu sehen und bewusst weiteren finanziellen Schaden mir und meiner Tochter zuzufügen.

III. Der rechtliche Aspekt

Artikel 3 Abs 3 GG besagt:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 6 Abs. 1 und 2 GG legen fest:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Artikel 5 GG lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, ...

Im Artikel 10 der EMRK heisst es:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Die in Artikel 5 Abs. 2 GG angesprochenen Schranken hat der EGMR mehrfach wie folgt z.B. in Bezug auf verbotene Symbole wie folgt umrissen:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. Die Vertragsstaaten haben einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung, ob ein solcher Bedarf besteht, aber es geht Hand in Hand mit der europäischen Aufsicht, sowohl die Gesetzgebung und die Entscheidungen anzuwenden, auch solche von einem unabhängigen Gericht. Das Gericht ist daher befugt, eine endgültige Entscheidung zu geben, ob eine "Einschränkung" vereinbar ist mit der Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 der Konvention  (siehe unter vielen anderen Behörden, Perna v. Italien [GC], Nr. 48898 / 99, § 39, EGMR 2003-V, und Assoziierung Ekin v. Frankreich, Nr. 39288/98, § 56, EGMR 2001-VIII).
Vergleiche z.B. 'Freiheit – Sicherheit – (Straf)Recht: Beiträge eines Humboldt-Kollegs' (herausgegeben von Krisztina Karsai, Ferenc Nagy, Zsolt) Seite 218. Eine zusammenfassende Behandlung ähnlicher Fälle, in denen verbotene Symbole öffentlich gezeigt wurden, findet sich auf der Website des österreichischen Anwalts Lehofer.

IV. Coda

Wenn Arbeitsbehörden eines demokratischen Landes sich einer Medienzensur widmen, stellt sich die grundsätzliche Frage nach deren Verhältnis zum Artikel 5 GG und insbesondere zum Artikel 10 EMRK. Die bisherigen drei Attacken gegen mich und meine Tochter lassen mehr als nur die Vermutung zu, man ist beim Jobcenter/Arbeitsagentur der Meinung, eine Hartz IV Abhängigkeit ist gleichbedeutend mit der Verwirkung demokratischer Grundrechte. Wenn dieser Verwirkung nicht durch Submission nachgekommen wird, bedienen sich Arbeitsbehörden eines neoliberalen Wirtschaftssystems in München einer willfährigen Polizei und einer Justiz, die vor belegbaren Rechtsbrüchen und Lügen nicht zurückschreckt. Eine Konnotation mit der 'Aktion Arbeitsscheu Reich' aus 1938 liegt nicht fern und Joseph Goebbels sinnierte über Journalisten: „Viele von denen, die hier sitzen, um öffentliche Meinung zu machen, sind dazu gänzlich ungeeignet. Ich werde sie sehr bald ausmerzen“ (vgl. Fröhlich 1987/Bd. 2: 393).

Das Anliegen des Jürgen Sonneck war keineswegs irgend ein Recht gewahrt, geschweige denn die Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen unterbunden zu sehen - er hätte wahrlich genügend Betätigungsmöglichkeiten bei Veröffentlichungen in den deutschen Medien -, sondern es ging und geht dieser Behörde ausschliesslich um die vollständige und rücksichtslose Schikanierung von mir und meiner Tochter, weil dem Jobcenter der Blog missfällt. Es darf als gesichert angesehen werden,  dass es zwischen den Personen Bockes und Bechheim von der Agentur für Arbeit München sowie Sonneck ein Interessenkomplott gibt, uns finanziell zu vernichten.

Der § 226 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Ich bitte das Sozialgericht, sich meiner Klage anzunehmen. Grundrechte eines demokratischen Staates können nicht einer Sozialstandes-Exklusion unterliegen.

Mit freundlichen Grüssen

1/21/2017

Weitere Klage gegen Sozialverbrechen-Behörde Jobcenter München

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

18. Jan. 2017

Vermittlungsbudget - BG Nr.

Sehr geehrtes Gericht,

Ich reiche heute eine Klage ein zur Erstattung von Bewerbungskosten entstanden für eine Bewerbung mit Interview und Test im Februar 2014 für meine Tochter ...... Am 02. Dez. 2016 hatte ich ein Pdf an Frau Strama gesandt mit der Auflistung unserer entstandenen Kosten und ausführlicher Begründung für die rechtliche Grundlage meiner Forderung. Nach ausbleibender Antwort bat ich nochmals um Erleigung bis zum 16. Jan. 2017 in einer Email vom 09. Jan. 2017. Wie zu erwarten blieb vom Jobcenter München (Erläuterung im Anhang), blieb auch dies unbeantwortet.

Ich hatte bereits am 07. Juli 2014 Kosten für entsprechende Kleidung für Jobbewerbungen für meine Tochter geltend gemacht, nachdem ich auf diese Möglichkeit durch eine Broschüre von Harald Thomé vom Verein Tacheles aufmerksam wurde. Genauer gesagt, war es lediglich eine voll umfassende Bewerbung, die dann schlussendlich zu ihrer heutigen Vollzeitschäftigung seid September 2016 führte.

Ich darf hier noch mein tiefes Bedauern ausdrücken, dass das perfide Unterfangen von JC MA Jean-Marc Vincent trotz seiner beeindruckenden schleimenden Art, meine Tochter gleich in 2014 aus der FO Schule herauszulocken - denn bekanntlich ist Bildung für in Hartz 4 Parallelgesellschaft und Sippenhaft Befindliche ein dispensabler Ausgabeposten - und in einen teutonischen Billig-Job zu bugsieren, fehl schlug. Genauer gesagt schlug es ja nicht fehl, sondern dank des Souffleurs und siebten stellvertr. GF Jürgen Sonneck, sowie der verrotteten Münchner Justiz und des Desinteresses der Rotkutten in Karlsruhe liegt die weitere Angelegenheit nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter der Beschwerde Nr. 35285/16.

Ich listete damals im Juli 2014 folgende Posten auf (siehe Anlage 1):

- Business Suit € 249,85
- Schuhe € 34,90
- Änderungskosten € 12,00
- Fax € 3,00
- Sehtest € 6,43
- Fahrtkosten zu Vorstellung € 11,70

GESAMTKOSTEN: € 317,88

Daraufhin meinte besagter JM Vincent sich mit einem Schreiben vom 17. Juli 2014 (Anlage 2) auf irgendwelche nicht vorhandenene Antragsfristen zu berufen und darauf seine Ablehnung zu stützen. JM Vincents überaus seichte Begründung wurde sodann von mir unter Anführung mehrerer Quellen in überzeugender Weise widerlegt, woraufhin JM Vincent ein Time-out nahm und in verbale Schockstarre verfiel, wie üblich beim Jobcenter.

JM Vincent argumentierte in verzweifelter Natur mit angeblichen Fristen bzw. Vorabanträgen, die gestellt werden müssten, um Kostenübernahme zu erhalten. Er führte auch Paragraphen an, die leider nicht das belegen, was er zu belegen vorgab, wie in seinem Brief zu sehen.

Noch viel düpierender war JM Vincents völlige Unkenntnis, wie kurzfristig oft Bewerbungsgespräche in der freien Wirtschaft anberaumt werden. Kein Wunder, wenn man gewohnt ist, auf Steuerzahlerkosten in einer muffigen Behörde für staatlich garantierte Dilettanz sein Dasein zu fristen.

Nach gewissenhafter Lektüre des § 16 Abs. 1 und 3 SGB II, den JM Vincent auf sein Panier erhob, erschliesst sich mir nicht, dass eine Antragsstellung vor Kostenanfall notwendig ist. Ebensowenig gibt dies der § 37 SGB II her, da dieser andere Bereiche abdeckt.

Auch der § 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget dekretiert explizit keine Frist  und justament in diesem Zusammenhang denke ich, ein Verweis auf einige Passagen des PDF von Ministerialrat Martin Weiland, Berlin den 28. Juli 2010 stünde einer sachdienlichen Vertiefung durchaus vortrefflich an. So heisst es daselbst z.B. in der Präambel:
Mit dem zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Eingliederungsleistungen des SGB II neu geordnet und die Gestaltungsspielräume für die Arbeitsgemeinschaften, zugelassenen kommunalen Träger und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (im Folgenden: Grundsicherungsstellen) gegenüber der alten Rechtslage erweitert worden. Insbesondere mit den in Bezug genommenen Arbeitsförderungsinstrumenten Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III) sowie mit der neu geschaffenen Freien Förderung (§ 16f SGB II) werden den Verantwortlichen vor Ort flexible Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei deren Eingliederung in Arbeit eröffnet. Dies gilt sowohl für die Prüfung von offen formulierten Anspruchsvoraussetzungen als auch für die einzelfallbezogene Ausübung des Ermessens. Diese Handlungsmöglichkeiten sollen vor Ort aktiv und umsichtig ausgeschöpft werden.
Weiters werden "Gestaltungsspielräume" angesprochen als auch einer "neuen Förderphilosophie" das Wort geredet.

