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1/21/2017

Weitere Klage gegen Sozialverbrechen-Behörde Jobcenter München

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

18. Jan. 2017

Vermittlungsbudget - BG Nr.

Sehr geehrtes Gericht,

Ich reiche heute eine Klage ein zur Erstattung von Bewerbungskosten entstanden für eine Bewerbung mit Interview und Test im Februar 2014 für meine Tochter ...... Am 02. Dez. 2016 hatte ich ein Pdf an Frau Strama gesandt mit der Auflistung unserer entstandenen Kosten und ausführlicher Begründung für die rechtliche Grundlage meiner Forderung. Nach ausbleibender Antwort bat ich nochmals um Erleigung bis zum 16. Jan. 2017 in einer Email vom 09. Jan. 2017. Wie zu erwarten blieb vom Jobcenter München (Erläuterung im Anhang), blieb auch dies unbeantwortet.

Ich hatte bereits am 07. Juli 2014 Kosten für entsprechende Kleidung für Jobbewerbungen für meine Tochter geltend gemacht, nachdem ich auf diese Möglichkeit durch eine Broschüre von Harald Thomé vom Verein Tacheles aufmerksam wurde. Genauer gesagt, war es lediglich eine voll umfassende Bewerbung, die dann schlussendlich zu ihrer heutigen Vollzeitschäftigung seid September 2016 führte.

Ich darf hier noch mein tiefes Bedauern ausdrücken, dass das perfide Unterfangen von JC MA Jean-Marc Vincent trotz seiner beeindruckenden schleimenden Art, meine Tochter gleich in 2014 aus der FO Schule herauszulocken - denn bekanntlich ist Bildung für in Hartz 4 Parallelgesellschaft und Sippenhaft Befindliche ein dispensabler Ausgabeposten - und in einen teutonischen Billig-Job zu bugsieren, fehl schlug. Genauer gesagt schlug es ja nicht fehl, sondern dank des Souffleurs und siebten stellvertr. GF Jürgen Sonneck, sowie der verrotteten Münchner Justiz und des Desinteresses der Rotkutten in Karlsruhe liegt die weitere Angelegenheit nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter der Beschwerde Nr. 35285/16.

Ich listete damals im Juli 2014 folgende Posten auf (siehe Anlage 1):

- Business Suit € 249,85
- Schuhe € 34,90
- Änderungskosten € 12,00
- Fax € 3,00
- Sehtest € 6,43
- Fahrtkosten zu Vorstellung € 11,70

GESAMTKOSTEN: € 317,88

Daraufhin meinte besagter JM Vincent sich mit einem Schreiben vom 17. Juli 2014 (Anlage 2) auf irgendwelche nicht vorhandenene Antragsfristen zu berufen und darauf seine Ablehnung zu stützen. JM Vincents überaus seichte Begründung wurde sodann von mir unter Anführung mehrerer Quellen in überzeugender Weise widerlegt, woraufhin JM Vincent ein Time-out nahm und in verbale Schockstarre verfiel, wie üblich beim Jobcenter.

JM Vincent argumentierte in verzweifelter Natur mit angeblichen Fristen bzw. Vorabanträgen, die gestellt werden müssten, um Kostenübernahme zu erhalten. Er führte auch Paragraphen an, die leider nicht das belegen, was er zu belegen vorgab, wie in seinem Brief zu sehen.

Noch viel düpierender war JM Vincents völlige Unkenntnis, wie kurzfristig oft Bewerbungsgespräche in der freien Wirtschaft anberaumt werden. Kein Wunder, wenn man gewohnt ist, auf Steuerzahlerkosten in einer muffigen Behörde für staatlich garantierte Dilettanz sein Dasein zu fristen.

Nach gewissenhafter Lektüre des § 16 Abs. 1 und 3 SGB II, den JM Vincent auf sein Panier erhob, erschliesst sich mir nicht, dass eine Antragsstellung vor Kostenanfall notwendig ist. Ebensowenig gibt dies der § 37 SGB II her, da dieser andere Bereiche abdeckt.

Auch der § 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget dekretiert explizit keine Frist  und justament in diesem Zusammenhang denke ich, ein Verweis auf einige Passagen des PDF von Ministerialrat Martin Weiland, Berlin den 28. Juli 2010 stünde einer sachdienlichen Vertiefung durchaus vortrefflich an. So heisst es daselbst z.B. in der Präambel:
Mit dem zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Eingliederungsleistungen des SGB II neu geordnet und die Gestaltungsspielräume für die Arbeitsgemeinschaften, zugelassenen kommunalen Träger und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (im Folgenden: Grundsicherungsstellen) gegenüber der alten Rechtslage erweitert worden. Insbesondere mit den in Bezug genommenen Arbeitsförderungsinstrumenten Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III) sowie mit der neu geschaffenen Freien Förderung (§ 16f SGB II) werden den Verantwortlichen vor Ort flexible Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei deren Eingliederung in Arbeit eröffnet. Dies gilt sowohl für die Prüfung von offen formulierten Anspruchsvoraussetzungen als auch für die einzelfallbezogene Ausübung des Ermessens. Diese Handlungsmöglichkeiten sollen vor Ort aktiv und umsichtig ausgeschöpft werden.
Weiters werden "Gestaltungsspielräume" angesprochen als auch einer "neuen Förderphilosophie" das Wort geredet.

Nicht genug damit, appelliert die Gemeinsame Erklärung auch explizit an die Eigeninitiative, der JM Vincent anscheinend abhold ist, wenn es dort auf Seite 2 heisst:
Bund und Länder ermutigen die Grundsicherungsstellen, die eröffneten Handlungsspielräume zu nutzen. Die vorliegende gemeinsame Erklärung stellt den örtlichen Verantwortlichen verlässliche Leitplanken für die Umsetzung zur Verfügung. Dabei gilt: Spielraum vor Ort ist unmittelbar verbunden mit entsprechender Verantwortung, Transparenz und Initiative. Insbesondere bedeuten die größeren Gestaltungsmöglichkeiten auch höhere Anforderungen an eine nachvollziehbare und transparente Dokumentation der Entscheidung.
Sie ermuntert darüber hinaus auch eine "vertretbare Auslegung":
Es wird davon ausgegangen, dass Unsicherheiten im Hinblick auf eine vertretbare Auslegung der neuen Regelungen bis zur Veröffentlichung der in diesem Papier einvernehmlich getroffenen Leitplanken nicht zu Lasten der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehen dürfen.
Das PDF endet mit der heiteren und motivierenden Passage in prospektivem Duktus:
Mit der Bildung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde auf eine außergewöhnliche arbeits- marktpolitische Herausforderung reagiert: Die effektive Umsetzung der neuen Instrumente war gefährdet durch zögerliches Handeln der Grundsicherungsstellen im ersten Halbjahr 2009. Die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, einschließlich der zugelassenen kommunalen Träger, haben dies ebenfalls erkannt und daher die Schaffung einer verlässlichen und einheitlichen Arbeitsgrundlage für die neuen Instrumente von Bund und Ländern eingefordert.
Ich denke, das Papier trägt lobenswerte orthogonale Züge, ist zeitnah und themenzentriert abgefasst, lösungsorientiert und handlungsinduzierend in seinem Tenor. Unbenommen davon stünde salvatorisch die Frage des Qui tam der GFin bzw. des betreffenden Mitarbeiters des Jobcenters im Raume. MAW, Jobcenter sind angehalten, alles zu unternehmen, um Hartz IV Rezipienten in ihrem sozialen Umwelt zu halten, Bildung zu unterbinden und alles für eine Karriere im Billig-Lohn Sektor zu tun als auch Drückung der Kosten.

Es hält sich nachhaltig das Gerücht, Deutschland wolle Migranten integrieren. Wir halten das aufgrund diverser persönlicher als auch Erfahrungen Dritter für einen Treppenwitz.

Mit besten Grüssen

Xxx

. . . . . . . . . .

Erläuterung zu Jobcentern und Jobcenter München

Die deutschen Jobcenter sind sozial-faschistische (vgl. FA Hayek, Road to Serfdom) Staatsbehörden, die in geistesaffiner Manier, u.a. durch eine Sippenhaft wie im Nationalsozialismus im SGB kodifiziert, eine Parallelgesellschaft garantieren mit dem Ziel, durch Lohndeflation zum einen der deutschen Export-Industrie wohlfeile Arbeitskörper zwangsweise bereit zu stellen als auch durch eben diese Lohndeflation die Inflation niedrig zu halten, wofür Adolf Hitler, wie er in einem Zitat freimütig bekannte, seine SS hatte.

