8/16/2018

Es wird der Beschluss in Gänze angefochten, Aufhebung beantragt, da Identität des Absenders der Strafanzeige unter falschem Namen, Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck, bereits Mitte 2017 durch behördliche Intervention überzeugend bestätigt wurde.

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Staatl. BMAS Heinrich Himmler
'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0'
Medien-Zensur-Trio Bockes/Bechheim/Jäger
(geniessen schutzwürdige Interessen,
so StA Peter Preuss)

. . . . . . . . .

Landgericht München I
Prielmayerstrasse 7
80335 München

cc Bundesministerien, Beamtenbund, JC, Ref. Bildung und Sport

15. Aug. 2018

Az. LG - 15 O 4865/18

B e s c h w e r d e

Ich (im Folgenden der 'Beschwerdeführer' (Bf.)) erhebe unter Bezug auf § 567 ZPO Abs. 1 Beschwerde gegen den Beschluss des LG München I vom 30.07.2018 mit Az. LG - 15 O 4856/18, förmlich zugestellt am 02.08.2018. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Damit ist die Beschwerde fristgemäss eingereicht.

Begründung

Es wird der Beschluss in Gänze angefochten und dessen Aufhebung beantragt, da die Identität des Absenders der Strafanzeige unter falschem Namen, Nazi-Stil Denunziant Jürgen Sonneck, bereits Mitte 2017 durch behördliche Intervention überzeugend bestätigt wurde. 

Weiters wird festgestellt, die Richter belegen mit ihrem Beschluss eine Diskontierung der deontologischen Ethik, egalisiert durch Mood Affiliation als auch provinz-typisch blasierten ipse-dixitism.

Zufälligerweise hatte schon am 28.06.2018 das OLG die Ablehnung der Klage des Bf. gegen das Nazi Heinrich Himmler 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0' Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Erpresser Jäger von der Agentur für Arbeit München beschlossen (Az. 1 W 564/18). Quelle surprise.

Vorab sei zum Beschluss S. 2 II oben bemerkt, dass der Bf. in einer Email vom 11. März 2018 an das  Jobcenter München nach Rückgabe einer Festplatte, die von der Münchner Justiz mit völlig lachhafter Begründung einbehalten worden war (wonach die Festplatte einen Beleg in Form eines Docs enthielt. Dieses Doc lag StA Steinkraus-Koch jedoch schon seit Monaten in Briefform vor und zwar vom Bf. gesandt. Da gab es nichts mehr zu beweisen!!!), nunmehr den diskontierten Betrag von € 1.460,49 zzgl. Ersatz des MacBook Pro seiner Tochter forderte. Dieser Laptop wurde bekanntlich von der Münchner Justiz mutwillig beschädigt zurückgegeben (Zeugin: seine Tochter). 

Nr. 1 (Im Beschluss S. 2 unter II)

a) Zunächst nimmt der Bf. mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Richter des LG München in ihrem Beschluss seine von Beginn empirisch gewonnene und veröffentlichte Einschätzung grundsätzlich einhellig teilen, wonach ein JC Mitarbeiter der Absender der Online Anzeige unter falschem Namen ist, wenn sie schreiben "Es ist schon nicht erkennbar, welche Pflicht der Mitarbeiter des Jobcenters verletzt haben soll".

b) Entgegen der Beurteilung der 2. Strafkammer war der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss eindeutig rechtswidrig. Er war zum einen nicht unterschrieben, zum anderen basierte er auf rechtswidrigen einseitigen Ermittlungen. Die Anzeige im Stil eines Nazi-Denunziators durch Jürgen Sonneck war ein Eingriff in die freie Meinungsäusserung. Das Bild mit Marissa Mayer ist offensichtlich eine Karrikatur, die sich wahrscheinlich ob bukolischen Umfelds der Münchner Justiz nicht erschloss. Ziel dieser charakterlich verkommenen Person Jürgen Sonneck war in behörden-typisch primitiv-dummer Provenienz, weiteren Schaden gegen den Bf. und seine tibetische Tochter zu infliktieren. Dies begründet im Modus operandi des  Jobcenter München als eine rassistische Verbrecher-Bundesbehörde.

