10/02/2016

Strafanzeige  gegen Andrea Maria Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales und Literatin manqué.

Staatsanwaltschaft Berlin
10548 Berlin

02. Okt. 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Andrea Maria Nahles

Bundesministerin für Arbeit und Soziales und Literatin manqué

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Wilhelmstraße 49 (vormals Sitz des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda unter Führung von Joseph Goebbels), 10117 Berlin.

wegen
  • § 258 STGB Strafvereitelung in Verbindung mit
  • Verstoss gegen Artikel 5 GG
  • Verstoss gegen § 147 StPO Akteneinsichtsrecht
  • Verstoss gegen Art. 6 Abs.3 EMRK Recht auf Akteneinsicht

Begründung:

Mit Schreiben vom 13. August 2012 (Anlage 1) machte der damalige Stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München Herr Manfred Jäger (jetzt Chef der BA in Ingolstadt) 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' wegen, wie er es nannte, diffamierender Beiträge im Internet geltend. Widrigenfalls sei eine Vertragsstrafe von € 10.000,- (in Worten zehn tausend) fällig!

Bezüglich der Unterlassungserklärung erkannte selbst die Münchner Justiz schnell, dass es sich bei Manfred Jäger um einen klassischen Fall des Dunning-Kruger-Effekts handelt. Stattdessen missfiel der Münchner Justiz das 'Merkel-Nazi' Bild (anlässlich der deutschen Austeritätskriegsführung gegen Griechenland in 2012) in einem Blog Post von mir. (Anlage 2)

In den folgenden Prozessen verlor ich in allen Instanzen, vertreten durch die Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin Aglaia Muth aus München. Akteneinsicht wurde mir von allen Involvierten, Richtern, Staatsanwalt und der Betrügerin Aglaia Muth, verweigert! Ein Ersuchen meiner Tochter wurde durch den glatzköpfigen Staatsanwalt Peter Preuss in typisch bayerischer Primitivität abgebügelt.

Der gesamte Prozessverlauf war - ganz offensichtlich nun - abgesprochen und gerigged. Ein Antrag auf Wiederseinsetzung von Anfang August 2016 wurde interessanterweise bislang nicht beantwortet. Ein Blogger muss mit allen Mitteln zum Schweigen gebracht werden!

Nach intensiver Suche auf dem Internet stiess ich schliesslich auf die Entscheidungen des EGMR in den Fällen 'Foucher v. France', 'The Fortum Corporation v. Finland' und 'SUOMINEN v. FINLAND'. Danach ist Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ein Europarecht.

Unter Berufung auf diese Fälle lenkte das Gericht in München nach mehr als drei Jahren ein!

Ich erhielt im Mai 2016 lediglich Akteneinsicht in die Stammakte. Wie auf Seite 1 von Herrn Jägers Strafanzeige vom 13. August 2012 zu lesen, hatte er seinerzeit drei Anlagen eingereicht. Seine Anlage 1 (10 Seiten), Anlage 2 (5 Seiten), sowie seine Anlage 3 (4 Seiten).

Diese 19 Seiten, die der Akte bei meiner Akteneinsicht in München aus mysteriösen Gründen nicht beilagen, sind mir bis heute nicht überlassen worden. Es steht zu vermuten, dass einige dieser Seiten brisant sind.

Nachdem Herr Jäger von mir mehrfach vergeblich aufgefordert wurde dem nachzukommen, wandte ich mich schliesslich per Email am 12. Sept. 2016 als auch am 25. Sept. 2016 (siehe Anlagen 3 und 4) an Ministerin Nahles, denn die Bundesagentur für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt (§ 393 Abs. 1 SGB III).

Ich forderte Frau Nahles per Email am 25. Sept. 2016 auf, mit Frist zum 30. Sept. 2016 für die Freigabe der 19 Seiten zu sorgen.

Wie auch schon bei früheren Emails demonstriert, ist die Ministerin Nahles einer Kommunikation mit Shudras der Hartz IV Kaste abgeneigt und scheint der Auffassung zu sein, Hartz IV Empfänger sind juristisches Freiwild. Die Ministerin scheint ein seltsames Demokratieverständnis zu unterhalten.

Manfred Jäger und die Münchner Justiz griffen in mein Recht auf freie Meinungsäusserung ein. Ministerin Nahles ist "Aiding and abetting criminal conduct'. Die vollständige Akteneinsicht ist essentiell, um nach Prüfung gegen Manfred Jäger juristisch vorzugehen als auch für eine umfassende Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bzgl. aller drei Fälle gegen uns, inszeniert durch Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit und alle die freie Meinungsäusserung betreffend. Es drängt sich der Eindruck auf, die neoliberale Wirtschafts- und Arbeitspolitik dispensiert sich von Verpflichtungen demokratischer Normen.

Ich erbitte daher, in dieser Angelegenheit Ermittlungen gegen Ministerin Nahles einzuleiten.

Mit freundlichen Grüssen

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