Bei der Dependance München der sozial-faschistischen Jobcenter handelt es sich um eine kriminelle (Betrug, Betrugsversuche, Nötigung, Kommunikationsunterschlagungen) Staatsbehörde, geschützt und gedeckt durch die bayerische Justiz, bekannt u.a. für Korruptheit und Neonazi Affinität, sowie der Polizei München.

Basierend auf einer Online Anzeige unter Angabe eines FALSCHEN Namens bei der Polizei vom Mai 2015 und mit mit absoluter Sicherheit von einem Jobcenter München Mitarbeiter oder angeheuertem Strohmann aufgegeben, wurde unsere komplette IT Ausrüstung beschlagnahmt!

Nicht genug damit beschlagnahmte die Münchner Polizei in Nazi Manier mein Smartphone OHNE richterlichen Beschluss und schnüffelte nach weiteren herum. Damit verstiess die Polizei gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2005.

Desweiteren wollte diese Münchner Polizei auch - Parallelen zur Sippenhaft des Nationalsozialismus drängen sich auf - meine tibetische Tochter einer Körperdurchsuchung unterziehen und auch ihr Smartphone beschlagnahmen. Ich habe Strafanzeige gestellt gegen die involvierten Polizisten und ich wäre überracht, wenn die nicht ebenso abgebügelt wird vom Kangaroo Court München.

Dies ist lediglich das jüngste Beispiel, wie diese kriminelle Behörde gegen dissidierende Meinungen vorgeht. Ein umfassender Bericht über die Verbrechermassnahmen von Jobcenter und Agentur für Arbeit im Beischlaf mit der bayerischen Justiz und kungelnden Anwälten wurde von mir am 14. Okt. 2016 an den EGMR unter dem Titel 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' in englischer Sprache gesandt. Dieser Report wurde in unsere Beschwerdeakte aufgenommen.

Bezeichnend ist auch, wie ausnahmslos alle Strafanzeigen von mir und meiner Tochter von der bayerischen Justiz, sowie der Hamburger und Berliner Justiz abgesemmelt wurden. Der EGMR hat sich in einer Entscheidung befremdet geäussert, wenn von einer Justiz alle Strafanzeigen abgelehnt werden!

Herausragend der lächerliche und glatzköpfige Staatsanwalt Peter Preuss, wie er meine Tochter schnoddrig-rotzfrech abkanzelt, als sie um Akteneinsicht bat. Daraufhin machte ich diesen bayerischen Provinz-Staatsanwalt, dem auch infantile Stare-down Spiele während einer Verhandlung nicht zu dumm sind, mit einer EGMR Entscheidung den Artikel 6 EMRK betreffend bekannt und die Tore öffneten sich. Und dann hätten wir noch einen Oberstaatsanwalt Hummer, der sich allen Ernstes erdreistet, mir Kritik an Geschichtsfälschungen über die NS Zeit zu verbieten. Der EGMR zeigte sich interessiert an diesem Brief.

1/07/2017

Für die Kommödienstadl Verhandlung vor dem LG München, anberaumt zum 15. Feb. 2017 und deren Urteil jetzt schon feststeht, lade ich folgende Zeugen zur Vernehmung.

Landgericht München
Nymphenburgerstr. 16
80335 München

07. Jan. 2017

AZ: 18 Ns 112 Js 168454/15

Werte Frau H,

Für die Verhandlung vor dem LG München, anberaumt zum 15. Feb. 2017 und deren Urteil jetzt schon feststeht, erlaube ich mir folgende Zeugen zur Vernehmung einzuladen, um der Verhandlung zumindest den Schein einer Justizveranstaltung eines demokratischen Staates würdig zu geben:

Hauptzeuge

Die zu diesen Daten passende Person
IP: 217.253.91.237
Decimal: 3657260013
Hostname: pd9fd5bed.dip0.t-ipconnect.de
ASN: 3320
ISP: Deutsche Telekom AG
Organization: Deutsche Telekom AG
Services: None detected
Type: Broadband
Assignment: Static IP
Geolocation Information
Continent: Europe
Country: Germany
State/Region: Bavaria
City: Munich
Latitude: 48.1853 (48° 11′ 7.08″ N) ungefähre Daten
Longitude: 11.4643 (11° 27′ 51.48″ E) ungefähre Daten
Postal Code: 80999 ungefähre Location

Ich gedenke diese Person zu befragen zu ihrem korrekten Namen. Weiters bezogen auf die von ihr gesandte Online-Anzeige an die bayerische Polizei, wo in angezeigtem Blog Post eine Hetze zu erkennen ist? Nicht zuletzt ihr Grund einen falschen Namen zu benutzen als auch ihr Verhältnis zum Jobcenter München.

Ferner die Zeugen

- KOK Carstens - Kriminaldezernat 4 München, Kommissariat 44, Hansastr. 24, 80686 München

- KKin Nöchel - Kriminaldezernat 4 München, Kommissariat 44, Hansastr. 24, 80686 München

- Jürgen Sonneck (als dringend Tatverdächtiger der Sendung der Email unter falschem Namen basierend auf auffälligen Indizien) Jobcenter München, Orleansstraße 50, 81667 München
Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.


- Sabine Nowack (GFin Jobcenter Pasing) Jobcenter Pasing, Landsberger Str. 486, 81241 München

- Martina Musati (bis Mai oder Juni 2015 GFin des Jobcenters München)
Regionaldirektion  Baden Württemberg  der  Bundesagentur  für  Arbeit, Hölderlinstr. 36, 70025 Stuttgart

- Richterin Birkhofer-Hoffmann (im Haus)

- Oberstaatsanwalt Hummer (im Haus)

- Andrea Maria Nahles (Bundesministerin für Arbeit und Soziales und Literatin manqué)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Wilhelmstraße 49 (vormals Sitz des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda unter Führung von Joseph Goebbels), 10117 Berlin.

- xxx (meine, ehem, Migranten, ehem, Tochter) München

Es ist essentiell für meine Tochter, einer weiteren Gerichtsverhandlung vor einem bayerischen Gericht beizuwohnen, als sie schon am 06.05.2015 ernüchternde Erfahrungen mit der Prozessführung von Richterin Baßler vom LG München machen konnte.

Übertroffen wurde diese Performance jedoch in bislang konkurrenzloser Provenienz durch die unkonventionelle Prozessführung von Richterin Birkhofer-Hoffmann im Juni 2016. Leider war meiner Tochter nicht vergönnt, dem kompletten Prozess beizuwohnen, da Richterin Birkhofer-Hoffmann wohl etwas zu sehr von ihrer eigenen Exklusivität beeindruckt war - die leider rechtlich nicht belegbar und dem Artikel 6 der EMRK widersprach, also ultra vires ging - und sie erst später zu dem unorthodoxen Prozess lud.

Ich persönlich bin mir sicher, dass meine Tochter auch bei dieser Gerichtsverhandlung frappant teilnahmslos dösende Schöffen ihre Aufmerksamkeit schenken kann, bevor das schon vorgefertigte Urteil verlesen wird.

Mit vorzüglichen Grüssen

10/06/2016

Good and encouraging news from the ECHR in Strasbourg. They show interest in our case.

This was forwarded by our attorney Dr. Neumann to us just days ago.



ECHR-LGerO.1 mod
AMU/TST/yre

27. September 2016

Xxx ./. Deutschland


Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, 

unter Bezugnahme auf die obige Beschwerde bitte ich Sie, noch eine Kopie der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft vom 8. Juli 2015 nachzureichen. 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Kanzler

A. Müller-Elschner
Rechtsreferent



They are requesting the letter from Munich Prosecutor (Oberstaatsanwalt) Hummer in which he, among others, expressly forbids me to critcize historical falsifications in a movie about Hitler which was aired on German TV in April 2015. The letter was his response after I had submitted my final appeals of some 16 or so pages.

9/20/2016

Ach und dann war da noch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Verbot, Geschichtsfälschungen in Nazi Dokumentarfilmen zu kritisieren.