Nicht genug damit, appelliert die Gemeinsame Erklärung auch explizit an die Eigeninitiative, der JM Vincent anscheinend abhold ist, wenn es dort auf Seite 2 heisst:
Bund und Länder ermutigen die Grundsicherungsstellen, die eröffneten Handlungsspielräume zu nutzen. Die vorliegende gemeinsame Erklärung stellt den örtlichen Verantwortlichen verlässliche Leitplanken für die Umsetzung zur Verfügung. Dabei gilt: Spielraum vor Ort ist unmittelbar verbunden mit entsprechender Verantwortung, Transparenz und Initiative. Insbesondere bedeuten die größeren Gestaltungsmöglichkeiten auch höhere Anforderungen an eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation der Entscheidung.
Sie ermuntert darüber hinaus auch eine "vertretbare Auslegung":
Es wird davon ausgegangen, dass Unsicherheiten im Hinblick auf eine vertretbare Auslegung der neuen Regelungen bis zur Veröffentlichung der in diesem Papier einvernehmlich getroffenen Leitplanken nicht zu Lasten der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehen dürfen.
Das PDF endet mit der heiteren und motivierenden Passage in prospektivem Duktus:
Mit der Bildung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde auf eine außergewöhnliche arbeits- marktpolitische Herausforderung reagiert: Die effektive Umsetzung der neuen Instrumente war gefährdet durch zögerliches Handeln der Grundsicherungsstellen im ersten Halbjahr 2009. Die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, einschließlich der zugelassenen kommunalen Träger, haben dies ebenfalls erkannt und daher die Schaffung einer verlässlichen und einheitlichen Arbeitsgrundlage für die neuen Instrumente von Bund und Ländern eingefordert.
Ich denke, das Papier trägt lobenswerte orthogonale Züge, ist zeitnah und themenzentriert abgefasst, lösungsorientiert und handlungsinduzierend in seinem Tenor. Unbenommen davon stünde salvatorisch die Frage des Qui tam der GFin bzw. des betreffenden Mitarbeiters des Jobcenters im Raume. MAW, Jobcenter sind angehalten, alles zu unternehmen, um Hartz IV Rezipienten in ihrem sozialen Umwelt zu halten, Bildung zu unterbinden und alles für eine Karriere im Billig-Lohn Sektor zu tun als auch Drückung der Kosten.

Es hält sich nachhaltig das Gerücht, Deutschland wolle Migranten integrieren. Wir halten das aufgrund diverser persönlicher als auch Erfahrungen Dritter für einen Treppenwitz.

Mit besten Grüssen

Xxx

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Erläuterung zu Jobcentern und Jobcenter München

Die deutschen Jobcenter sind sozial-faschistische (vgl. FA Hayek, Road to Serfdom) Staatsbehörden, die in geistesaffiner Manier, u.a. durch eine Sippenhaft wie im Nationalsozialismus im SGB kodifiziert, eine Parallelgesellschaft garantieren mit dem Ziel, durch Lohndeflation zum einen der deutschen Export-Industrie wohlfeile Arbeitskörper zwangsweise bereit zu stellen als auch durch eben diese Lohndeflation die Inflation niedrig zu halten, wofür Adolf Hitler, wie er in einem Zitat freimütig bekannte, seine SS hatte.

Bei der Dependance München der sozial-faschistischen Jobcenter handelt es sich um eine kriminelle (Betrug, Betrugsversuche, Nötigung, Kommunikationsunterschlagungen) Staatsbehörde, geschützt und gedeckt durch die bayerische Justiz, bekannt u.a. für Korruptheit und Neonazi Affinität, sowie der Polizei München.

Basierend auf einer Online Anzeige unter Angabe eines FALSCHEN Namens bei der Polizei vom Mai 2015 und mit mit absoluter Sicherheit von einem Jobcenter München Mitarbeiter oder angeheuertem Strohmann aufgegeben, wurde unsere komplette IT Ausrüstung beschlagnahmt!

Nicht genug damit beschlagnahmte die Münchner Polizei in Nazi Manier mein Smartphone OHNE richterlichen Beschluss und schnüffelte nach weiteren herum. Damit verstiess die Polizei gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2005.

Desweiteren wollte diese Münchner Polizei auch - Parallelen zur Sippenhaft des Nationalsozialismus drängen sich auf - meine tibetische Tochter einer Körperdurchsuchung unterziehen und auch ihr Smartphone beschlagnahmen. Ich habe Strafanzeige gestellt gegen die involvierten Polizisten und ich wäre überracht, wenn die nicht ebenso abgebügelt wird vom Kangaroo Court München.

Dies ist lediglich das jüngste Beispiel, wie diese kriminelle Behörde gegen dissidierende Meinungen vorgeht. Ein umfassender Bericht über die Verbrechermassnahmen von Jobcenter und Agentur für Arbeit im Beischlaf mit der bayerischen Justiz und kungelnden Anwälten wurde von mir am 14. Okt. 2016 an den EGMR unter dem Titel 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' in englischer Sprache gesandt. Dieser Report wurde in unsere Beschwerdeakte aufgenommen.

Bezeichnend ist auch, wie ausnahmslos alle Strafanzeigen von mir und meiner Tochter von der bayerischen Justiz, sowie der Hamburger und Berliner Justiz abgesemmelt wurden. Der EGMR hat sich in einer Entscheidung befremdet geäussert, wenn von einer Justiz alle Strafanzeigen abgelehnt werden!

Herausragend der lächerliche und glatzköpfige Staatsanwalt Peter Preuss, wie er meine Tochter schnoddrig-rotzfrech abkanzelt, als sie um Akteneinsicht bat. Daraufhin machte ich diesen bayerischen Provinz-Staatsanwalt, dem auch infantile Stare-down Spiele während einer Verhandlung nicht zu dumm sind, mit einer EGMR Entscheidung den Artikel 6 EMRK betreffend bekannt und die Tore öffneten sich. Und dann hätten wir noch einen Oberstaatsanwalt Hummer, der sich allen Ernstes erdreistet, mir Kritik an Geschichtsfälschungen über die NS Zeit zu verbieten. Der EGMR zeigte sich interessiert an diesem Brief.

11/22/2016

Strafanzeige  gegen die Polizisten KK Carstens, KOK Bendig und KKin Nöchel vom Kriminaldezernat 4 München, Kommissariat 44.

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

22. Nov. 2016

(Diese Strafanzeige wird ebenso zu unserer Beschwerde Nr. 35285/16 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden)

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen die Polizisten

KK Carstens, KOK Bendig und KKin Nöchel

Kriminaldezernat 4 München, Kommissariat 44, Hansastr. 24, 80686 München

wegen Verletzung meiner Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 als auch des §100 STPO.

Am 28.10.2015 betraten um 7:40 Uhr die genannten Polizisten das Appartment bewohnt von mir und meiner tibetischen Tochter und beschlagnahmten unter Vorlage des Beschlusses von Richterin Pabst (siehe Anlage 1) unsere komplette IT-Ausrüstung. Es wurde ebenso mein Handy beschlagnahmt (siehe Anlage 2) und die Polizisten schnüffelten noch nach weiteren Handys herum. Die Polizistin war offenkundig beauftragt, das Handy meiner Tochter ebenso zu beschlagnahmen. Ich wurde einer Körperdurchsuchung unterzogen und dies war auch für meine Tochter geplant.

Dies war die zweite Beschlagnahme von Computern veranlasst durch staatliche deutsche Arbeitsbehörden, denen offensichtlich die freie Meinungäusserung dispensabel erscheint und insbesondere Hartz 4 Rezipienten in Zusammenarbeit mit Justiz und Polizei als Freiwild betrachten, um Billig-Lohn Jobs mit rechtsbrecherischen und armutsinduzierenden Mitteln zu füllen.

