6/26/2017

Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015.

Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

24. Juni 2017

Case 3 (of 3 - all brought on by German labor agencies infringing my right to free speech)

cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München

Sehr geehrter Innenminister de Maizière,

Ich entnehme Wikipedia, dass sich die Zuständigkeit Ihres Ministeriums u.a. erstreckt auf:
  • den administrativen Schutz der Verfassung (u.a. Extremismus, Sabotage)
  • das Pass-, Ausweis- und Meldewesen
  • den Öffentlichen Dienst
und insbesondere auch
  • die Angelegenheiten betreffend Zuwanderung, Integration und nationaler Minderheiten (insbesondere Ausländer ...)
Als nachgeordnete Geschäftsbereiche des Bundesministeriums des Innern (BMI) ersehe ich u.a. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) als auch das Beschaffungsamt des Bundespolizei (BPol). Mithin ein Spektrum, das mein Anliegen abdeckt.

Der Grund meines Anschreibens ist die Bitte um Amtshilfe in folgender Sache:

Am 07. Mai 2015 erging eine Online Strafanzeige gegen mich, den Betreiber des Blogs "meinjobcenter.blogspot.com", bei der Polizei München gegen 20 Uhr unter Angabe eines FALSCHEN Namens des Absenders. (Anlage 1 und 2)

Aufgrund von äusserst auffälligen Indizien bin ich mir zu 99,9999% sicher, der Anzeigende stammt vom Jobcenter München. Hier die Indizien basierend auf den drei Strafverfolgungen gegen mich mit Eingriff in die freie Meinungsäusserung (die in DE nicht gewährleistet ist!):
  • Bis vor kurzem fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, uns Einsicht in die Strafanzeigen von Mitarbeitern deutscher Arbeitsbehörden zu gewähren. (Einsicht in die Akten ist Europa Recht Artikel 6 EGMR)
  • Damit verbunden die Gewissheit des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor und er anonym bleiben. (Erst mein Hinweis in 2016 auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir Einsicht! Doch lediglich nur in eine.)
  • Direkt damit verbunden die Annahme des Anzeigenden, wir würden nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen.
  • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall, auch basierend auf einer Anzeige einer Arbeitsbehörde, verloren hatte. Ich unterstelle, Ihnen ist eine Entscheidung des EGMR bzgl. 'double coincidence' bekannt.
  • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen Erfahrungen und Kontakten mit dieser deutschen Polizeibehörde.
  • Der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht im Sujet dem der zweiten Strafanzeige gegen mich in Sachen Himmler Bild und bezieht sich ebenso auf einen Jobcenter Mitarbeiter.
  • Die Anzeige war geplant. Anzeige im Mai 2015 wegen eines Blog Posts im November 2014 und wiederum eines Bildes mit Hakenkreuz.
  • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter München Pasing. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237 (Anlage 3). Die Münchner Polizei zeigte kein Interesse, die wahre Identität hinter der IP Adresse zu erkunden.
Im Oktober 2015 erschienen bei uns drei bewaffnete Polizisten (zwei Männer, eine Frau) und beschlagnahmten die komplette IT Ausrüstung inkl. Router von mir und meiner tibetischen Tochter. Die Wohnung und das Haus wurden fotografiert und ich durchsucht. Die Polizistin sollte offenkundig, wie üblich im rassistischen Deutschland, meine Tochter durchsuchen.

In Himmler SS Nazi Manier beschlagnahmten dann die Polizisten mein Smartphone und schnüffelten wie SS Schergen nach weiteren. Dies, obwohl KEIN richterlicher Erlass dafür vorlag! Selbstverständlich war auch geplant, wie im Rassistenland DE üblich, das Smartphone meiner Tochter zu beschlagnahmen. Münchner Polizisten kümmern sich nicht um Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn es gilt, einen dreckigen Blogger zum Schweigen zu bringen (BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04).

Beim Berufungstermin im Februar 2017 erklärte Polizist Carstens auf meine Frage, warum die IP Adresse nicht vefolgt wurde lapidar, das sei zu aufwendig. Blogger kalt zu stellen, ist dagegen jeden Aufwand wert. Ich verweise hier z.B. auf die Entscheidung des EGMR 'Rachdad gegen Frankreich' vom 13.11.2013, BeschwNr. 71.846/01, Rz. 24   (u.a. Pflicht, Zeugen ausfindig zu machen) und insbesondere 'Bricmont gg. Belgien'.

Am Montag, 19. Juni 2017, forderte ich die damalige GFin des Jobcenter München, die Erpresserin Martina Musati (jetzt Agentur für Arbeit Stuttgart), auf, mir ihre Wohnungsadresse vom Mai 2015 mitzuteilen. Dieselbe Forderung ging an die Leiterin des JC Pasing Sabine Nowack. Wie zu erwarten blieb eine Antwort aus.

Von der dritten Person, die mit grösster Wahrscheinlichkeit der Absender besagter Email war, der stellvertr. GF des JC München Jürgen Sonneck, ist mir laut Google die Adresse bekannt und hier besteht eine hohe Kongruenz zum einem mit der IP Adresse als auch den auffälligen Indizien. Jürgen Sonneck hatte schon in Fall 2 gegen mich Klage erhoben anlässlich des Versuchs des rassistischen und sozial-faschistischen Jobcenter, meine tibetische Tochter von der Fachoberschule in einen billigen Pisser-Job zu verfrachten. Wie üblich halt im Rassistenland DE. Dieser Fall liegt nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter der Beschwerde Nr. 35285/16. Wir hoffen sehr auf Annahme durch das Gericht. Sollte unsere Beschwerde vom EGMR angenommen werden, würde es äusserst blamabel werden für die BRD und ihre angeblichen Bemühungen um Integration von "Migranten", wie es diese Deutschen immer so herrlich segregierend ausdrücken können.

Da bayerische Behörden alle unsere Hilfeersuchen wie auch Strafanzeigen abgewiesen haben, die blonde und ledige Richterin Pabst nicht einmal die Zähne aufbekommen hat, bitte ich das Innenministerium zur Hilfe um die Beschaffung der Wohnungsadressen zum Zeitpunkt der Absendung der Online Strafanzeige gegen mich unter falschem Namen im Mai 2015 von
  • Martina Musati, jetzt Arbeitsamt Stuttgart
  • Sabine Nowack, Jobcenter München Pasing
Den sozial-faschistischen Jobcentern Deutschlands, der Agentur für Arbeit als auch der hinterhältigen und verlogenen bayerischen Justiz, bekannt für Neonazi Affinität, scheint der Artikel 8 dispensabel zu sein, wenn es gilt, einen kritischen Blogger zum Schweigen zu bringen.
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Diesem Schreiben liegt noch ein zweites bezüglich der Person Jürgen Sonneck als Hauptverdächtigen bei.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe in Erwartung einer Antwort mit Inhalt und keinen Floskeln. Schliesslich ist u.a. das Macbook Pro meiner Tochter unbrauchbar gemacht worden durch die Münchner Justiz. Ich erwarte selbstverständlich Schadensersatz für den Computer meiner Tochter vom deutschen Staat.

Mit besten Grüssen

__________________
(1) Auszug aus Polizeibericht (Blogversion)



(2) Der Blog Post auf den die Anzeige sich bezieht.



(3) IP Address Lookup


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