Adorno
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
80097 München

Ihr Zeichen: E7 - 1402 E - II - 3006/2016

München, 19. Sept. 2016

Guten Tag Herr Oberstaatsanwalt Hauck,

Am 08.März 2016 sendeten meine Tochter und ich eine Beschwerde über Oberstaatsanwalt Hummer an das Bayerische Staatsministerium der Justiz.

Der Anlass war sein krudes Verbot, geschichtsverfälschende Szenen z. B. in dem Film "Aufstieg des Bösen", der Anfang April 2015 auf dem TV Sender RTL zur besten Sendezeit lief, als auch die latente Glorifizierung der NS Zeit in mehreren deutschen TV Sendern an mehreren Tagen pro Woche und dies seit Jahren überhaupt mit einer Kritik zu begegnen.

Ich bin als Hartz 4ler sprachlich nicht so versiert, dem Sujet das ihm gebührende Timbre zu vermitteln und überlasse daher Herrn Oberstaatsanwalt Hummer dies in seinen ureigenen Worten zu vermitteln.

"Im Übrigen verbieten sich Vergleiche zwischen der Tat des Angeklagten einerseits und Presse-bzw. Fernsehinhalten andererseits, da letztere regelmässig der staats- bürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen und daher gem. § 86 Abs. 3 i.V.m. § 86 a Abs. 3 STGB vom Straftatbestand ausgenommen sind. Dass das Handeln des Angeklagten hingegen nicht unter diese Ausnahmebestimmung fällt, hat das Berufungsgericht ausführlich und ohne Rechtsfehler dargelegt (UA S. 7)."

Mit Schreiben vom 14. März 2016 teilten Sie uns freundlicherweise zu unserem Entzücken mit, unser Obliegen an den "Herrn Generalstaatsanwalt in München weitergeleitet" zu haben, "da er die Dienstaufsicht über die Angehörigen seiner Behörde führt" und "von dort (würden wir) weitere Nachricht erhalten".

Wohl wissend ob der Schrullen von Angehörigen, vulgo auch oftmals im Volksmunde die buckelige Verwandschaft genannt, hat der Herr Generalstaatsanwalt mein volles und üppiges Verständnis für gelegentlich nicht optimale Kommunikationsströme in Behörden. Dies liess vermutlich eine Antwort ausbleiben.

Ich erlaube mir daher gütigst, um die Zuwendung unseres ursprünglichen Anliegens zu ersuchen. Es gebricht mir das Herz, Ihre werte Aufmerksamkeit über Gebühr beansprucht zu haben und verbleibe staatsbürgerlich

 mit vorzüglichen Grüssen

. . . . . . . . . . .

English  version  (for chronological  documentation  and  presentation at  the  USCIS.gov and ECHR in Strasbourg)


Bayerisches Staatsministerium der Justiz
80097 München

File #:: E7 - 1402 E - II - 3006/2016

Munich, Sept. 19, 2016

Dear Prosecutor Hauck,

On March 8, 2016 my daughter and I had sent a complaint about Attorney Hummer to the Bavarian State Ministry of Justice.

The reason for our complaint was prosecutor Hummer's rather bizarre imposition on me to refrain from criticizing historical falsifications in a movie about Hitler, aired on TV prime time. In the same context I had as well lamented the latent glorification of the Nazi time on several German TV channels, aired several days a week for years.

As a Hartz 4 recipient I lack the linguistic refinement to give the subject its proper timbre and therefore leave it to Chief Prosecutor Hummer to convey this in his very own words:

"Furthermore, comparisons between the act of the accused on the one hand and press or television content on the other hand is prohibited, because the latter regularly serve as civic and political education, reporting on events of current affairs or history and are therefore excluded from the offense according to § 86 Abs. 3 i.V.m. § 86 a Abs. 3 STGB. The actions of the accused do not fall under this exception, however, as the court of appeal has set out in detail and without any error of law (Decision p 7)."

In your letter of March 14, 2016 you kindly informed us to our delight that you had "forwarded (our request) to the Attorney General in Munich ... as he performs the administrative supervision of the members of his department" and we would receive a reply from there.

Knowing fully well the quirks of departments, the Attorney General has my complete understanding of sometimes not optimal communication flows in authorities or offices. This then probably is the reason for the communication void.

I would appreciate if you could kindly remind the Attorney General. Allow me to apologize profusely for having taken your precious time in this rather mundane matter.

 Sincerely,

3/08/2016

ANTRAG Oberstaatsanwalt Hummer, München, aus dem Staatsdienst zu entfernen.

München, 08. März 2016

Guten Tag im Bayerischen Staatsministerium der Justiz,

Nachdem wir uns zunächst an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin gewandt hatten, wurde uns dort mit Schreiben vom 02. März 2016 mitgeteilt, dass das BuMi in unsere "Angelegenheit aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann, da die Dienstaufsicht über die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eines Bundeslandes Tätigen – unbeschadet ihrer Unabhängigkeit – nur der obersten Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes zusteht". Deshalb wenden wir uns heute an das BayStaJu.

Meine Tochter und ich stellen hiermit den

 ANTRAG

 Oberstaatsanwalt Hummer, München

 aus dem Staatsdienst zu entfernen.

 BEGRÜNDUNG

Anlässlich meiner Revisionseingabe zum Verfahren mit Az 18Ns 112 Js 170286/14 vom 10. Mai 2015 - einem Verfahren basierend auf rassistischen und diskriminierenden Unterstellungen gegenüber meiner Tochter und getätigt durch einen Angestellten der Behörde 'Jobcenter' - einem Verfahren, dass in einem Land mit freier Meinungsäusserung von einem Richter als frivol abgelehnt und rausgeschmissen worden wäre - verwies ich u. a. auf nicht unbeträchtliche Geschichtsfälschungen in dem Film "Aufstieg des Bösen", der Anfang April 2015 auf dem TV Sender RTL zur besten Sendezeit lief. Noch dazu in einem zwangsfinanzierten TV.

 Die Anzahl der geschichtsverfälschenden Szenen ist beträchtlich. So beträchtlich, dass sich der US Bundesstaat Texas entschied, den Film nicht zu senden. Der SPIEGEL verriss den Film, der kanadische Filmkritiker Scott Feschuk nannte den Film " Hitler für Dumme". Ich führte u.a. diese Tatsachen in meiner Revisionsschrift an als einen weiteren Beleg, dass in Deutschland latente Glorifizierung der NS Zeit in mehreren deutschen TV Sendern betrieben wird und dies an mehreren Tagen pro Woche. Unserer Kenntnis nach seit mindestens zehn Jahren. Wie wir einem Bericht eines südamerikanischen Journalisten entnehmen sogar seit fast fünfzehn Jahren.

 Ich erhielt nach Eingabe meiner Revisionsschrift folgenden Brief (siehe Anhang) von Oberstaatsanwalt Hummer. Herr Hummer ist beruflich tätig in München, also der Stadt, die das Sprungbrett von Adolf Hitler bildete und die Provinz, in der 2013 für ein Jahr ein bekannter Neonazi als Richter tätig war!

 Dieser Brief enthielt folgende unglaubliche Passage:

 "Im  Übrigen  verbieten  sich  Vergleiche  zwischen  der  Tat  des  Angeklagten  einerseits  und  Presse-bzw. Fernsehinhalten  andererseits,  da  letztere  regelmässig  der  staatsbürgerlichen  Aufklärung,  der Berichterstattung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens  oder  der  Geschichte  dienen  und  daher  gem.  §  86 Abs.  3  i.V.m.  §  86  a  Abs.  3  STGB  vom  Straftatbestand  ausgenommen  sind.  Dass  das  Handeln  des Angeklagten  hingegen  nicht  unter  diese  Ausnahmebestimmung  fällt,  hat  das  Berufungsgericht ausführlich  und  ohne  Rechtsfehler  dargelegt  (UA  S.  7)."

 Meine Tochter und ich sind bestürzt, dass eine solche Person bei einem Gericht in einem demokratischen Land beschäftigt ist. Wenn sich seiner Meinung nach eine Kritik an klaren Geschichtsfälschungen der Ereignisse der NS-Zeit, weit verbreitet im deutschen Fernsehen und finanziert durch eine Zwangsabgabe, verbietet, dann kann es keinen Platz für eine solche Person in einem öffentlichen Amt eines demokratischen Staates geben.

