4/24/2018

SG München, nicht den Nötiger Manni Jäger so offensichtlich decken! OK?!

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

22. April 2018

Sehr geehrtes Gericht,

Ich hatte diese Klage schon einmal mit Schreiben vom 30. Okt. 2017 eingereicht. Damals wurde sie abgebügelt durch einen Reg. Inspektor Fochler mit Schreiben vom 06.11.2017 unter Az. S 24 SV 59/17. Auf dieses Schreiben anwortete ich am 19. Nov. und 20. Dez. 2017 und bat um Stellungnahme, die, typisch für deutsche Behörden, ausblieb. Ich dulde keine unbeantworteten Schreiben!

Ich erhebe hiermit nochmals unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

K L A G E

gegen Manfred Jäger, Agentur für Arbeit Ingolstadt, 85037 Ingolstadt

wegen Nötigung § 240 STGB mit der impliziten Intention, mir und meiner tibetischen Tochter Schaden zuzufügen und verbunden mit der
  • Verletzung der Grundrechte Art. 5 Abs. 1; Art. 3 Abs. 1; Art. 6 Abs. 1,
  • Verletzung des Artikels 10 EMRK,
  • § 193 STGB und
  • § 226 BGB.
Der Art. 13 EMRK garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Dieses Recht wurde und wird mir und meiner Tochter seid Jahren durch die bayerische Justiz genommen, als ausnahmslos ALLE unsere Strafanzeigen und Widersprüche konsequent abgelehnt wurden und ebensowenig Verweise auf BGH Entscheidungen gewürdigt wurden. Desweiteren wurde von der Münchner Justiz mehrere Male PKH abgelehnt. Daher diese und weitere Klageeinreichungen vor dem SG München, denn die bislang ergangenen Strafanzeigen stammen ausnahmlos von staatlichen Behörden involviert in das Hartz 4 Regime und kriminell bestrebt, einen Blogger mundtot zu machen. Die ganze kriminelle Korruptheit getoppt durch den Frigtard Jürgen Sonneck mit Online Anzeige unter falschem Namen!

Begründung

Mit  Schreiben vom 13. August 2012 machte der damalige Stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München Manfred Jäger 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' wegen, wie er es nannte, diffamierender Beiträge im Internet geltend (siehe Anlage 'Manfred Jäger - Unterlassungserklärung') und forderte die Löschung eines Blog Posts (siehe Anlage 'Blog Post BMAS') oder einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,- entgegenzusehen.

Die am gleichen Tag aufgegebene Strafanzeige (siehe Anlage 'Manfred Jägers Strafanzeige 2012') wurde mir von der Justiz, "Anwältin" und Betrügerin Muth sowie vom BMAS bis Juli 2017 vorenthalten. Erst unter Hinzuziehung meiner Anwältin, die auch die Verfassungsbeschwerde und nachfolgend die Beschwerde an den EGMR in einem ähnlichen Fall, instigiert durch das rassistische Jobcenter München, aufgesetzt hatte, erhielt ich Einsicht in 53 (!) Seiten aus der Fallakte.

Aus diesen 53 Seiten etablierte sich, dass die Agentur für Arbeit München insgesamt drei Personen (Bechheim, Bockes und Jäger) abgestellt hatte, um in massiver, klandestiner und krimineller Weise gegen mich und mein Recht auf freie Meinungsäusserung vorzugehen. Eine Konnotation zur 'Aktion Arbeitsscheu Reich' von Nazi Heinrich Himmler drängt sich auf. Die Zurückhaltung dieser Seiten stellt einen Verstoss gegen Art. 6 EMRK dar und ist Beleg für ein Komplott zwischen Justiz, Agentur für Arbeit, BMAS, sowie der "Anwältin" und Betrügerin Aglaia Muth.

Ferner destilliert sich aus diesen 53 Seiten, dass dieser Manfred Jäger einen Artikel über dubiose Kreditvermittlungsfirmen, protegiert vom Jobcenter München, gelöscht sehen wollte (S. 10 bis 12 der Fallakte). Ebenso missfiel ihm ein Artikel, der die Situation an Schulen und Kindergärten ansprach (S. 13 und 14 der Fallakte).

In Artikel 10 der EMRK heisst es:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Manfred Jäger stellt sich ausserhalb einer demokratischen Rechtsnorm und scheint von der bayerisch-bukolischen Eitelkeit besessen, nach der Adipositas seinem dümmlichen Schreiben juristische Validität garantiert und ein Hartz 4 Rezipient bei einer aus der Luft gegriffenen Forderung von € 10.000,- in Schockstarre verfällt. Liest man Manfred Jägers Strafanzeige an die Polizei vom 13. Aug. 2012, muss man sich Sorgen um seinen Geisteszustand machen. Er führt allen Ernstes den § 111 STGB an!
§ 111 STGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
In Manfred Jägers Brief 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' stellt die Behauptung  der Diffamierung allein schon eine pathologische Aversion zur freien Meinung dar, handelte es sich bei dem Blog Post um eine offene Email an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die sich auf tatsächliche und belegbare Ereignisse bezieht. Daneben ist auch nicht der volle Inhalt des Posts auf meiner Website angegeben (siehe Anlage seines fünfseitigen Briefes und der tatsächliche Blog Post).

Manfred Jäger outet sich in seinem fünfseitigen Erpresserbrief als Provinz-Tölpel, wenn er den Satz "Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?" gelöscht sehen möchte. In seiner schlagenden Dummheit ist ihm Betteridge's law unbekannt und ebenso, dass Dilbert in top US Finanzmedien abgedruckt wurde/wird.

Seine erpresserische Aufforderung den Blog Post zu löschen oder “unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” eine “fällig  werdende  Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € (in  Worten: zehntausend Euro)” zu zahlen, grenzt an Wegelagerei garniert mit primitiver Dummdreistigkeit.

Die offene Email wurde zu einem Zeitpunkt geschrieben, als das rassistische Jobcenter München die monatlichen Hartz IV Zahlungen drastisch gesenkt hatte für mich und meine damals sechszehnjährige Tochter und auf keinerlei Kontaktersuchen reagierte. Ich musste schlussendlich einen Anwalt für eine erfolgreiche Klage beim Sozialgericht bemühen.

Manfred Jäger scheint der Ansicht zu sein, freie Meinungsäusserung und eine Zugehörigkeit zur Kaste Hartz 4 schliessen einander aus im neoliberalen Wirtschaftssystem.

Nach der Anzeige wurde mein Computer für 25 Monate beschlagnahmt aufgrund eines richterlichen Beschlusses OHNE (!) Unterschrift des Richters und mein Geschäft bewusst durch das Jobcenter München/Arbeitsagentur schwer geschädigt. Für diesen Nutzungsausfall des Computers fordere ich selbstverständlich Schadensersatz.

Das Anliegen dieser Person Manfred Jäger war keineswegs irgend ein Recht gewahrt zu sehen, sondern es ging dieser Behörde in Zusammenrottung mit dem Jobcenter München ausschliesslich um die Unterdrückung von Berichten und Erlebnissen mit einer neoliberalen staatlichen 'Behörde für die Bereitstellung wohlfeiler Humanresourcen zur Promotion des Exportsurplusses' und die Knebelung eines Bloggers im Verbund mit einer Justiz und einer verbrecherischen Anwältin. Der § 226 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Ich verlange daher, ein Ermittlungsverfahren gegen diese Person einzuleiten!

Mit freundlichen Grüssen

Dumpfbacke Manni Jäger

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