c) Nur in Parenthese: Die Behauptung, ein Sachverhalt sei gemāss § 154a StPO ausgeschieden worden, ist falsch. Fakt ist, dass 90% der Klage zusammenbrachen wegen mangelnder Rechtskenntnis der StA und insbesondere Richterin Birkhofer-Hoffmann, abgerundet durch eine fabrizierte Beleidigungsklage vom ledigen blonden Fräulein Richterin Pabst basierend auf unzureichender Kenntnis ihrer Muttersprache Deutsch! Die Tochter des Bf. war teils Zeugin und genoss den Unterhaltungscharakter der Richterin Birkhofer-Hoffmann.

d) Der Hinweis der Richter, "die Anzeige einer Straftat ist jedoch nicht pflichtwidrig" ist an interessierter Parteilichkeit nicht zu überbieten. Eine Anzeige eines Beamten unter falschem Namen abgegeben konveniert also in der Provinz Bayern mit dem § 77 BBG? Eine interessante Perspektive bayerischer Richter. Kudos! Allerdings wird der Geruch der Kungelei unerträglich.
  1. Wie die Karikatur des Bf. eine Straftat darstellen soll, wenn die verlogene (meine Erfahrung basierend auf drei Instanzen) OStAin Tillmann unter Az. 115 UJs 727000/17 (Betreff: Meine Strafanzeige vom Sept. 2017 gg. den Münchner Merkur wg. Abbildung von Kanzlerin auf Lebenszeit DDR Merkel in Nazi Uniform mit Hakenkreuzen) keine Straftat vorliegen sieht, ist unerfindlich (siehe: "Oberstaatsanwältin Tilmann, Sie wirken mit Ihren Doppelstandards in Sachen Swastika noch adretter und attraktiver".
  2. Umso mehr unerfindlich nach den Ermittlungen durch StA Deutschler aus Mainz mit Az. 3100 Js 30875/17 als auch
  3. die StA in Hamburg vom 20.02.2018 und Az. 7101 Js 742/17 zu Hitler in vollem Lametta (siehe Blog Post: "Parbleu! OStA Weiß hat bei Hamburger Staatsanwältin kein Glück. Woran haperts wieder in Bayern?". Nbb sehr engagiert untersucht von der StAin; da kann der Kangaroo Court München eine Menge lernen.
    Nr. 2 Der Beschluss bemängelt fälschlicherweise, "es sei kein Beweis dafür angeboten, dass es sich bei dem Anzeigeerstatter "C. Paucher" tatsächlich um einen Mitarbeiter des Jobcenters handelt. ... lediglich Mutmaßungen". Damit belegen die Richter in ihrer Voreingenommenheit, die Akte überhaupt nicht gelesen zu haben.

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl BVerfGE aaO), zB wenn das Gericht - ohne entsprechende Beweisaufnahme - das Gegenteil des Vorgebrachten annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274).

    a) Fakt ist, die ursprüngliche diesem Fall zugrundeliegende Klage beim SG München stammt vom 14. Okt. 2017 und listet erdrückende Indizien auf. Siehe unten unter 'A. Kommunikationen Nr. 1'.
    1. Schon am 26. April 2016 erbat der Bf. von Richterin Pabst vom AG München "eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Namens und der Adresse des Inhabers der IP Adresse 217.253.91.237 unter Berufung auf § 100g Strafprozessordnung." Wie zu erwarten, blieb das Schreiben unbeantwortet!
    2. In einem weiteren Schreiben vom 03. Mai  2016 an das AG München bat der Bf. um die Ladung der Person, die die Strafanzeige unter falschem Namen im Mai 2015 aufgegeben hatte, zur Befragung in der Verhandlung im Juni 2016.
    3. Ein weiteres Schreiben folgte am 13. Mai 2016.
    4. Siehe auch Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 mit dem AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15. Der Nazi-Stil Denunziant Sonneck wurde nicht geladen wegen begründeter Befürchtung, der Bf. würde ihn im Gerichtssaal demontieren.
    Mehr zu weiteren einschlägigen Kommunikationen weiter unten unter A. Kommunikationen.

