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9/09/2018

Why/when is showing the Himmler picture illegal in Germany and the Hitler picture is NOT!?

This was the bonus trivia question I asked at the end of the blog post of Sept. 4 about the ECHR decision Case 35285/16 followup.

The hint I gave was the German political party AfD who has managed to make some sizeable inroads into the political landscape in Germany. To the dislike of many in the traditional parties.

The answer is when the image of Hitler has political utility. It is perfectly fine to show him, even in an online youth magazine called 'bento' of the insufferable magazine 'SPIEGEL', to disparage a legal party that happens to be successful in elections and for obvious reasons based on a disastrous German immigration/open borders policy. This is how cheap German journalism works.

NOT forbidden when used in right context

The above pic is probably from the same event as the one used by Bento below.

NOT forbidden according to Hamburg prosecutor.

This was the post on the bento page and that was the reason for me to file a complaint with the Hamburg prosecutor based on this silly reasoning of the Munich prosecutor Weiss about my blog post below.



It reads in English:
Martina Musati, what about Work From Home?
Would you like to agree with Marissa from Yahoo?
Look, dear Miss Martina Musati, we will clarify such images with Nazi symbols before the Supreme Court. The job center will never curtail my right to express my opinion!
Which prosecutor Weiss found to contravene Criminal Code 86a by dishing out this piece of prose:
"Die festgestellte Verwendung und Gestaltung der verfahrensgegenständlichen Bilder unter Verwendung von Symbolen der NS-Gewaltherrschaft lässt vielmehr vielgestaltige Interpretationen zu, auch eine Interpretation, die gerade nicht als Distanzierung anzusehen ist."
"The stated use and design of the procedural images using symbols of the Nazi tyranny rather allows a variety of interpretations, even an interpretation that just can not be regarded as a distancing."
Oh absolutely your Bucolic Highness of Bavarian Law.
When it rains outside it allows for a variety of interpretations. Such as wetness following the path of Newton, even an interpretation that can not be regarded alluding to wetness but rather the absence of dryness.
This is the raw deal bloggers get in Bavaria's Kangaroo Courts.

Now compare this with the reasoning of the Hamburg prosecutor about the Bento post. She really dug into the website, unlike the ECHR, and the result is a measured approach and explanation. Below is the Google translate slightly edited for better understanding.

I wish to add that I find the method of the "journalist" Thomas Hass highly questionable. As a matter of fact, it is despicable journalism.

StA HH vom 20.02.2018

Az. 7101 Js 742/17

...
Mit dem am 14.03.2016 auf der Internetseite des Spiegel-Jugendmagazins „Bento“ veröffentlichten Artikel „Undercover auf Facebook: Was ich auf rechten Hetz-Seiten erlebte", dem ein Foto von Hitler in Uniform mit Hakenkreuzbinde vorangestellt ist, hat sich der Verfasser des Beitrags - der hier Beschuldigte Thomas Hass - nicht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswmlriger Organisationen (§§ 86 a Abs.1 Nr.1‚ 86 Abs.1 Nr. 4 StGB) strafbar gemacht.
With the on March 14, 2016 on the website of the Spiegel youth magazine "Bento" published article "Undercover on Facebook: What I on right Hetz sides experienced", which is preceded by a photo of Hitler in uniform with swastika bandage, the author of the Contribution - the accused Thomas Hass - is not punishable for the use of trademarks of constitutional organizations (§§ 86a Abs.1 Nr.1, 86 Abs.1 Nr. 4 StGB).
Zwar ist grundsätzlich die öffentliche Darstellung des Hakenkreuzes und anderer Kennzeichen von NS-Organisationen nach § 86 a StGB strafbar, indes entfällt eine Strafbarkeit dann, wenn bereits der Kontext der Verwendung ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt entsprechenden Richtung ausscheidet (Thomas Fischer, StGB, 65. Aufl., RN 18 zu § 86 a StGB). Dies ist hier der Fall.
Although in principle the public representation of the swastika and other marks of Nazi organizations according to § 86 a StGB is punishable, however, criminal liability does not apply if the context of the use already indicates that an effect on third parties in a direction corresponding to the symbolic content is omitted (Thomas Fischer, StGB, 65th ed., RN 18 to § 86 a StGB). This is the case here.
Der gesammte, am 14.03.2016 veröffentlichte Beitrag wurde beigezogen. Inhaltlich setzt sich der Verfasser in diesem mit der Problematik der Veröffentlichung ausländerfeindlicher, Angst und Hass schürender Kommentare auf der Internetplattform, „Facebook“, daraus resultierender „Freundschaften“ und Verbindungen sowie unter diesem Deckmantel gemeinsam betriebener, vom Verfasser so bezeichneter „rechter Hetze" auseinander.
The entire, on 14.03.2016 published contribution was consulted. Contentwise, the author sets out to discuss the problem of publishing xenophobic, fear and hate mongering comments on the Internet platform, "Facebook", resulting "friendships" and connections as well as under this cloak jointly operated, so designated by the author of "right hate".
Zur Erforschung dieses Phänomens hat der Verfasser einen eigenen Facebook-Account einer von ihm frei erfundenen Person - nämlich „Melanie“ - angelegt, um so Reaktionen anderer internet-Nutzer hervorzurufen und nachvollziehen zu können. Die von ihm dabei frei erfundene Nutzerin "Melanie" hasst den lslam und die Bundekanzlerin, insbesondere die von dieser vertretene Flüchtlingspolitik und lost mit von ihr eingestellten Beiträgen und Kommentaren zahlreiche Reaktionen aus, die vom Verfasser im Rahmen des Artikels untersucht und kommentiert werden.
To investigate this phenomenon, the author has created his own Facebook account of a person he invented - namely "Melanie" - in order to be able to evoke and understand the reactions of other Internet users. She hates the lslam and the Chancellor, in particular the refugee policy she represents, and, with her contributions and comments, launches numerous reactions, which the author examines and comments on within the framework of the article.
Dass der Verfasser diesem Artikel ein Bild Hitlers voranstellt, das zudem mit dem sarkastischen Kommentar „Angela, du blöde Kuh, ist das hier deiner Meinung nach die nordische Rasse? Naja, was kann man dazu sagen? Sie ruiniert euer Land....“ versehen ist, kann im gegebenen Zusammenhang nur als plakative Überschrift des Artikels und als ein Beispiel für die von der imaginaren „Melanie" und anderen Internetnutzern verbreiteten Botschaften und Kommentierungen verstanden werden.
That the author prefixed this article with a picture of Hitler, in addition to the sarcastic comment "Angela, you stupid cow, is this, in your opinion, the Nordic race? Well, what can you say about that? It ruins your country .... ", in the given context can only be understood as a catchy phrase and as an example for the messages and comments spread by the imaginary" Melanie "and other Internet users.
Ganz offensichtlich will der Verfasser des Beitrags sich aber von dem von ihm als Hetze beschriebenen Phänomen und dem in diesem Zusammenhang zur Verdeutlichung abgebildeten Bild nebst Kommentar inhaltlich distanzieren.
Obviously, however, the author of the article wants to distance himself from the phenomenon described by him as hate speech and the image and commentary depicted in this context for clarification.
Die Verwendung des Hakenkreuzes läuft damit im gegebenen Zusammenhang für jedermann erkennbar nicht dem Schutzzweck des § 86 a StGB entgegen. Vielmehr soll mit dem vorangestellten Bild gerade der sorglose Umgang mit Kommentaren und Abbildungen in öffentlichen Internetplattformen dargestellt werden, dient die Verwendung des Abbildes von Hitler einschließlich der von ihm getragenen Hakenkreuzbinde daher der bloßen Veranschaulichung und Kritik. Keinesfalls besteht hier daher die Gefahr, dass in der Abbildung im gegebenen Rahmen eine Verherrlichung oder aber auch nur eine gewisse Sympathie für Hitler oder dessen Ideologie gesehen werden kann.
The use of the swastika runs in the given context recognizable for anyone not contrary to the protective purpose of § 86 a StGB. On the contrary, the careless handling of comments and images on public Internet platforms should be portrayed in the preceding picture. Therefore, the use of the image of Hitler, including the swastika binding carried by him, serves as a mere illustration and critique. Therefore, there is no danger here that the picture in the given picture may be regarded as a glorification or even a certain sympathy for Hitler or his ideology.
Nur rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass selbst wenn man die sich aus dem Kontext ergebende Ablehnung als nicht sofort erkennbar ansehen und daher eine Schutzgutverletzung des § 86 a StGB annehmen würde, eine Strafbarkeit dann aber jedenfalls nach § 86 Abs.3 StGB entfiele, da die Abbildung des in Rede stehenden, mit Kommentaren unterlegten Bildes jedenfalls der staatsbürgerlichen Aufklärung diente.
Only as a precautionary note, it is pointed out that even if you consider the rejection as not immediately recognizable and therefore would accept a protective goods violation of § 86 a StGB, criminal liability then but in any case omitted under § 86 Abs.3 StGB, since the image of the picture in question, which was underlined with commentary, at least served the civic enlightenment.
Nach dem oben Gesagten ist davon auszugehen, dass Ziel des Artikels nebst der dazugehörigen Abbildung die Forderung der politischen Mündigkeit der vermutlich überwiegend jugendlichen Leser war. ZuIässig ist es in einem derartigen Zusammenhang beispielsweise auch, im Rahmen einer umfangreichen, kritischen Dokumentation Verknüpfungen zu ablehnend kommentierten Homepages mit nach § 86 a Abs.1 StGB strafbaren lnhalten anzubringen (Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., RN 37 zu § 86 StGB). Dementsprechend ist vorliegend im gegebenen Kontext auch die Abbildung des Hakenkreuzlers in jedem Falle zulässig.
According to the above, it can be assumed that the aim of the article, together with the corresponding figure, was the demand  for political maturity of the presumably predominantly young readers. In such a context, it is also permissible, for example, to include links to negatively commented homepages with content punishable by Section 86a (1) of the Criminal Code (Munich Commentary on the Criminal Code, 3rd ed., RN 37 on Section 86) Criminal Code). Accordingly, in the present context, the image of the swastika is permissible in any case.
Soweit die von Ihnen in Ihrer Anzeige genannte Veröffentlichung eines veränderten Bilds der ehemaligen Geschäftsführerin von Yahoo in NS-Uniform anders bewertet worden ist, war dies hier nicht zu prüfen. Weder sind hier die genauen Umstände bekannt, noch kann dies Auswirkungen auf den hier zu beurteilenden Einzelfall haben.
As far as the publication of a changed image of the former managing director of Yahoo in NS uniform mentioned by you in your announcement was evaluated differently, this was not to be examined here. Neither the exact circumstances are known here, nor can this have any effect on the individual case to be assessed here.
Mit freundlichen Grüßen

