8/23/2018

Kann ich dem Bayer. LSG kurz den Beschluss d. Plenums d. Bundesverfassungsgerichts, 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - durch die Interrohre rüberjagen?

Nichts Besonderes weiter. Es geht lediglich um so banale Nebensachen wie:
"Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)"
Ja mein Gott nochmal, wo hab jetzt den Dildo hingelegt?

. . . . . . . . . . . .


Bayerisches Landessozialgericht

22. Aug. 2018

Frau Präsidentin Mette,

Mir ist empfohlen worden vom Vize-Präsidenten Herrn Michels, mich an den Senat zu wenden. Es geht um eine Behauptung in einem finalen Beschluss mit Az. L 15 AS 431/18 B ER. Als Antwort kam die übliche Email-Konserve, dieses lächerliche Konstrukt De-Mail zu nutzen oder EGVP. Briefe sind für mein Empfinden so dernier siècle.

Dies ist nach Aktion des Nazi-Stil Denunzianten, Nützlichen Idioten als ex sitzverstelltretender GF der neoliberal-faschistischen Behörde Jobcenter München und Schlimazl Jürgen Sonneck alias C. Paucher nicht möglich.

Nicht nur ist besagter Beschluss final, sondern es handelt sich zuvörderst um diese doch so  auffallend gewagte Behauptung - fast ist suggeriert, basierend auf vermeintlicher richterlicher Selbstsicherheit gegenüber einem Hartz 4 Rezipienten - dieser drei Richter über die "Aussergewöhnlichkeit des § 178a SGG". Diese Anfrage ist also nicht fallspezifisch zu sehen, sondern lechzt nach grundsätzlicher rechtlicher Eruierung, falls ich das Wesen des Rechtsstaats nicht missverstanden habe. Es ist dieser unglücklichen Formulierung geschuldet, die so skeptisch macht:
"Die Anhörungsrüge ist nach § 178a SGG kein Rechtsmittel im Sinne von § 66 SGG. Sie ist ein eigenständiger außerordentlicher Rechtsbehelf, der an besondere Voraussetzungen geknüpft ist und von der Belehrungspflicht nach § 66 SGG nicht umfasst ist. ...  (vg|. Senger in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 66 Rn. 15 m.w.N.; Flint, a.a.O.‚ § 178a Rn. 47 m.w.N.)."
Könnten Sie mir freundlicherweise diese "besonderen Voraussetzungen" dieses ominösen "ausserordentlichen Rechtsbehelfs" nennen? Ich finde einfach keine Erleuchtung im Internet und hege bei Zitatbezügen eine gewisse Reserviertheit u.a. gestützt auf das Papier "Propagation of Error: Approving Citations to Problematic Research" von Ken Cor and Gaurav Sood.

Denn würden diese "besonderen Voraussetzung" in der Tat so elementar rechtsentscheidend und "ausserordentlich" sein, wären, würde man der Logik folgen, alle anderen im Beschluss als Begründung angeführten Ausführungen redundant.

Tatsächlich hege ich aber das fundierte Gefühl, diese drei Richter halten Hartz 4 Rezipienten für geistig inkontinent. Anders ist mir nicht erklärlich, warum diese drei Richter diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts verschweigen?

L e i t s a t z
zum Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts 
vom 30. April 2003
 - 1 PBvU 1/02 -
Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).

Dort heisst es gleich beginnend auf Seite 1:
Es verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Sollten diese drei Richter - promoviert in einer Disziplin, die keine Wissenschaft ist, sondern ein Sozialhandwerk - nicht z.B.den Abschnitt IV und hier die Randnummern 61 und 63 bis 65 gelesen haben?!
'Yes, vanity is a weakness indeed. But pride—where there is a real superiority of mind, pride will be always under good regulation.’
Nbb, aus Ihrem Haus stammt auch das unsittliche Angebot vom März 2018, Förmliche Zustellung 28.03. (ein Mittwoch): "Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 2.4.2018 (Eingang bei Gericht)." Der 30.03. war Karfreitag, 01.04. Ostersonntag und 02.04. der Ostermontag.

Schon jetzt darf ich mich für Ihre geschätzten Bemühungen bedanken. Ich werde sie in jedem Fall würdigend in meine Anfrage an das BMJV und das BMAS in dessen Form als weisungsgebende Authorität der Sozialgerichte einfliessen lassen. Dies bin ich dem Rechtsstaat selbstlos verpflichtet, denn
"My good opinion once lost is lost for ever" - Mr Darcy

Mit den wohlwollendsten Grüssen

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