    b) Die "lediglichen Mutmaßungen" zu Jürgen Sonneck als Täter sind stringend und in ihrer Chronologie erdrückend und offensichtlich. Ausserdem muss erstaunen, wie nach all den veröffentlichten Kommunikationen des Bf., die J. Sonneck eindeutig und explizit mit vollem Namen nennen - sowohl an Bundesministerien in Berlin, Beamtenbunde, Stadt München, JC, sowie auf Twitter und Blog -, Jürgen Sonneck bis heute keine Verleumdungsklage gegen den Bf. eingereicht hat! Jürgen Sonneck bevorzugt in Jobcenter-typischer Primitivität den Mantel der Dunkelheit, den feigen Hinterhalt und das memmenhafte, testikellose Verkriechen.

    c) Im Februar 2018 erfuhr der Bf. von der umweltfreundlichen und nachhaltigen Entsorgung von Jürgen Sonneck, der vormals über Jahre das Pöstchen stellvertr. GF des JC München innehielt, in die Beamten-Asyl-Obhut des Referats für Bildung und Sport München. Dieser Fakt allein muss für süffisantes Stirnrunzeln sorgen, wenn er auf "lediglichen Mutmaßungen" beruhen soll.

    d) Der klammheimliche Transfer steht in konsequentem und direktem Zusammenhang mit den folgenden Anschreiben des Bf., in denen explizit auf Jürgen Sonneck als Täter hingewiesen wurde:
    1. Am 27. Juni 2017 Pdf per Email gesandt an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Beschlagnahme und forensischer Untersuchung des Heimcomputers von Jobcenter München Jürgen Sonneck".
    2. Ebenso im Juni 2017 weitere Pdf an "Innenminister de Maizière, Amtshilfe erwünscht zur Wohnungsermittlung von zwei Geschäftsführern des Jobcenter München nach Strafanzeige unter FALSCHEM Namen im Mai 2015".
    3. Am 27. Juni 2017 Email an das BMAS "Anregung an Bundesministerium für Arbeit und Jobcenter bei nächster Anzeige unter FALSCHEM Namen etwas versatiler zu sein". Dies bezog sich auf die auffällige Wiederholung in der Anrede in der Online Anzeige, nämlich "Sehr geehrte Damen und Herren". Es war die gleiche Formulierung wie in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 an die Polizei. Hier hatte mein Kungelanwalt Aiko Petersen Auskunft des Senders verweigert. Zeugin ist die Tochter des Bf. anlässlich ihres Gesprächs nach der Berufungsverhandlung am 06.05.2015 direkt auf dem Vorplatz der Nymphenburger Strasse. J. Sonnecks Online Anzeige stammt vom 07.05.2015, denn Geisteshoncho Jürgen hatte beim LG M am 07.05.2015 angerufen und sich über meine Verurteilung erkundigt. Sich absolut sicher wiegend ob ihm bekannter Akteneinsichtsverweigerung durch die Münchner Justiz und sonstiger Omertà, sandte er kurz vor 20 Uhr seine Monate vorher geplante Anzeige ab. Das war stümperhaftes, viel zu perfektes Timing! Der Jürgen kommt einfach zu früh.
    4. Am 11. Juli 2017 Pdf gesandt an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015" und cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
    5. Am 11. Juli 2017 Pdf an das Polizeipräsidium München und als Blog Post veröffentlicht "Bitte um Amtshilfe zur Feststellung der Wohnadressen im Mai 2015 von Jobcenter München MA Martina Musati und Sabine Nowack" und cc per Email an Justizminister Maas, BMAS Nahles, Sozialgericht München, bcc Jobcenter München.
    Daraufhin wurde der Jürgen offenkundig zu "heiss" und war nicht mehr zu halten. Am 31. Juli 2017 erhielt der Bf. nach Sendung einer Email an mehrere Jobcenter München Mitarbeiter eine Email Server Error Message 550 "Address not found" in Bezug auf Nazi-Stil Denunziant J. Sonnecks Email Adresse! Im Februar 2018 erfuhr der Bf. dann von der Beamten-Asyl Gewährung des Referats für Bildung und Sport München, korrupt wie München ist.