Brümmer
Staatsanwältin

Mrs Brümmer is to be commended for her effort unlike Munich prosecutor Weiss with his sophomoric drivel.

However, I can not help but view the Bento piece as a, typical for German journalism, cheap shot against a controversial party that keeps eating away voters of traditional parties right and left!

Which goes to show, even in death Hitler has utility for bad journalism.

9/04/2018

ECHR decision (Case 35285/16) follow-up: "... because he had been convicted for publishing a picture of Chancellor Angela Merkel in Nazi uniform with a swastika armband and a painted Hitler moustache some six weeks before"

And I am back ... Was a little occupied with some public employee fucktard who had sent an online criminal complaint against me using a false name and is now being covered by the rotten Munich court.

So here is again the ECHR and its reasoning. Sit down, it gets a little weird. Legislation in question refers to criminal code 86a. Their decision from April 2018 is here.

. . . . . . . . .

Prior blog post was

ECHR decision (Case 35285/16) follow-up: Nazi pics as “eyecatching device” not covered by Art. 10. Let's fact-check


7. "It then held that Mr Nix must have been aware of the legislation in question, not least because he had been convicted for publishing a picture of Chancellor Angela Merkel in Nazi uniform with a swastika armband and a painted Hitler moustache some six weeks before he had published the blog post at issue."

What a naughty boy this Mr Nix must have been. Publishes a photo of Chancellor for Life Merkel clad in a Nazi uniform on the occasion of the EU/German financial war against Greece in 2012. Does this prick have no decency? Was he not aware that this is ABSOFUCKINGLUTELY VERBOTEN according to Criminal Code 86a?

How about the TV channel Das Erste??


Fair enough, mistakes can happen. But then the court should be required to enquire about the state of misconduct at various German news outlets.

Must Der Stern not "have been aware of the legislation in question"?!


The Local as well in a state of delinquency? What was going on in Good Ol'? Were  they also unaware of the legislation in question??


What the heck were they thinking in Cologne? Is Kolsch a carte blanche perhaps to neglect said legislation in question? I am getting tipsy.


Were they out of their fucking mind at the satirical magazine Der Postillon? The Swastika is no joke, it is a lifelong symbol of GUILT. 





Judges in Strasbourg, I think and I am sure, you can do better.

The judges should not have mentioned that case and certainly not as supporting evidence.

Their view is further not corroborated as the case  file was withheld from 2013 till July 2017 by the court AND my court-appointed "lawyer". All advances for a retrial are being blocked by the rotten Munich court as it is absolutely clear that they would lose.

Bonus Trivia

Why is showing the Himmler picture illegal in Germany and the Hitler picture is NOT!?

Forbidden according to the ECHR

NOT forbidden when used in right context


NOT forbidden according to Hamburg prosecutor.

Hint: AfD! Riddle will be solved in next post.

Why/when is showing the Himmler picture illegal in Germany and the Hitler picture is NOT!?


Oh, and in order to be on the safe side in Mutti country without free speech, here is the disclaimer.

8/16/2018

Es wird der Beschluss in Gänze angefochten, Aufhebung beantragt, da Identität des Absenders der Strafanzeige unter falschem Namen, Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck, bereits Mitte 2017 durch behördliche Intervention überzeugend bestätigt wurde.

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Staatl. BMAS Heinrich Himmler
'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0'
Medien-Zensur-Trio Bockes/Bechheim/Jäger
(geniessen schutzwürdige Interessen,
so StA Peter Preuss)

. . . . . . . . .

Landgericht München I
Prielmayerstrasse 7
80335 München

cc Bundesministerien, Beamtenbund, JC, Ref. Bildung und Sport

15. Aug. 2018

Az. LG - 15 O 4865/18

B e s c h w e r d e

Ich (im Folgenden der 'Beschwerdeführer' (Bf.)) erhebe unter Bezug auf § 567 ZPO Abs. 1 Beschwerde gegen den Beschluss des LG München I vom 30.07.2018 mit Az. LG - 15 O 4856/18, förmlich zugestellt am 02.08.2018. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Damit ist die Beschwerde fristgemäss eingereicht.

Begründung

Es wird der Beschluss in Gänze angefochten und dessen Aufhebung beantragt, da die Identität des Absenders der Strafanzeige unter falschem Namen, Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck, bereits Mitte 2017 durch behördliche Intervention überzeugend bestätigt wurde. 

Weiters wird festgestellt, die Richter belegen mit ihrem Beschluss eine Diskontierung der deontologischen Ethik, egalisiert durch Mood Affiliation als auch provinz-typisch blasierten ipse-dixitism.

Zufälligerweise hatte schon am 28.06.2018 das OLG die Ablehnung der Klage des Bf. gegen das Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Erpresser Jäger von der Agentur für Arbeit München beschlossen (Az. 1 W 564/18). Quelle surprise.

Vorab sei zum Beschluss S. 2 II oben bemerkt, dass der Bf. in einer Email vom 11. März 2018 an das  Jobcenter München nach Rückgabe einer Festplatte, die von der Münchner Justiz mit völlig lachhafter Begründung einbehalten worden war (wonach die Festplatte einen Beleg in Form eines Docs enthielt. Dieses Doc lag StA Steinkraus-Koch jedoch schon seit Monaten in Briefform vor und zwar vom Bf. gesandt. Da gab es nichts mehr zu beweisen!!!), nunmehr den diskontierten Betrag von € 1.460,49 zzgl. Ersatz des MacBook Pro seiner Tochter forderte. Dieser Laptop wurde bekanntlich von der Münchner Justiz mutwillig beschädigt zurückgegeben (Zeugin: seine Tochter). 

Nr. 1 (Im Beschluss S. 2 unter II)

a) Zunächst nimmt der Bf. mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Richter des LG München in ihrem Beschluss seine von Beginn empirisch gewonnene und veröffentlichte Einschätzung grundsätzlich einhellig teilen, wonach ein JC Mitarbeiter der Absender der Online Anzeige unter falschem Namen ist, wenn sie schreiben "Es ist schon nicht erkennbar, welche Pflicht der Mitarbeiter des Jobcenters verletzt haben soll".

b) Entgegen der Beurteilung der 2. Strafkammer war der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss eindeutig rechtswidrig. Er war zum einen nicht unterschrieben, zum anderen basierte er auf rechtswidrigen einseitigen Ermittlungen. Die Anzeige im Stil eines Nazi-Denunziators durch Jürgen Sonneck war ein Eingriff in die freie Meinungsäusserung. Das Bild mit Marissa Mayer ist offensichtlich eine Karrikatur, die sich wahrscheinlich ob bukolischen Umfelds der Münchner Justiz nicht erschloss. Ziel dieser charakterlich verkommenen Person Jürgen Sonneck war in behörden-typisch primitiv-dummer Provenienz, weiteren Schaden gegen den Bf. und seine tibetische Tochter zu infliktieren. Dies begründet im Modus operandi des  Jobcenter München als eine rassistische Verbrecher-Bundesbehörde.