 Solche für einen Demokraten völlig abzulehnenden schriftliche Entgleisungen, die, wie wir vermuten, seine wahre und ureigene Geisteshaltung zeigen, sind mit einer Berufsausübung eines Staatsdieners völlig unvereinbar.

 Im Sinne der Erhaltung demokratischer Werte und liberalistischer Gedanken kann ein Staat, der der freiheitlichen Entfaltung eines jeden dienen möchte, eine Person, die solche Gedanken mit Verboten koppelt, nicht als seinen Diener dulden.

 Wir bitten Sie aus diesen Gründen, dieser Position eine würdige Person beizustellen.

 Mit vorzüglichen Grüssen

3/04/2016

Bundesministerium der Justiz zu Antrag auf Amtsenthebung von Oberstaatsanwalt Hummer, München

In der Angelegenheit OStawa Hummer vom

Donnerstag, 4. Februar 2016

Die Antwort vom:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
11015 Berlin

Berlin, 2. März 2016

Familie ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar 2016 an Herrn Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

 Ich bin beauftragt Ihnen mitzuteilen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Ihrer Angelegenheit aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann, da die Dienstaufsicht über die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eines Bundeslandes Tätigen – unbeschadet ihrer Unabhängigkeit –nur der obersten Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes zusteht.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – dessen Zuständigkeit nach Maßgabe der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung im Wesentlichen auf die Gesetz-gebung und die damit zusammenhängenden Aufgaben beschränkt ist – verfügt hier weder über Aufsichts- noch Weisungsbefugnisse.

Sofern Sie sich über den von Ihnen benannten Oberstaatsanwalt beschweren möchten, stelle ich Ihnen anheim, sich an das Bayrische Staatsministerium der Justiz in der Prielmayerstraße 7 in 80335 München, als oberste zuständige Dienstaufsichtsbehörde zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Hartung

2/23/2016

Report an 'Office of the High Commissioner for Human Rights - United Nations Office at Geneva' wegen Jobcenter München

Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression

c/o Office of the High Commissioner for
Human Rights

United Nations Office at Geneva

1211 Geneva 10

Switzerland

February 23, 2016

Dear Mr Kaye,

My daughter and I would like to call on you and ask for your help. We are being harassed by the German government agency 'Jobcenter Munich' (in the following JC M) with unrelenting criminal complaints. All complaints are in breach of Article 10 of the European Convention on Human Rights. This agency is being aided in its ongoing infringements of free speech on the internet against us by the Munich courts. All our criminal complaints against staff of said agency have been rejected by the Munich prosecution.

Case 1

In 2012 I started a business in home decor with manufacturing in Asia and sales via the internet. From the beginning my business incurred serious financial strains as the JC M deducted most of the revenue leading to a cash crunch and stalling all product development. Despite repeated requests no remedy was available and any communication refused. I started to write a blog (http://meinjobcenter.blogspot.com) about my experiences with the JC M including an open email to the BMAS (German Ministry of Labor).

August 2012, the JC M managing director Martina Musati and Manfred Jäger of the Munich Labor Agency each sent letters demanding the take down of the blog post or face a fine of € 10,000 (ten thousand). I published my refusal in blog posts.

In 2015 I filed a criminal complaint against Mrs Musati for coercion which was rejected by Munich prosecutor Bombe citing lack of proof that the financial threat was meant seriously.

Upon my consideration to take a lawyer against Martina Musati in this case, I received this advice from one lawyer in Germany:

"I would advise against the intended criminal (?) - Proceedings against the JC - GF, especially when it will cost money. I do not think you can find a judge who will sentence any of the two "officials". "

We believe this assessment sets the stage.

Case 2

During that time in 2012 the EU put austerity measures against Greece into effect and there were severe protests in Greece. All major media companies in Germany published the then well-known caricature of Merkel dressed in Nazi uniform. So did I on my blog with a link to an article on RT.com about demonstrations in Athens.

The JC M filed a charge against me and my computer was confiscated in March 2013 for 25 months based § 86 a STGB (display of forbidden Nazi insignia).

Examples of German media from that time:









This is my post:


It is a little difficult to understand why the swastikas on my posted image contravene the law while on the other images they do not. It is even more surprising, why the JC M did not make a complaint about the same images in the German media which have a much higher viewer base than my blog could ever generate.

Before the first court hearing Judge Grain questioned my sanity in a letter and suggested to plead guilty and face a lenient sentence. I refused, got a court-appointed lawyer (Mrs Aglaia Muth, Munich) who attended all court hearings without any interest in defending me. She even refused to disclose the initial criminal complaint with police! All defense documents were prepared by me.

In the first court hearing in Feb. 2014 judge Grain conceded that no other incriminating pictures had been found on my computer. Attorney Muth had no interest getting my computer released. As a matter of fact, after the judge's statement I turned to her: 'So I get my computer back?' Her response was: 'No, because you are appealing'! This is nonsense.

The court kept my computer confiscated from March 2013 until April 2015 and thus clearly contravening decisions of various courts in Germany about the duration of computer confiscations. I incurred a huge five figure euro loss because we had designs on that computer for expensive home decor products for which we had a waiting customer.

I lost in all hearings and attorney Muth mailed me the final verdict without writing city and post code on the envelope and which eventually reached me 14 days later! I had missed the deadline to submit a constitutional complaint due to attorney malpractice.

I complained with the Attorneys Chamber Munich (RAK München) about attorney Muth and her fees for services not in accordance with professional duties. The RAK München was not interested and so I filed a complaint with the Mediator for Attorneys in Berlin ('Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte) which just days ago informed us after months wasted, that the fees are dues to the state. In other words, an attorney gets paid despite obvious malpractice. In lay terms I would call her performance blatant fraud.
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RAin Aglaia Muth












Attorney Aglaia C. Muth
Address: Isabellastr. 33 (im Innenhof), 80796 München,
Telefon: +49 (0) 89 / 39 25 97,
Email: rain-aglaia.muth@t-online.de
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To this date the prosecution in Munich refuses to disclose the name of the accuser. There is, however, no doubt it was the JC M as Munich prosecutor Schütz had let it slip in his recent letter of Feb 12, 2016, when he refused another criminal complaint against the JC M in exactly this matter.

We are fairly certain that the criminal complainant of the JC M was its man. director Martina Musati some time after the incident in August 2012. Otherwise some person right below her. In any case, it had all the hallmarks of revenge.
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Martina Musati







Martina Musati
Managing director Jobcenter München (until mid 2015)
Address: Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München, Tel.: +49 (0) 89/69 33 74-40 0, Email: Jobcenter-Muenchen@Jobcenter-ge.de

Mrs Musati is now working for the BA in Stuttgart.

Address: Regionaldirektion Baden-Württemberg,
Hölderlinstraße 36, 70025 Stuttgart, Tel: +49 (0) 711 / 941 0, Email: Baden-Wuerttemberg@arbeitsagentur.de
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My daughter and I have each filed a criminal complaint against the JC M in this particular matter citing Infringement of Art. 10 of the European Convention on Human Rights (ECHR), Infringement of Article 5 of the Basic Law of Germany and § 226 BGB (chicanery).

As was expected, both complaints have been rejected as baseless by the Munich prosecutor. Prosecutor Dr Beckstein even termed my daughter's complaint as "baseless and outrageous."

It is important to keep in mind that the German Jobcenters provide cheap labor and play the dominant and vital part in the export success of the German economy and are governed in part by a set of laws different from ordinary ones. It was and still is the aim of the JC M not only to financially ruin us, but to get us to the state where we can not pay the imposed fines and I will be imprisoned.

To this end, the JC M had ceased rent payments in three instances in order to provoke the cancellation of the rent contract and get us homeless: in Nov. 2015, May 2015 and in Nov. 2014, although in all instances the required documents had been furnished by us.

The JC M together with the Munich court have one further goal: they want to get my critical blog purged from the internet. In all court hearings the repeated question was if the respective blog posts were still online.

It is further the clear intention of the JC M to put road blocks on the way of my daughter's school education and get her out of school and into a low-paying job and this brings us to

Case 3

Hardly had the first half year at the FOS München (a high school) concluded in February 2014, that my Asian-born daughter, then 18 years of age, received a letter from the JC M demanding to see the half term results for which, however, there is no legal basis. The JC M did even go so far as to suggest private tutoring which was a preposterous offer, as nobody had ever seen her, talked to her, let alone known anything about her. In addition, they offered "help" (sic!) to sign up to the German Labor Agency's jobs portal.