    Nr. 3 Weiters wird im Beschluss fälschlicherweise behauptet, "aus der Ermittlungsakte sind keine Tatsachen erkennbar, die die Vermutung des Klägers stützen könnten".

    Was für eine Überraschung! Fakt ist, die Polizei hat bewusst und maliziös intentioniert keinerlei Ermittlungen eingeleitet, obwohl die IP Adresse des Absenders bekannt war! Ein dreckiger Blogger war auszuschalten und ein Behördler zu decken. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelte rechtswidrig einseitig. Der § 160 Abs. 2 StPO bestimmt: Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

    Grundsätzlich hat der EGMR festgestellt, dass der Grundsatz der „Waffengleichheit“ zu beachten ist (EGMR vom 23.6.1993 im Fall Ruiz-Mateos – ÖJZ 1994, 105; vom 22.2.1996 im Fall Bulut – ÖJZ 1996, 430; vom 23.10.1996 im Fall Ankerl – ÖJZ  1997, 475; VfSlg. 13.702 und 15.840). Der EGMR hat sich mehrfach zum Recht auf Zeugen und deren Befragung geäussert. So im Fall Rachdad gegen Frankreich vom 13.11.2013, BeschwNr. 71.846/01, Rz. 24   (u.a. Pflicht, Zeugen ausfindig zu machen) und im Fall Hümmer v.  Germany  (no.  26171/07).

    Diese Waffengleichheit wurde bei dem Bf. bewusst untergraben. Die Münchner Polizei wusste seit 2012, wer der Betreiber des Blogs ist und in diesem Fall war es wiederum die Hoffnung, durch die zweite Computerbeschlagnahme an den Blog zu gelangen, um ihn löschen zu können. Zu der maliziösen Intention der Münchner Polizei passt auch die Beschlagnahme des Smartphones OHNE Gerichtsbeschluss. Wie bei den Nazis.

    Desweiteren war geplant, in Nazi Heinrich Himmler Sippenhaft-Manier das Smartphone der tibetischen Tochter des Bf. zu beschlagnahmen und sie in Himmler Sturmstaffel-Manier zu durchsuchen. Die Polizisten zeigten auch den insbesondere in Bayern bekannten institutionellen Rassismus als ein männlicher Polizist sofort bei Betreten der Wohnung die Tür zum Zimmer der Tochter aufriss ohne anzuklopfen. Eine rassistische Aggressivität war spürbar, wie sie dem Bf. in der Bauern-Provinz Bayern sattsam bekannt ist.

    Nazi-Stil Denunziant 'Gaylord Fancypants' Jürgen Sonneck
    1. baute auf die vermeintliche Sicherheit und Fortsetzung der Verweigerung der Akteneinsicht durch den Kangaroo Court München im Komplott mit der "Anwältin" und Betrügerin Aglaia Muth im Fall Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 und RA Petersen im Mai 2015.
    2. In seiner rachlüsternen Dummheit übersah dieser Naivling, dass zu viele Leute involviert waren; irgendwann kippt einer und Jürgen landete im voiture-balai.
    3. Das Timing war stümperhaft, viel zu perfekt und überhastet.
    4. Und wer sonst als ein sykophantisch dackelnder stellv. GF sollte auf die Treppenwitz-Idee eines typischen Nützlichen Idioten kommen und einen Blog Post über ein lediges Fräulein im prä-menopausalen Alter, also dem Ende des femininen Haltbarkeitsdatums sich nähernd, damit ein Ladenhüter auf dem Heiratsmarkt und zufällig noch seine Chefin, als Grundlage einer Strafanzeige wegen #hatespeech zu nehmen, wenn dieser Blog Post schon sechs Monate alt ist?!
    Jürgen Sonneck ist die Personifizierung der typischen Hässlichen Deutschen mit ihren zwei DNA-garantierten Charaktereigenschaften: Missgunst und Schadenfreude.

