11/27/2014

Ist Erpressung für die Stadt München, als kommunalem Träger des Jobcenters, eine adäquate Methode, Kritiker zum Schweigen zu bringen?

Tagchen in München,

Ich nehme Bezug auf ein von der GF des Jobcenter München Martina Musati, laut Schreiben des Generalstaatsanwalts München mit vollem Namen Martina Monika Musati, unterzeichnetes Schreiben vom 16. August 2012. 

Dieses Schreiben trägt neben dem Logo 'Jobcenter' und dem der 'BA' das Logo des Münchner Stadtwappens.




In diesem Schreiben (das volle Schreiben ist hier abgebildet) verlangt besagte GF des Jobcenter München von mir, einen Post auf meinem Blog herunter zu nehmen. Der Post gab eine offene Email an das BMAS in Berlin wieder. In der ihr typischen feminin attraktiven Art verlieh sie dem Anliegen eine distinguierte Note, die sich in Bayern so las:


Unterlaubte Internetveröffentlichung

Offensichtlich war sich jene GF des Jobcenter so schwanzsicher - sie entschuldigen die Wahl dieses Adjektivs, da mir momentan nicht die deutsche Übersetzung des englischen Wortes 'cocksure' gewärtig ist -, dass Sie auch flugs von irgendwo einen Paragraphen ausgebaggert hatte:
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch:
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
Liegt hier eine sensorische Deprivation vor oder betrachtet Martina Musati in medusahafter Selbstüberschätzung das Jobcenter München als ihr Eigentum? Es obliegt mir nicht, hier zu urteilen, gleichwohl ich basierend auf meiner heteronormativen Matrix gewisse Vermutungen hege. Chevalier, der ich mich dünke, schweige ich.

Jedenfalls sah sich besagte Suffragette der Staatlichen Armutsverwaltung gezwungen, den Reinwaschgang zur Beseitigung des Posts und der Beseitigung der freien Meinungsäusserung einzulegen:
"… kann nach Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden".
In schnodderig rotzfrecher Art erdreistete sich dann das Gör aus dem bukolischen Bayern mal so justament 


€ 10.000,- (Euro Zehntausend)

als Strafmass ihrer dementen Selbstjustiz zu fordern falls der Post nicht 'ne Fliege macht.

In charmanter Art und um zu beweisen, sie sei unschlagbar in Selbstparodie, sah Martina dann auch noch das bekannte Dilbert Principle der jobcenteristischen Zensur unterliegend. Hier war der Punkt erreicht, der mich in Lachkonvulsionen auf meinem Hochflorteppich liegend sah.

Womit sich nun für mich, meine so geschätze Hauptstadt des Territoriums des Kleinen Diebischen Bergvolkes, die Frage stellt:

Ist Erpressung für die Stadt München, als kommunalem Träger des Jobcenters, eine adäquate Methode, Kritiker zum Schweigen zu bringen?

Ich sehe Ihren Ausführungen mit Interesse entgegen und verbleibe

Mit besten Grüssen

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