c) Nur in Parenthese: Die Behauptung, ein Sachverhalt sei gemāss § 154a StPO ausgeschieden worden, ist falsch. Fakt ist, dass 90% der Klage zusammenbrachen wegen mangelnder Rechtskenntnis der StA und insbesondere Richterin Birkhofer-Hoffmann, abgerundet durch eine fabrizierte Beleidigungsklage vom ledigen blonden Fräulein Richterin Pabst basierend auf unzureichender Kenntnis ihrer Muttersprache Deutsch! Die Tochter des Bf. war teils Zeugin und genoss den Unterhaltungscharakter der Richterin Birkhofer-Hoffmann.

d) Der Hinweis der Richter, "die Anzeige einer Straftat ist jedoch nicht pflichtwidrig" ist an interessierter Parteilichkeit nicht zu überbieten. Eine Anzeige eines Beamten unter falschem Namen abgegeben konveniert also in der Provinz Bayern mit dem § 77 BBG? Eine interessante Perspektive bayerischer Richter. Kudos! Allerdings wird der Geruch der Kungelei unerträglich.
  1. Wie die Karikatur des Bf. eine Straftat darstellen soll, wenn die verlogene (meine Erfahrung basierend auf drei Instanzen) OStAin Tillmann unter Az. 115 UJs 727000/17 (Betreff: Meine Strafanzeige vom Sept. 2017 gg. den Münchner Merkur wg. Abbildung von Kanzlerin auf Lebenszeit DDR Merkel in Nazi Uniform mit Hakenkreuzen) keine Straftat vorliegen sieht, ist unerfindlich (siehe: "Oberstaatsanwältin Tilmann, Sie wirken mit Ihren Doppelstandards in Sachen Swastika noch adretter und attraktiver".
  2. Umso mehr unerfindlich nach den Ermittlungen durch StA Deutschler aus Mainz mit Az. 3100 Js 30875/17 als auch
  3. die StA in Hamburg vom 20.02.2018 und Az. 7101 Js 742/17 zu Hitler in vollem Lametta (siehe Blog Post: "Parbleu! OStA Weiß hat bei Hamburger Staatsanwältin kein Glück. Woran haperts wieder in Bayern?". Nbb sehr engagiert untersucht von der StAin; da kann der Kangaroo Court München eine Menge lernen.
    Nr. 2 Der Beschluss bemängelt fälschlicherweise, "es sei kein Beweis dafür angeboten, dass es sich bei dem Anzeigeerstatter "C. Paucher" tatsächlich um einen Mitarbeiter des Jobcenters handelt. ... lediglich Mutmaßungen". Damit belegen die Richter in ihrer Voreingenommenheit, die Akte überhaupt nicht gelesen zu haben.

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl BVerfGE aaO), zB wenn das Gericht - ohne entsprechende Beweisaufnahme - das Gegenteil des Vorgebrachten annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274).

    a) Fakt ist, die ursprüngliche diesem Fall zugrundeliegende Klage beim SG München stammt vom 14. Okt. 2017 und listet erdrückende Indizien auf. Siehe unten unter 'A. Kommunikationen Nr. 1'.
    1. Schon am 26. April 2016 erbat der Bf. von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
    2. In einem weiteren Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat der Bf. um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016.
    3. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
    4. Siehe auch Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 mit dem AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15. Der Nazi-Stil Denunziant Sonneck wurde nicht geladen wegen begründeter Befürchtung, der Bf. würde ihn im Gerichtssaal demontieren.
    Mehr zu weiteren einschlägigen Kommunikationen weiter unten unter A. Kommunikationen.

    b) Die "lediglichen Mutmaßungen" zu Jürgen Sonneck als Täter sind stringend und in ihrer Chronologie erdrückend und offensichtlich. Ausserdem muss erstaunen, wie nach all den veröffentlichten Kommunikationen des Bf., die J. Sonneck eindeutig und explizit mit vollem Namen nennen - sowohl an Bundesministerien in Berlin, Beamtenbunde, Stadt München, JC, sowie auf Twitter und Blog -, Jürgen Sonneck bis heute keine Verleumdungsklage gegen den Bf. eingereicht hat! Jürgen Sonneck bevorzugt in Jobcenter-typischer Primitivität den Mantel der Dunkelheit, den feigen Hinterhalt und das memmenhafte, testikellose Verkriechen.

    c) Im Februar 2018 erfuhr der Bf. von der umweltfreundlichen und nachhaltigen Entsorgung von Jürgen Sonneck, der vormals über Jahre das Pöstchen stellvertr. GF des JC München innehielt, in die Beamten-Asyl-Obhut des Referats für Bildung und Sport München. Dieser Fakt allein muss für süffisantes Stirnrunzeln sorgen, wenn er auf "lediglichen Mutmaßungen" beruhen soll.

    d) Der klammheimliche Transfer steht in konsequentem und direktem Zusammenhang mit den folgenden Anschreiben des Bf., in denen explizit auf Jürgen Sonneck als Täter hingewiesen wurde:
    1. Am 27. Juni 2017 Pdf per Email gesandt an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck".
    2. Ebenso im Juni 2017 weitere Pdf an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015".
    3. Am 27. Juni 2017 Email an das BMAS "Anregung an Bundesministerium für Arbeit und Jobcenter bei nächster Anzeige unter FALSCHEM Namen etwas versatiler zu sein". Dies bezog sich auf die auffällige Wiederholung in der Anrede in der Online Anzeige, nämlich "Sehr geehrte Damen und Herren". Es war die gleiche Formulierung wie in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 an die Polizei. Hier hatte mein Kungelanwalt Aiko Petersen Auskunft des Senders verweigert. Zeugin ist die Tochter des Bf. anlässlich ihres Gesprächs nach der Berufungsverhandlung am 06.05.2015 direkt auf dem Vorplatz der Nymphenburger Strasse. J. Sonnecks Online Anzeige stammt vom 07.05.2015, denn Geisteshoncho Jürgen hatte beim LG M am 07.05.2015 angerufen und sich über meine Verurteilung erkundigt. Sich absolut sicher wiegend ob ihm bekannter Akteneinsichtsverweigerung durch die Münchner Justiz und sonstiger Omertà, sandte er kurz vor 20 Uhr seine Monate vorher geplante Anzeige ab. Das war stümperhaftes, viel zu perfektes Timing! Der Jürgen kommt einfach zu früh.
    4. Am 11. Juli 2017 Pdf gesandt an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015" und cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
    5. Am 11. Juli 2017 Pdf an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Bitte um Amtshilfe zur Feststellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" und cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
    Daraufhin wurde der Jürgen offenkundig zu "heiss" und war nicht mehr zu halten. Am 31. Juli 2017 erhielt der Bf. nach Sendung einer Email an mehrere Jobcenter München Mitarbeiter eine Email Server Error Message 550 "Address not found" in Bezug auf Nazi-Stil Denunziant J. Sonnecks Email Adresse! Im Februar 2018 erfuhr der Bf. dann von der Beamten-Asyl Gewährung des Referats für Bildung und Sport München, korrupt wie München ist.

    Nr. 3 Weiters wird im Beschluss fälschlicherweise behauptet, "aus der Ermittlungsakte sind keine Tatsachen erkennbar, die die Vermutung des Klägers stützen könnten".

    Was für eine Überraschung! Fakt ist, die Polizei hat bewusst und maliziös intentioniert keinerlei Ermittlungen eingeleitet, obwohl die IP Adresse des Absenders bekannt war! Ein dreckiger Blogger war auszuschalten und ein Behördler zu decken. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelte rechtswidrig einseitig. Der § 160 Abs. 2 StPO bestimmt: Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

    Grundsätzlich hat der EGMR festgestellt, dass der Grundsatz der „Waffengleichheit“ zu beachten ist (EGMR vom 23.6.1993 im Fall Ruiz-Mateos – ÖJZ 1994, 105; vom 22.2.1996 im Fall Bulut – ÖJZ 1996, 430; vom 23.10.1996 im Fall Ankerl – ÖJZ  1997, 475; VfSlg. 13.702 und 15.840). Der EGMR hat sich mehrfach zum Recht auf Zeugen und deren Befragung geäussert. So im Fall Rachdad gegen Frankreich vom 13.11.2013, BeschwNr. 71.846/01, Rz. 24   (u.a. Pflicht, Zeugen ausfindig zu machen) und im Fall Hümmer v.  Germany  (no.  26171/07).

    Diese Waffengleichheit wurde bei dem Bf. bewusst untergraben. Die Münchner Polizei wusste seit 2012, wer der Betreiber des Blogs ist und in diesem Fall war es wiederum die Hoffnung, durch die zweite Computerbeschlagnahme an den Blog zu gelangen, um ihn löschen zu können. Zu der maliziösen Intention der Münchner Polizei passt auch die Beschlagnahme des Smartphones OHNE Gerichtsbeschluss. Wie bei den Nazis.