It was an obvious attempt to coax her out of school. The German magazine Spiegel had covered these and other nefarious dealings of the Jobcenters in an excellently researched article "By all means available" (Mit allen Mitteln).

I covered this in several blog posts and discovered a very pertinent quote from the Nazi Heinrich Himmler, which I posted together with a Himmler image next to one post.


Himmler's quote: "Parents who want to provide their children a better education from the outset both in elementary school and later at a high school, have to submit an application with the Higher SS and Police Leaders."

The above Himmler photo links to the website of the state media company RBB Berlin where this Himmler photo is featured.

RBB Berlin
A certain Mr Jürgen Sonneck, junior deputy man. dir.  of the JC M, filed a complaint with the police in May 2014. The Munich prosecutor, again Mr Preuss as in Case 2, eagerly jumped on it.

In the first trial the judge sentenced me to five months prison on probation of three years, € 600 fine, 120 hours of social labor and any change of home to be reported!

I lost again in all instances, but for the appeals hearing I brought my daughter along, so she could witness the mendacious Judge Bassler of the Landgericht Munich.

She saw how Judge Bassler interrupted me when I set out to give clear evidence how widespread and continued pictures of Nazi leaders with swastikas are presented in the German media and German television. The jurymen were not supposed to hear this. Months before I had responded to prosecutor Steinkraus-Koch in a lengthy open letter featured on my blog and titled "Weiss Oberstaatsanwalt Steinkraus-Koch um die unendlichen Nazi Bilder in deutschen Medien? - Is prosecutor S-K aware of the countless Nazi images in the German media?"

The judge falsely claimed an article in Der Spiegel about Greece (Das Vierte Reich - The Fourth Reich) would analyse the Nazi involvement in a critical fashion. The article does nothing in that respect and is to the contrary a whitewash of German EU policy against Greece.

My daughter witnessed how Judge Bassler called the police officer, who had confiscated our computer in 2013, as witness and asked him if the blog post with pictures and the quote of Himmler was still online. Judge Bassler did this in order to influence the jury and to present me as dangerous. Secondly, as the Himmler quote concisely describes the workings of the German Jobcenters, the foremost aim of the court was and is to get this deleted from the internet and out of public view.

 Furthermore, she asked hypocritically what I had responded to the invitation of the police for a questioning in that case and failed to mention, that I had asked police in my email reply why they failed to mention § 163a STPO (which states that there is no obligation to come to a questioning) and that I pointed to the Miranda Rights in the USA, where this is obligatory!

 What my daughter and I witnessed in Munich courts was rigged from the beginning. It was a kangaroo court and had nothing to do with justice. A blogger had to be silenced.
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Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.















Jürgen Sonneck
Junior deputy Managing director Jobcenter München
Address: Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München, Tel.: +49 (0) 89/69 33 74-40 0, Email: Juergen.Sonneck@jobcenter-ge.de
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 In my final written appeals to the court in Munich I pointed, among other things, to the film "The Rise of Evil" (a film with lots of swastikas) which had been aired prime time on RTL in April 2015. This film is known for historical falsifications and has not been shown, for example, in the US state of Texas for this very reason. The German magazine Spiegel ridiculed the movie, the Canadian film critic Scott Feschuk called it " Hitler for Dummies". I referred to these facts in my written appeals as further evidence that in Germany latent glorification of the Nazi period is being broadcasted on several German TV stations on several days per week since years.

 I received the following unbelievable warning from Munich prosecutor Hummer. It reads as follows:

 "Apart from that, all comparisons between the act of the accused on the one hand and the press and TV coverage on the other hand are out of the question, since the latter regularly serve civic education, reporting on events of current affairs or history and therefore acc. 86 para. § 86a are exempted by para. 3 STGB from the offense. That the actions of the accused do not fall under this exception has, however, the court of appeal set out in detail and without any error of law (Decision p 7). "

In original German language:

"Im Übrigen verbieten sich Vergleiche zwischen der Tat des Angeklagten einerseits und Presse-bzw. Fernsehinhalten andererseits, da letztere regelmässig der staats- bürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen und daher gem. § 86 Abs. 3 i.V.m. § 86 a Abs. 3 STGB vom Straftatbestand ausgenommen sind. Dass das Handeln des Angeklagten hingegen nicht unter diese Ausnahmebestimmung fällt, hat das Berufungsgericht ausführlich und ohne Rechtsfehler dargelegt (UA S. 7)."

 We have asked the German justice minister Maas to remove Mr Hummer from his position. So far no reply. We can not believe that such a person is employed by a court in a democratic country. If in his opinion a clear criticism of historical falsifications of the events of the Nazi era, widespread on German television and funded by a compulsory levy, is prohibited, then there can be no place for such a person in public office.

In Sept. 2015 we filed a constitutional complaint regarding Case 3 which was rejected in Jan. 2016. We intend to call on the ECHR in Strasbourg and this all costs money.

I would like to add that I was represented in the appeals hearing by attorney Petersen from Munich. He had agreed in Jan. 2015 to represent me at the court hearing in May 2015. During those four months he showed no interest to talk. It turned out he did not even know my blog posts and he knew nothing about related court decisions of the German Constitutional Court, nor any vitally important decisions of the ECHR related to my case. He then even proffered his services for the final appeals for a fee of € 416. I let the offer pass.
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RA Aiko Petersen












Attorney Dr Aiko Petersen
Address: Leopoldstraße 19, 80802 München, Tel: +49 (0) 89 5203190-0, Email: mail@kspp.de
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The reasoning of the court in Munich in both cases was that the pictures were not accompanied by an explicit distancing from National socialism and secondly, and here I quote from the court's decision:

"However,  precisely this is to be avoided by § 86a STGB. It is the formal exclusion of certain symbols from permissible forms of communication (taboo) to prevent a habituation effect"

Regarding the former, it is difficult to follow the court because images of Hitler, Goering etc are rampant in the German media. Nowhere does one see an explicit distancing. The Spiegel magazine even asked in one issue 'How hitler is the Spiegel?'

Since we came from Asia in 2005, so-called documentaries about the NS era continue to be shown on TV on a weekly  basis, often three times a week. These documentaries latently glorify those times. My mother, who fled from East Prussia across the ice and on a ship in winter of 1945, is so sick of the films that she jokes 'I either watch one of those nature films today or Hitler'.

The court's stance, the § 86a STGB is about tabooing NS pictures in order to prevent habituation is a blatant misrepresentation of reality and laughable, given the plethora of such images in the German media. Hitler just sells.

The general tenor of my blog does nowhere give any impression of condoning National Socialism in any way. The blog list shows a clear interest in matters relating to the economy. It features posts about government debt in Italy, What is the reason for Hartz IV?, Micro credits, Great moments of professional monetary policy in Greece, Why do Germans prefer cash?, That Neonazi dispute? Plot twist it, we are a Munich school.

Case 4

In late October 2015 three police ARMED with FIREGUNS (two men, one woman) came to our apartment around 7:40 AM and confiscated ALL our IT equipment including router and cables and including my smart phone. One police man dashed into the room of my daughter without knocking. My daughter had already left for school. They took photos of our apartment.

I was bodysearched and it was obvious that the female officer had been tasked to bodysearch my daughter and that they would have confiscated her smart phone as well.

The charge sheet reads "publication of images of Merkel in Nazi uniform, Himmler and others between May 8, 2015 or some time before".

My daughter has sent an Urgent Motion to the Constitutional Court to get our equipment released.

There is absolutely no doubt that the JC M did again file this latest charge against us. This time with the intent to completely deprive us from any form of communication. To render us incapable to defend us in court, to cut us from any social contact and especially, had police succeeded in confiscating my daughter's phone, to completely isolate her socially. By getting her computer confiscated the JC M in its racist and criminal intentions inflicted intentionally great harm on the educational progress of my daughter.
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Anette Farrenkopf








Anette Farrenkopf
Managing director Jobcenter München
Address: Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München, Tel.: +49 (0) 89/69 33 74-40 0, Email: Jobcenter-Muenchen@jobcenter-ge.de
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Related

I filed a criminal complaint in mid 2015 against RTL for showing Nazi symbols in that movie "Rise of Evil" using the exact reasonings the court had used in their sentences against me. The Cologne prosecution refused to press charges.