Der Beschluss der Richterin führt nicht die Beschlagnahme von Handys auf! Die Auswertung der im Mobiltelefon gespeicherten Daten haben mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt. Es sind Informationen abgerufen worden, wann, wie lange und mit wem ich telefoniert habe. Ausserdem wurde meine Kontakteliste in der Gerichtsakte festgehalten.
"Die Information, ob, wann und wie oft zwischen Fernmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist, gehört zu den durch Art. 10 Abs. 1 GG gegen staatliche Kenntnisname abgeschirmten Kommunikationsumständen. Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 <172>; 85, 386 <396>; 100, 313 <358>; 107, 299 <312 f.>; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 <2215>)." (Exzerpt aus Beschluss vom 04. Februar 2005 - 2 BvR 308/04)
Dies ist ein tiefgreifender Eingriff, der der gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen werden darf und der Eingriff erinnert an die Nazi-Zeit.

Die Polizisten handelten eigenmächtig und in der wohl von ihnen unterstellten Annahme, ein Hartz 4 Rezipient sei ohnehin geistig minderbemittelt und vor allem würden ihm die finanziellen Mittel fehlen, um sich juristisch Recht zu verschaffen. Willkür könne also, ohne Reperkussionen befürchten zu müssen, angewandt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 4. Februar 2005 (2 BvR 308/04) klare Voraussetzungen benannt, unter denen die Ermittlungsbehörden die auf einem Handy gespeicherten Daten auswerten dürfen, wenn das Mobiltelefon während einer Hausdurchsuchung sichergestellt wird.
"Ermächtigungen zu Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG bedürfen nach Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG einer gesetzlichen Grundlage, die den Anlass, den Zweck und die Grenzen des Eingriffs bereichsspezifisch, präzise und normenklar festlegt, damit der betroffene Bürger sich darauf einstellen kann, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können (vgl. BVerfGE 100, 313 <359 f.>; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 <2215>)."
Es steht zu vermuten, diese Kunde aus 2005 ist noch nicht in die Provinz Bayern vorgedrungen und bisherige Erfahrungen mit der bayerischen Justiz machen es mir schwer, divergierende Evidenz zu beanspruchen. Des ungeachtet erlaube ich mir, das BVerfG weiter zu zitieren.
"Die Kenntnisnahme von Telekommunikationsverbindungsdaten regeln die §§ 100g und 100h StPO. Der Eingriffszweck muss in der Ermittlung einer Straftat von erheblicher Bedeutung liegen (§§ 100g Abs. 1 Satz 1, 100a Satz 1 StPO). Durch richterlichen Beschluss, der bei Gefahr im Verzuge durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ersetzt werden kann (§§ 100h Abs. 1 Satz 3, 100b Abs. 1 StPO), können die geschäftsmäßigen Telekommunikationsdienstleister zur Auskunft über die Verbindungsdaten verpflichtet werden. Das Auskunftsverlangen ist nachrangig gegenüber anderen Ermittlungsmaßnahmen (§ 100g Abs. 2 StPO). Mit dieser Subsidiaritätsklausel lockert das Gesetz aber nicht die Anforderungen, die die §§ 100g und 100h StPO an die erzwungene Offenbarung der Verbindungsdaten stellen. Es wäre mit dem sich aus Art. 10 Abs. 2 GG ergebenden Erfordernis nach einer bereichsspezifischen, präzisen und normenklaren Begrenzung des Eingriffs nicht vereinbar, wenn die Ermittlungsbehörden auf eine andere Zwangsmaßnahme zurückgreifen könnten, an die geringere Anforderungen in Bezug auf das Anordnungsverfahren gestellt sind, um zum gleichen Ziel zu gelangen, nämlich dem unfreiwilligen Offenbaren der durch Art. 10 Abs. 1 GG geschützten Daten. § 100g Abs. 2 StPO kann daher so verstanden werden, dass ein Auskunftsverlangen unzulässig ist, wenn der fragliche Sachverhalt, etwa der Aufenthaltsort des Beschuldigten, durch andere Ermittlungsmaßnahmen, die nicht auf Telekommunikationsverbindungsdaten zugreifen, aufzuklären ist. Wird aber anders als durch ein Auskunftsverlangen auf Verbindungsdaten zugegriffen, die der Betroffene vor der Kenntnisnahme durch die Ermittlungsbehörden in seinem privaten Bereich verborgen hält, so stellt § 100g Abs. 2 StPO nicht von den Beschränkungen frei, von denen ein Auskunftsverlangen abhängt."
"Die auf Art. 10 Abs. 2 GG beruhende Begrenzungsfunktion der §§ 100g und 100h StPO verbietet den Ermittlungsbehörden die Umgehung der dort geregelten materiellen und verfahrensmäßigen Schranken durch die Wahl einer anderen Zwangsmaßnahme, die solchen Schranken nicht unterliegt. Besteht die begründete Vermutung, dass die den Ermittlungen dienlichen Verbindungsdaten bei dem Beschuldigten aufgezeichnet oder gespeichert sind, etwa in Einzelverbindungsnachweisen der Rechnungen des Telekommunikationsdienstleisters oder in elektronischen Speichern der Kommunikationsgeräte, so darf eine Beschlagnahme dieser Datenträger, der Rechnungen und Geräte, nur unter den Voraussetzungen der §§ 100g, 100h StPO erfolgen. Die durch Beschlagnahme bei dem Beschuldigten und Auswertung der beschlagnahmten Datenträger erzwungene Offenbarung von Verbindungsdaten ist daher ebenfalls auf Ermittlungsverfahren beschränkt, die sich auf Straftaten von erheblicher Bedeutung richten. Sie bedarf eines richterlichen Beschlusses, der bei Gefahr im Verzuge durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, nicht aber der Polizei ersetzt werden kann."
Die rechtswidrige Beschlagnahme meines Handys wiegt umso schwerer, als die Polizisten auch das Handy meiner Tochter rechtswidrig zu beschlagnahmen geplant hatten. Zufälligerweise deckt sich dies Unterfangen mit den Absichten des Jobcenter München Mitarbeiters Jean-Marc Vincent, der sich unter heuchlerischer Vorgabe von schulischer Hilfestellung in 2014 auch angeschickt hatte, Kenntnis der Handynummer meiner tibetischen Tochter zu erlangen. Dies nebst einer anderen widerlichen Unterstellung dieser deutschen Rassistenbehörde. Der Fall hat nun die Beschwerde Nummer 35285/16 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Ich darf abschliessend feststellen, dass ich aufs Tiefste angeekelt bin vom Rassismus der Deutschen und insbesondere des institutionellen Rassismus dieses mir fremden Landes.

Ich erwarte rechtsstaatliches Vorgehen, das eines demokratischen Staates würdig ist, gegen die Übergriffe dieser drei Polizisten.

Guten Tag

10/06/2016

Good and encouraging news from the ECHR in Strasbourg. They show interest in our case.

This was forwarded by our attorney Dr. Neumann to us just days ago.



ECHR-LGerO.1 mod
AMU/TST/yre

27. September 2016

Xxx ./. Deutschland


Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, 

unter Bezugnahme auf die obige Beschwerde bitte ich Sie, noch eine Kopie der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft vom 8. Juli 2015 nachzureichen. 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Kanzler

A. Müller-Elschner
Rechtsreferent



They are requesting the letter from Munich Prosecutor (Oberstaatsanwalt) Hummer in which he, among others, expressly forbids me to critcize historical falsifications in a movie about Hitler which was aired on German TV in April 2015. The letter was his response after I had submitted my final appeals of some 16 or so pages.

3/06/2016

Darf man von einem teutonischen promovierten Anwalt etwa nicht elementarstes juristisches Grundwissen des Schengen Raums erwarten?

Schlichtungsstelle der  Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin

München, 06. März 2016


Antragsgegner
RA Dr Aiko Petersen, Leopoldstr. 19, 80802 München

Ziel des Antrags
Rückzahlung von € 119,- unter Berufung auf § 280 BGB

Nachdem Sie schon von meiner Tochter gehört haben, hier nun mein

Sachverhalt

Nach dieser folgenden Anzeige des Junior Deputy zweiten stellvertr. GF des Jobcenter München und nebenbei "schnellster Chef" von München, Jürgen Sonneck, bat ich DOKTOR Petersen um Verteidigung in der Berufungsverhandlung.



(Dies ist nebenbei bemerkt die deutsche Kurzversion des bekannten Werks von Harry Frankfurt 'On Bullshit'.)

Am 13. Jan. 2015 wartet DOKTOR Petersen per Email  auf:
 "Sollten Sie meine Verteidigung wünschen, würde ich Sie bitten, die Zahlung eines Vorschusses von 200,00 + Umsatzsteuer, mithin 238,00 Euro zu veranlassen. Dann könnte zumindest einmal eine Prüfung der Angelegenheit, eine Akteneinsicht (nicht unwichtig) erfolgen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden."

