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1/30/2018

Neue Verfassungsbeschwerde nach Anzeige unter falschem Namen. Dringend tatverdächtig Jürgen Sonneck, Jobcenter München

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Wie in einem Faschistenland  wurde mir von 2013 bis Juli 2017 von allen Beteiligten, insbesondere StA Peter Preuss und Weinzierl Akteneinsicht verweigert, um die schäbigen und hinterhältigen Personen Bechheim, Bockes und Erpresser Jäger der neoliberalen Arbeitsagentur München zu decken. Hinzu kam die Beschlagnahme meines Computers für 25 Monate.

Die Münchner Justiz wehrt sich gegen meinen dritten Antrag auf Wiederaufnahme, weil das ganze stinkend korrupte Komplott zutage treten und meine Verurteilung zusammenbrechen würde.

Im zweiten Fall versuchte die Rassisten-Behörde Jobcenter München, meine Tochter in Nazi Heinrich Himmler Manier von der FOS zu locken. Nach Strafanzeige durch Jürgen Sonneck folgte meine Verurteilung am 6. Mai 2015 (!). Wie in einem dreckigen Faschistenland, stellt sich dann in der SZ raus, arbeitete die Justiz ohne GVP! Oh, nicht zu vergessen, RA Aiko Petersen deckte den Schlawiner Jürgen Sonneck.

Im dritten Fall kam die stinkende Primitivität einer deutschen Behörde voll ans Tageslicht: Online Anzeige unter falschem Namen am 7. Mai 2015! Dringend tatverdächtig aufgrund auffälliger Indizien: Jürgen Sonneck vom Jobcenter München.

In allen drei Fällen (!) fungierte Richterin Baßler als Richterin!

Meine nunmehr vierte Verfassungsbeschwerde.




Doppelstandards der bayerischen Justiz bei ausgeschissenen Bloggern. Also ich.

Kein Verstoss gegen § 86a StGB

Verstoss gegen § 86a StGB


Verstoss gegen § 86a StGB

Kein Verstoss gegen § 86a StGB (OStAin Tilmann)

1/11/2018

Klage gegen StA Peter Preuss wg. Betrugs § 263 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 3 und 4 StGB in Verbindung mit § 163a Abs. 1 und 2 StPO; Verstoss gegen Artikel 6 Abs. 1 und 3 EMRK

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München
(per Email)

10. Jan. 2018

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhebe hiermit unter Bezug auf Artikel 13 EMRK

K L A G E

gegen StA Peter Preuss, Linprunstr. 25, 80335 München wegen Betrugs § 263 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 3 und 4 StGB in Verbindung mit § 163a Abs. 1 und 2 StPO; Verstoss gegen Artikel 6 Abs. 1 und 3 EMRK und Artikel 10 EMRK.

Weiters gegen StA Weinzierl (Adresse wie oben) wegen Betrugs aus verweigerter Akteneinsicht betreffs des Faxes von C. Bockes sowie Weigerung einer Entschädigung für den Entzug des Computers (sein Schreiben vom 14.11.2016).

Dies betrifft die Strafsache mit Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 gegen mich nach Anzeige durch das Medien-Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger von der Agentur für Arbeit München Ende 2012 (siehe hierzu insbesondere vergleichende Bilder unten).

Der Art. 13 EMRK garantiert das Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Wie schon in meinen Klagen zuvor sei angemerkt, dass ausnahmslos alle Strafanzeigen von mir und meiner Tochter von der Justiz abgelehnt wurden, was im Kontext eines Hartz 4 Rezipienten arge Zweifel an der Justiz dieses Landes mit einer Wirtschaftspolitik der Aggression und Dominanz inklusive Betrugs und eines Bundesjustizministers ohne jegliche Berufserfahrung und einem mittelmässigen Examensabschluss, aber ausgestattet mit einem grundgesetzwidrigen NetzDG, aufkommen lässt. Einer Justiz, die im Komplott mit Polizei und Arbeitsbehörden im Stile des Nazis Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich' alles unternimmt, um einen kritischen Blogger zum Schweigen zu bringen.

Diese Justiz exaltierte sich erst jüngst im Spätherbst wieder zu einer kompletten Burleske durch OStAin Tilmanns virtuose Demonstration des Doppelstandards, wenn es darum geht, einen pestilenten Blogger auszuschalten. Zu lesen unter dem Reissertitel 'Oberstaatsanwältin Tilmann, Sie wirken mit Ihren Doppelstandards in Sachen Swastika noch adretter und attraktiver'.

Begründung (1)

I.
Ich beklage zunächst einen Verstoß gegen die Rechte meiner Verteidigung durch StA Preuss. Der § 163a Abs. 1 StPO besagt:
Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. 2§ 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 sowie § 58b gelten entsprechend. 3In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.
Dies ist mir nie gewährt worden, da man in der Münchner Justiz davon ausging - und dies ist nun retrospektiv bar jeglichen Zweifels bewiesen -, einen Hartz 4 Rezipienten im Schnellverfahren abzudeckeln. Retrospektiv liegt hier auch schon der Grundstein für die bewusste Intention der Staatsanwaltschaft, mich finanziell und prozessual zu betrügen in der Hoffnung, mich so kalt zu stellen durch finanzielle Austrocknung und lange Computerbeschlagnahme.

Denn wenn ich als Beschuldigter nie zur Sache vernommen wurde, konnte ich auch keine Gelegenheit haben, mich zu meiner Aussagebereitschaft zu erklären und die Aufnahme der in § 163a Abs. 2 StPO genannten Entlastungsbeweise zu beantragen. Deren Behandlung darf bekanntlich nicht an den Ablehnungsgründen des § 244 Abs. 3-5 StPO gemessen werden. Solche Beweise zu erheben, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, soweit diese von Bedeutung sind. Von Bedeutung war eine Beweiserhebung schon deshalb, als der Beschlagnahme Beschluss der Computerausrüstung vom Dez. 2012 nicht von dem ausstellenden Richter unterschrieben war. Dies schien der Münchner Justiz wohl dispensabel bei Hartz 4 Pack (siehe Checkliste, Burhoff).

Weiters hat eine Anklageerhebung oftmals eine empfindliche Schlechterstellung des Beschuldigten zur Folge. Er ist nicht nur einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt, sondern im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ist das Gericht zu keiner Beweiserhebung verpflichtet. Darüber hinaus vereitelt eine solche Behandlung dem Beschuldigten die Möglichkeit, auf eine Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO oder eine Erledigung im Wege des Strafbefehls hinzuwirken und dadurch die Anklageerhebung zu vermeiden.

Genau dies war beabsichtigt, als die Münchner Justiz im Komplott mit meiner Pflicht"verteidigerin" Aglaia Muth zunächst über Richter Grain mein geistiges Wohlbefinden in Frage stellte (1) und dann konsequent von 2013 bis Juli 2017 (!) Einsicht in den essentiellsten Teil der Fallakte verweigerte.

