2/06/2016

Strafanzeige gegen Jürgen Sonneck vom Jobcenter München

Jürgen Sonneck, alias C. Paucher, bevorzugt
den dunklen Siff der Anonymität.
Insbesondere auf dem Internet.
Hier ist er links zu sehen.
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

10. Jan. 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Jürgen Sonneck

Jobcenter  München, Mühldorfstr. 1, 81671 München

wegen Verstosses gegen
Art. 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte (EMRK)
Artikel 5 GG
§ 226 BGB

Am 15. Mai 2014 zeigte Jürgen Sonneck meinen Vater an, weil er Äusserungen gegen meine Person und getätigt in Schriftform, die dem Gericht vorliegt, durch den Jobcenter Mitarbeiter Jean-Marc Vincent auf seinem Blog in mehreren Blogposts veröffentlicht und kommentiert hatte, an.

So verlangte Herr Vincent ohne gesetzliche Grundlage die Vorlage des Schulzwischenzeugnisses. Weiters schlug er die Möglichkeit von Nachhilfeunterricht vor, obwohl mich niemand beim Jobcenter München persönlich kennt, je gesehen hat und auch niemand mit mir gesprochen hat. Das Jobcenter weiss lediglich von meiner Existenz.

Ich habe Gründe anzunehmen, dass ich als sog. Migrantin wohl als Kandidat für Nachhilfeunterricht angesehen wurde. Ich sehe die Äusserungen von Herrn Vincent als potenziell rassistisch und diskriminierend an.

Mir erschien das Angebot für Nachhilfeunterricht und die geforderte Einsicht in das Zwischenzeugnis eher als Mittel, mich von der Schule in einen niedrig bezahlten Job zu versetzen. Dieses wurde auch in der Presse so in anderen Fällen berichtet.

Das Angebot der Hilfe für einen Eintrag bei der Jobbörse der Arbeitsagentur war unnötig, da Jobangebote auch so eingesehen werden können. Dieses vorgebliche Hilfsangebot hätte dem Jobcenter und der Arbeitsagentur Kenntnis über meine Emailadresse und Handynummer gegeben. Es ist bekannt und in der Presse weitläufig behandelt, dass die Arbeitsagentur die Social Networks beobachtet und nachschnüffelt.

Die Anzeige von Herrn Sonneck verfolgte nur ein Ziel, die Blogveröffentlichungen zu unterbinden und uns mit einer Strafe zu belegen. Herr Sonneck griff damit in das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Meinungsäusserung und der Pressefreihheit ein.

Die Abbildung des Himmler Fotos mit einem Zitat Himmlers, das sehr treffend das Ziel des Jobcenters beschreibt, unterliegt ohne Zweifel der Pressefreiheit und dem Recht der freien Meinungsäusserung. Das Zitat belegt Aussagen über die Handlungsweise der Jobcenter, so wie sie im Artikel des Spiegel mit dem Titel 'Mit allen Mitteln' beschrieben werden. Der Blogpost ist ausserdem gelinkt zur Website der öffentlich-rechtlichen Medienanstalt RBB in Berlin, auf der Nazibilder abgebildet sind ohne eine ausdrückliche Distanzierung vom Nazionalsozialismus.

Das Anliegen des stellvertretenden Geschäftsführers des Jobcenter München war keineswegs irgend ein Recht gewahrt zu sehen, sondern es ging ausschliesslich um die vollständige und rücksichtslose Schikanierung von uns, weil dem Jobcenter der Blog nicht gefällt. Das Ziel dieser deutschen Behörde Jobcenter war und ist es, uns finanziell zu vernichten. Finanziell so zu vernichten, dass mein Vater ins Gefängnis muss und ich von der Schule.

Der § 226 BGB erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Die Ansicht von Herrn Sonneck, "schleimender Mitarbeiter" stelle eine Beleidigung dar, ist lächerlich und hinterlässt Zweifel an seiner Beherrschung der deutschen Sprache.

. . . . . . . . . 

Promofünfter Oberstaatsanwalt Dock Tor Beckstein liess es sich nicht nehmen, seine ohnehin schon bekannte bukolisch-bayrische sozio-kulturelle Expertise unter Beweis zu stellen indem er

zunächst meine Tochter wie üblich anredete mit

"Sehr geehrter Herr ..."

um dann in bayerischer Primitivität vernichtend wesentliche Punkte als

"haltlos und unverschämt"

zu befinden.

Dies konnte aus meiner Perspektive nicht unbeantwortet bleiben, liess doch des promovierten Oberstaatsanwalts hinterlassener intellektueller Zirkel einige Dellen vermuten.

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