 Ich überwies den Betrag am 14. Jan. 2015. Sodann trat angenehme und wohltuende Funkstille ein bis zum Termin der Berufung am 6. Mai 2015. So stimmt ein Dottore das weitere Vorgehen ab.

 Meine Ehrfurcht vor akademischer Omnipotenz - insbesondere wenn es sich um eine Promotion handelt in einer Tätigkeit, die bekannterweise keine Wissenschaft ist, es sei denn, man läse Popper rückwärts - gestattet mir die Vorstellungkraft, es könne durchaus Anwälte geben ausgestattet mit der Fähigkeit, eine Verteidigung bar jeglichen Interesses und jungfräulich jeglichen Wissens um des zugrunde liegenden Themas. 

Er habe meinen Blog nicht gelesen, erfahre ich noch nach der Verhandlung?!?!?! Nun, das wäre essentiell gewesen.

 Akteneinsicht? Die Akte musste ich mir selber im Juni beim Gericht besorgen.

 Protokoll musste ich extra von Dottore Petersen für die Verfassungsbeschwerde anfordern.

 "Schleimender Mitarbeiter Jean-Marc Vincent"

"Also aus der Beleidigung kommen Sie nicht raus," so RA Petersen. Zum einen ist ihm wohl die deutsche Sprachvielfalt als auch Etymologie fremd, zum anderen gibt es doch zu diesem Thema etliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die waren ihm offenkundig nicht bekannt und/oder interessierten ihn nicht. Ausserdem eine eklatante Fehleinschätzung als der lächerliche Vorwurf der Beleidigung fallen gelassen wurde.

Das bayerische Gericht nahm Anstoss an diesem Himmler Bild mit passendem Zitat zum Vorgehen der Jobcenter.

Ich darf doch von einem deutschen Anwalt, noch dazu armiert mit einem akademischen Titel, elementarstes juristisches Grundwissen des Schengen Raums erwarten. Ich weiss, ich renne bei der Schlichtungsstelle offene Tore ein, denn selbstverständlich wissen sie um Entscheidungen des ECHR wie:

 CASE OF FRESSOZ AND ROIRE v. FRANCE

 CASE OF ASSOCIATION EKIN v. FRANCE

CASE OF BROSA v. GERMANY

 und insbesondere diesen meinen Fall betreffend

 CASE OF VAJNAI v. HUNGARY

 CASE OF FRATANOLÓ v. HUNGARY

 Ich erhielt dann noch ein Gönnerangebot für die Abfassung der Revision zum ALDI Preis von €416,50. Welche Pixelform hätte die nur bekommen??

Also ich bin sprachlos, meine Damen und Herren bei der SDR. Gibt es keinerlei professionelle Ethik mehr im Gewerbe der Jurisprudenz in Teutonien? Nur der Vollständigkeit halber, ein Jüngling mit francophonem Namen Harald Thomé betreibt uneigennützig und speziell für die arrivierte Hartz IV haute volée ein Anwalts-Service-Portal 'my-sozialberatung.de', bei dem sich geneigte Anwälte gegen einen Jahresobulus von € 120,- eintragen können. Ich fand Herrn Petersen hier. Ich bin katastrophal im Englischen; wie wird 'honey trap' richtig geschrieben?

 Ich denke, € 100,- zzgl. UST sind des RAs Performance angemessen.

 Mit besten Grüssen 

2/19/2016

Beschwerde an Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland über das kriminelle Jobcenter München und die Münchner Skandaljustiz

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
 Herrn Richard Kühnel
 Unter den Linden 78
 10117 Berlin

19. Feb. 2016

Sehr geehrter Herr Kühnel,

Meine Tochter und ich schreiben Ihnen heute, da wir Ihre Hilfe benötigen.

Wir werden durch kontinuierliche Strafanzeigen durch das Jobcenter München rücksichtslos verfolgt mit der Intention, uns finanziell zu ruinieren und uns so jegliche Möglichkeit der gerichtlichen Verteidigung zu nehmen. Hinzu kommen Computerbeschlagnahmen in zwei Fällen. Alles instigiert durch das Jobcenter München.

Die Münchner Justiz mischt kräftig mit und hat bislang alle unsere Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Jobcenter abgelehnt und verweigert auch jede Auskunft über die Namen der Anzeigenden.

Alle drei Strafanzeigen des Jobcenter München stellen einen Verstoss gegen Artikel 10 EMRK dar.

Erlauben Sie uns kurz eine chronologische Schilderung:

Fall 1

August 2012 verlangt das JC M die Löschung eines Blogposts (Inhalt offene Email an das BMAS) oder  10.000 Vertragsstrafe. Ich lehne ab.

März 2013 wird mein Computer für 25 Monate beschlagnahmt wg. Verstosses gg. § 86 STGB. Anlässlich der Antiausteritätsdemonstrationen in Athen hatte ich unten stehenden Post veröffentlicht und wurde in allen Instanzen für schuldig befunden. Meine Pflicht"verteidigerin" war im Dauerkoma und ich musste die Schlichtungstelle in Berlin bemühen. Deutschland hat Anwälte, die fürs Herumsitzen Geld ergaunern.

Dieses obige Bild missfiel dem Jobcenter und den Münchner Gerichten. Diese untenstehenden sind dagegen in Ordnung.




Es nimmt sich ein wenig seltsam aus, wenn zwei der abgebildeten Hakenkreuze gg § 86 STGB verstossen und alle anderen nicht.

Heute erhielten wir eine weitere Absage durch die Stawa München von Staatsanwalt Schütz wegen einer Strafanzeige gegen das JC M in obiger Angelegenheit. Herr Schütz macht sich lächerlich, indem er im Schreiben vom 12.02.2016 seine unglaubliche Fähigkeit die deutsche Sprache misszuverstehen bekundet, wenn er zu bedenken gibt, "insbesondere folgt aus dem Umstand, dass die Verwendung einer bestimmten Karrikatur im Ausland (hier in Griechenland) straflos sein mag, nicht, dass dies auch hierzulande so ist".

Nirgendwo in meiner Strafanzeige beziehe ich mich auf die ausländische Presse bzgl des Bildes. Weiss der Stawa nicht, dass Das Erste eine deutsche TV Gesellschaft ist, Köln eine Stadt in DE und The Local aus Berlin stammt?

Fall 2

Kaum hatte meine Tochter das erste Halbjahr an der FOS München absolviert, meldet sich heuchlerisch das JC M, möchte bar jeglicher Gesetzesgrundlage das Halbjahreszeugnis sehen und lockt mit einem Angebot für Nachhilfeunterricht, obwohl niemand vom Jobcenter sie je gesehen, nichts von ihr weiss, sich nie um sie gekümmert hat, die Übernahme der Schulwegkosten verweigert, die Übernahme der Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts verweigert als auch die Kostenübernahme für Vorstellungsgespräche.

Es war der kaschierte Versuch des JC M, meine Tochter aus der Schule zu bugsieren und in einen schlecht bezahlten Job. Der Spiegel u.a. berichteten über diese Usancen.

Ich schreibe darüber in mehreren Blog Posts und einer ist drapiert mit einem passenden Zitat und Bild von Himmler.

"Eltern, die ihren Kindern von vorneherein eine bessere Schulbildung sowohl in der Volksschule als auch später an einer höheren Schule vermitteln wollen, müssen dazu einen Antrag bei den Höheren SS- und Polizeiführern stellen." - Heinrich Himmler

Das Jobcenter erstattet Anzeige bei der Polizei und in der ersten Gerichtsverhandlung verlangt der Staatsanwalt 5 Monate Gefängnis! Wer ist der Staatsanwalt? Natürlich wieder Peter Preuss wie beim ersten Fall. Kurzum, ich verliere wieder in allen Instanzen und habe aber in der Berufungsverhandlung meine Tochter dabei, damit sie die verlogene Richterin Bassler vom LG München live erleben darf.

Sie war Zeuge und hörte, wie Richterin Bassler vom LG München log und mich unterbrach, als ich den klaren Beweis wie weit verbreitet und fortgesetzt Bilder der NS Führer mit Hakenkreuzen dargestellt werden in den deutschen Medien und im deutschen Fernsehen geben wollte. Wie sie über einen Spiegel-Artikel über Griechenland log und behauptete, er würde die damalige Situation in der NS Zeit kritisch beleuchten. Der Artikel tut nichts dergleichen. Ihre Behauptung sollte die Schöffen gegen mich negativ beeinflussen.