    Desweiteren war geplant, in Nazi Heinrich Himmler Sippenhaft-Manier das Smartphone der tibetischen Tochter des Bf. zu beschlagnahmen und sie in Himmler Sturmstaffel-Manier zu durchsuchen. Die Polizisten zeigten auch den insbesondere in Bayern bekannten institutionellen Rassismus als ein männlicher Polizist sofort bei Betreten der Wohnung die Tür zum Zimmer der Tochter aufriss ohne anzuklopfen. Eine rassistische Aggressivität war spürbar, wie sie dem Bf. in der Bauern-Provinz Bayern sattsam bekannt ist.

    Nazi-Stil Denunziant 'Gaylord Fancypants' Jürgen Sonneck
    1. baute auf die vermeintliche Sicherheit und Fortsetzung der Verweigerung der Akteneinsicht durch den Kangaroo Court München im Komplott mit der "Anwältin" und Betrügerin Aglaia Muth im Fall Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 und RA Petersen im Mai 2015.
    2. In seiner rachlüsternen Dummheit übersah dieser Naivling, dass zu viele Leute involviert waren; irgendwann kippt einer und Jürgen landete im voiture-balai.
    3. Das Timing war stümperhaft, viel zu perfekt und überhastet.
    4. Und wer sonst als ein sykophantisch dackelnder stellv. GF sollte auf die Treppenwitz-Idee eines typischen Nützlichen Idioten kommen und einen Blog Post über ein lediges Fräulein im prä-menopausalen Alter, also dem Ende des femininen Haltbarkeitsdatums sich nähernd, damit ein Ladenhüter auf dem Heiratsmarkt und zufällig noch seine Chefin, als Grundlage einer Strafanzeige wegen #hatespeech zu nehmen, wenn dieser Blog Post schon sechs Monate alt ist?!
    Jürgen Sonneck ist die Personifizierung der typischen Hässlichen Deutschen mit ihren zwei DNA-garantierten Charaktereigenschaften: Missgunst und Schadenfreude.

    A. Kommunikationen

    1. In der zugrundeliegenden Klage des Bf. an das Sozialgericht München vom 14. Okt. 2017 werden überzeugende, auffälligste und vernichtende Indizien aufgelistet, die klar auf den Nützlichen Idioten des JC München Jürgen Sonneck deuten. Es heisst dort u.a.:
    "Ich habe sehr fundierte Gründe, basierend auf auffälligen Indizien dieser Email zusammen mit früheren Strafanzeigen gegen mich, den stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck als den Absender zu vermuten. Die auffälligen Indizien sind:
    • Fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger der Agentur für Arbeit und der ex-Arbeitsministerin Nahles, Einsicht in die Strafanzeige von 2012 zu gewähren (siehe meine Klage vom 03. Sept.2017 gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim mit dem Az. S 24 SV 48/17).
    • Damit verbunden die sichere Annahme des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor. Erst mein Hinweis auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir partielle Einsicht in 2016!
    • Direkt damit verbunden die Annahme des Anzeigenden, ich würde nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen. Diese Annahme wurde untermauert durch exzellenten Rapport des JC München mit der Münchner Staatsanwaltschaft, die aber auch jede Strafanzeige von mir und meiner Tochter genüsslich abbügelte. ...
    • Ergo die Zeichnung der Email unter falschem Namen, um die Anonymität abzusichern.
    • Die Unterlassung von KOK Carstens vom Kriminaldezernat 44 trotz Kenntnis der IP Adresse nichts zu unternehmen, um die wahre Identität der Person hinter dem falschen Namen zu eruieren. Dies ist ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK. Der §258 STGB drängt sich auf. Eine Beschwerde in Englisch wurde mittlerweile an das Polizeipräsidium München geschickt und wurde wie zwei andere Beschwerden nicht beantwortet! OStAin Tilmann behauptete in Ihrem Schreiben com 01.06.2017 FÄLSCHLICH, ich hätte Antwort erhalten.
    • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag, nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall verloren hatte (dies verstösst gegen Artikel 6 EMRK, siehe u.a. die Entscheidung des EGMR CASE OF BARBERÀ, MESSEGUÉ AND JABARDO v. SPAIN (Application no. 10590/83) und hier die Absätze 44, 53 und 59). Dieser Prozess basierte auf einer Strafanzeige von Jürgen Sonneck!!! Siehe hierzu insbesondere den letzten Abschnitt in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014, wo es heisst: "Wir bitten weiter um: Mitteilung des staatsanwaltlichen Geschäftszeichen - ... - abschliessende Mitteilung vom Ausgang des Verfahrens durch Übersendung eines mit Rechtskraftvermerk versehenen Abdrucks der getroffenen Entscheidung."
    • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen Erfahrungen und Kontakten zu dieser Behörde.
    • Auffällig ist der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht im Sujet und Dümmlichkeit dem der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 gegen mich in Sachen Himmler Bild und bezieht sich wieder auf einen Jobcenter Mitarbeiter.
    • Weiter auffällig ist die Tatsache, dass die Anzeige vom Mai 2015 stammt und sich auf einen Blog Post vom November 2014 bezieht. Die Anzeige war geplant!
    • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter Pasing und, wenn die Adressenangabe von Jürgen Sonneck auf Google stimmt, liegt seine Wohnung in etwa 3 Km Luftlinie entfernt. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237.
    • Am 23. Aug. 2016 sandte ich eine Emal an Jürgen Sonneck mit der Aufforderung, mir seine IP Adresse von seinem Heiminternetanschluss zu nennen. Die Email blieb unbeantwortet!
    • Bis Anfang 2016 konnten alle Involvierten der völligen Verschwiegenheit von Justiz, Polizei als auch den zwei "Rechts"anwälten absolut sicher sein!
    • Am 11. Juli 2017 sandte ich ein Schreiben an das Polizeipräsidium München und veröffentlichte es auf meinem Blog unter dem Titel "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015". Das Schreiben wurde cc an das Bundesjustizministerium und BMAS gesandt. Ich verlangte ausserdem die Beschlagnahme des/der Heimcomputer von J. Sonneck und forensische Untersuchung.
    • Seit mindestens 31. Juli 2017 ist Jürgen Sonneck nicht mehr unter seiner Jobcenter Emailadresse zu erreichen!
    ...
    Ausserdem ist diesem Zusammenhang wichtig, noch einmal zu wiederholen, dass mein damaliger Verteidiger für diese Berufungsverhandlung, RA Dr. Aiko Petersen, auf meine Interessenbekundung zu wissen, wer der Anzeigende war, sich in Schweigen hüllte, obwohl er Akteneinsicht genommen hatte! Meine Tochter war Zeuge meiner Frage direkt auf dem Vorhof des Gerichts an der Nymphenburger Strasse nach der Verhandlung. Jürgen Sonneck konnte also der Omertà sicher sein."
    2. In seinem Schreiben an das Landgericht München I vom 02. Mai 2018 an Frau Britzke wiederholte der Bf. wichtige Punkte aus der Klage an das SG München noch einmal.

    Weiters verwiess er auf seinen Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 vor dem LG München I in der Angelegenheit Az. 18 Ns 112 Js 168454/15, in dem früheste Vermutungen in Richtung Jobcenter schon in 2016 geäussert wurden, die sowohl das AG und das LG nicht interessierten.

    3. In einem weiteren Schreiben an das Landgericht München I vom 24. Juni 2018 legte der Bf. noch einmal die Faktenlage dar. Interessanterweise führte das zugrundeliegende Schreiben des LG die Online Anzeige des niederträchtigen Behörden-Schlimazls Jürgen Sonneck in Anführungsstrichen als "Anzeige". Deutlicher kann ein Gericht sich nicht desavouieren und seine Parteilichkeit demonstrieren.
    "Die chronologische Faktenlage belegt einen überzeugenden Kausalnexus. Hier seien exemplarisch angeführt meine Initiativen basierend auf ostentativen und klar stukturierten auffälligen Indizien:
    • Schon am 07. Jan. 2017 schrieb ich an Frau Heckner beim Landgericht München zum Fall AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15 meine Bitte um Ladung von Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen zur Verhandlung im Februar 2017.
    • Gefolgt von meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 mit dem AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15.
    • Weiters meine Strafanzeige vom 14. März 2017 gegen Anette Farrenkopf und Sabine Nowack - Jobcenter wegen dringenden Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt § 258a STGB.
    • und weitere wie schon oben angeführt.
    Es folgte die vernichtende Feststellung, die die Maske von der Fratze der Münchner Justiz riss:
    "Letztendlich aber bot doch das Gericht, AG, LG und die StA, selber den besten Beleg: in der konsequenten Weigerung Jürgen Sonneck zu laden. Genau so, wie die Details der heimlich Anzeigenden des Zensur-Trios der Agentur für Arbeit, Bechheim/Bockes/Jäger, von 2013 bis Mitte 2017 von der Münchner Justiz unter Verschluss gehalten wurden."
    Ausserdem verwies der Bf. auf den bekannten Ententest.
    'Sieht aus wie eine Ente, läuft wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente, quakt wie eine Ente: Das ist eine Ente.'"
    B. Coda

    Die ganze durchtrieben-demente Handlungsaktion dieses deutschen Behördentypen Jürgen Sonneck lassen vielmehr die mutwillige Intention eines Vertreters dieser neoliberal-faschistischen, bundesweit operierenden und armutsgarantierenden Verbrecherbehörde Jobcenter erkennen. Eine Firma, die u.a. Ferienverdienst der Tochter des Bf. hat stehlen lassen und ihren Untermietvertrag in typisch deutscher rassistischer Manier als unglaubwürdig (sic) bezeichnet. Hierin wird diese Behörde von einer Justiz mit bekannt Institutionellem Rassismus gedeckt.