A week ago, my daughter and I did the same against the Süddeutsche Zeitung. We are curious about the result.

Government Ministries

We have contacted all German ministries in these matters. The reaction ranged from complete neglect to a little pity in one case. The Ministry for Education took absolutely no interest as did Mrs Nahles, the Labor Minister.

Four emails to the personal email address of German Labor Minister Nahles went unanswered. In one instance, however, we were asked for our postal address!
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Andrea Nahles







Andrea Nahles
Labor Minister
Address: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0) 30 18 527-0, Email: lreg@bmas.bund.de (the email address given to us)
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We have sent three emails to the Ministry of Justice and received one evasive email in which we were told it would be a matter for the Labor Ministry and that our concern would be forwarded. We have received no response.
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Heiko Maas









Heiko Maas
Justice Minister
Address: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin,
Telefon: +49 (0)30 18 580 0, Email: poststelle@bmjv.bund.de

and

Diana Wachsmann
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Referat IVB3 (Arbeits- und Sozialrecht), Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Tel: +49 (0) 30 18 580 94 53, Email: wachsmann-di@bmjv.bund.de
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German Federal Constitutional Court

In May 2015 my daughter and I sent an open letter to the president of the CC Mr Vosskuhle. There was no response.
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Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Tel: +49 721 9101-0, Email: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
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AMIGRA - Antidiscrimination Agency of Munich

The city of Munich claims to have an Antidiscrimination Agency. Our experience did not attest to that. I contacted their office four times in 2014 by email to report a discrimination against my daughter perpetrated by the JC M. All four emails were never answered.

I contacted subsequently the City of Munich in two emails in the same matter. No response.

In Feb. 2015 I finally made a phone call which was answered by a Mrs Kiermeier. She confirmed I could lodge a complaint with AMIGRA by email. Did this and received an unsigned email response that the office of the AMIGRA had been closed in May 2014! We have proof of the emails.
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AMIGRA
Address: Burgstr. 4, 80331 München, Tel. +49 (0) 89-23 32 52 55, Email: amigra.dir@muenchen.de
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European Instrument for Democracy and Human Rights (EIDHR)

Two emails sent the European Instrument for Democracy and Human Rights (EIDHR) with a request for a small grant for legal defense went unanswered. A Twitter post as well.
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European Instrument for Democracy and Human Rights (EIDHR)
Email: europeaid-eidhr@ec.europa.eu
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Conclusion

My business has been severely affected by the JC M. With the latest confiscations, we have accumulated a total loss of more than € 6,000 exclusive of the fines by the court in Munich and business losses.

 We are also surprised what kind of attorneys Germany has. Those we met showed a lack of interest, but took money. Accepted a case, even when they lacked  knowledge about the subject. Sat in the courtroom, silently colluding with the judge and collected fees. Took on a case, but were not interested in any discussion about the case and had the guts to proffer their services for the final appeals. Send the final verdict without specifying the city and zip code, so that it arrives two weeks late! Refuse to show the indictment.

It all looks as if the Jobcenters and Hartz IV are outside the legal framework that one assumes and takes for granted in a democracy. It is the playground of characters plying their dubious legal trade on unsuspecting people in the knowledge, they do not have the financial means to go the full legal path.

The relentless ongoing lawsuits against us have nothing to do with legal findings, but are simply harassment and revenge. Every effort is made to destroy us and to silence us. The provision of cheap labor obviously justifies breaking the law and stymieing free speech. You live in the lower strata of society and you are deprived of basic freedoms and courts with Neonazi affinity (yes, Bavaria employed a known Neonazi as judge) play happily along.

Germany is a strange country. There is no free speech!

  We come from Asia and can honestly say that people there are friendly and courteous. We have met attorneys there and were positively impressed by their professionalism and devotedness to a client. There is no backstabbing or meanness among the people. Vicious revenge only in very rare and extreme cases. That typical German trait of Schadenfreude is unknown. We wish we could say the same about Germans and their mendacious attorneys and judges. The level of corruption in Germany is truly daunting.

I may also add that I have turned to lawyers in the USA for asylum for my daughter. I can not guarantee her safety in Germany anymore. This is a lengthy process in which we have to show that the government of Germany is persecuting her because of her race, nationality, religion, membership in a special group or political opinion. We would also need to have plenty of supporting evidence and show that the courts are ignoring our pleas for assistance.

My daughter and I sincerely appreciate your attention in this matter and would be pleased if you could support us in any way. We would also like to state that we waive confidentiality.

Sincerely,

2/04/2016

ANTRAG: Oberstaatsanwalt Hummer, München, aus dem Staatsdienst zu entfernen.

München, 03. Februar 2016

Sehr geehrter Justizminister Maas,


Meine Tochter und ich stellen hiermit den

 ANTRAG

 Oberstaatsanwalt Hummer, München

 aus dem Staatsdienst zu entfernen.

 BEGRÜNDUNG

Anlässlich meiner Revisionseingabe zum Verfahren mit Az 18Ns 112 Js 170286/14 vom 10. Mai 2015 - einem Verfahren basierend auf rassistischen und diskriminierenden Unterstellungen gegenüber meiner Tochter und getätigt in schleimender Art durch einen Angestellten der Behörde 'Jobcenter' - einem Verfahren, dass in einem Land mit freier Meinungsäusserung von einem Richter als frivol abgelehnt und rausgeschmissen würde - verwies ich u. a. auf nicht unbeträchtliche Geschichtsfälschungen in dem Film "Aufstieg des Bösen", der Anfang April 2015 auf dem TV Sender RTL zur besten Sendezeit lief. Noch dazu in einem zwangsfinanzierten TV.

 Die Anzahl der geschichtsverfälschenden Szenen ist beträchtlich. So beträchtlich, dass sich der US Bundesstaat Texas entschied, den Film nicht zu senden. Der SPIEGEL verriss den Film, der kanadische Filmkritiker Scott Feschuk nannte den Film " Hitler für Dumme". Ich führte u.a. diese Tatsachen in meiner Revisionsschrift an als einen weiteren Beleg, dass in Deutschland latente Glorifizierung der NS Zeit in mehreren deutschen TV Sendern betrieben wird und dies an mehreren Tagen pro Woche. Unserer Kenntnis nach seit mindestens zehn Jahren. Wie wir einem Bericht eines südamerikanischen Journalisten entnehmen sogar seit fast fünfzehn Jahren.

 Ich erhielt nach Eingabe meiner Revisionsschrift folgenden Brief von Oberstaatsanwalt Hummer. Herr Hummer ist beruflich tätig in München und damit der Provinz Bayern, also der Stadt, die das Sprungbrett von Adolf Hitler bildete und die Provinz, in der 2013 für ein Jahr ein bekannter Neonazi als Richter tätig war!

 Dieser Brief enthielt folgende unglaubliche Passage:

 "Im  Übrigen  verbieten  sich  Vergleiche  zwischen  der  Tat  des  Angeklagten  einerseits  und  Presse-bzw. Fernsehinhalten  andererseits,  da  letztere  regelmässig  der  staatsbürgerlichen  Aufklärung,  der Berichterstattung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens  oder  der  Geschichte  dienen  und  daher  gem.  §  86 Abs.  3  i.V.m.  §  86  a  Abs.  3  STGB  vom  Straftatbestand  ausgenommen  sind.  Dass  das  Handeln  des Angeklagten  hingegen  nicht  unter  diese  Ausnahmebestimmung  fällt,  hat  das  Berufungsgericht ausführlich  und  ohne  Rechtsfehler  dargelegt  (UA  S.  7)."

 Meine Tochter und ich sind bestürzt, dass eine solche Person bei einem Gericht in einem demokratischen Land beschäftigt ist. Wenn sich seiner Meinung nach eine Kritik an klaren Geschichtsfälschungen der Ereignisse der NS-Zeit, weit verbreitet im deutschen Fernsehen und finanziert durch eine Zwangsabgabe, verbietet, dann kann es keinen Platz für eine solche Person in einem öffentlichen Amt eines demokratischen Staates geben.

 Solche für einen Demokraten völlig abzulehnende schriftliche Entgleisungen, die, wie wir vermuten, seine wahre und ureigene Geisteshaltung zeigen, sind mit einer Berufsausübung eines Staatsdieners völlig unvereinbar.