 Meine Tochter war Zeuge, wie Richterin Bassler den Polizisten als Zeugen lud, der in 2013 unseren Computer beschlagnahmte und ihn fragte, ob der Blog-Post mit dem Himmler Bild und Zitat immer noch online sei. Richterin Bassler tat dies, um die Geschworenen zu beeinflussen und zu zeigen, wie gefährlich ich sei.

 Weiters fragte sie scheinheilig, was ich auf die Polizeiladung geantwortet hätte und unterschlug bewusst vor den Schöffen, dass ich den § 163a STPO erwähnt hatte und bemängelte, das anders als in den USA mit ihren Miranda Rights, das Aussageersuchen der Polizei keine Pflicht ist!

 Die Gerichte in Deutschland wollen keine Kritik an den Jobcentern hören und zulassen. Jobcenter, die ein Leben in Armut gewährleisten. Das Gericht, das wir erlebten, war ein Scheingericht, ein Kangaroo Court. Es hatte nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Dieses Himmler Foto verstösst gg. § 86 STGB



Dieses Himmler Foto auf der Website der Mediengesellschaft RBB Berlin verstösst nicht gegen § 86 STGB.

 In meiner Begründung zur Revision vor dem Gericht in München weise ich unter anderem auf den Film "Aufstieg des Bösen" (ein Film mit Hakenkreuzen satt), ausgestrahlt zur besten Sendezeit auf RTL im April 2015 hin. Dieser Film ist für Geschichtsfälschungen bekannt und wurde beispielsweise im US-Bundesstaat Texas genau aus diesem Grund nicht gezeigt.

 Ich erhielt folgende unglaubliche Abmahnung durch einen Münchener Staatsanwalt namens Hummer. Sie lautet wie folgt:

 "Im  Übrigen  verbieten  sich  Vergleiche  zwischen  der  Tat  des  Angeklagten  einerseits  und  Presse-bzw. Fernsehinhalten  andererseits,  da  letztere  regelmässig  der  staatsbürgerlichen  Aufklärung,  der Berichterstattung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens  oder  der  Geschichte  dienen  und  daher  gem.  §  86 Abs.  3  i.V.m.  §  86  a  Abs.  3  STGB  vom  Straftatbestand  ausgenommen  sind.  Dass  das  Handeln  des Angeklagten  hingegen  nicht  unter  diese  Ausnahmebestimmung  fällt,  hat  das  Berufungsgericht ausführlich  und  ohne  Rechtsfehler  dargelegt  (UA  S.  7)."

 Wir haben bei  Justiz Minister Maas um Amtsenthebung dieser Person gebeten. Bislang keine Antwort. Wir können nicht glauben, dass eine solche Person bei einem Gericht in einem demokratischen Land beschäftigt ist. Wenn sich seiner Meinung nach eine Kritik an klaren Geschichtsfälschungen der Ereignisse der NS-Zeit, weit verbreitet im deutschen Fernsehen finanziert durch eine Zwangsabgabe, verbietet, dann kann es keinen Platz für eine solche Person in einem öffentlichen Amt geben. Wenn jemand eine andere Meinung vertritt oder über die Aktionen der Jobcenter schreibt, dann sind die Behörden bereit, dies mit allen verfügbaren Kräften und Strafen zu verhindern.

Wir legen im Sept. 2015 Verfassungsbeschwerde ein, die wie üblich ungelesen im Jan. 2016 abgelehnt wird. Dies alles kostet Geld und wir beabsichtigen den EGMR anzurufen, was auch wieder Geld kostet.

Fall 3

 Im Oktober 2015 beschlagnahmen drei bewaffnete Polizisten unsere komplette IT Ausrüstung inkl. Router. Der Münchner Justiz missfiel wohl, dass ich anhand etlicher Beispiele von Nazi Bildern in den deutschen Medien deren kommerzielle Nutzung anprangerte. Eine Nutzung, die der Presse offenkundig gestattet ist, aber Bloggern bei kritischer Applikation nicht. Wir sind der festen Überzeugung, Blogger haben das gleiche Presserecht wie die Medien. So wird es wenigstens in der zivilisierten Welt wie den USA und NZ gehalten.

Offenkundig sollte auch meine Tochter wie ich einer Körperdurchsuchung unterzogen werden, denn von den drei Polizisten war eine weiblich. Offensichtlich sollte auch das Smartphone meiner Tochter beschlagnahmt werden und sie so sozial isoliert werden. Gott sei Dank war sie in der Schule. Unsere Wohnung wurde fotografiert. Das waren faschistoide Methoden.

Wir sind schockiert über das verlogene Verhalten der Gerichte in Deutschland, und ich habe Angst um die Sicherheit meiner Tochter in diesem Land. Dies insbesondere bei der Justiz der Provinz Bayern, in der Neonazis als Richter beschäftigt werden und Polizei wie in einer Bananen Republik Racial Profiling betreibt.

 Am 2. Dezember wurde unsere Bitte, den Namen des Beschwerdeführers (bzgl. der Beschlagnahme unserer kompletten IT Ausrüstung inklusive Router) wieder von Staatsanwalt Peter Preuss abgelehnt. Das Münchner Gericht ist keine rechtsstaatliche Institution, sondern ein Kangaroo Court. Wir sind absolut sicher, auch in diesem Fall ist die kriminelle Behörde JC M involviert.

 Im Februar 2016 wurde eine weitere Strafanzeige von meiner Tochter gegen einen Jobcenter Mitarbeiter wegen Verstosses gegen Art. 10 der Europäischen  Konvention  der  Menschenrechte  (EMRK), Artikel  5 GG und § 226 BGB (Schikane) durch einen Oberstaatsanwalt Dr Beckstein abgebügelt. Wie schon in einer Ablehnung Monate zuvor, redete er meine Tochter auch diesmal wieder mit 'Sehr geehrter Herr' an und statt der Gesetzesvergehen bezog sich sein Brief auf 'Falsche Verdächtigungen u.a.'. Dr Beckstein befand die klar belegten Verstösse in typisch bayerischer Art für "haltlos und unverschämt".

 Mein Geschäft wurde stark durch das Jobcenter beeinträchtigt. Mit der neuesten Beschlagnahme haben wir einen Gesamtjahresverlust von mehr als € 6.000 ausschliesslich der Geldbussen durch das Gericht in München und der Geschäftsverluste erlitten.

 Wir sind auch überrascht, welche Art von Rechtsanwälte Deutschland hat. Die wir trafen, zeigten einen Mangel an Interesse, nahmen aber Geld. Akzeptierten einen Fall, auch wenn sie keine Kenntnis über das Thema hatten. Sassen im Gerichtssaal, schwiegen und berechneten dafür Gebühren. Übernehmen einen Fall, aber sind an keinem Gespräch zum Fall interessiert. Versuchen dann noch für die Revision Geld zu schnorren. Senden das Revisionsurteil ohne Angabe der Stadt und PLZ, sodass er es zwei Wochen später ankommt! Weigern sich, die Anklageschrift zu zeigen. Treten als Verteidiger vor Gericht auf und sehen die Anklage der Beleidigung ("schleimender Mitarbeiter") tatsächlich in der Verhandlung als Beleidigung. Es ist offensichtlich, wie Anwälte mit dem Jobcenter und dem Gericht kungeln. Alles sieht aus, als sei das Jobcenter ausserhalb jeder Verantwortlichkeit.

 Hier ist ein Zitat vom August 2015 von einem Anwalt, das dies bezeugt:

 "Von den beabsichtigten Straf(?)-Verfahren gegen den JC - GF rate ich ab, gerade dann, wenn es auch noch Geld kosten wird. Ich denke nicht, dass Sie einen Richter finden, der die beiden "Amtsträger" verurteilen wird."

 Durch die Beschlagnahme sollen wir zu Ausgestossenen der Gesellschaft gemacht werden. Es soll uns eine Verteidigung unmöglich gemacht werden.

 Wir hören, Deutschland will die Flüchtlinge, die Sicherheit in Deutschland suchen, integrieren? Das kann nicht ernst genommen werden. Integration von ausländischen Personen oder, wie es in Deutschland heisst, "Migranten" (meine Tochter ist eine), selbst nachdem sie seit Jahren in Deutschland leben, ist in Deutschland nicht angestrebt und nicht erwünscht. Sie sollen als Billig-Arbeiter benutzt werden. Man sieht anders aus und die Menschen haben diesen seltsamen Blick und machen seltsame Bemerkungen in U-Bahnen, in Bussen, auf öffentlichen Plätzen. Wir sind froh, diese Flüchtlinge sind endlich sicher und gleichzeitig tun sie uns leid, weil wir wissen, was auf sie wartet. Sie sind hier nicht gern gesehen. Diese Einschätzung basiert auf unseren persönlichen Erfahrungen und der von Freunden.