Zwei Anträge auf Auskunft über die Identität des Anzeigenden an die Staatsanwaltschaft Mitte 2015 sowohl von mir als auch meiner Tochter wurden von StA Peter Preuss abgewiesen unter Bezug auf den § 147 Abs. 7 StPO:
(7) 1Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. 2Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
(Hervorhebung durch mich)
Im Dezember 2015 erging noch einmal eine Ablehnung von StA Preuss mit Bezug auf die §§ 475 und 477 StPO. Es bestanden also "schutzwürdige Interessen Dritter".

Erst unter Verweis auf eine EGMR Entscheidung erhielt ich im Mai 2016 Teileinsicht in die Akte und damit Kenntnis, das der Anzeigende der Erpresser (Nötigung) Manfred Jäger von der Agentur für Arbeit war und der auf ein weiteres 19-seitiges Schreiben an die Polizei verwies. Dies lag nicht der mir vorgelegten Akte bei!

Es war somit glasklar, dieses fehlende Schreiben ist die Smoking Gun, die unter allen Umständen versteckt gehalten werden musste.

II.
Mehrere Schreiben an StA Weinzierl mit der Bitte um Einsicht blieben unbeantwortet! Erst mittels meiner Anwältin (nicht die Kungeltante A. Muth!) und damit weiterer Kosten erhielt ich im Juli 2017 Einsicht und damit Kenntnis, dass die Agentur für Arbeit drei Mitarbeiter abgestellt hatte zur Bildung des Medien-Zensur-Trios Bechheim/Bockes/Jäger, um gegen mein Recht auf freie Meinungsäusserung massiv und klandestin vorzugehen. Der Umfang und die Art ergeben sich aus meiner Klage gegen gegen Christian Bockes und Christoph Bechheim vom 03. Sept. 207 mit Az. S 25 SV 48/17.

Durch diese verweigerte Akteneinsicht war ich nicht in der Lage gewesen, mich adäquat zu verteidigen. Insbesondere wurde mir dadurch die Möglichkeit genommen, die involvierten Personen Bechheim, Bockes und insbesondere den Erpresser Manfred Jäger zur Befragung zu laden. Daraus resultierte meine Verurteilung zu einer Geldstrafe von insgesamt € 2.707,86 (inklusive "Vergütung" für "anwaltliche" Beischlafsleistung von "Rechtsanwältin" und Kungeltante Aglaia Muth von € 1.242,36).

Es sei angemerkt, dass sich die bayerische Justiz mit Klauen und Zähnen gegen mehrere Anträge auf Wiederaufnahme des Falles wehrt, weil sonst das ganze kriminelle Komplott der modernen demokratischen Nazi Version von Heinrich Himmlers 'Aktion Arbeitsscheu Reich' ans Licht käme. Derzeit läuft ein weiterer Antrag.

In Artikel 10 der EMRK heisst es:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 
Der EGMR hat mehrfach wie folgt z.B. in Bezug auf verbotene Symbole entschieden:
Bei der Prüfung der "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft" hat das Gericht zu bestimmen, ob die beklagte Einschränkung einer "dringenden sozialen Notwendigkeit" unterlag. 
Dies ist wohl kaum anzunehmen, wenn man sich die Bilder ansieht (siehe unten) und insbesondere ob der Doppelstandards der Münchner Justiz.

StA Preuss und Weinzierl sahen offenkundig "die behördlichen Eingriffe" als eine "Notwendigkeit in einer demokratischen bayerischen Gesellschaft" mit besonderer "Rücksicht auf Staatsgrenzen" der bayerischen Provinz an, um freier Meinungsäusserung und kritischer Berichterstattung den Hahn abzudrehen. Anders ist die jahrelange Weigerung in Akteneinsicht nicht zu erklären. So wollte das Zensur-Trio Bechheim/Bockes/Jäger z. B. folgende Blog Posts nicht veröffentlicht sehen:
  • Kommentare zu einem Spiegel Artikel über die ARGE/Jobcenter (Seite 27/28 der Akte),
  • 'In der Amanuensis findet Martina Musati ihre Erfüllung' (S. 30-32),
  • 'Derweil Michaela Englmaier an der monetären Verifizierung des Paretoprinzips arbeitet' (S. 33/34),
  • 'Manfred Jäger von der Arbeitsagentur, arbeiten Sie gewissenhaft!' (S. 36-40),
  • 'Jobs "Zum Teil nicht menschenwürdig" und Jobcenter mitten drin.' (Er handelt von einem Artikel zu Arbeitsverhältnissen bei der Fa. Zalando. U.a. mit einem Zitat von Professor Gerhard Bosch vom Institut für Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg/Essen, die Arbeitsbedingungen bei Zalando in Großbeeren seien "zum Teil nicht menschenwürdig".) und
  • meine offene Email an das BMAS. (S. 43/44).
Basierend auf geheimer Absprache entschied sich die Staatsanwaltschaft für das Quid pro quo Merkel-Nazi Bild als Klagegrundlage (siehe Bilder unten).

III.
Im Urteil des AG München vom 11.02.2014 steht auf S. 3 unter Punkt 6 geschrieben "Keine Einziehung des Apple Mac mini". Der Computer wurde erst mit Schreiben vom 15.04.2015 freigegeben (Az. 112 Js 203869/12 UL-Nr. 8026/2013).

Die Justiz München lehnt Entschädigung für Nutzungsausfall ab, da offensichtlich Hartz 4 Pack von jeglicher Meinungsäusserung fernzuhalten ist, wenn es, gleich Richtern und Staatsanwälten, auf Staatskosten logiert. Siehe ablehnendes Schreiben von StA Weinzierl vom 14.11.2016.

Dies alles reflektierend sei eine Aussage des BGH aus dem Jahr 1989 angeführt:
„Unvertretbar ist dabei eine Entscheidung dann, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Vornahme einer Maßnahme gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (Vgl. BGH NJW 1989, 96.).“ 
Diese ist bei der Betrachtung der Bilder unten beim besten Willen "nicht mehr veständlich".

IV.
Abschliesend sei bemerkt, dass sich dieses Comportement der Münchner Justiz im Komplott mit der Münchner Polizei KFD 4 deckt mit dem Fall 3 unter Az. 18 Ns 112 Js 168454/15. Hier wurde trotz Kenntnis der IP Adresse nicht einmal im Traum daran gedacht, die Identität des Anzeigenden festzustellen.