 Im Sinne der Erhaltung demokratischer Werte und liberalistischer Gedanken kann ein Staat, der der freiheitlichen Entfaltung eines jeden dienen möchte, eine Person, die solche Gedanken mit Verboten koppelt, nicht als seinen Diener dulden.

 Wir bitten Sie aus diesen Gründen, dieser Position eine würdige Person beizustellen.

 Mit vorzüglichen Grüssen

                   .                  
Ich                                                     Tochter
(electronic signatures)

 Anhang: Schreiben von OStawa Hummer

8/11/2015

Münchner OStawa Hummer, haben Sie die Deutungshohheit gepachtet?

Guten Tag Ostawa Hummer,

Mein Antrag auf einen Pflichtverteidiger vom 30.05.2015 wurde von Richterin Baßler am 03.06.2015 unter Bezug auf § 140 STPO abgelehnt. Es heisst dort, ich könne meinen Revisionsantrag zu Protokoll geben.

Nun bemängeln Sie im Schreiben vom 08.07.2015 dies könne nur von einem Anwalt oder Pflichtverteidiger geschehen. Das nimmt sich nach Catch 22 aus.

Weiters beklagen Sie einen Mangel der Formerfordernis meiner umfassenden Revisionsschrift. Nun ich denke die beglaubigte Anschrift des LG München I nimmt sich 
recht übersichtlich aus. Auch werde den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 STPO nicht 
entsprochen. Bei allem Respekt, Sie haben dann meine dezidierten Begründungen 
nicht gelesen und diese Einschätzung bekräftigt sich bei mir nochmals, wenn ich die 
zwei letzten Sätze Ihres Briefes bzgl § 86 Abs 3 im Zusammenhang mit den deutschen 
Medien lese. 

Seite 4 'Sachverhalt' der Begründung des Urteils vom 10.05.2015 stellt fest, das 
Himmler Bild und der daneben stehende Text linken zur öffentlich-rechtl. Medien- 
anstalt RBB in Berlin. 

Falls die Staatsanwaltschaft in München in der Lage ist, mir irgendeine deutsche 
Zeitung zu zeigen, in der neben einem NS-Bild mit NS-Insignien eine explizite Dis- 
tanzierung zu lesen ist oder in den von mir angeführten Beispielen aus WELT, Spiegel, 
SZ etc. eine kritische oder "staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über 
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte" zu erkennen ist, ist sie herzlich 
eingeladen. Ich jedenfalls habe so eine extra Auslassung noch nicht in den Medien 
gelesen.

Das Hamburger Internet-Link Urteil (Landgericht Hamburg, Geschäftsnummer: 312 O 
85/98. Verkündet am 12. Mai 1998) halte ich für absolut überzeugend, insbesondere 
als doch das Münchner Gericht anlässlich meiner Veröffentlichung des des in den 
deutschen Medien weit verbreiteten Merkel-Nazi Bildes in seinem Zensururteil bemängelte, es linke zu einer Website in englischer Sprache, die zudem nicht gleich verständlich sei. Nun, in diesem Himmler Fall linke ich zu einer deutschen öffentlich-rechtlichen Medienanstalt und den Text dort dürfte auch ein bayerisches Gericht verstehen.

Eine Pauschalunterstellung, wie Sie sie im letzten Absatz Ihres Briefes treffen, wonach 
sich "Vergleiche zwischen der Tat des Angeklagten" verbieten, da die deutschen Medi- 
en "regelmässig der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über 
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen und daher gem. § 86 Abs. 
3 i.V.m. § 86 a Abs. 3 STGB vom Straftatbestand ausgenommen sind", ist keine Be- 
gründung, sondern ein weiterer Beleg für einen Eingriff in mein Recht der freien Mein- 
ungsäusserung über medienbekannte Eingriffe und Diskriminierungen gegen Jugendliche aus dem Hartz IV Umfeld mit dem ultimativen Ziel, diese aus der schulischen Weiterbildung zu locken und in einen Job. Der Fall meiner Tochter ist ein weiterer klarer Beleg.

Wenn Sie der tendenziösen Meinung sind, wonach die deutschen Medien "regelmäs- 
sig der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeit- 
geschehens oder der Geschichte dienen und daher gem. § 86 Abs. 3 i.V.m. § 86 a 
Abs. 3 STGB vom Straftatbestand ausgenommen sind", so habe ich dies doch in 
meiner umfangreichen Revisionsschrift in mehreren Punkten stark angezweifelt. So 
unter

  • 1.2.2. "Wie hitler ist der Spiegel" im SPIEGEL von 02.11.2012
  • 1.2.5. in meinem offenen Brief an Ostawa Steinkraus-Koch mit zahllosen Bild     beispielen aus deutschen Medien, die nun bei Gott nicht als kritische Berichterstattung zu verstehen sind, wenn z.B. von Himmler als "Heini, du bist ein Reisebüro" gesprochen wird.
  • unter 1.2.6. nehme ich Bezug auf den am 03. April 2015 zu bester Sendezeit auf RTL 2 gezeigten Film "Aufstieg des Bösen" und belege die zahlreichen Geschichtsfälschungen in diesem Film.
  • unter 1.2.7. zitiere ich die Einschätzung des SPIEGEL, der diesen Film als        "Seifenoper" bezeichnet, mit "erfundenen Schlüsselszenen" und schlussendlich befindet, das Werk sei "Hitler für Dumme".
  • weiter führe ich unter 1.2.7. an, dass sich etliche Staaten in den USA weigerten, diesen Film zu senden. Wörtlich heisst es von dort: "Die Humanisierung Hitlers ist unangemessen", so Sendeleiter Dale Remy aus dem tief konservativen Texas.

Ich sehe auch in den nicht enden wollenden NS-Zeit Dokumentarsendungen im deutschen TV keine kritische Berichterstattung, sondern latente Glorifizierung dieser Zeit und meiner Tochter ergeht es ebenso oder haben Sie die Deutungshohheit gepachtet?

Im Urteil der Berufung bemängelt das Gericht auf S. 7, es fehle eine Kommentierung 
des Himmler Bildes mit seinem Zitat. Ich würde dem Gericht und der Staatsanwaltschaft dringend empfehlen sich über die Funktion von Zitaten als Einleitung zu Artikeln im Journalismus zu beschäftigen. Diese Beispiele könnten bewusstseinserweiternd wirken:

Heike Thormann zur Funktion eines Zitates:

Die Kunst des ersten Satzes: 8 Ideen, wie Sie einen Text beginnen

6. Mit einem Zitat starten

Zeitungsartikel beginnen gern mit wörtlicher Rede. Da wird zum Beispiel der Bürger- 
meister eines kleinen Örtchens zitiert: „’Es war ein großer Tag für unsere Gemeinde’, 
Bürgermeister Müller sieht sich sichtlich zufrieden um ...“ 
Andere Artikel oder Bücher starten ein neues Kapitel oder einen neuen Abschnitt mit 
den Aussprüchen von Berühmtheiten. Der Leser soll ins Nachdenken geraten, 
schmunzeln, nicken oder sich mental auf den Text einstellen. 
Achten Sie nur darauf, dass Ihr Zitat wieder zum Text und seiner Aussage passt.

Wikihow:

Eine wirkungsvolle Einleitung zu schreiben kann oft eine der größten Herausforderungen beim Aufsatzschreiben darstellen. Obwohl es viele verschiedene Ansätze gibt, um 
einen Einleitungsabsatz zu schreiben, könntest du überlegen, ob du deinen Aufsatz 
nicht mit einem Zitat beginnen willst. Wenn du das richtige Zitat findest und es im 
Rahmen deiner eigenen Worte richtig einsetzt, kann das deinem Aufsatz zu einem 
tollen Anfang verhelfen. 
Finde einen Aufhänger. Denke an das Zitat als einen “Aufhänger”, der die Aufmerksamkeit deiner Leser erregen wird und sie dazu bringt, mehr von deinem Text lesen zu 
wollen. Das sorgsam gewählte Zitat ist ein Weg, um deine Leser in den Aufsatz zu 
ziehen.

Anders ausgedrückt, ein Artikel über Doping im Sport mit einem Bild von einer EPO- 
Spritze bedeutet doch nicht, dass der Author mit Drogen auf eBay handelt und dass nur mit EPO gedopt wird. Es ist ein visuelles Beispiel.