 Das rassistische München und die Antidiskriminierungsstelle AMIGRA

 Ich sende wegen meiner Tochter 2014 vier Emails an die Amigra wegen einer Beschwerde über das Jobcenter München. Alle vier Emails werden nicht beantwortet!

 Ich sende zwei weitere Emails in dieser Sache an die Stadt München. Beide Emails werden nicht beantwortet!

 Ich rufe im Februar 2015 die Amigra an und erhalte die Auskunft von einer Frau Kiermeier, ich könne eine Beschwerde per Email einsenden. Tue dies und erhalte am nächsten Tag eine Email ohne Namen mit der Mitteilung, die Amigra sei seid Mai 2014 geschlossen! (Wir können dies alles per Gmail beweisen)

 Wir haben Menschen von Regierungsbehörden in Deutschland wie das berüchtigte Jobcenter als bösartig, schlecht, arglistig täuschend, lügend und brutal bis auf das Äusserste erlebt. Immer wenn es eine Chance gab, uns Stolpersteine ​​in den Weg zu legen, tat diese Behörde es genüsslich.

  Drei E-Mails an die Arbeitsministerin Nahles geschickt blieben ohne Antwort. Allerdings wurden wir nach unserer Postanschrift gefragt!

 Eine Email an den deutschen Justiz Minister Maas im Inhalt wie diese Ausführungen hier blieb bislang ohne Antwort. Der deutsche Justiz Minister ist aber ganz schnell bei Facebook und Twitter, wenn ihm gewisse Äusserungen nicht gefallen und die gelöscht haben möchte.

 Eine Beschwerde an die Bundesagentur für Arbeit wegen eines zu 100% erlogenen Briefes einer Münchner Jobcenter Mitarbeiterin anlässlich einer Klage von mir gegen das Jobcenter München wird u.a. wie folgt beantwortet (eindeutig über die IP Adresse identifizierbar dank Wordpress):

 "Selbst nichts auf dem Kasten aber im Puff vordrängeln. Na dann viel Glück Deutschland."

 Mehrere Emails an die BA mit der Aufforderung den Namen dieser Person zu nennen, bleiben wie üblich unbeantwortet.

Der Chef dieser Behörde, F-J Weise, ist für die Eingliederung von Flüchtlingen zuständig! Wir würden zu gerne wissen, welche Primitivitäten sich Flüchtlinge in den deutschen Behörden anhören müssen.

 Deutschland ist ein seltsames Land. Es gibt keine Redefreiheit!

Die unerbittlich andauernden Klagen gegen uns haben nichts mit Rechtsfindung zu tun, sondern sind schlicht und einfach Schikanen und Rache. Es wird alles getan, um uns zu vernichten und zum Schweigen zu bringen. Vor allen Dingen soll der Blog zum Verschwinden gebracht werden.

 Wir kommen aus Asien und können sagen, die Menschen dort sind freundlich und zuvorkommend. Es gibt dort keine Leute, die hinter dem Rücken Dolchstösse vollziehen und gemein sind. Rache gibt es nur in sehr extremen Fällen. Dort kennt man auch nicht den Begriff Schadenfreude. Wir wünschten, wir könnten dasselbe über Deutsche und verlogene Behörden sagen.

 Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

2/16/2016

C R I M I N A L   C O M P L A I N T against Martina Musati, Regionaldirektion Baden- Württemberg

English  version  (for chronological  documentation  and  presentation at  the  USCIS.gov)

State Prosecutor Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart


Feb. 10, 2016

C R I M I N A L   C O M P L A I N T

Accused:  Mrs Martina Musati, Regionaldirektion  Baden Württemberg  der  Bundesagentur  für  Arbeit, Hölderlinstr. 36, 70025 Stuttgart

Offense:  

  • Infringement of Art. 10 of the European Convention on Human Rights (ECHR)
  • Infringement of Article 5 of the Basic Law of Germany
  • § 226 BGB (chicanery)

When and where: May 15, 2014 in Munich

The undersigned is informed and believes that

Count 1

Mrs Musati was Managing Director of the Jobcenter Munich from 2011 to mid 2015.

On May 15, 2014 Jürgen Sonneck, second in charge of the Jobcenter Munich, submitted a criminal complaint at the Munich police against my father because he had published and commented on statements against my person made by Jobcenter staff Jean-Marc Vincent on his blog in several posts.

In this context it is important to note that in August 2012, Mrs. Musati had unsuccessfully tried to force my father to delete a blog post or face a penalty payment of € 10,000 (ten thousand). The prosecutor of Munich has refused to follow up on this case which I view as a blatant cover up.

I have reason to believe that the criminal complaint of Mr. Sonneck was initiated by Mrs Musati in her repeated attempts to end the existence of the Jobcenter-critical blog and harm us financially. As managing director she runs the agency and is responsible for day-to-day operations.

In particular,  the Jobcenter Munich engaged and still engages in every conceivable way to put road blocks in my path of further education such as the refusal to pay for school transportation and, most viciously, suspend rent payments exactly at the time of renewal of the grant. This happened three times in a row with the implicit intent to render us homeless.

I have further reason to believe that Mrs Musati's intent was to see the publications about the continued discriminatory and racist machinations of the Jobcenter Munich against me purged from pubic view.

Count 2

The Jobcenter Munich took offense to the publication of certain statements made in connection with my person. These ware as follows:

The demand to see the school mid-term results, although no legal basis exists for this request. In addition, the statement alleged that I might need private lessons. This is an affront against me because nobody at the Jobcenter Munich has ever seen me, has ever talked with me, knows anything about me, except that I exist. Nobody ever cared about me. I have reasons to believe that my being a so-called migrant led to this assumption. I view such allegations as discriminating and potentially racist.

In addition, the suggestion to offer me private lessons looked like a decoy to furnish my mid-term results upon which the Jobcenter Munich would try to lure me out of school and into a low-wage job. This assumption is based on incidences reported in a SPIEGEL article titled 'By all means available' and another report in the same magazine.

Count 3

Further evidence for this assumption was the offer to help me in signing up for the German Labor Agency's job portal. The offer is firstly ludicrous as job offers can be seen without signing up and secondly, I am not looking for a job when my school term is for another one and a half years.

Count 4

It may be assumed that by offering help in signing up to the jobs portal the Jobcenter intended to get hold of my email address and cell phone number. It is a well-known fact and it has been widely reported in the press that the German Labor Agency scours the social networks and spies on people. As a matter of fact, the German Labor Agency BA has contacted software firms to this end.

Count 5

My father wrote about this incident in four blog posts. In one of them he used the image of Heinrich Himmler in Nazi uniform together with a pertinent quote made by Himmler. This quote stated that school education is granted with the express permission of the police only. The quote resembles in an uncanny way the ways and means in which the Jobcenter operates. The blog post is linked to the website of the German state media company RBB in Berlin. On this website are several Nazi images displayed. An assumption of any form of Nazi glorification is out of the question and absurd.

The Jobcenter subsequently took exception to this and by filing a complaint with the Munich police, the Jobcenter München intended to have this post purged and my father fined.

It is a blatant display of double standards by the Jobcenter Munich and its then man. director Musati. The Jobcenter would never dare to confront the German media for their rampant display of Nazi images and movies.

The blog posts of my father covered real life incidents perpetrated by a German government agency. By filing a complaint the Jobcenter Munich intended to infringe the constitutionally guaranteed right to freedom of expression and the freedom of press because the Jobcenter does not want any critical reports about its conduct.
By repeated criminal complaints against my father the Jobcenter's intention is not based on seeing justice administered. It is based on crushing any dissent, on getting any negative reports about the Jobcenter deleted and, most importantly, on seeing us financially ruined, unable to pay the fines and subsequently getting my father imprisoned and me out of school.

§ 226 BGB declares the exercise of a right to be inadmissible if it can only have the purpose to inflict another's loss.

Lastly, Mr Sonneck's assertion that the term "sliming staff Jean-Marc Vincent" would qualify as libel is utterly ridiculous and raises doubts that he has the full grasp of the German language. The German Federal Constitutional Court has made several decisions on this subject.