Auch das ledige blonde unverheiratete Fräulein Richterin Pabst aus dem Diwan-e-Khas des AG München sah keinerlei Anlass auf meine Bitte um Identitätsfeststellung zu antworten, geschweige denn zu dringen. Stattdessen verlief sie sich in abwegigem Grammatikalgestrüpp und versuchte in verzweifelt femininer Effektheischerei eine Beleidigungsklage zu ondulieren und so nolens volens wieder einmal Pierre Bourdieu's 'Masculine Domination' zu bestätigen:
"Swept along by their aspiration to identify with the dominant models - as shown by their tendency towards aesthetic and linguistic hypercorrection - they are particularly inclined to appropriate at any price (which generally means on credit) the distinctive and therefore distinguished properties of the dominant classes and to contribute to their imperative popularization, in particular with the aid of the circumstantial symbolic power that their position in the apparatus of production or circulation of cultural goods (for example, in a women's magazine) may confer on their proselytizing zeal."
"Von ihrem Bestreben, sich mit den dominanten Modellen zu identifizieren, getrieben - wie ihre Tendenz zur ästhetischen und sprachlichen Hyperkorrektur zeigt - neigen sie besonders dazu, zu jedem Preis (der allgemein auf Kredit beruht) die unverwechselbaren und daher distinguierten Eigenschaften der herrschenden Klassen und zu ihrer imperativen Popularisierung beizutragen, insbesondere mit Hilfe der umständlichen Symbolkraft, die ihre Stellung im Produktions- oder Zirkulationsapparat von Kulturgütern (zB in einer Frauenzeitschrift) ihrem missionarischen Eifer verleihen kann." (Google translate)
Aus meinen bisher gesammelten Erfahrungen mit der bayerischen und insbesondere Münchner Justiz böte sich eher ein/e Relokalisierung/Outsourcing des jurisprudentialen Geschäfts nach Zimbabwe oder Nord Korea an.

Ich darf das Sozialgericht aus dem Land mit einem grundgesetzwidrigen NetzDG, einem Justizminister ohne jegliche  berufsspezifische praktische Erfahrung cum Team von "Rechtslaien" um die Annahme meiner Klage bitten.

Mit den besten Grüssen


(1) Belege sind nicht angeführt, da alles in meiner Gerichtsakte zu finden ist.

. . . . . . . . . . .

Das Medien-Zensur-Trio der Agentur für Arbeit München (gedeckt durch Polizei, Justiz und "Rechtsanwältin" Aglaia Muth)

Zensur-Trio Bockes/Bechheim/Erpresser Jäger


Kein Verstoss gg. §86a StGB (StA Mainz)

Kein Verstoss gg. §86a StGB (OStAin Tilmann aus München)

StA Hamburg noch in Entscheidungsfindung?!?

Verstösst gegen §86a StGB (OLG München)
Strafanzeige per Telefon durch obiges Zensur-Trio
Agentur für Arbeit München

1/21/2017

Weitere Klage gegen Sozialverbrechen-Behörde Jobcenter München

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

18. Jan. 2017

Vermittlungsbudget - BG Nr.

Sehr geehrtes Gericht,

Ich reiche heute eine Klage ein zur Erstattung von Bewerbungskosten entstanden für eine Bewerbung mit Interview und Test im Februar 2014 für meine Tochter ...... Am 02. Dez. 2016 hatte ich ein Pdf an Frau Strama gesandt mit der Auflistung unserer entstandenen Kosten und ausführlicher Begründung für die rechtliche Grundlage meiner Forderung. Nach ausbleibender Antwort bat ich nochmals um Erleigung bis zum 16. Jan. 2017 in einer Email vom 09. Jan. 2017. Wie zu erwarten blieb vom Jobcenter München (Erläuterung im Anhang), blieb auch dies unbeantwortet.

Ich hatte bereits am 07. Juli 2014 Kosten für entsprechende Kleidung für Jobbewerbungen für meine Tochter geltend gemacht, nachdem ich auf diese Möglichkeit durch eine Broschüre von Harald Thomé vom Verein Tacheles aufmerksam wurde. Genauer gesagt, war es lediglich eine voll umfassende Bewerbung, die dann schlussendlich zu ihrer heutigen Vollzeitschäftigung seid September 2016 führte.

Ich darf hier noch mein tiefes Bedauern ausdrücken, dass das perfide Unterfangen von JC MA Jean-Marc Vincent trotz seiner beeindruckenden schleimenden Art, meine Tochter gleich in 2014 aus der FO Schule herauszulocken - denn bekanntlich ist Bildung für in Hartz 4 Parallelgesellschaft und Sippenhaft Befindliche ein dispensabler Ausgabeposten - und in einen teutonischen Billig-Job zu bugsieren, fehl schlug. Genauer gesagt schlug es ja nicht fehl, sondern dank des Souffleurs und siebten stellvertr. GF Jürgen Sonneck, sowie der verrotteten Münchner Justiz und des Desinteresses der Rotkutten in Karlsruhe liegt die weitere Angelegenheit nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter der Beschwerde Nr. 35285/16.

Ich listete damals im Juli 2014 folgende Posten auf (siehe Anlage 1):

- Business Suit € 249,85
- Schuhe € 34,90
- Änderungskosten € 12,00
- Fax € 3,00
- Sehtest € 6,43
- Fahrtkosten zu Vorstellung € 11,70

GESAMTKOSTEN: € 317,88

Daraufhin meinte besagter JM Vincent sich mit einem Schreiben vom 17. Juli 2014 (Anlage 2) auf irgendwelche nicht vorhandenene Antragsfristen zu berufen und darauf seine Ablehnung zu stützen. JM Vincents überaus seichte Begründung wurde sodann von mir unter Anführung mehrerer Quellen in überzeugender Weise widerlegt, woraufhin JM Vincent ein Time-out nahm und in verbale Schockstarre verfiel, wie üblich beim Jobcenter.

JM Vincent argumentierte in verzweifelter Natur mit angeblichen Fristen bzw. Vorabanträgen, die gestellt werden müssten, um Kostenübernahme zu erhalten. Er führte auch Paragraphen an, die leider nicht das belegen, was er zu belegen vorgab, wie in seinem Brief zu sehen.

Noch viel düpierender war JM Vincents völlige Unkenntnis, wie kurzfristig oft Bewerbungsgespräche in der freien Wirtschaft anberaumt werden. Kein Wunder, wenn man gewohnt ist, auf Steuerzahlerkosten in einer muffigen Behörde für staatlich garantierte Dilettanz sein Dasein zu fristen.

Nach gewissenhafter Lektüre des § 16 Abs. 1 und 3 SGB II, den JM Vincent auf sein Panier erhob, erschliesst sich mir nicht, dass eine Antragsstellung vor Kostenanfall notwendig ist. Ebensowenig gibt dies der § 37 SGB II her, da dieser andere Bereiche abdeckt.