S. 7 des Berufungsurteils sieht keinen "Zusammenhang mit Himmler oder dem Dritten 
Reich und dessen Bildungspolitik" in meinem Blogpost. Wenn ich der deutschen Prosa noch mächtig bin, so besagt mein Blog Post, das Jobcenter weigere sich das Schulweggeld zu zahlen, niemand im Jobcenter je Interesse an meiner Tochter gezeigt 
hat und niemand sie kennt oder je gesehen hat. Er besagt, dass das sogenannte Bildungspaket für meine Tochter immateriell war und Mehrkosten verursachte. Er 
verurteilt das gesetzeswidrige Verlangen nach Einsicht in ihr Schulzeugnis und er behandelt die diskriminierende Unterstellung, meine Tochter bräuchte eventuell Förderunterricht. Hinzu kommt, ein Blog ist als Ganzes zu sehen, und die Causa 'Jean-Marc Vincent erstreckt sich über vier Blog Posts. Die Staatsanwaltschaft beurteilt doch wohl auch kein Buch nach der Lektüre einer Seite.

Weiters wird im Berufungsurteil auf S. 7 bemängelt es sei "bei dem Bild auch nicht 
erkennbar, dass sich der Angeklagte eindeutig gegen den Nationalsozialismus ausspricht". Wie ich in meiner Revisionsschrift ausführe, ist eine solche Distanzierung ebenso nicht zu erkennen auf der Website von Amazon.de und Buchfreund.de, auf denen das Buch von Kühnl, Reinhard "Der deutsche Faschismus in Quellen und Dokumenten." Köln, 1978. Dieses Buch zeigt ein grosses Hakenkreuz auf seinem Cover und bei Buchfreund.de ebenfalls mit Hakenkreuz auf dem Cover.

Die bayerische Justiz würde niemals wagen, gegen Amazon.de vorzugehen, aber die 
bayerische Justiz kann kritische Blogger nicht ausstehen und will diese vernichten.

Auf S. 8 des Berufungsurteils wird von Tabuisierung bestimmter NS-Symbole 
gesprochen. Diese abstruse Behauptung steht im Widerspruch z.B. zum SPIEGEL Ar- 
tikel "Wie hitler ist der Spiegel" vom 02.11.2012. NS-Bilder auf Titelseiten wirken 
verkaufsfördernd.


Hitler verkauft sich einfach gut, Oberstaatsanwalt Hummer aus München


Zur angeblichen Schmähkritik "schleimender Mitarbeiter"

Wie schon in der Revisionsschrift ausgeführt, verweise ich auf die Entscheidung des 
BGH, der zum wiederholten Male entschieden hat, dass bei der Ermittlung des Bedeutungsgehalts einer Äußerung die Äußerung stets in dem Zusammenhang beurteilt 
werden muss, in dem sie gefallen ist. Eine Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden 
(BGH Urteil vom 27.05.2014, Az.: VI ZR 153/13).

21
 

Der Begriff der Schmähkritik ist vor dem Hintergrund, dass es nach der verfassungsrechtlichen Systematik bei im Einzelfall gegenüberstehenden Grundrechtspositionen grundsätzlich einer Abwägung zwischen diesen verschiedenen Grundrechtspositionen unter Berücksichtigung aller wesentlicher konkreter Umstände bedarf, eng definiert. Eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der 
Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung 
der Person im Vordergrund steht. Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und 
überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Wesentliches Merkmal 
der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung. Nur ausnahmsweise kann im Sinne einer Regelvermutung auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden. Bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage wird dies nur selten vorliegen und eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (vgl. BVerfGE 82, 272 <283 f.>; 93, 266 <294, 303>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 – 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 <3018>).

Nachdem es sich erkennbar um eine wertende Meinungsäußerung handelt, ist eine solche bis zur Grenze der Schmähkritik erlaubt. Eine Schmähkritik nimmt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nur dann an, wenn die Diffamierung im Vordergrund steht und keine Auseinandersetzung in der Sache mehr erkennbar ist.

BVerfG · Beschluss vom 5. Dezember 2008 · Az. 1 BvR 1318/07 (http://openjur.de/u/196527.html) zum Vorwurf der Beleidigungen "Dummschwätzer" und "du Arsch".

Urteil des EGMR vom 17. 04. 2014 in Zusammenhang mit einem Verstoss gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

CASE OF BROSA v. GERMANY (Application no. 5709/09)

Meine Tochter und ich werden gegen diesen Jobcenter Mitarbeiter Jean-Marc Vincent 
Klage erheben wegen seiner Schreiben mit einer Ansammlung diskriminierender, perfider und denigrierender Inhalte.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat sämtliche Strafanzeigen von mir und meiner 
Tochter abgelehnt, die im Zusammenhang mit dem perfiden Ersuchen dieses Jobcenter MA Jean-Marc Vincent standen. Dies ist ein weiterer Beleg für den weltweit bekannten institutionellen Rassismus der deutschen und insbesondere bayerischen Justiz.

In der Tat beinhaltet meine Revisionsschrift Inhalte, die nicht im Urteil vorkommen. Ich 
hatte meine Tochter zum Berufungstermin am 6. Mai 2015 mitgebracht, denn wir haben lange Zeit in einem der korruptesten Länder der Erde gelebt und so sollte sie nun auch Gelegenheit haben, das verlogene Procedere eines bayrischen Gerichts er- leben. Was soll ich der Staatsanwaltschaft sagen, meine Tochter wurde nicht enttäuscht:

  • Da wollte ich doch eine ganze Litanei von Bildbeispielen aus den deutschen         Medien mit NS-Symbol Bildern auf meinem Tablet zeigen. Nach der ersten Seite wurde das abgeblockt von Richterin Baßler. Die Schöffen sollten das nicht sehen. Dies kann meine Tochter bezeugen.
  • Ich erwähnte ich das Merkel-NS Offiziere Bild auf der SPIEGEL Titelseite mit         Hakenkreuz vom 21.03.2015 und Richterin Baßler log, indem sie behauptete, der dazu gehörige Artikel würde geschichtliche Aufklärung betreiben. Der Artikel klärt überhaupt nicht über die NS-Zeit auf. Ein kurzer Absatz bestätigt die ganze Primitivität des deutschen Journalismus, wenn es heisst, (wie der Grieche) "Manolis Glezos Adolf Hitler austrickste". Ansonsten besteht der Artikel aus neo-liberalem ökonomischen Blödsinn und der lächerlichen Behauptung, die Deutschen seien das "meistrespektierte Volk der Welt". Richterin Baßler hat den Artikel nie gelesen und beeinflusste mit ihrer Lüge die Schöffen. Das hat meine Tochter gehört.
  • Das Urteil unterschlägt auch, die Befragung des Polizisten, der meinen Com-        puter beschlagnahmte, ob mein Himmler-Jean-Marc Vincent Post noch online sei. Die bayerische Justiz möchte diese Blog Post über die diskriminierenden Massnahmen des Jobcenters gelöscht sehen. Meine Tochter war zugegen und kann dies bezeugen.
  • Richterin Baßler sagte auch explizit, das die Inhalte der rechten Seitenleiste          meines Blogs ausser Acht gelassen werden. Das wäre auch zu verfänglich gewesen, denn dort erkennt man meine zuvörderste Beschäftigung mit ökonomischen Themen und den internationalen Blogs, denen ich folge. All dies kann meine Tochter bezeugen.


Guten Tag

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PS. Zu diesen zwei Sätzen aus Ihrem Brief

"Im Übrigen verbieten sich Vergleiche zwischen der Tat des Angeklagten einerseits und Presse-bzw. Fernsehinhalten andererseits, da letztere regelmässig der staats- bürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen und daher gem. § 86 Abs. 3 i.V.m. § 86 a Abs. 3 STGB vom Straftatbestand ausgenommen sind. Dass das Handeln des Angeklagten hingegen nicht unter diese Ausnahmebestimmung fällt, hat das Berufungsgericht ausführlich und ohne Rechtsfehler dargelegt (UA S. 7)."

werde ich auf meinem Blog und auf Twitter eingehen in deutsch und englisch. Vielleicht können Sie sich zu einer Antwort einfinden. Mein Twitter handle ist @ErebusSagace. Es wird hierzu auch eine öffentliche Email an das Bundesjustizministerium gehen.