    Nach Beschlagnahme des Laptops seiner Tochter hatte sie grosse Schwierigkeiten in bestimmten Aufgaben in der Schule und musste sich im schulischen PC-Raum behelfen. Das sind die Faux Frais für Migranten im widerwärtigen Rassistenland Deutschland, dessen einziges Interesse die garantierte Bereitstellung billigen Arbeitsmaterials ist und die heruntergekommene bayerische Justiz ist der Henkersknecht.

    Diese Aktion des Nazi-Stil Denuzianten Jürgen Sonneck wurde noch kongenial von der Münchner Justiz komplettiert durch die mutwillige (!) Beschädigung des Computers der Tochter ds Bf., der geplanten Körperdurchsuchung von ihr und Beschlagnahme ihres Smartphones OHNE richterliche Anordnung! Wie im Faschismus. Deutschland ist ein dreckiges Rassistenland und widerwärtiges anti-Moslem Hetzerland.

    In dieses Szenarium passt exakt die von 2013 bis Juli 2017 verweigerte Akteneinsicht der Münchner Justiz und betrügender "Anwältin" und Kungeltante Aglaia Muth ("schutzwürdige Interessen" so der glatzköpfige StA Peter Preuss) in Sachen Nazi Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0'-affines staatlich-beamtetes Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger (Fall Az. 18 Ns 112 Je 203869/12) der Agentur für Arbeit München. Basierend auf geheimer Absprache (u.a. geheimes Telefongespräch von Zensur-Hengst Bechheim mit Polizei) entschied sich damals die Staatsanwaltschaft für das Quid pro quo Merkel-Nazi Bild als Klagegrundlage. Selbstverständlich kam sie ihrem Staatsauftrag nach und sah ab von den Bildern der deutschen Fake News Schmierfinken, vulgo Journalisten genannt (siehe grundsätzlich Bilder auf Blogpost*). Bis heute windet sich der Kangaroo Court München und verweigert Wiederaufnahme des Falls. Ebenso wurde PKH verweigert im Bestreben der Münchner Justiz, den plumpen Erpresser Manfred Jäger zu decken.


    * Falls der Münchner Justiz die Bilder nicht konvenieren, schlage ich die Sendung eines SWAT Teams vor.

    . . . . . . . . .

    Die Doppelstandards in Deutschland, einem Land ohne Recht auf freie Meinungsäusserung. Dies noch bestätigt durch das 'Jester Ensemble' in Karlsruhe.

    Meine Tochter nach 13 Jahren (die hoffentlich bald zu Ende gehen) in Deutschland wörtlich: "Es gibt keine freie Meinungsäusserung in Deutschland". So geht erfolgreiche Integration.

    StAin in Hamburg: Kein Verstoss gg. § 86a StGB

    Wir schalten kurz live in die muffigen Katakomben des Kangaroo Courts München. Vorsicht, noch immer gewöhnungsbedürftiges Aroma im ersten Stock der Nymphenburger Strasse nach fünfjährigem Investment Kongress zum Thema "How to best allocate € 65 million in times of the Draghi NIRP'.

    Kangaroo Court München: staatszersetzender Angriff.
    Verstoss gg. § 86a StGB durch niederkastige Bloggerdrecksau.

    StA Mainz: Kein Verstoss gg. § 86a StGB

    Herbe Münchner OStAin Tilmann: kein Verstoss gg. § 86a StGB
    (nachdem diese Bloggerdrecksau Strafanzeige gestellt hatte)


    Diese Deutschen bestehen ja so auf ihre/n Disclaimer/Distanzierung. Wie immer, wenn man etwas weiss waschen will. Hier isser.

    (1) Bild mit Dank an die Stadt München.

    8/06/2018

    Bayerischer Beamtenbund, Felizitation zum Nazi-Stil Denunzianten und Beamten Gaylord Fancypants Jürgen Sonneck. Oder C. Paucher???

    Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
    den dunklen Siff der Anonymität.
    Insbesondere auf dem Internet.
    Hier ist er links zu sehen.
    Bayerischer Beamtenbund e.V.
    Lessingstraße 11
    80336 München

    cc Jobcenter, Ref. Bild u. Sport München, Stadt München, BMJV, BMAS (geblockt bei Twitter), BMFSFJ (geblockt bei Twitter), BMBF

    05. Aug. 2018

    Betreff: Felizitation zum Nazi-Stil Denunzianten und Beamten Gaylord Fancypants Jürgen Sonneck. Oder C. Paucher???

    Tagchen beim BBB inne Provinz vonne Bayerns,

    Darf ich mir aus der Millionendorf-Metropole der Provinz Bayern schreibend gestatten, den BBB zu einem geschätzten, engagierten, selbstlosen und multi-personalen Mitarbeiter und Dingleberry zu beglückwünschen. Lob, wo Lob gebührt. So lautet meine Devise, der ich aus nobler Hütte, unkontaminiert von Leitkultur, stamme.

    Bitte Tusch, Drum Roll und ein paar halbnackte Podium Girls für Twatwaffle Jürgen Sonneck. Vormals kreativ schaffend als stellv. GF und offenkundig Nützlicher Idiot des Jobcenter München. Nun seid Mitte des anno 2017 vollkörperlich im Dienste der Püldung und des Spochts bei keiner geringeren Absteige als dem Referat für Bildung und Sport München.

    Für Frigtard Jürgen wurde ein klammheimlicher, Under Cover of the Night (yeah Mick, fucking bring it on) Karriereschub so irgendwann im April/Mai/Juni 2017 avisiert in Kooperation mit dem BMAS, BMJV, Jobcenter und dem Polizeipräsidenten von München - selbstverfreilich sub rosa -, als alle involvierten Parteien beeindruckt waren ob Jürgens Versatilität, moroner Kreativität und insbesondere DIS (1) und BPD (2).
    Wie beim Beamten Magazin zu lesen, ist ein echt deutscher Beamter beseelt von der
    Dienstleistungspflicht
    Beamtinnen und Beamte haben ihre Arbeitskraft in den Dienst des Staates zu stellen. So haben sie sich mit „voller Hingabe" ihrem Beruf zu widmen und ihr Amt uneigennützig nach bestem Wissen auszuführen
    Hier bestach unser Gaylord Fancypants Jürgen, als er sich altruistisch motiviert und "voller Hingabe" besann, sich doch zusätzlich noch ein alter ego zuzulegen. Man gönnt sich sonst nichts als sprichwörtlicher Sesselfurzer, dachte sich da Jung mit Haarverlust.

    Die Namenwahl fiel nicht leicht. Iggy Pop konnte seinen Swing nicht überzeugen, Rocco Siffredi war schon vergeben als Porn Star und Justin Bieber ihm zu macho. Schliesslich fand Arbiter Elegantiarum Jürgen Gefallen an etwas Extravaganz: C. PAUCHER sollte es sein. Der hat Klang und vermittelt den Eindruck von Eier inne Medinawoll-Büchs.

    So ausgestattet, blies Jürgen Sonneck, pardon, C. Paucher dann in Nazi-Denunziant-Manier dies in die binären Interrohre:


    Das brachte mir und meiner tibetischen Tochter dann Besuch von drei bewaffneten Polizisten/Polizistin (!) ins Haus. Beschlagnahme der kompletten IT Ausrüstung, Beschlagnahme des Smartphones OHNE Richterlichen Beschluss (der wie üblich im korrupten Bayern ohnhin nicht unterschrieben war) usw. Der Laptop meiner Tochter wurde von der Münchner Justiz mutwillig (!) beschädigt zurückgegeben und wurde von mir, da unbrauchbar, an die ekelhaft vollgefressene damalige Arbeitsministerin und Sozialistin Nahles von der 'Equipe 14%' geschickt.