Auch der § 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget dekretiert explizit keine Frist  und justament in diesem Zusammenhang denke ich, ein Verweis auf einige Passagen des PDF von Ministerialrat Martin Weiland, Berlin den 28. Juli 2010 stünde einer sachdienlichen Vertiefung durchaus vortrefflich an. So heisst es daselbst z.B. in der Präambel:
Mit dem zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Eingliederungsleistungen des SGB II neu geordnet und die Gestaltungsspielräume für die Arbeitsgemeinschaften, zugelassenen kommunalen Träger und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (im Folgenden: Grundsicherungsstellen) gegenüber der alten Rechtslage erweitert worden. Insbesondere mit den in Bezug genommenen Arbeitsförderungsinstrumenten Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III) sowie mit der neu geschaffenen Freien Förderung (§ 16f SGB II) werden den Verantwortlichen vor Ort flexible Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei deren Eingliederung in Arbeit eröffnet. Dies gilt sowohl für die Prüfung von offen formulierten Anspruchsvoraussetzungen als auch für die einzelfallbezogene Ausübung des Ermessens. Diese Handlungsmöglichkeiten sollen vor Ort aktiv und umsichtig ausgeschöpft werden.
Weiters werden "Gestaltungsspielräume" angesprochen als auch einer "neuen Förderphilosophie" das Wort geredet.

Nicht genug damit, appelliert die Gemeinsame Erklärung auch explizit an die Eigeninitiative, der JM Vincent anscheinend abhold ist, wenn es dort auf Seite 2 heisst:
Bund und Länder ermutigen die Grundsicherungsstellen, die eröffneten Handlungsspielräume zu nutzen. Die vorliegende gemeinsame Erklärung stellt den örtlichen Verantwortlichen verlässliche Leitplanken für die Umsetzung zur Verfügung. Dabei gilt: Spielraum vor Ort ist unmittelbar verbunden mit entsprechender Verantwortung, Transparenz und Initiative. Insbesondere bedeuten die größeren Gestaltungsmöglichkeiten auch höhere Anforderungen an eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation der Entscheidung.
Sie ermuntert darüber hinaus auch eine "vertretbare Auslegung":
Es wird davon ausgegangen, dass Unsicherheiten im Hinblick auf eine vertretbare Auslegung der neuen Regelungen bis zur Veröffentlichung der in diesem Papier einvernehmlich getroffenen Leitplanken nicht zu Lasten der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehen dürfen.
Das PDF endet mit der heiteren und motivierenden Passage in prospektivem Duktus:
Mit der Bildung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde auf eine außergewöhnliche arbeits- marktpolitische Herausforderung reagiert: Die effektive Umsetzung der neuen Instrumente war gefährdet durch zögerliches Handeln der Grundsicherungsstellen im ersten Halbjahr 2009. Die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, einschließlich der zugelassenen kommunalen Träger, haben dies ebenfalls erkannt und daher die Schaffung einer verlässlichen und einheitlichen Arbeitsgrundlage für die neuen Instrumente von Bund und Ländern eingefordert.
Ich denke, das Papier trägt lobenswerte orthogonale Züge, ist zeitnah und themenzentriert abgefasst, lösungsorientiert und handlungsinduzierend in seinem Tenor. Unbenommen davon stünde salvatorisch die Frage des Qui tam der GFin bzw. des betreffenden Mitarbeiters des Jobcenters im Raume. MAW, Jobcenter sind angehalten, alles zu unternehmen, um Hartz IV Rezipienten in ihrem sozialen Umwelt zu halten, Bildung zu unterbinden und alles für eine Karriere im Billig-Lohn Sektor zu tun als auch Drückung der Kosten.

Es hält sich nachhaltig das Gerücht, Deutschland wolle Migranten integrieren. Wir halten das aufgrund diverser persönlicher als auch Erfahrungen Dritter für einen Treppenwitz.

Mit besten Grüssen

Xxx

. . . . . . . . . .

Erläuterung zu Jobcentern und Jobcenter München

Die deutschen Jobcenter sind sozial-faschistische (vgl. FA Hayek, Road to Serfdom) Staatsbehörden, die in geistesaffiner Manier, u.a. durch eine Sippenhaft wie im Nationalsozialismus im SGB kodifiziert, eine Parallelgesellschaft garantieren mit dem Ziel, durch Lohndeflation zum einen der deutschen Export-Industrie wohlfeile Arbeitskörper zwangsweise bereit zu stellen als auch durch eben diese Lohndeflation die Inflation niedrig zu halten, wofür Adolf Hitler, wie er in einem Zitat freimütig bekannte, seine SS hatte.

Bei der Dependance München der sozial-faschistischen Jobcenter handelt es sich um eine kriminelle (Betrug, Betrugsversuche, Nötigung, Kommunikationsunterschlagungen) Staatsbehörde, geschützt und gedeckt durch die bayerische Justiz, bekannt u.a. für Korruptheit und Neonazi Affinität, sowie der Polizei München.

Basierend auf einer Online Anzeige unter Angabe eines FALSCHEN Namens bei der Polizei vom Mai 2015 und mit mit absoluter Sicherheit von einem Jobcenter München Mitarbeiter oder angeheuertem Strohmann aufgegeben, wurde unsere komplette IT Ausrüstung beschlagnahmt!

Nicht genug damit beschlagnahmte die Münchner Polizei in Nazi Manier mein Smartphone OHNE richterlichen Beschluss und schnüffelte nach weiteren herum. Damit verstiess die Polizei gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2005.

Desweiteren wollte diese Münchner Polizei auch - Parallelen zur Sippenhaft des Nationalsozialismus drängen sich auf - meine tibetische Tochter einer Körperdurchsuchung unterziehen und auch ihr Smartphone beschlagnahmen. Ich habe Strafanzeige gestellt gegen die involvierten Polizisten und ich wäre überracht, wenn die nicht ebenso abgebügelt wird vom Kangaroo Court München.

Dies ist lediglich das jüngste Beispiel, wie diese kriminelle Behörde gegen dissidierende Meinungen vorgeht. Ein umfassender Bericht über die Verbrechermassnahmen von Jobcenter und Agentur für Arbeit im Beischlaf mit der bayerischen Justiz und kungelnden Anwälten wurde von mir am 14. Okt. 2016 an den EGMR unter dem Titel 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' in englischer Sprache gesandt. Dieser Report wurde in unsere Beschwerdeakte aufgenommen.

Bezeichnend ist auch, wie ausnahmslos alle Strafanzeigen von mir und meiner Tochter von der bayerischen Justiz, sowie der Hamburger und Berliner Justiz abgesemmelt wurden. Der EGMR hat sich in einer Entscheidung befremdet geäussert, wenn von einer Justiz alle Strafanzeigen abgelehnt werden!

Herausragend der lächerliche und glatzköpfige Staatsanwalt Peter Preuss, wie er meine Tochter schnoddrig-rotzfrech abkanzelt, als sie um Akteneinsicht bat. Daraufhin machte ich diesen bayerischen Provinz-Staatsanwalt, dem auch infantile Stare-down Spiele während einer Verhandlung nicht zu dumm sind, mit einer EGMR Entscheidung den Artikel 6 EMRK betreffend bekannt und die Tore öffneten sich. Und dann hätten wir noch einen Oberstaatsanwalt Hummer, der sich allen Ernstes erdreistet, mir Kritik an Geschichtsfälschungen über die NS Zeit zu verbieten. Der EGMR zeigte sich interessiert an diesem Brief.

