11/05/2014

Schleimender Mitarbeiter Jean-Marc Vincent fühlt sich beleidigt durch das Attribut "schleimend"


cc Jobcenter

Jean-Marc Vincent vom Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25 hat Klage gegen mich erhoben wegen Beleidigung. Jean-Marc fühlt sich beleidigt durch die Bezeichnung "schleimender Mitarbeiter". (Der zweite Anklagepunkt bzgl der Abbildung von Himmler (mit Hakenkreuz selbstverständlich) wird gesondert und ausführlich behandelt werden und wird mit absoluter Sicherheit bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.)

Wir lassen noch einmal revue passieren: Das Jobcenter München weiss seit Sept. 2013 mittels Schulbescheinigung über den Schulbesuch meiner Tochter bis vorausssichtlich 2015. Anfang März nahm Jean-Marc Vincent, Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25, Kontakt mit meiner Tochter auf.

Der Brief enthielt u.a. diesen Satz:
Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter xxx beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium.
und fährt fort:
Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis),
Im weiteren Verlauf kann sich Jean-Marc Vincent den rassistsichen und diskriminierenden Einschub nicht verkneifen (und dies ist laut einer Anwältin in München kein Einzelfall, sondern etliche Eltern haben sich ob dieser niederträchtigen Unterstellung beim JC entrüstet) und schreibt:
insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte.
Sodann entblödet sich Jean-Marc Vincent nicht und biedert sich meiner Tochter in "ekelhaft schleimender" Manier an, so der wörtliche Kommentar meiner Tochter als sie dies las und selbstverständlich auch in meiner Auffassung. Zudem bin ich ein Typ, der Eier, besser gesagt Messingglocken, in der Hose hat, also mit anderen Worten nicht schmierig durch die Gegend labert, und ich meinte irgendwie eine testikulare Deflation bei Jean-Marc zu spüren. Par bleu, ich kann mich irren. Jean-Marc's schmieriges Angebot liest sich so:
Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Ausbildungsstellen ganz wichtig.
Wir halten fest, das Anliegen von Jean-Marc ist bar jeder gesetzlichen Grundlage. Die GFin des Jobcenter München, laut Mitteilung des Generalstaatsanwalts München mit vollem Namen Martina Monika Musati, äusserte sich trotz zweimaliger Anfrage nicht zur Rechtsgrundlage.

Wir halten weiterhin fest, Heranwachsende sind ein "Cremetörtchen", das gibt Punkte in der Bewertung des JC Mitarbeiter:
Wer sich als Abiturient schon mal gefragt haben sollte, warum ihm der Uni-Berater der Agentur aufs Wärmste eine Lehre vor dem Studium empfohlen hatte, der findet eine Antwort darauf im Bewertungssystem der Bundesagentur: Wenn einer nach dem Gespräch direkt auf eine Uni geht, war die Beratung für die Katz, zumindest aus Sicht der Agentur. Beratung allein bringt keine Wertung, die Vermittlung in eine Ausbildung dagegen schon.
Und da meine Tochter nebenbei jobbt, gäbe das noch extra "Job-to-Job" Punkte, wenn sie die Schule abbrechen und einen Job anfangen würde. So etwas erledigt ein JC-Mitarbeiter mit schlichter Datenfälschung.
Einzige Bedingung: Die Damen und Herren von der Agentur müssen die Jugendlichen irgendwie dazu bringen, sich vorher arbeitsuchend zu melden.
Was Jean-Marc Vincent also sich erbittet ist, sein rechtsbrechendes Verhalten weiter ungestört fortführen zu können und um das zu erreichen, also irgendwie einen Schulabbruch "Mit allen Mitteln" schleimender Provenienz herbeizuführen, um Punkte zu sammeln, damit sein Zeitvertrag um vielleicht wieder zwei Jahre verlängert wird, sein schleimendes Verhalten nicht als schleimendes Verhalten zu denunzieren.


Sorry buddy, ain't fucking working!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.