8/22/2018

Derweil Bundesbeauftragte für den Datenschutz bestätigt, DSGVO ist ein Red herring. Bei De-Mail diesen Datenschutz am besten in den Arsch schieben

Ui, ich denke geneigt zu einer Rephrasierung zu sein. Den Datenschutz rektal zu konsumieren, klingt wohltemperierter.

Die Bundesbeauftragte in Gestalt eines Mannes schickte mir einen typischen Lappen zu meiner Beschwerde über dieses unsägliche deutsche Ding De-Mail.

Zu dem Kiosk an der Truderinger Strasse. Hier das BFDI live:
"Nach Angaben der 1&1 De-Mail-GmbH werden die Identprüfblätter in einer Schublade in einem Nebenraum verschlossen und bis zum täglichen Versand aufbewahrt."
Ja dann ist doch alles bestens.

Moment, das hier noch. Die Handynummer wird angeblich zur Doppelidentifizierung benötigt, um den Zugang zu De-Mail abzusichern. Davon steht aber nichts im Signup Prozess.

Aber das ist Nebensache, denn die Handynummer wird schon beim Eröffnen eines normalen Email Accounts verlangt. Damit ist eine Email selbst mit einem Phantasienamen und unter Einsatz von VPN eindeutig zuzuordnen.

Die BFDI ist eine Lachnummer.

Im Verlaufe der Zeit bestätigte dann sowohl GMX als auch Web.de, dass mein Email Account nun geschlossen sei. Meine Emails dahingehend fanden ja nie irgendeine Resonanz. Bestätigung kam nicht per Email. Nein, so etwas machen tummgute Deutsche nicht, das geht mit Brief. Ja ja. Von Web.de gabs sogar zwei Briefe im Abstand von einer Woche. Ich mag Deutsche. Solange sie nicht in meiner Nähe sind.

. . . . . . . .

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

21. Aug. 2018

cc an das Sozialgericht München und Bayer. Landessozialgericht

Geschäftszeichen: 24-193-2 II#1131

Guten Tag Herr Bortnikov,

Danke für Ihre Antwort vom 16.08.2018 anlässlich meiner Beschwerde über De-Mail unter dem DS-GVO.

Die Essenz Ihrer Antwort nach zwei Monaten ist die beruhigende Auskunft, nach der dieses deutsche IT-Fachkräfte-Ingenieur Produkt De-Mail, das genialerweise nur in DE funktioniert, nur von "akkreditierten Diensteanbietern" betrieben wird, die "an strenge gesetzliche Anforderungen ... nach dem De-Mail-Gesetz" gebunden sind.

Daraufhin gönnte ich mir die Lektüre des De-Mail-Gesetzes. Das Pdf trägt das Ausfertigungsdatum: 28.04.2011. Die DSGVO gilt ab Mai 2018 und kann also nicht Eingang gefunden haben. Ich las diagonal und stiess auf ein paar Paragraphen, die meine Bedenken über dieses unsägliche Konstrukt De-Mail - auf das auch nur Deutsche kommen können - bestätigen.

§ 1 De-Mail-Dienste
(1) De-Mail-Dienste sind Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen.

Nein, sie sind nicht vertraulich. Die Header Metadata sind lesbar und interpretierbar. Und zwar tief.
§ 15 Datenschutz
Der akkreditierte Diensteanbieter darf personenbezogene Daten beim Nutzer eines De-Mail-Kontos nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Bereitstellung der De-Mail-Dienste und deren Durchführung erforderlich ist; im Übrigen gelten die Regelungen des Telemediengesetzes, des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die De-Mail Anbieter sind kommerzielle Unternehmen. Siehe hierzu Forbes Artikel!
Kommunikationen mit Sozialgerichten z.B. sind gefundenes Fressen für Firmen wie Check24 Kreditangebote in der Inbox. Da gibt es Kick-backs für den jeweiligen De-Mail Anbieter. Wen interessiert da ein De-Mail Gesetz??? Wir reden Kohle, Schienen, Denari, Penunzen.

§ 16 Auskunftsanspruch
(5) Die durch die Auskunftserteilung erlangten Daten dürfen nur zu dem bei dem Ersuchen angegebenen Zweck verwendet werden.

Handy Nummer ist nicht erforderlich, wird aber gefordert. Siehe hierzu Forbes Artikel und meine dezidierten Ausführungen vom Juni 2018. Auf diese gingen Sie, wie zu erwarten, gar nicht erst ein. Aber ich nehme an, der Kiosk in Trudering hat auch das De-Mail-Gesetz unterschrieben.

§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
(1) Als Diensteanbieter kann nur akkreditiert werden, wer
4. bei der Gestaltung und dem Betrieb der De-Mail-Dienste die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Ach nein. Hatte die EU, lies Deutschland, nicht dieses ominöse Datenschutzgesetz im Mai 2018 in Kraft gesetzt? Das De-Mail Gesetz ist von 2011.

Ich will es einmal anders formulieren und dies in meiner bekannt irreverenten Manier. Die Chance, ein Milliardenunternehmen zu werden unter konsequenter Beachtung "strenger gesetzlicher Anforderungen", ist gering.

Noch andes ausgdrückt: die DSGVO ist ein Red Herring, Datenschutz ist das Geschenkpapier der Optik halber. Und so ist natürlich der Passus von Viel-Twitterin Katy Barley, im Nebenberuf Justiz Ministerin, dem Übertragungsteufel anheim gefallen. Er lautet richtig:
Seit dem 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzrecht – die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erstmals wird damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen können. Für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher ist die DS-GVO von geringer Bedeutung. Denn durch die neuen Regelungen werden Sie in Ihrer Selbstbestimmung und Kontrolle über Ihre Daten vorgeblich gefragt.
„Das neue Recht gibt den Menschen das Gefühl von mehr Kontrolle über ihre scheinbar persönlichen Daten. Das ist ein gewaltiger Fortschritt für die Selbsttäuschung der Privatsphäre von Millionen Europäern.“
Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Dass Sie meine Ausführungen lässig im Obskuren liessen, nehme ich nicht übel. Es liegt im Eigenleben von Behörden.

In diesem Sinne mit den besten Grüssen

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