6/29/2016

Lachnummer von Münchner Staatsanwalt Peter Preuss

Staatsanwalt Peter Preuss hätte da noch ein paar
Paragraphen im Angebot
Meine Tochter hatte doch einen Brief im Nov. 2015 an die Staatsanwaltschaft der Millionendorfmetropole der Bauerntrampelprovinz gesandt mit der Bitte um Akteneinsicht.

Peter Preuss rumpelte gleich los und teilte ihr mit, in den Wind zu schiessen. Der Glatzkopf Peter wäre nicht der echte Peter Preuss, wenn er nicht noch ein paar Klümmchen hätte. So wie den § 475 STPO und wennste schon bei 475 bist, Mann, da kannste auch gleich noch den 477er dran hängen, dachte der flinke Peter Preuss. MAW, Akteneinsicht gibt es nicht, denn ich bin Peter der Grosse Preuss.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 475 Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen

(1) Für eine Privatperson und für sonstige Stellen kann, unbeschadet der Vorschrift des § 406e, ein Rechtsanwalt Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Auskünfte sind zu versagen, wenn der hiervon Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann Akteneinsicht gewährt werden, wenn die Erteilung von Auskünften einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder nach Darlegung dessen, der Akteneinsicht begehrt, zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses nicht ausreichen würde.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 können amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigt werden. Auf Antrag können dem Rechtsanwalt, soweit Akteneinsicht gewährt wird und nicht wichtige Gründe entgegenstehen, die Akten mit Ausnahme der Beweisstücke in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung mitgegeben werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
(4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können auch Privatpersonen und sonstigen Stellen Auskünfte aus den Akten erteilt werden.
Hier

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 477 Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkungen

(1) Auskünfte können auch durch Überlassung von Abschriften aus den Akten erteilt werden.
(2) Auskünfte aus Akten und Akteneinsicht sind zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens, auch die Gefährdung des Untersuchungszwecks in einem anderen Strafverfahren, oder besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Ist eine Maßnahme nach diesem Gesetz nur bei Verdacht bestimmter Straftaten zulässig, so dürfen die auf Grund einer solchen Maßnahme erlangten personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der von der Maßnahme betroffenen Personen zu Beweiszwecken in anderen Strafverfahren nur zur Aufklärung solcher Straftaten verwendet werden, zu deren Aufklärung eine solche Maßnahme nach diesem Gesetz hätte angeordnet werden dürfen. Darüber hinaus dürfen personenbezogene Daten, die durch eine Maßnahme der in Satz 2 bezeichneten Art erlangt worden sind, ohne Einwilligung der von der Maßnahme betroffenen Personen nur verwendet werden
1.
zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit,
2.
für die Zwecke, für die eine Übermittlung nach § 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zulässig ist, sowie
3.
nach Maßgabe des § 476.
§ 100d Abs. 5, § 100i Abs. 2 Satz 2, § 101a Absatz 4 und 5 und § 108 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt.
(3) In Verfahren, in denen
1.
der Angeklagte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren eingestellt wurde oder
2.
die Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis für Behörden aufgenommen wird und seit der Rechtskraft der Entscheidung mehr als zwei Jahre verstrichen sind,
dürfen Auskünfte aus den Akten und Akteneinsicht an nichtöffentliche Stellen nur gewährt werden, wenn ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Information glaubhaft gemacht ist und der frühere Beschuldigte kein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat.
(4) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt der Empfänger, soweit dieser eine öffentliche Stelle oder ein Rechtsanwalt ist. Die übermittelnde Stelle prüft in diesem Falle nur, ob das Übermittlungsersuchen im Rahmen der Aufgaben des Empfängers liegt, es sei denn, dass besonderer Anlass zu einer weitergehenden Prüfung der Zulässigkeit der Übermittlung besteht.
(5) Die nach den §§ 474, 475 erlangten personenbezogenen Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, für den die Auskunft oder Akteneinsicht gewährt wurde. Eine Verwendung für andere Zwecke ist zulässig, wenn dafür Auskunft oder Akteneinsicht gewährt werden dürfte und im Falle des § 475 die Stelle, die Auskunft oder Akteneinsicht gewährt hat, zustimmt. Wird eine Auskunft ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts erteilt, so ist auf die Zweckbindung hinzuweisen.
Meine Tochter schreibt ihm noch einmal. Auf den Mund ist sie nicht gefallen.

Ich  glaube,  §  475 STPO Absatz  4  begründet  mein  Ersuchen.  Es  heisst  dort:

(4)  Unter  den  Voraussetzungen  des  Absatzes  1  können  auch  Privatpersonen  und  sonstigen  Stellen Auskünfte  aus  den  Akten  erteilt  werden.

Was könnte  das 'schutzwürdige  Interesse'  des  hiervon  Betroffenen  sein? Vielleicht  das  Interesse, kriminelles Verhalten  zu  verdecken?  Vielleicht  rassistische  und  diskriminiende  Intentionen  gegen mich  zu  verdunkeln?

 Ich  fordere  die  Münchner  Justiz  nochmals auf,  mir  den  Namen  des  Anzeigenden  zu  nennen!

Da wird Peter Preuss natürlich richtig wepsig und nöckelich:
Es wird Ihnen mitgeteilt, dass es bei der Auskunft vom 02.12.2015 verbleibt!
Ach wirklich, Peter Preuss??? Hatte Provinzstaatsanwalt einige Entscheidungen des EGMR gar nicht gekannt?!?!

Und so bekamen wir dann die Akteneinsicht. Die allerdings nur als Stammakte mit 19 (!!!) fehlenden Dokumenten. Die kriegen wir auch noch, nicht wahr Manfrad Jäger aus der BA Ingolstadt.

Falls dir also einer dieser Vertreter der Staatsjustiz pampig kommt, suche ein wenig nach Entscheidungen des EGMR. Lass dich auch nicht von dummen Richtern verunsichern, die tatsāchlich dann noch immer behaupten, es gelte deutsches Recht, denn:

Zur Normenhierarchie in Deutschland und damit auch zur praktischen Relevanz vgl. die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2004, BVerfG, 2 BvR 1481/04 vom 14.10.2004, Absatz-Nr. (1 – 73).. Zitiert wird Leitsatz 2 daraus: “Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.”

Der immer noch gerne in Deutschland verkündete Mythos von den angeblich nicht anwendbaren “Einzelfallentscheidungen” bzw. der noch nicht erfolgten “Umsetzung” der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dürfte damit zwingend widerlegt sein. Diese Entscheidungen und die dahinter erkennbaren rechtlichen Vorgaben und Grundsätze sind ohne weitere Umsetzung automatisch Bestandteil auch des deutschen Rechtssystems und müssen von allen Behörden einschließlich der Gerichte im Rahmen der täglichen Anwendung des Rechts beachtet werden.

