8/08/2018

Richter des LG München I sehen Mitarbeiter des Jobcenter München hinter der Online Anzeige unter falschem Namen. Na bitte, das war doch arschklar.

Auszug aus Beschluss des LG München I (Zivil) mit Az. 15 O 4865/18 vom 30.07.2018 und förmlich zugestellt am 02.08.2018. (Bin also gut in der Frist mit dem 576er ZPO).

Und hier ist die Beschwerde an den Kangaroo Court München.

Die beabsichtigte Klage ist ohne Aussicht auf Erfolg. 

1. Wie sich aus der beigezogenen Strafakte ergibt. wurde die Beschwerde des Klägers gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München vom 08.10.2015. Az. ER ll Gs 6711/15. mit Beschluss des Landgerichts München I vom 08.01.2016. Az. 2 Qs 25/15, als unbegründet zurückgewiesen. Die 2. Strafkammer stellte fest, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss nicht rechtswidrig war. 

Wegen der Anzeige vom 07.05.2015 wurde der Kläger in erster Instanz vom Amtsgericht München mit Urteil vom 22.06.2016. Az: 821 Ds 112 Js 168454/15‚ wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. In der Berufung wurde dieser Sachverhalt gemäß § 154a StPO ausgeschieden. 

Es ist schon nicht erkennbar, welche Pflicht der Mitarbeiter des Jobcenters verletzt haben soll. Auch nach Auffassung der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts handelte es sich bei der Veröffentlichung des Klägers um eine strafbare Handlung. Die Anzeige einer Straftat ist jedoch nicht pflichtwidrig. 

2. Letztlich kann diese Frage jedoch offenbleiben. Denn der Kläger hat trotz Hinweis des Gerichts keinen Beweis dafür angeboten, dass es sich bei dem Anzeigeerstatter "C. Paucher" tatsächlich um einen Mitarbeiter des Jobcenters handelt. Der Kläger stellt hierzu lediglich Mutmaßungen an. Aus der Ermittlungsakte sind keine Tatsachen erkennbar, die die Vermutung des Klägers stützen könnten. 

Da der Kläger für das Vorliegen der Amtspflichtverletzung vollumfänglich beweisbelastet ist, wird dieser Nachweis ohne Beweismittel nicht zu führen sein.


Dr. Tholl - Dr. Sindelar - Kern
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Wählte spontan die braune Farbe. Keine besondere Verdeutung, klar?

notabene: Kern ist Richter-IN, also die obligate Proporz/Quotendame. Keine Ahnung, ob sie noch einen Dock Tor Titel anstrebt.

Das Ganze ist ein bischen unglücklich/ungeschickt formuliert. Na ja nun, ich will mal so sagen, in deutschen Gerichten finden sich keine Juristen, die zu Interviews bei top international Law Firms in den Lift getragen würden. Die bekämen nichtmals einen Rückruf und werden auch niemals "Regenbogen scheissen", wie Louis Litt sagte.

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Seltsam, dass His Dingleberryness Gaylord Fancypants Jürgen Sonneck bei all meinen - ich zitiere die Richter des Kangaroo Courts LG M - "lediglich(en) Mutmaßungen" keine Verleumdungsklage gegen mich eingereicht hat. Fehlt es an Eiern inne Büchs, Nachwirkungen von BPD oder/und DID?

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