10/22/2015

Sabine Nowack, Jobcenter München, du bist mir ja a rechts Luder. Ja mi leckst am Arsch.

Bild US

Wer sich schlagen lässt,
verdient es, ausgepeitscht werden.

Leopold Ritter von Sacher-Masoch







Sabinchen, 

wenn ich der visuellen Fakultäten noch ausreichend mächtig bin und deutsche Prosa leidlich zu lesen verstehe, dann sind unter deiner Ägide ja jede Menge Fucker-Upper zu konstatieren im Stadtteil-Jobcenter zu München. Ohne den Anspruch einer Wertung der Depravation seien hier lax angeführt:
  • Fehlende Stellungnahme des, ehem, Unternehmensberaters des JC München, der dubiosen Fa. KIZ Prowina (Oktober 2012) (http://meinjobcenter.blogspot.ie/2013/11/alexander-amann-ich-bitte-um-zusendung.html) trotz Aufforderung.
  • Behauptung in Antwort an meinen Anwalt (!) mein Businessplan fehle, obwohl er belegt durch Email-Protokoll dem JC als Anhang vorliegt.
  • In einem zu 100% erlogenen Brief von Elisabeth Baum, Jobcenter München, vom 10. Dez. 2012 an meinen Anwalt steht, dass ich an einer KIZ München Veranstaltung nicht teilgenommen habe, obwohl es einen Bericht darüber auf diesem Blog und eine Email gibt.
  • 23. Jan. 2013 Lüge von Elisabeth Baum: “Aufgrund der sehr geringen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit wurde Herrn … im Juli 2012 das Weiterführen der Selbständigkeit nur noch als Nebentätigkeit gestattet.” Fakt ist: Es gibt einen solchen Brief oder Mitteilung nicht!
  • Anlässlich meiner Klage vor dem Sozialgericht sendet E. Baum mir per 'Förmliche Zustellung' am 15. Januar 2013 ein entscheidendes Schreiben, das mein Anwalt jedoch erst am 20. Februar 2013 erhält. Durch diesen primitiven Taschenspielertrick Fristversäumnis! Ein klarer Verstoss gegen den § 7 des Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und den § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X. Siehe u.a.: Das OLG Dresden (Beschluss vom 16.02.2009 - Ss (OWi) 15/09)
Kommentar meines Anwaltes aus seinem Schreiben vom 29.10.2013:

"Es handelt sich hier, und dies ist tatsächlich mehr als bedauerlich, um einen Trick der Behörde, dass unter Ausserachtlassung meiner Zusetellungsbefugnis eine Zustellung nur an Sie erfolgte und mich die Ablehnung des Bescheides nicht rechtzeitig erreichte." (1)
  • Im Monat Dezember 2014 schleicht ein JC Mitarbeiter an unserem Briefkasten vorbei und wirft ein Schreiben mit extrem kurzer Frist ein, um bei mir Fristversäumnis zu provozieren. Habe diesen Lümmel in meiner bekannt schneidenden Art auf meine Trebuchet gesetzt. Normalerweise gibts da Fargo.
  • Im März 2014 baggert ein Jobcenter Mitarbeiter namens Jean-Marc Vincent in schleimender Art meine Tochter, die im ersten Jahr eine FOS besucht, an und unterstellt in primitiv rassistischer Manier die Vermutung von Dummheit bei ihr. Ausserdem will er ohne rechtliche Grundlage ihr Zeugnis sehen.
  • Nicht genug damit versucht er weiters in hinterhältiger Absicht, eine Anmeldung bei der drittklassigen Jobbörse der BA zu erreichen.
  • Nach meiner Veröffentlichung der Details dieser ungeheuerlichen Frechheit dieses JC Mitarbeiters auf meinem Blog, erhebt der stellvertr. GF des kriminellen und rassistischen JC München Jürgen Sonneck Anzeige.
  • Die bayerische Justiz, bekannt für neo-nazistische Affinität und institutionellen Rassismus, verurteilt mich durch alle Instanzen, so dass wir Verfassungsbeschwerde einreichen müssen wegen Eingriffs des Jobcenter München in die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit.
  • Sabinchen toppt die Chose noch und sorgt für Beseitigung von einem belastendem Brief in dieser Angelegenheit.
  • Sabinemaus, bei deiner rassistisch-kriminellen Organisation muss eine 19-jährige Jugendliche das Bundesverfassungsgericht anrufen. Sei gewiss, lehnt das BVerfG unsere Beschwerde ab, gehen wir vor den EGMR.
Respekt!
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(1) man muss natürlich als Anwalt unter diesen Umständen entweder dämlich sein oder schlicht kein sonderliches Interesse zeigen.

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