3/23/2016

Anregung, die Münchner Staatsanwaltschaft wolle doch ihren sicher ausbaufähigen intellektuellen Horizont auf den EGMR in Strasbourg elongieren

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

23. März 2016

AZ: ER II GS - 6711/15 und Anzeige des Jobcenter München in 2012 AZ 18 Ns 112 Js 203869/12

Nachdem Staatsanwalt Peter Preuss die Bitte meiner Tochter in Q4 2015 um Aushändigung der Anzeigen, getätigt durch das Jobcenter München (im Fall 2012 ohne jeden Zweifel und in 2015 mit sehr hoher krimineller Wahrscheinlichkeit), wie zu erwarten negativ beschied - unter der selbstentlarvenden Vorgabe eines "schutzwürdige(n) Interesse(s)" des hiervon Betroffenen und damit vielleicht das Interesse, ein Grundgesetz brechendes Verhalten dieser neoliberalen Skandalbehörde zu kaschieren? - fordere ich die Münchner Justiz nochmals auf, uns diese Anzeigen auszuhändigen!

Ich gestatte mir hiermit, den sicher ausbaufähigen intellektuellen Horizont der Münchner Staatsanwaltschaft zu elongieren und verweise auf

CASE OF FOUCHER v. FRANCE

(Application no. 22209/93), STRASBOURG , 18 March 1997

Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht. Die Weigerung der StA, dem Beschuldigten bei seiner Verteidigung in eigener Person Akteneinsicht zu gewähren und Kopien aus der Akte zu erhalten, verletzt Art. 6 III, 7 I und I EMRK. Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig, EGMR, Urt. V. 17.02.1997 - 10/1996/629/812.

Ich danke auch im Namen meiner Tochter im Voraus.

2/17/2016

Ist es in Ordnung, einen Staatsanwalt retardiert zu nennen (1)? Jedenfalls ist bei Staatsanwalt Peter Preuss die altersadäquate nonverbale Kommunikation inhibiert

Gleiche Gerichtsverhandlung im Jahr 2014. Es ist nicht gerade eine neue Beobachtung, dass Menschen mit auffallender Unsicherheit in der Öffentlichkeit noch andere Macken  haben. Schrullen, die der vermeintlichen Kompensation dienen und gerade deshalb ridiküle Züge annehmen können. Manche scheinen zu denken, dass sie auf eine seltsame Form des Posing zurückgreifen müssen. Oder männlich agonistisches Verhalten. Manche dieser Züge können als infantil gelten, während andere Formen grenzwertig retardiert scheinen. Urteile selber:

Während dieser Gerichtsverhandlung, als der Richter ein paar Notizen machte, fiel etwas freie Zeit an und Staatsanwalt Peter Preuss hatte eine herrliche Idee, wie man diese Leerlaufzeit überbrücken könne und gleichzeitig ein nonverbales Statement etabliert. Vielleicht etwas wie einen Pfauen Balztanz bar der Ästhetik oder etwas in dieser Art. Das Setzen eines Gebietsgeruchsmarke.

Als so Richter Grain mit der Notierung von ein paar Zeilen beschäftigt war, hatte ich das seltsame Gefühl, beobachtet zu werden. Ich blickte auf und in der Tat, Peter Preuss fixierte mich mit seinen Augen.

Ich schaute weg, weil, hey, wer macht so was? Sicherlich nicht eine erwachsene Person, geschweige denn ein Mensch mit Stil. Doch da war das seltsame Gefühl wieder. Der Peter, ja, Staatsanwalt Peter Preuss in der Tat starrte mich an ... intensiv, unbeweglich ... kann das wahr sein? Machst du Witze? Eine erwachsene Person im Gerichtssaal versucht den Stare-down?

Warte eine Sekunde, Peter Preuss. Ich bin Sportler seit den frühen Teens und wenn jemand, egal wer es ist, da eine Challenge bietet, antworte ich. Antworte ich auf meine Weise und die heisst, Peter Preuss, der erste der blinkt oder den Blick vermeidet, hat verloren. Sind Sie bereit? You got what it takes?

Yep, Peter Preuss verlor. Jeder halbwegs gebildete Mensch würde nun denken, das war es. Peter Preuss stimmte da nicht zu. Er versuchte es ein zweites Mal, mich nieder zu starren ... und natürlich verlor er wieder.

Weisst du, es ist eine Sache, ein Staatsanwalt zu sein auf der Basis der Realisation
Jahre zurückliegend, dass man nicht das Zeug hat für eine Position in einer Anglo-Saxon Law Firm und wenn man es versuchen würden, von Donna zum Lift nach unten begleitet würde.

Es ist eine ganz andere Sache nicht zu wissen, dass in einem Stare-down das Wichtigste ist, etwas zu defokussieren, wenn man jemanden anstarrt. Das weiss jeder 14-jährige. Peter Preuss nicht.

Ach, wäre es nicht der unverfälschte Peter Preuss, hatte er es nicht am 6. Januar 2015 in einer anderen Gerichtsverhandlung wieder versucht. Dieses Mal schlug ich die Challenge aus. Es liegt Langeweile in Wiederholungen. Die Zeit zur altersadäquaten Reife sollte jeder selbst erkennen.

Oh, da gabs dann noch eine krude Burleske.

Ich hatte ihn gleich nach der Beschlagnahme angerufen. Gutes, höfliches Gespräch und schlage erneuten Anruf so in zwei Wochen vor. D'accord.

Rufe nach gut drei Wochen an, man fällt ja nicht gleich mit der Waschmaschine ins Haus, .... niemand hebt ab. Nächsten Tag das gleiche und am dritten Tag ebenso, keiner hebt ab. Habe einen ungebrochenen Spieldrang und rufe am nächsten Tag wieder an. Diesmal aber mit dem Handy wahlbereit rechts liegend.

Das Offensichtliche tritt ein, keiner hebt ab. Drücke auf 'Call' am Handy und ... voilà, seine verdutzte Sekretärin hebt ab und ist erstaunt.

Ja, so primitiv gehts in Bayern zu.
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(1) oder würde das den lächerlichsten Paragraphen in Deutschland auslösen? Den 185er STGB, den nur Bananenrepubliken kennen.

Schon Crinis deflationis und Münchner Staatsanwalt Peter Preuss kennen gelernt? Junge, das ist ein Pflichtakt in Charakterstudie.

Stawa Peter Preuss - crinis deflationis
Wenn du schon immer wissen wolltest, was eigentlich das englische Wort 'nerd' auf deutsch bedeutet und zu faul warst, im Wörterbuch zu suchen, bleib cool Junge und schau dir Peter Preuss an. Staatsanwalt München. Provinzielle Legende! Du weisst sofort, wer bei Pearson Hardman keine Regenbogen scheissen wird, ohne Louis Litt auf die Eier zu gehen.