    Meine Herren und 30% Quotendamen beim BeBeBe in der korrupten Provinz Bayern, ich lese unter Pflichten der Beamtinnen und Beamten im Beamten Magazin u.a. über die Treuepflicht:
    Die wichtigste Pflicht aus dem Dienst- und Treueverhältnis ist die „Treuepflicht". Von ihr lassen sich die übrigen Pflichten ableiten. Dies gilt vor allem auch für die Pflichten, die im Beamtenrechtsrahmengesetz, Bundesbeamtengesetz sowie in den Landesbeamtengesetzen nicht ausdrücklich genannt sind.
    So wird etwa aus der Treuepflicht die Verpflichtung abgeleitet, dass Beamte u.a.
    zu „steter Dienstleistung" bereit sein müssen,
    sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert. Dem nach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staat es, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,
    zur Wahrhaftigkeit verpflichtet sind. Tatsachen wesentlicher Art dürfen sie nicht verschweigen, und über ihre persönlichen Verhältnisse haben sie – so weit ein dienstlicher Bezug gegeben ist – auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
    Laut Disziplinarrecht begehen Beamte "ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (§ 77 BBG). „Schuldhaft" heißt, die Pflichten wurden vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Auch ein Verhalten außerhalb des Dienstes kann ein Dienstvergehen darstellen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles besonders geeignet ist, Achtung und Vertrauen in das Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsam zu beeinträchtigen. Wenn der Verdacht eines Dienstvergehens vorliegt, muss der Dienstvorgesetzte Vorermittlungen einleiten."

    Jedenfalls sieht der Kangaroo Court München von einer Strafverfolgung Jürgen Sonnecks u.a. ab. So ein Schreiben des OLG München vom 28.06.2018 mit Az. 1 W 564/18.

    Jüngst folgte dem auch der Kangaroo Court LG München I mit Schreiben vom 30.07.2018 und Az.m15 O 4865/18 und sah, da im Bett mit der neoliberal-faschistischen Kaschemme Jobcenter München, "keine Tatsachen erkennbar, die die Vermutung des Klägers stützen können", dass der Beamte Schnullifuzzi Jürgen Sonneck als der charakterlich heruntergekommene Shlimazl hinter der Online Anzeige steckt.

    Seltsam, wenn man bedenkt, dass der hinterhältige Nazi-Stil Denunziant nach meinen einschlägigen Kommunikationen mit Bundesministerien in Berlin und Polizeipräsident von München klammheimlich Mitte 2017 vom JC in das Referat f. Bildung und Sport transferiert wurde und dort Beamten-Asyl fand.


    Hatte ich schon das Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Medien-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München Bechheim/Bockes/Jäger erwähnt? Der Münchner Kangaroo Court möchte auch hier der Deutschen Kasten-Justiz die Treue halten.

    Falls DE-Land nicht die Intention hat, sich im Korruptheit-Index vor Indien und PAK zu plazieren, ist die Behördentype Jürgen Sonneck achtkantig aus dem Beamtendienst zu schmeissen!

    Grüsse inne Provinz

    __________
    (1) Dissoziative Identitätsstörung

    Die dissoziative Identitätsstörung (DIS) (nach DSM-5und Entwurf der ICD-11) oder multiple Persönlichkeitsstörung (MPS) (nach ICD-10) ist eine dissoziative Störung, bei der Wahrnehmung, Erinnerung und Erleben der eigenen Person und persönlichen Identität betroffen sind. Sie gilt als die schwerste Form der Dissoziation.
    Die Patienten haben abwechselnde, unterschiedliche Vorstellungen von sich selbst, wobei scheinbar unterschiedliche Persönlichkeiten entstehen, die wechselweise die Kontrolle über das Verhalten übernehmen. An das Handeln der jeweils „anderen Persönlichkeit(en)“ können sich die Betroffenen entweder nicht oder nur schemenhaft erinnern, oder sie erleben es als Handeln einer fremden Person. 

    (2) Borderline personality disorder (BPD)

    Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) oder emotional instabile Persönlichkeitsstörung des Borderline-Typs ist eine psychische Erkrankung. Typisch für sie sind Impulsivität, instabile zwischenmenschliche Beziehungen, rasche Stimmungswechsel und ein schwankendes Selbstbild wegen gestörter Selbstwahrnehmung.

    Bei dieser Persönlichkeitsstörung sind bestimmte Vorgänge in den Bereichen Gefühle, Denken und Handeln beeinträchtigt. Dies führt zu problematischen und teilweise paradox wirkenden Verhaltensweisen in sozialen Beziehungen und sich selbst gegenüber. Dadurch kann die Borderline-Störung oft zu erheblichen Belastungen führen und sowohl die eigene Lebensqualitätschwer beeinträchtigen als auch die der Bezugspersonen mindern.

    Die BPS wird häufig von weiteren psychischen Erkrankungen begleitet, es besteht z. B. eine hohe Komorbidität mit Depressionen und der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS).
    (Wikipedia)

    (1) Bild mit Dank an die Stadt München und Glückwunsch zum tollen Laufergbnis von Jürgen C. Paucher-Sonneck.

    7/09/2018

    Deutscher Beamtenbund, bitte Tusch, Drum Roll und ein paar Podium Girls für Jürgen Sonneck. Ein Vorbild für jeden deutschen Beamten.

    Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
    den dunklen Siff der Anonymität.
    Insbesondere auf dem Internet.
    Hier ist er links zu sehen.
    dbb beamtenbund und tarifunion
    Bundesleitung
    Friedrichstraße 169
    10117 Berlin

    cc Jobcenter, Ref. Bild u. Sport München, Stadt München, BMJV, BMAS (geblockt bei Twitter), BMFSFJ (geblockt bei Twitter), BMBF

    09. Juli 2018

    Guten Tag beim DBB,

    Darf ich mir aus der Millionendorf-Metropole der Provinz Bayern schreibend gestatten, den teutonischen DBB zu einem geschätzten, engagierten, selbstlosen und multi-personalen Mitarbeiter zu beglückwünschen. Lob, wo Lob gebührt. So lautet meine Devise.

    Bitte Tusch, Drum Roll und ein paar Podium Girls für Jürgen Sonneck. Vormals kreativ schaffend als stellv. GF des Jobcenter München. Nun seid Mitte des anno 2017 vollkörperlich im Dienste der Püldung und des Spochts bei keiner geringeren Hütte als dem Referat für Bildung und Sport München.

    Für Schlimazl Jürgen wurde ein klammheimlicher, Under Cover of the Night (yeah Mick, fucking bring it on) Karriereschub so irgendwann im April/Mai/Juni 2017 avisiert in Kooperation mit dem BMAS, BMJV, Jobcenter und dem Polizeipräsidenten von München - selbstverfreilich sub rosa -, als alle involvierten Parteien beeindruckt waren ob Jürgens Versatilität, moroner Kreativität und insbesondere DIS (1) und BPD (2).

    Wie beim Beamten Magazin zu lesen, ist ein echt deutscher Beamter beseelt von der
    Dienstleistungspflicht
    Beamtinnen und Beamte haben ihre Arbeitskraft in den Dienst des Staates zu stellen. So haben sie sich mit „voller Hingabe" ihrem Beruf zu widmen und ihr Amt uneigennützig nach bestem Wissen auszuführen
    Hier bestach unser Jürgen, als er sich altruistisch motiviert und "voller Hingabe" besann, sich doch zusätzlich noch ein alter ego zuzulegen. Man gönnt sich sonst nichts als sprichwörtlicher Sesselfurzer, dachte sich da Jung.

    Die Namenwahl fiel nicht leicht. Justin Bieber konnte ihn intellektuell nicht überzeugen, Rocco Siffredi war schon vergeben als Porn Star. Schliesslich fand Jürgen Gefallen an etwas Extravaganz: C. PAUCHER sollte es sein. Der hat Klang und vermittelt den Eindruck von Eier inne Büchs.

    So ausgestattet, blies Jürgen Sonneck, pardon, C. Paucher dann dies in die binären Interrohre:

    Nicht existierender Beamter C. Paucher sendet Online Strafanzeige.

    Das brachte mir und meiner tibetischen Tochter dann Besuch von drei bewaffneten Polizisten/Polizistin (!) ins Haus. Beschlagnahme der kompletten IT Ausrüstung, Beschlagnahme des Smartphones OHNE Richterlichen Beschluss (der wie üblich im korrupten Bayern ohnhin nicht unterschrieben war) usw. Der Laptop meiner Tochter wurde von der Münchner Justiz mutwillig (!) beschädigt zurückgegeben und wurde von mir, da unbrauchbar, an die ekelhaft vollgefressene damalige Arbeitsministerin Nahles von der 'Equipe 14%' geschickt.

    Meine Herren und 30% Quotendamen beim teutonischen DBB, ich lese unter Pflichten der Beamtinnen und Beamten im Beamten Magazin u.a. über die Treuepflicht:
    Die wichtigste Pflicht aus dem Dienst- und Treueverhältnis ist die „Treuepflicht". Von ihr lassen sich die übrigen Pflichten ableiten. Dies gilt vor allem auch für die Pflichten, die im Beamtenrechtsrahmengesetz, Bundesbeamtengesetz sowie in den Landesbeamtengesetzen nicht ausdrücklich genannt sind.
    So wird etwa aus der Treuepflicht die Verpflichtung abgeleitet, dass Beamte u.a.
    • zu „steter Dienstleistung" bereit sein müssen,
    • sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert. Dem nach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staat es, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,
    • zur Wahrhaftigkeit verpflichtet sind. Tatsachen wesentlicher Art dürfen sie nicht verschweigen, und über ihre persönlichen Verhältnisse haben sie – so weit ein dienstlicher Bezug gegeben ist – auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
    Laut Disziplinarrecht begehen Beamte "ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (§ 77 BBG). „Schuldhaft" heißt, die Pflichten wurden vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Auch ein Verhalten außerhalb des Dienstes kann ein Dienstvergehen darstellen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles besonders geeignet ist, Achtung und Vertrauen in das Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsam zu beeinträchtigen. Wenn der Verdacht eines Dienstvergehens vorliegt, muss der Dienstvorgesetzte Vorermittlungen einleiten."