Furthermore, when the Jobcenter Munich with its man. director Musati deems "silly question" to be libel, then I, a mere migrant that apart from German and English speaks the Hindi and Nepali language as well, have serious doubts about the intellectual capacity of staff in German government agencies.

2/07/2016

My daughter deems any further correspondence with this kind of Bavarian court, in particular prosecutor Beckstein, as being beneath her style.

English  version  (for chronological  documentation  and  presentation at  the  USCIS.gov)

State Prosecutor München I
Linprunstraße 25
80097 München

Feb. 07, 2016

In reference to the

C R I M I N A L   C O M P L A I N T

against  Jürgen Sonneck, Jobcenter München, Mühldorfstr. 1, 81671 München

Offense:    Infringement of Art. 10 of the European Convention on Human Rights (ECHR)
                     Infringement of Article 5 of the Basic Law of Germany
                     § 226 BGB (chicanery)

of Jan. 10, 2016 and with regard to, well, I do not know how to describe this concoction of words that apparently emanated from the high offices of this DOCTOR prosecutor Beckstein from the province of Bavaria on Feb. 01, 2016 ....?

This pixel-adorned piece of paper in which this enlightened prosecutor addressed my daughter as

"Dear Mister ..."

Notabene, for the second time after this esteemed gentleman of refinement did so in March 2015. Oh Lord, Bavaria ...

This primitive condescending casualness

"The rest of the allegations are baseless and outrageous."

My daughter would like to convey that she has no intention to descend to this low level and that she will not be provoked by such cheap attacks in this country Germany and this province of Bavaria. She deems any further correspondence with this kind of kangaroo court as being beneath her style.

Meine Tochter lässt sich von Oberstaatsanwalt Beckstein durch billige Attacken nicht provozieren und hält weitere Korrespondenz für unter ihrem Niveau liegend.

DOKTOR Oberstaatsanwalt nannte noch eine Beschwerde innerhalb von vierzehn Tagen als mögliche Form der Travestie. Meiner Tochter fiel gelangweilt der Arsch ab und bat mich hierzu:

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

07. Feb. 2016

In der Angelegenheit Strafanzeige  gegen

Jürgen Sonneck

Jobcenter  München, Mühldorfstr. 1, 81671 München

wegen Verstosses gegen
Art. 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte (EMRK)
Artikel 5 GG
§ 226 BGB

vom 10. Jan. 2016 und in Bezug auf, ja ich weiss nicht wie, ich dieses bayerische Elaborat vom 01.02.2016 dieses DOKTOR Oberstaatsanwalt Beckstein nennen soll ....?

Diese zur Pixelform gebrachte Anrede meiner Tochter als

"Sehr geehrter Herr ..."

Notabene zum zweiten mal nach des DOKTOR Oberstaatsanwaltes Schreiben vom März 2015. Ach Gott, Bayern ...

Diese primitiv kondeszendierende Schnodderigkeit

"Die übrigen Vorwürfe sind haltlos und unverschämt."

Meine Tochter lässt ausrichten, sie lässt sich in diesem Land Deutschland und dieser Provinz Bayern nicht provozieren durch billige Attacken und hält eine weitere Korrespondenz mit dieser Art von Justiz und Kangaroo Court für unter ihrem Niveau liegend.

2/06/2016

Strafanzeige gegen Jürgen Sonneck vom Jobcenter München

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

10. Jan. 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Jürgen Sonneck

Jobcenter  München, Mühldorfstr. 1, 81671 München

wegen Verstosses gegen
Art. 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte (EMRK)
Artikel 5 GG
§ 226 BGB

Am 15. Mai 2014 zeigte Jürgen Sonneck meinen Vater an, weil er Äusserungen gegen meine Person und getätigt in Schriftform, die dem Gericht vorliegt, durch den Jobcenter Mitarbeiter Jean-Marc Vincent auf seinem Blog in mehreren Blogposts veröffentlicht und kommentiert hatte, an.

So verlangte Herr Vincent ohne gesetzliche Grundlage die Vorlage des Schulzwischenzeugnisses. Weiters schlug er die Möglichkeit von Nachhilfeunterricht vor, obwohl mich niemand beim Jobcenter München persönlich kennt, je gesehen hat und auch niemand mit mir gesprochen hat. Das Jobcenter weiss lediglich von meiner Existenz.

Ich habe Gründe anzunehmen, dass ich als sog. Migrantin wohl als Kandidat für Nachhilfeunterricht angesehen wurde. Ich sehe die Äusserungen von Herrn Vincent als potenziell rassistisch und diskriminierend an.

Mir erschien das Angebot für Nachhilfeunterricht und die geforderte Einsicht in das Zwischenzeugnis eher als Mittel, mich von der Schule in einen niedrig bezahlten Job zu versetzen. Dieses wurde auch in der Presse so in anderen Fällen berichtet.

Das Angebot der Hilfe für einen Eintrag bei der Jobbörse der Arbeitsagentur war unnötig, da Jobangebote auch so eingesehen werden können. Dieses vorgebliche Hilfsangebot hätte dem Jobcenter und der Arbeitsagentur Kenntnis über meine Emailadresse und Handynummer gegeben. Es ist bekannt und in der Presse weitläufig behandelt, dass die Arbeitsagentur die Social Networks beobachtet und nachschnüffelt.

Die Anzeige von Herrn Sonneck verfolgte nur ein Ziel, die Blogveröffentlichungen zu unterbinden und uns mit einer Strafe zu belegen. Herr Sonneck griff damit in das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Meinungsäusserung und der Pressefreihheit ein.

Die Abbildung des Himmler Fotos mit einem Zitat Himmlers, das sehr treffend das Ziel des Jobcenters beschreibt, unterliegt ohne Zweifel der Pressefreiheit und dem Recht der freien Meinungsäusserung. Das Zitat belegt Aussagen über die Handlungsweise der Jobcenter, so wie sie im Artikel des Spiegel mit dem Titel 'Mit allen Mitteln' beschrieben werden. Der Blogpost ist ausserdem gelinkt zur Website der öffentlich-rechtlichen Medienanstalt RBB in Berlin, auf der Nazibilder abgebildet sind ohne eine ausdrückliche Distanzierung vom Nazionalsozialismus.

Das Anliegen des stellvertretenden Geschäftsführers des Jobcenter München war keineswegs irgend ein Recht gewahrt zu sehen, sondern es ging ausschliesslich um die vollständige und rücksichtslose Schikanierung von uns, weil dem Jobcenter der Blog nicht gefällt. Das Ziel dieser deutschen Behörde Jobcenter war und ist es, uns finanziell zu vernichten. Finanziell so zu vernichten, dass mein Vater ins Gefängnis muss und ich von der Schule.

Der § 226 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Die Ansicht von Herrn Sonneck, "schleimender Mitarbeiter" stelle eine Beleidigung dar, ist lächerlich und hinterlässt Zweifel an seiner Beherrschung der deutschen Sprache.

. . . . . . . . . 

Promofünfter Oberstaatsanwalt Dock Tor Beckstein liess es sich nicht nehmen, seine ohnehin schon bekannte bukolisch-bayrische sozio-kulturelle Expertise unter Beweis zu stellen indem er

zunächst meine Tochter wie üblich anredete mit

"Sehr geehrter Herr ..."

um dann in bayerischer Primitivität vernichtend wesentliche Punkte als

"haltlos und unverschämt"

zu befinden.

Dies konnte aus meiner Perspektive nicht unbeantwortet bleiben, liess doch des promovierten Oberstaatsanwalts hinterlassener intellektueller Zirkel einige Dellen vermuten.

11/22/2015

Meine Tochter an Shlimazl Jean-Marc Vincent vom Jobcenter München

cc various German media outlets


Jean-Marc Vincent,

You are working for a government agency whose business is to supply companies and factories with a cheap labor force (Agenda 2010). You are 60 years of age and French, yet you lack any style that wonderful country is known for.

I was 18 years old when you contacted me with a slimy, deceiving letter. I had to read your letter two times for I could not believe that such a letter could possibly come from a government agency.

So in March 2014 you wanted to see my mid-term school results when I had just finished the first six months at the FOS school in Munich and the Jobcenter had written knowledge that my education would last till 2015 or 2016. However, your request had no legal basis and it is of absolutely no interest to you how I am doing in school. We had to contact the German Office for Data Protection in Berlin.

Then you hiked it up a notch. Without ever having seen me, knowing nothing about me, you made me an offer to help me. You made me an offer when all those years before nobody ever cared about me. Your office even refused to pay to see my mother when I needed it. Your office even refuses to pay for school transportation.