Also ich hab den Peter Preuss mit der Fast-Platte das erste Mal im Februar 2014 absolutely live and unplugged on stage erlebt. Ein Erlebnis, das in die persönlichen Analen eingeht mit dem Vermerk 'Jupp, dat war et wert', wenne weiss wat ick meine.

Jeder hat so was schon mal in der Schule erlebt. Jeder! Früher nannte man solche Typen in der Schule verballhornt "die Leberstreiche". Kinners, wat warn die beliebt. OK, ich hatte eigentlich schon zuvor so ein Erlebnis mit ihm, aber mein Gott noch mal, so Kindlichkeiten können eigentlich warten. Meinse nich auch?

Also zurück zu diesem epochalen Februar anno 2014 und Stawa Peter Preuss erhebt seine fürstliche Gestalt aus den Schlünden des gerichtlichen Sessels und dann steht er so da in seiner schwatten Bade Robe und hebt an, seinen § 86 STGB (1) vor dem Richter zu verkasematuckeln.

Ja, wat soll ich so sagen, der erste Satz geht anstandslos über den palcenico. Es folgt der zweite Satz in beeindruckender Preusscher (2) Eloquenz. Die Erwartungshaltung so geschürt intoniert Peter Preuss den dritten Satz und der vernimmt sich auch recht anstän .... oops, was war denn das? Aller Freund, wat iss dat dann? Da war so ein Hickser oder ein Verschlucker mitten im Satz. Typisch für jemanden mit einer intrinsischen Unsicherheit, jemand mit einer Hemmung bei der öffentlichen Rede. Ja und von nun an ist der ganze Ductus, der verbale Schwung futsch. Wie wenn jemand beim Teleprompter den Stecker gezogen hat.

Es war umso verblüffender, als sich doch ohne jeden Zweifel der Richter und er sich kannten und ohne Zweifel den Fall besprochen hatten. Das war home turf.  Hier war sie, die selbstdesavouierende gefällige Unterwürfigkeit. Der Hang, seinem Meister zu gefallen. Hier wurde Beamtentum nicht nur geatmet, hier wurde es bebend intoniert. Penälerhaft, ja fast glaubte man sich in einem Rühmann Film (3). Die Unfähigkeit, frei und ungehemmt zu sprechen. Da sage einer noch, es gäbe im Okzident kein Kastenwesen.

Sicherlich hat jeder mal einen schlechten Tag,  einen schlechten Haartag. Der Redefluß ist gehemmt, der Wortschatz will sich nicht einstellen, man kommt einfach nicht ins Script. Speaker's block. Doch das sind technische Manki. Die körperliche Haltung jedoch ist unverfälschbar, die Körpersprache bleibt genuin, sie ist ritualisiert.

Ein paar Wochen später sollte sich dieser Eindruck abermals bewahrheiten, so wie es oftmals der Zufall will. Es war die Zeit des lächerlichen F1 Bernie Ecclestone Prozesses gg. diesen Fallguy der Bayerischen Landesbank (4). Ich wollte schon nach meiner max. 45-Minuten-deutsche-Langeweile-TV-Session abschalten, als es hiess, Peter Preuss sei der Staatsanwalt. Irgendwie hatte ich es im Urin oder war es ein Wink mit dem Zaunpfahl, gar eine Epiphanie; jedenfalls hier schenkst du mal dem Peter dein Gehör.

Peter Preuss erschien auf der Röhre (oder war das ne K4?), der erste Satz ... blendend intoniert. Der zweite Satz ein überzeugendes mehrsilbiges Opus in Preusscher Souveränität. Der dritte Satz war eigentlich schon gegess... oh je, heilige Madonna, der Hickser, der Schlucker war wieder da. Es war der typische Fall von 'told ya so'. Exakt wie Wochen zuvor im Gerichtssaal. Unmöglich, ernst zu bleiben.

Solch intrinsische Unsicherheiten suchen und benötigen weitere kathartische und expurgierende Ventile und Staatsanwalt Peter Preuss enttäuscht beim besten Willen nicht und unternimmt so manches, um einen ziemlichen Fundus an Eigentümlichkeiten und Schrullen zu belegen.

Ist das lediglich Infantilität oder grenzt das schon an Retardierung?

___________
(1) in dessen Nachsatz der Weisswäscherparagraph zur Legalisierung staatlich erwünschter und nicht enden wollender sogenannter Dokumentarfilme im zwangsfinanzierten föderal-deutschen TV zur latenten Glorifizierung einer Zeit, zu der so gar mancher eine natürlich kaschierte Affinität kultiviert.....
(2) nach neuer deutscher Rechtschreibung mit fünf 's'!
(3) sorry, aber in so was rumpelt man einfach mal rein beim Channel surfen in Bayern.
(4) yep, der Fall in dem Bernie schlussendlich sich bereit erklärte, 100 Millionen Euro zu zahlen. Nicht etwa als Schuldeingeständnis, sondern schlicht um diese Provinz und diese Prozess-Burleske verlassen zu können. Bernie schickte später eine herrliche Grusskarte mit echt britischem Humor nach Bayern.

1/06/2016

Is it OK to call a prosecutor retarded (1)? Because if it is, then Munich prosecutor Peter Preuss is pretty retarded...

Same court hearing in 2013. It's not exactly a new observation that people exhibiting insecurity in public also have some other quirks. Some seem to think they need to resort to a weird form of posing. Male agonistic behavior. You could call some of these traits infantile, while you might call other forms as being borderline retarded. You be the judge:

During that court hearing, when the judge made some notes and there was therefore some slack time, Peter Preuss had a splendid idea on how to pass his idle time and clearly make his impression felt. Like provincial pompousness or something in that vein. Setting a territorial smell mark.

So judge Grain was busy jotting down some lines when I experienced that strange feeling that someone is watching you. Not just watching you, but staring at you. I looked up and there was Peter Preuss indeed fixing me with his eyes.

I looked away because, hey, who would do that? Certainly not a grown-up person, let alone a person with style. Yet there was the feeling again. The Peter, yes, prosecutor Peter Preuss indeed was staring at me ... intensely, motionless ... could this be real? Are you kidding? A grown up person in a court room tried to stare me down.

Hold on a sec, Peter Preuss. I have been into sports all my life and if someone, regardless who it is, presents a challenge to me, I respond. I respond in my way. You know, Peter, the one who blinks first or avoids the gaze has lost. Are you ready? Do you fucking have what it takes?

Yep, Peter Preuss lost. Now educated people would think that was that. No, not Peter Preuss. He tried a second time to stare me down ... and of course he lost again.

You see, it's one thing to be a state prosecutor based on the realization years back that you do not have the stuff needed to get into a top Anglo-saxon law firm and if you would try, you'd be accompanied to the lift by Donna and ushered down.
It's a totally different thing not knowing that in a stare-down the most important thing is to slightly defocus when looking at someone. Well, any 14-year old is aware of that. Not Peter Preuss. Just saying.