    Jedenfalls sieht der Kangaroo Court München von einer Strafverfolgung Jürgen Sonnecks u.a. ab. So ein Schreiben des OLG München vom 28.06.2018 mit Az. 1 W 564/18.

    Hatte ich schon das Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Medien-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München Bechheim/Bockes/Jäger erwähnt? Der Münchner Kangaroo Court möchte auch hier der Deutschen Kasten-Justiz die Treue halten.

    Ich kann Indien und Nepal nur warnen, Deutschland droht auf dem Korruptheit Index vorbeizuziehen.

    Mit den besten Grüssen


    __________
    (1) Dissoziative Identitätsstörung
    Die dissoziative Identitätsstörung (DIS) (nach DSM-5und Entwurf der ICD-11) oder multiple Persönlichkeitsstörung (MPS) (nach ICD-10) ist eine dissoziative Störung, bei der Wahrnehmung, Erinnerung und Erleben der eigenen Person und persönlichen Identität betroffen sind. Sie gilt als die schwerste Form der Dissoziation.
    Die Patienten haben abwechselnde, unterschiedliche Vorstellungen von sich selbst, wobei scheinbar unterschiedliche Persönlichkeiten entstehen, die wechselweise die Kontrolle über das Verhalten übernehmen. An das Handeln der jeweils „anderen Persönlichkeit(en)“ können sich die Betroffenen entweder nicht oder nur schemenhaft erinnern, oder sie erleben es als Handeln einer fremden Person.
    (2) Borderline personality disorder (BPD)
    Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) oder emotional instabile Persönlichkeitsstörung des Borderline-Typs ist eine psychische Erkrankung. Typisch für sie sind Impulsivität, instabile zwischenmenschliche Beziehungen, rasche Stimmungswechsel und ein schwankendes Selbstbild wegen gestörter Selbstwahrnehmung.
    Bei dieser Persönlichkeitsstörung sind bestimmte Vorgänge in den Bereichen Gefühle, Denken und Handeln beeinträchtigt. Dies führt zu problematischen und teilweise paradox wirkenden Verhaltensweisen in sozialen Beziehungen und sich selbst gegenüber. Dadurch kann die Borderline-Störung oft zu erheblichen Belastungen führen und sowohl die eigene Lebensqualitätschwer beeinträchtigen als auch die der Bezugspersonen mindern.
    Die BPS wird häufig von weiteren psychischen Erkrankungen begleitet, es besteht z. B. eine hohe Komorbidität mit Depressionen und der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS).
    (Wikipedia)

    5/18/2018

    ECHR decision (Case 35285/16) follow-up: Nazi pics as “eyecatching device” not covered by Art. 10. Let's fact-check

    In the decision 'Nix v. Germany' (Case 35285/16) it says:
    6. "The Court largely endorsed the domestic courts’ approach, including their view of why Mr Nix had used the picture of Himmler with the swastika, in particular that it had been used as an “eyecatching device”. However, banning the use of such images in that way had been one of the aims of the national legislation criminalising the use of symbols of unconstitutional organisations."
    and
    47. In the light of their historical role and experience, States which have experienced the Nazi horrors may be regarded as having a special moral responsibility to distance themselves from the mass atrocities perpetrated by the Nazis (ibid., § 243, with further references). The Court considers that the legislature‘s choice to criminally sanction the use of Nazi symbols, to ban the use of such symbols from German political life, to maintain political peace (also taking into account the perception of foreign observers), and to prevent the revival of Nazism (see paragraph 30 above) must be seen against this background.
    Noble words and they need to be fact-checked. So a picture of Nazi personality with the swastika is an "eye-catching device" which is not covered by Article 10. Let us verify this bold statement.

    I already covered the SPIEGEL cover 'Merkel at the Acropolis with Nazi officers' and the poor article.

    BENTO, the insufferable youth website of DER SPIEGEL, featured a cheap shot at the AfD party with a picture of former German Dear Leader in full regalia. Not "eye-catching", or covered by 'Fake News' media privilege, ECHR? I am all ears.

    ECHR, might this qualify as "eye-catching"?

    Swastikas galore and doping of NS soldiers
    A sea of swastikas to publish a simple article about doping of German soldiers is not eye-catching? In the end it did not help much.

    SPIEGEL covers of recent years.
    Der SPIEGEL is honest about it: "Hitler always  sells"
    These articles are by no means critical in any form, often they come across as pretty entertaining. The weekly so-called Nazi documentaries on TV (often 3-5 times a week) are subtle propaganda. At least Der SPIEGEL is honest about it: "Hitler always  sells" (see Spiegel article 'How hitler is the Spiegel?) and airing them is cheap.

    How about my open letter to Munich prosecutor Steinkraus-Koch which the ECHR mentions in passing? "Does senior prosecutor Steinkraus-Koch know about the infinite Nazi pictures in German media?".

    All those pictures in there do not contravene criminal code 86 and mine did? That requires stretching perceptions to the limit, ECHR.

    I have yet to see any, and I mean any, German newspaper that has bothered to write a disclaimer. Why should they, Hitler sells. He means business. Bloggers do not sell.
    ____________
    It would be a grave mistake not to explicitly point to my disclaimer. The risk these Bavarian hypocrites, steeped in neonazi affinity, confiscate my IT equipment a third time is too great.

    The Streetwise Professor puts it best about ze Germans:

    The moral obtuseness of Germany, of all nations, panting after the business of a nation that has vowed to destroy Israel is mind boggling.
    It is especially mind boggling given the German predilection for moral preening, and their tendency to lecture all about their moral superiority.
    If you think this is too harsh, consider the fact that Germany’s Incitement to Hatred law (i.e., its Holocaust Denial law) makes it a felony punishable by five years imprisonment for those who:
    1. incites hatred against a national, racial, religious group or a group defined by their ethnic origins, against segments of the population or individuals because of their belonging to one of the aforementioned groups or segments of the population or calls for violent or arbitrary measures against them; or
    2. assaults the human dignity of others by insulting, maliciously maligning an aforementioned group, segments of the population or individuals because of their belonging to one of the aforementioned groups or segments of the population, or defaming segments of the population,
    So, if the mullahs did in Germany what they do in Iran on a daily basis, they’d be in the slammer for a nickel.  But they’re OK to do business with, even though they have far more power to act on their threats than some skinhead in Leipzig. AfD is beyond the pale, but the mullahs–now there’s somebody to do business with!

    5/04/2018

    Wenn ich die Physiognomie und die ihr affine Perlokution des Manni Jägers vom Arbeitsamt hätte, wäre auch ich für den Schutz durch die Staatsanwaltschaft dankbar

    Staatsanwaltschaft München I
    Linprunstraße 25
    80335 München

    03. Mai 2018

    (cc an Manni Jäger und Aglaia Muth)

    Mein Fall mit AZ: 18 Ns 112 Js 203869/12

    Guten Tag bei der Staatsanwaltschaft,

    Mit Schreiben vom 05. Nov. 2017 hatte ich beim LG München I meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Erlangung der Wiederaufnahme persönlich abgegeben, nachdem mir so im ersten Stock der Nymphenburgerstrasse geheissen worden war. Dies nach Kontaktaufnahme und Beschwerde beim Präsidenten des OLG über die Verhandlungsabläufe vor dem AG und LG, die verblüffend unsägliche Leistung einer Person Aglaia Muth, die sich als Anwältin ausgebend für meinen Eindruck eher eine Gelegenheit zum Füsse vertreten und andere Tapeten anzusehen suchte, und insbesondere die von allen Seiten verweigerte Akteneinsicht über Jahre bis zum Juli 2017.

    Am 08.11.2017 erhielt ich von einer JOSekr'in des LG München  I ein Schreiben mit der Mitteilung der Nichtzuständigkeit und der vollzogenen Weiterleitung in richterlichem Auftrag an die Staatsanwaltschaft. Mittlerweile ist der Mai 2018 eingekehrt und bislang angenehme Funkstille.

    Ich denke, die Zeit der Veralberung ist nun zu unser aller Entertainment abgelaufen und darf nun zügig um die Bearbeitung meines Pkh-Antrags bitten.

    Selbstverständlich versichere ich der StA mein volles Verständnis für die seid Jahren gelungene Deckung des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger von der Agentur für (Billig)Arbeit München.