    A. Kommunikationen

    1. In der zugrundeliegenden Klage des Bf. an das Sozialgericht München vom 14. Okt. 2017 werden überzeugende, auffälligste und vernichtende Indizien aufgelistet, die klar auf den Nützlichen Idioten des JC München Jürgen Sonneck deuten. Es heisst dort u.a.:
    "Ich habe sehr fundierte Gründe, basierend auf auffälligen Indizien dieser Email zusammen mit früheren Strafanzeigen gegen mich, den stellvertretenden GF des Jobcenter München Jürgen Sonneck als den Absender zu vermuten. Die auffälligen Indizien sind:
    • Fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz, meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth, des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger der Agentur für Arbeit und der ex-Arbeitsministerin Nahles, Einsicht in die Strafanzeige von 2012 zu gewähren (siehe meine Klage vom 03. Sept.2017 gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim mit dem Az. S 24 SV 48/17).
    • Damit verbunden die sichere Annahme des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor. Erst mein Hinweis auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir partielle Einsicht in 2016!
    • Direkt damit verbunden die Annahme des Anzeigenden, ich würde nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen. Diese Annahme wurde untermauert durch exzellenten Rapport des JC München mit der Münchner Staatsanwaltschaft, die aber auch jede Strafanzeige von mir und meiner Tochter genüsslich abbügelte. ...
    • Ergo die Zeichnung der Email unter falschem Namen, um die Anonymität abzusichern.
    • Die Unterlassung von KOK Carstens vom Kriminaldezernat 44 trotz Kenntnis der IP Adresse nichts zu unternehmen, um die wahre Identität der Person hinter dem falschen Namen zu eruieren. Dies ist ein Verstoss gegen Art. 6 EMRK. Der §258 STGB drängt sich auf. Eine Beschwerde in Englisch wurde mittlerweile an das Polizeipräsidium München geschickt und wurde wie zwei andere Beschwerden nicht beantwortet! OStAin Tilmann behauptete in Ihrem Schreiben com 01.06.2017 FÄLSCHLICH, ich hätte Antwort erhalten.
    • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag, nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall verloren hatte (dies verstösst gegen Artikel 6 EMRK, siehe u.a. die Entscheidung des EGMR CASE OF BARBERÀ, MESSEGUÉ AND JABARDO v. SPAIN (Application no. 10590/83) und hier die Absätze 44, 53 und 59). Dieser Prozess basierte auf einer Strafanzeige von Jürgen Sonneck!!! Siehe hierzu insbesondere den letzten Abschnitt in der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014, wo es heisst: "Wir bitten weiter um: Mitteilung des staatsanwaltlichen Geschäftszeichen - ... - abschliessende Mitteilung vom Ausgang des Verfahrens durch Übersendung eines mit Rechtskraftvermerk versehenen Abdrucks der getroffenen Entscheidung."
    • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen Erfahrungen und Kontakten zu dieser Behörde.
    • Auffällig ist der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht im Sujet und Dümmlichkeit dem der Strafanzeige von Jürgen Sonneck vom 15.05.2014 gegen mich in Sachen Himmler Bild und bezieht sich wieder auf einen Jobcenter Mitarbeiter.
    • Weiter auffällig ist die Tatsache, dass die Anzeige vom Mai 2015 stammt und sich auf einen Blog Post vom November 2014 bezieht. Die Anzeige war geplant!
    • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenter Pasing und, wenn die Adressenangabe von Jürgen Sonneck auf Google stimmt, liegt seine Wohnung in etwa 3 Km Luftlinie entfernt. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237.
    • Am 23. Aug. 2016 sandte ich eine Emal an Jürgen Sonneck mit der Aufforderung, mir seine IP Adresse von seinem Heiminternetanschluss zu nennen. Die Email blieb unbeantwortet!
    • Bis Anfang 2016 konnten alle Involvierten der völligen Verschwiegenheit von Justiz, Polizei als auch den zwei "Rechts"anwälten absolut sicher sein!
    • Am 11. Juli 2017 sandte ich ein Schreiben an das Polizeipräsidium München und veröffentlichte es auf meinem Blog unter dem Titel "Amtshilfe erwünscht, bei der Telekom die IP Adresse 217.253.91.237 ausforschen zu lassen. Es geht um den Zeitraum 07. Mai 2015". Das Schreiben wurde cc an das Bundesjustizministerium und BMAS gesandt. Ich verlangte ausserdem die Beschlagnahme des/der Heimcomputer von J. Sonneck und forensische Untersuchung.
    • Seit mindestens 31. Juli 2017 ist Jürgen Sonneck nicht mehr unter seiner Jobcenter Emailadresse zu erreichen!
    ...
    Ausserdem ist diesem Zusammenhang wichtig, noch einmal zu wiederholen, dass mein damaliger Verteidiger für diese Berufungsverhandlung, RA Dr. Aiko Petersen, auf meine Interessenbekundung zu wissen, wer der Anzeigende war, sich in Schweigen hüllte, obwohl er Akteneinsicht genommen hatte! Meine Tochter war Zeuge meiner Frage direkt auf dem Vorhof des Gerichts an der Nymphenburger Strasse nach der Verhandlung. Jürgen Sonneck konnte also der Omertà sicher sein."
    2. In seinem Schreiben an das Landgericht München I vom 02. Mai 2018 an Frau Britzke wiederholte der Bf. wichtige Punkte aus der Klage an das SG München noch einmal.