Oh, it would not be vintage Peter Preuss had he not tried the same in the court hearing on Jan. 6, 2015. This time I just did not commit. These juvenile things get boring. You know, Peter Preuss, get a life and get mature.
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(1) or would that trigger Germany's most ridiculous paragraph? The libel §185 STGB.

1/05/2016

Meet Munich prosecutor Peter Preuss: Specialist for frivolous law suits. He is quite a chap.

Peter Preuss and the speech bump
Ever wanted to know what a 'nerd' is but were too lazy to consult a dictionary? Relax and just look at Munich prosecutor Peter Preuss. Provincial legend!

I met almost bald Peter Preuss in February 2013 the first time in person in court. I had to deal with him before, but more about that silly incident in a later post. After all, infantility can wait a little. Or is it retardation?

So in February of said year, Munich prosecutor Peter Preuss elevated himself from his seat and stood there in his black bath robe to plead his case in front of the judge. The Peter started and the first sentence was alright. Peter Preuss ventilated the second sentence and it was alright. Peter Preuss intoned the third sentence and is was al..., wait a second, what was that, Peter? There was a sort of a hickup, a kind of gulp ... Something a person would do when he feels insecure, not quite comfy speaking in front of - not many in this case - others.

It was so conspicuous and even more so as he was addressing a judge he sure knew very well from cases before. Yet there he stood now, clearly inhibited and in way like a 'Pennäler' talking and looking as he continued his case in front of the judge who seemed to be his age. This made the situation even more funny. He made the impression and articulated himself like someone would do who is eager to please his master. He was all servile, self-deprecating to the extent of  slight embarrassment.

Sure, everyone can have a bad day, when you just cannot seem to find your script, words don't flow, they just evade you, kind of a verbal writer's block. However, I was quite sure the Peter is an odd character, nerdy, bent on pleasing superiors and lacking self-esteem. The kind of guy everyone has met in his or her school days back then.

A couple weeks later that silly court case with F1 Bernie Ecclestone and an ex-Bavarian banker started (1). I was watching my daily 45 minutes of German TV and was about to switch off, boring as German TV is, when the reporter mentioned Peter Preuss as being the prosecutor. Gee, I had an instinctive feeling that this will get interesting and I should listen. So I stayed on. Peter came onscreen and started his sermon. First sentence went well, second sentence very nice, Peter. Third sentence excell...., hold it, there it was again, the hickup. It was hilarious to watch. Exactly the Peter I had come to know just weeks back. Busted!

It proved once again, these kind of instances are not singular, rather that they point to a deep seated insecurity and one can be sure, where that came from some other weird traits can be expected. Indeed, prosecutor Peter Preuss does not disappoint and is ready to prove that he is quite some chap, and a really odd one at that.

Is this infantility or bordering on retardation?

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(1) yep, the one in which Bernie agreed to pay 100 million euro just to get out of fucking boring Bavaria and a totally ridiculous court case. Bernie later sent a hilarious postcard.

12/15/2015

Munich prosecutor Peter Preuss slowly advancing in socio-cultural peculiarities

My daughter responds to Munich prosecutor Peter Preuss' refusal to disclose the name(s) of person(s) behind the charges against us based on chicanery.

English   version  (for  chronological   documentation  and  presentation at   the  
Prosecutor Peter Preuss learns
intricacies of Tibetan first names
USCIS.gov)


State  Prosecutor  München  I
Linprunstraße  25
80097  München

AZ:  ER  II  GS - 6711/15 and complaint  of  Jobcenter München  in  2012  AZ  18  Ns  112  Js  203869/12

Dec.  12,  2015

Oh you  again,  prosecutor  Peter  Preuss.  At  least,  the  Munich  prosecutor  has this time  discovered  that 'xyz'  is always  female.  Interestingly,  you  did  not  mention  the  period  of  appeal.  You  are  so confident  in  Bavaria  and  I  am  just  a  stupid  migrant,  right?

I  believe  §  475 STPO paragraph  4  justifies my  request.  It  states:

(4)  Under  the  conditions  of  paragraph  1,  information  from  any  file  can  also  be  granted  to  individuals and  agencies.

What  could  be  the  'legitimate  interests'  of  the  persons concerned  be,  not  to have  that  information disclosed? Perhaps the  interest  to  cover  up  criminal  behavior?  Perhaps to  hide  racist  and discriminating  intentions against  me?

I  urge  the court of Munich  again  to tell  me  the  name  of  the  complainant!

Peter  Preuss,  are  you  not  getting  embarrassed  to  refuse  all  requests from  me  and  my  father? Would you  like  to prove  again  and  again,  the  Munich  court  is a  Kangaroo Court? I  have  witnessed  it  on  May 6,  2015  with  judge  Bassler.

12/09/2015

Munich prosecutor Peter Preuss makes sure racism is well and alive in Germany and free speech gets kicked in the ass

Prosecutor Peter Preuss: Free speech? Never heard of.
English   version  (for  chronological   documentation  and  presentation at   the   USCIS.gov)

Munich prosecutor Peter Preuss refuses disclosure of name of complainant leading to confiscation of our IT equipment.

In his response to my daughter's request to disclose the name of the complainant, who with 99.9% certainty is from the criminal and racist Jobcenter Munich, Peter Preuss cites § 475 STPO.


Paragraph 4 of § 475 STPO  however clearly states:

(4) Under the conditions of paragraph 1, information from any file can also be granted to individuals and agencies.

This is yet another proof of the well-known institutional racism for which especially Bavarian courts are known. Add to that their affinity to Neonazis and you get a picture of how seedy the German government agency Jobcenter operates in order to suppress free speech. Any criminal means, any racist transgression is covered and protected by the Munich court.

The rotten court of Munich makes sure people who oppose the criminal and racist German government agency, whose mandate it is to press people into low-wage jobs, to haul young people out of school and into shitty jobs so that Germany can continue its export industry assault on other countries and press those countries into submission and wreck the future of their young people by ensuring high unemployment, get silenced by breaking any law and depriving you of internet communications.

This is called facism by democratic means.

In case you have any doubt how rotten the Munich court is, here is chief prosecutor Hummer absolutely live on stage:

"Apart from that, comparisons between the acts of the accused on the one hand and press and TV-coverage on the other hand are out of the question, because the latter regularly serve as political information, report on events of current affairs or history and therefore are according to § 86 no. 3 in conjunction with § 86 a no. 3 Penal Code exempted from the offense. The actions of the defendant, however, do not fall under that exception as the Court of Appeal has set out in detail and without any error of law (UA p.7)."

This his response when I pointed to historical falsifications in the movie 'Rise of Evil' in my appeals. In other words:

Do not criticize our Hitler propaganda shows on German TV !

 This is what a German lawyer wrote us in an email in August 2015:

 "I would discourage from filing a suit against the Jobcenter - CEO, even more so as it costs money. I do not think you will find a judge who will sentence the government agency or its CEO."