You had the condescending guts to ask me if I would need tutoring. Sure I need it because I am a migrant and stupid, right?

I have no idea what you were thinking when you offered me help to sign up with the 'Jobboerse' website of your company. Again, you were right as I am so stupid that I can not even sign up for an email account.

Why that help? Because you guys want to snoop around which jobs I would be looking for. Why would I look for a job when am attending school?

You are a cunning person willing to deceive others in order to gain a personal advantage. That personal advantage is described in the Spiegel article 'By any means available' (Mit allen Mitteln). The Jobcenter Munich wants me out of school and that by all means. One of them is the constant law suits. You want me wrecked.

Oh, two more things: your Jobcenter did not continue to pay in May 2014 and we had to take a lawyer. That's how serious your offer was and then the Jobcenter sued us, we lost the appeals in the kangaroo court Munich and had to call the Constitutional Court which cost us € 600.

Let me tell you one thing, you Jobcenter people are seedy characters that double-cross others with abandon.

Care to answer, Jean-Marc, or prefer to hide?

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(1) My daughter and I are being harassed and persecuted by the Jobcenter Munich and the court in Munich because I write a critical blog (meinjobcenter.blogspot.com). On Oct. 28, 2015 armed police confiscated all our IT equipment (the second time after 2013). It was planned to body-search my daughter and seize her smart phone as well. Fortunately, she was on her way to school.

My daughter and I have absolutely no doubt that in this latest incident the instigator was yet again the Jobcenter Munich who together with the court of Munich want the blog to be purged and us financially ruined. We have absolutely no trust in Bavarian courts.

I have contacted meanwhile a US lawyer to apply for asylum for my daughter in the USA. I can not guarantee her safety in Germany anymore. We have to show that the government of Germany is persecuting her because of her race, nationality, religion, membership in a special group or political opinion. We would also need to have plenty of supporting evidence and show that the courts are ignoring our pleas for assistance.

11/17/2015

Mein erstes rencontre mit CEO Jobcenter München madame Anette Farrenkopf. Enchanté

cc various German media companies


Anette Farrenkopf
CEO Jobcenter Munich
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Howdy Anette,

This is xxx and I hope you are doing great. I feel privileged to initiate our first conversation via the interwebzies. A conversation that unfortunately used to be rather cranky with your predecessor Dame Martina Musati although I always sat at the Mac well-coiffed. Anyway, I believe when two great minds meet, intellectual boulders can be shifted, new visions gained, and new terrain be explored (you will certainly appreciate the Oxford comma in this finely chiseled sentence, thank you).

Perhaps you might be wondering why is this hot guy communicating in English with me, and I and my daughter xxx are only too pleased to purvey enlightenment to this Q. The answer is at the end of this short prose (1).

In the following days my daughter xxx will address some of your staff over very recent events as well as incidents of a time frame leading way back to exactly August 2012. Pundits will undoubtedly recall, others perhaps eagerly lend their ears.

If I am able to recollect the gist of my daughter correctly, it will start with an email to Silke Strama, to be followed with the next email to, err oh yeah, you Anette. Pixel time shall also be granted to the French gentleman Jean-Marc Vincent and the eminent second in charge and 6.2 kilometer runner Jürgen Sonneck. I may throw in a couple of morsels every now and then mayhaps.

Thank you for time.

Have a great day,

Me & my daughter
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(1) My daughter and I are being harassed and persecuted by the Jobcenter Munich and the court in Munich because I write a critical blog (meinjobcenter.blogspot.com). On Oct. 28, 2015 armed police confiscated all our IT equipment (the second time after 2013). It was planned to body-search my daughter and seize her smart phone as well. Fortunately, she was on her way to school.

My daughter and I have absolutely no doubt that in this latest incident the instigator was yet again the Jobcenter Munich who together with the court of Munich want the blog to be purged and us financially ruined. We have absolutely no trust in Bavarian courts.

I have contacted meanwhile a US lawyer to apply for asylum for my daughter in the USA. I can not guarantee her safety in Germany anymore. We have to show that the government of Germany is persecuting her because of her race, nationality, religion, membership in a special group or political opinion. We would also need to have plenty of supporting evidence and show that the courts are ignoring our pleas for assistance.

8/12/2015

German Jobcenter staff Jürgen Sonneck cares shit about EU’s commitments to free expression: Libel and privacy

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Meet Jürgen Sonneck (pictured left in FTW mode), second in charge of the Munich government agency Jobcenter, as he is celebrating another filling of a low-wage job Germany is so proud of.

Dude is busy when he is not running, and no, that red flag in the bg is not a Nazi flag, in making sure his professional home turf is not infringed upon. That entails among other things a clear opinion about his and his company's commitment to free expression (1) which is plain, precise and simple:

FUCK THAT SHIT !

Because, you see, duty is duty and company imperatives are company imperatives and they run for example like this:

If you are a staff at the low-wage jobs provider government agency Jobcenter (yes, that notorious Hartz thing) and you happen to see some juicy young sugar tits still lolling around in school at age 18+ with the dubious intention of getting a higher school education, well that gets your balls tingling and your adrenaline flow rushing.

After all, here you have some tantalizing young flesh you could entice in a slimy way and gingerly coax her out of school - sure, you can not say that openly but rather like a sweet uncle on the road dangling some candy - by pretending to care about her. In any way, you have to get that pussy out of school and into a job, capisce.

If you are successful in this, you gain some valuable points on your yearly assessment sheet, it might save your ass job (because most staff are on term contracts!) for another one or two years and if you are the top honcho of that particular Jobcenter you will earn a nice premium on top of your already quite lavish salary.

So with this in mind, when someone comes around and puts up a blog post about just that Jürgen Sonneck gets really fucking pissed and files a charge with the local police. Our young chap Jürgen Sonneck can rest assured, because he can bank on the most rotten court in Germany that this blog publication will be prosecuted and fined, because calling some Jobcenter ass


Slimy staff and putting that guy's intention in some historical context with Nazi-Germany's take on education

is VERBOTEN in good ol' Germany and Bavaria in particular. Germany needs a cheap labor force, no matter how. If this is achieved by infringing on free speech, so be it. Despite three emails, the fat German labor minister Andrea Nahles did see no reason to respond. It's Fritzl country, you keep quiet. That's the German way.

Mike Harris has an article covering the problems of some countries where "archaic national laws have been left unreformed and therefore contain provisions that have the potential to chill freedom of expression." Germany is one such country.

"The parliamentary assembly of the Council of Europe called on states to repeal criminal sanctions for libel in 2007, as did both the Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE) and UN special rapporteurs on freedom of expression.[3] Criminal defamation laws chill free speech by making it possible for journalists to face jail or a criminal record (which will have a direct impact on their future careers), in connection with their work."

Unlike Germany which just went through a ridiculous charge against the blog netzpolitik.org "other countries have clear public interest defences. The Swedish Personal Data Act (PDA), or personuppgiftslagen (PUL), was enacted in 1998 and provides strong protections for freedom of expression by stating that in cases where there is a conflict between personal data privacy and freedom of the press or freedom of expression, the latter will prevail. The Supreme Court of Sweden backed this principle in 2001 in a case where a website was sued for breach of privacy after it highlighted criticisms of Swedish bank officials."

In another article Indexcensorship.org reports:

Europe’s journalists face growing climate of fear

"While no country is immune from pressures on media professionals, the five countries with the most reports were EU candidate country Turkey (114), member state Hungary (93), candidate country Serbia (74), founding member state Italy (71) and founding member state Germany (48)."

The Jobcenter Munich and Jürgen Sonneck in cohorts with the rotten court of Munich consider the

totally dispensable and non-binding.

The Guidelines read for example:


The EU will:

a) Work against arbitrary attacks, indiscriminate abuse of criminal and civil proceedings, defamation campaigns and excessive restrictions on journalists, media actors, NGOs and social media personalities launched with the aim of preventing these associations and individuals from freely exercising their right to freedom of expression. 
b) Condemn any restriction on freedom of expression and censorship, both online and offline, in violation of international human rights law. 
c) Urge repealing or amending of laws or practices that penalise individuals or organisations for exercising their right to express opinions or disseminate information, both bilaterally and in multilateral and regional human rights fora.

Here some eye candy:
Germany leader in defamation law suits

An overview of use of defamation, libel and insult in Europe is given and compared to the situation in Germany.
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(1) The former man. director of the Jobcenter Munich had the audacity in 2012 to demand the take down of a blog post or pay a fine of € 10,000.