    Weiters verwiess er auf seinen Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 vor dem LG München I in der Angelegenheit Az. 18 Ns 112 Js 168454/15, in dem früheste Vermutungen in Richtung Jobcenter schon in 2016 geäussert wurden, die sowohl das AG und das LG nicht interessierten.

    3. In einem weiteren Schreiben an das Landgericht München I vom 24. Juni 2018 legte der Bf. noch einmal die Faktenlage dar. Interessanterweise führte das zugrundeliegende Schreiben des LG die Online Anzeige des niederträchtigen Behörden-Schlimazls Jürgen Sonneck in Anführungsstrichen als "Anzeige". Deutlicher kann ein Gericht sich nicht desavouieren und seine Parteilichkeit demonstrieren.
    "Die chronologische Faktenlage belegt einen überzeugenden Kausalnexus. Hier seien exemplarisch angeführt meine Initiativen basierend auf ostentativen und klar stukturierten auffälligen Indizien:
    • Schon am 07. Jan. 2017 schrieb ich an Frau Heckner beim Landgericht München zum Fall AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15 meine Bitte um Ladung von Jürgen Sonneck als dringend Tatverdächtigen zur Verhandlung im Februar 2017.
    • Gefolgt von meinem Beweisantrag vom 14. Feb. 2017 anlässlich der Verhandlung vor dem LG München I am 15. Feb. 2017 mit dem AZ. 18 Ns 112 Js 168454/15.
    • Weiters meine Strafanzeige vom 14. März 2017 gegen Anette Farrenkopf und Sabine Nowack - Jobcenter wegen dringenden Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt § 258a STGB.
    • und weitere wie schon oben angeführt.
    Es folgte die vernichtende Feststellung, die die Maske von der Fratze der Münchner Justiz riss:
    "Letztendlich aber bot doch das Gericht, AG, LG und die StA, selber den besten Beleg: in der konsequenten Weigerung Jürgen Sonneck zu laden. Genau so, wie die Details der heimlich Anzeigenden des Zensur-Trios der Agentur für Arbeit, Bechheim/Bockes/Jäger, von 2013 bis Mitte 2017 von der Münchner Justiz unter Verschluss gehalten wurden."
    Ausserdem verwies der Bf. auf den bekannten Ententest.
    'Sieht aus wie eine Ente, läuft wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente, quakt wie eine Ente: Das ist eine Ente.'"
    B. Coda

    Die ganze durchtrieben-demente Handlungsaktion dieses deutschen Behördentypen Jürgen Sonneck lassen vielmehr die mutwillige Intention eines Vertreters dieser neoliberal-faschistischen, bundesweit operierenden und armutsgarantierenden Verbrecherbehörde Jobcenter erkennen. Eine Firma, die u.a. Ferienverdienst der Tochter des Bf. hat stehlen lassen und ihren Untermietvertrag in typisch deutscher rassistischer Manier als unglaubwürdig (sic) bezeichnet. Hierin wird diese Behörde von einer Justiz mit bekannt Institutionellem Rassismus gedeckt.

