Peter Preuss studierte tibetische Vornamen |
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München
AZ: ER II GS - 6711/15 und Anzeige des Jobcenter München in 2012 AZ 18 Ns 112 Js 203869/12
12. Dez. 2015
Ach Sie wieder, Staatsanwalt Peter Preuss. Zumindest hat die Münchner Staatsanwaltschaft diesmal herausgefunden, dass 'xyz' immer weiblich ist. Interessant, dass Sie auch keinen Hinweis auf die Widerspruchsfrist beilegen. Sie sind sich in Bayern so sicher und ich bin auch nur eine doofe Migrantin.
Ich glaube, § 475 STPO Absatz 4 begründet mein Ersuchen. Es heisst dort:
(4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 können auch Privatpersonen und sonstigen Stellen Auskünfte aus den Akten erteilt werden.
Was könnte das 'schutzwürdige Interesse' des hiervon Betroffenen sein? Vielleicht das Interesse, kriminelles Verhalten zu verdecken? Vielleicht rassistische und diskriminiende Intentionen gegen mich zu verdunkeln?
Ich fordere die Münchner Justiz nochmals auf, mir den Namen des Anzeigenden zu nennen!
Peter Preuss, ist es Ihnen nicht langsam peinlich, sämtliche Ersuchen von mir und meinem Vater abzulehnen? Möchten Sie immer wieder beweisen, das Münchner Gericht ist ein Kangaroo Court? Ich war zugegen bei der Verhandlung mit Richterin Bassler.
Diesem Brief ist eine englischsprachige Übersetzung angehängt zur Dokumentation und Vorlage vor Gerichten in den USA.
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