    Diese Deckung noch einmal in potenzierter Form dem Nützlichen Idioten des Jobcenter München Jürgen Sonneck trotz Kenntnis der IP-Adresse und auffälligster Indizien gewährt, erfüllt mich mit sprachlosem Staunen.

    Wenn ich die Physiognomie und vor allem die ihr affine Perlokution des Manni Jägers hätte, wäre auch ich für jeden Schutz dankbar. So aber muss ich nun wirklich noch einmal unmissverständlich darauf bestehen, niemand greift in mein Recht der freien Meinungsäusserung ein. Auch nicht, wenn er aus dem Update 2.0 der historischen 'Aktion Arbeitsscheu Reich' von Heini Himmler mutierte und niemand von einer deutschen Arbeitsbehörde erpresst mich!

    Ich antizipiere schon heute mit Vorfreude, Manni Jäger im Gerichtssaal begrüssen zu dürfen und darf ihm gleich auf den Weg geben meine distinguierte Aversion zu Kunstfaseranteilen in Anzügen. Bei Polyester-Krawatten drohe ich gar meine Contenance zu verlieren.

    Bitte entnehmen Sie alles weitere aus meinem mittlerweile gut abgehangenen Antrag vom 05. Nov. 2017. Ich darf der Übersendung eines Pkh-Antrags nunmehr entgegensehen und bedanke mich für die entgegengebrachte Aufmerksamkeit.

    4/24/2018

    SG München, nicht den Nötiger Manni Jäger so offensichtlich decken! OK?!

    Sozialgericht München
    Richelstr. 11
    80634 München

    22. April 2018

    Sehr geehrtes Gericht,

    Ich hatte diese Klage schon einmal mit Schreiben vom 30. Okt. 2017 eingereicht. Damals wurde sie abgebügelt durch einen Reg. Inspektor Fochler mit Schreiben vom 06.11.2017 unter Az. S 24 SV 59/17. Auf dieses Schreiben anwortete ich am 19. Nov. und 20. Dez. 2017 und bat um Stellungnahme, die, typisch für deutsche Behörden, ausblieb. Ich dulde keine unbeantworteten Schreiben!

    Ich erhebe hiermit nochmals unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

    K L A G E

    gegen Manfred Jäger, Agentur für Arbeit Ingolstadt, 85037 Ingolstadt

    wegen Nötigung § 240 STGB mit der impliziten Intention, mir und meiner tibetischen Tochter Schaden zuzufügen und verbunden mit der
    • Verletzung der Grundrechte Art. 5 Abs. 1; Art. 3 Abs. 1; Art. 6 Abs. 1,
    • Verletzung des Artikels 10 EMRK,
    • § 193 STGB und
    • § 226 BGB.
    Der Art. 13 EMRK garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde
    Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
    Dieses Recht wurde und wird mir und meiner Tochter seid Jahren durch die bayerische Justiz genommen, als ausnahmslos ALLE unsere Strafanzeigen und Widersprüche konsequent abgelehnt wurden und ebensowenig Verweise auf BGH Entscheidungen gewürdigt wurden. Desweiteren wurde von der Münchner Justiz mehrere Male PKH abgelehnt. Daher diese und weitere Klageeinreichungen vor dem SG München, denn die bislang ergangenen Strafanzeigen stammen ausnahmlos von staatlichen Behörden involviert in das Hartz 4 Regime und kriminell bestrebt, einen Blogger mundtot zu machen. Die ganze kriminelle Korruptheit getoppt durch den Frigtard Jürgen Sonneck mit Online Anzeige unter falschem Namen!

    Begründung

    Mit  Schreiben vom 13. August 2012 machte der damalige Stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München Manfred Jäger 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' wegen, wie er es nannte, diffamierender Beiträge im Internet geltend (siehe Anlage 'Manfred Jäger - Unterlassungserklärung') und forderte die Löschung eines Blog Posts (siehe Anlage 'Blog Post BMAS') oder einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,- entgegenzusehen.

    Die am gleichen Tag aufgegebene Strafanzeige (siehe Anlage 'Manfred Jägers Strafanzeige 2012') wurde mir von der Justiz, "Anwältin" und Betrügerin Muth sowie vom BMAS bis Juli 2017 vorenthalten. Erst unter Hinzuziehung meiner Anwältin, die auch die Verfassungsbeschwerde und nachfolgend die Beschwerde an den EGMR in einem ähnlichen Fall, instigiert durch das rassistische Jobcenter München, aufgesetzt hatte, erhielt ich Einsicht in 53 (!) Seiten aus der Fallakte.

    Aus diesen 53 Seiten etablierte sich, dass die Agentur für Arbeit München insgesamt drei Personen (Bechheim, Bockes und Jäger) abgestellt hatte, um in massiver, klandestiner und krimineller Weise gegen mich und mein Recht auf freie Meinungsäusserung vorzugehen. Eine Konnotation zur 'Aktion Arbeitsscheu Reich' von Nazi Heinrich Himmler drängt sich auf. Die Zurückhaltung dieser Seiten stellt einen Verstoss gegen Art. 6 EMRK dar und ist Beleg für ein Komplott zwischen Justiz, Agentur für Arbeit, BMAS, sowie der "Anwältin" und Betrügerin Aglaia Muth.

    Ferner destilliert sich aus diesen 53 Seiten, dass dieser Manfred Jäger einen Artikel über dubiose Kreditvermittlungsfirmen, protegiert vom Jobcenter München, gelöscht sehen wollte (S. 10 bis 12 der Fallakte). Ebenso missfiel ihm ein Artikel, der die Situation an Schulen und Kindergärten ansprach (S. 13 und 14 der Fallakte).

    In Artikel 10 der EMRK heisst es:
    (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
    Manfred Jäger stellt sich ausserhalb einer demokratischen Rechtsnorm und scheint von der bayerisch-bukolischen Eitelkeit besessen, nach der Adipositas seinem dümmlichen Schreiben juristische Validität garantiert und ein Hartz 4 Rezipient bei einer aus der Luft gegriffenen Forderung von € 10.000,- in Schockstarre verfällt. Liest man Manfred Jägers Strafanzeige an die Polizei vom 13. Aug. 2012, muss man sich Sorgen um seinen Geisteszustand machen. Er führt allen Ernstes den § 111 STGB an!
    § 111 STGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
    In Manfred Jägers Brief 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' stellt die Behauptung  der Diffamierung allein schon eine pathologische Aversion zur freien Meinung dar, handelte es sich bei dem Blog Post um eine offene Email an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die sich auf tatsächliche und belegbare Ereignisse bezieht. Daneben ist auch nicht der volle Inhalt des Posts auf meiner Website angegeben (siehe Anlage seines fünfseitigen Briefes und der tatsächliche Blog Post).

    Manfred Jäger outet sich in seinem fünfseitigen Erpresserbrief als Provinz-Tölpel, wenn er den Satz "Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht sehen möchte. In seiner schlagenden Dummheit ist ihm Betteridge's law unbekannt und ebenso, dass Dilbert in top US Finanzmedien abgedruckt wurde/wird.

    Seine erpresserische Aufforderung den Blog Post zu löschen oder “unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” eine “fällig  werdende  Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € (in  Worten: zehntausend Euro)” zu zahlen, grenzt an Wegelagerei garniert mit primitiver Dummdreistigkeit.

    Die offene Email wurde zu einem Zeitpunkt geschrieben, als das rassistische Jobcenter München die monatlichen Hartz IV Zahlungen drastisch gesenkt hatte für mich und meine damals sechszehnjährige Tochter und auf keinerlei Kontaktersuchen reagierte. Ich musste schlussendlich einen Anwalt für eine erfolgreiche Klage beim Sozialgericht bemühen.

    Manfred Jäger scheint der Ansicht zu sein, freie Meinungsäusserung und eine Zugehörigkeit zur Kaste Hartz 4 schliessen einander aus im neoliberalen Wirtschaftssystem.

    Nach der Anzeige wurde mein Computer für 25 Monate beschlagnahmt aufgrund eines richterlichen Beschlusses OHNE (!) Unterschrift des Richters und mein Geschäft bewusst durch das Jobcenter München/Arbeitsagentur schwer geschädigt. Für diesen Nutzungsausfall des Computers fordere ich selbstverständlich Schadensersatz.

    Das Anliegen dieser Person Manfred Jäger war keineswegs irgend ein Recht gewahrt zu sehen, sondern es ging dieser Behörde in Zusammenrottung mit dem Jobcenter München ausschliesslich um die Unterdrückung von Berichten und Erlebnissen mit einer neoliberalen staatlichen 'Behörde für die Bereitstellung wohlfeiler Humanresourcen zur Promotion des Exportsurplusses' und die Knebelung eines Bloggers im Verbund mit einer Justiz und einer verbrecherischen Anwältin. Der § 226 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

    Ich verlange daher, ein Ermittlungsverfahren gegen diese Person einzuleiten!

    Mit freundlichen Grüssen

    Dumpfbacke Manni Jäger