    Nach Beschlagnahme des Laptops seiner Tochter hatte sie grosse Schwierigkeiten in bestimmten Aufgaben in der Schule und musste sich im schulischen PC-Raum behelfen. Das sind die Faux Frais für Migranten im widerwärtigen Rassistenland Deutschland, dessen einziges Interesse die garantierte Bereitstellung billigen Arbeitsmaterials ist und die heruntergekommene bayerische Justiz ist der Henkersknecht.

    Diese Aktion des Nazi-Stil Denuzianten Jürgen Sonneck wurde noch kongenial von der Münchner Justiz komplettiert durch die mutwillige (!) Beschädigung des Computers der Tochter ds Bf., der geplanten Körperdurchsuchung von ihr und Beschlagnahme ihres Smartphones OHNE richterliche Anordnung! Wie im Faschismus. Deutschland ist ein dreckiges Rassistenland und widerwärtiges anti-Moslem Hetzerland.

    In dieses Szenarium passt exakt die von 2013 bis Juli 2017 verweigerte Akteneinsicht der Münchner Justiz und betrügender "Anwältin" und Kungeltante Aglaia Muth ("schutzwürdige Interessen" so der glatzköpfige StA Peter Preuss) in Sachen Nazi Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich 2.0'-affines staatlich-beamtetes Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger (Fall Az. 18 Ns 112 Je 203869/12) der Agentur für Arbeit München. Basierend auf geheimer Absprache (u.a. geheimes Telefongespräch von Zensur-Hengst Bechheim mit Polizei) entschied sich damals die Staatsanwaltschaft für das Quid pro quo Merkel-Nazi Bild als Klagegrundlage. Selbstverständlich kam sie ihrem Staatsauftrag nach und sah ab von den Bildern der deutschen Fake News Schmierfinken, vulgo Journalisten genannt (siehe grundsätzlich Bilder auf Blogpost*). Bis heute windet sich der Kangaroo Court München und verweigert Wiederaufnahme des Falls. Ebenso wurde PKH verweigert im Bestreben der Münchner Justiz, den plumpen Erpresser Manfred Jäger zu decken.


    * Falls der Münchner Justiz die Bilder nicht konvenieren, schlage ich die Sendung eines SWAT Teams vor.

    . . . . . . . . .

    Die Doppelstandards in Deutschland, einem Land ohne Recht auf freie Meinungsäusserung. Dies noch bestätigt durch das 'Jester Ensemble' in Karlsruhe.

    Meine Tochter nach 13 Jahren (die hoffentlich bald zu Ende gehen) in Deutschland wörtlich: "Es gibt keine freie Meinungsäusserung in Deutschland". So geht erfolgreiche Integration.

    StAin in Hamburg: Kein Verstoss gg. § 86a StGB

    Wir schalten kurz live in die muffigen Katakomben des Kangaroo Courts München. Vorsicht, noch immer gewöhnungsbedürftiges Aroma im ersten Stock der Nymphenburger Strasse nach fünfjährigem Investment Kongress zum Thema "How to best allocate € 65 million in times of the Draghi NIRP'.

    Kangaroo Court München: staatszersetzender Angriff.
    Verstoss gg. § 86a StGB durch niederkastige Bloggerdrecksau.

    StA Mainz: Kein Verstoss gg. § 86a StGB

    Herbe Münchner OStAin Tilmann: kein Verstoss gg. § 86a StGB
    (nachdem diese Bloggerdrecksau Strafanzeige gestellt hatte)


    Diese Deutschen bestehen ja so auf ihre/n Disclaimer/Distanzierung. Wie immer, wenn man etwas weiss waschen will. Hier isser.

    (1) Bild mit Dank an die Stadt München.

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