10/16/2016

Anette Farrenkopf vom Jobcenter München sollte sich mehr konzentrieren, um nicht mit dem BVerfG in Konflikt zu geraten.

Anette Farrenkopf entsendet ihre Kreativitätsgilde
Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

16.10.2016

RE. Einstweilige Anordnung gegen Bescheid des Jobcenters vom 15.09.2016

Sehr geehrtes Gericht,

Ich erhielt am 15.09.2016 den beiliegenden Änderungsbescheid vom Jobcenter. Das Schreiben zeigt unter 'Name' den Eintrag "Team Selbständige".

Danach beträgt nun ab 01.09.2015 bis zum 30.11.2016 der monatliche Gesamtbetrag € 566,25. Der Gesamtbetrag betrug in den Monaten vorher € 1.086,50.

Meine Tochter arbeitet seid dem 01.09.2016 in Vollzeit. Das JC wurde davon unterrichtet. Das JC sandte meiner Tochter keinen Weiterbewilligungsantrag zwecks Aktualisierung zu.

Stattdessen wurde offenkundig das anonym operierende "Team Selbständige" komödienhaft kreativ tätig in Form einer Fantasie-Berechnung. Der Änderungsbescheid kommt "aufgrund der tatsächlich völlig ungeklärten Einkommensverhältnisse einer bloßen „Schätzung ins Blaue hinein“ gleich". (Zitat aus dem Urteil des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs - 2 BvR 67/15).

Das anonym operierende "Team Selbständige" erfand einen
  • opulenten €2.000 Netto Monatsverdienst für meine Tochter. Das entspräche ca. € 3.200,- Brutto. Mit Verlaub, aber dies ist das Billiglohn-Land Deutschland.
  • Völlig abstrus, wahrscheinlich nach dem Verpicheln von ein paar Penninger Blutwurz, streicht laut diesen Geisteskoryphäen des "Team Selbständige" meine berufstätige Tochter auch angeblich noch € 190 Kindergeld ein.
  • Getreu des JC Business Mantras entsprechen Brutto € 2.000 = Netto € 2.000!! Soviel zum Thema 'Creative Accounting'.
  • Eventuell anfallende Fahrtkosten fallen nicht in das gedankliche Metier dieses Teams. Die Kosten belaufen sich auf € 50,20 für die Wochenkarte und € 181,90 für die Monatskarte.
  • Hatten die Trapezkünstler des JC das Rentenniveau der Bananen Republik bei 47% und tendenziell fallend unter 40% ausgelassen? Selbiges liesse doch den Gedanken an ein monatliches Investment zum Vermögensaufbau aufkommen, sofern man geistig so debil ist, in Deutschland bleiben zu wollen.
Durch diese "Berechnung" tritt nun eine Mietunterdeckung von € 122,25 ein.

Meine Tochter verbringt berufsbedingt zwischen 10 und 15 Nächten monatlich in Hotels europaweit und trägt die Kosten für Verpflegung.

Fazit: Durch bewusst schikanöse und willkürliche "Berechnung" wird das Jobcenter seiner Aufgabe gerecht: in krimineller und rassistischer Weise die Armut von Menschen zu erhalten, in diesem Fall meiner Tochter.

Es sei hier angemerkt, dass ich Strafanzeige gegen die GFin Anette Farrenkopf sowie das "Team Selbständige" eingereicht habe wegen Betrugs § 263 STGB Abs.1, Abs.2, Abs.3 1., Abs.3 3., Abs3 4., Abs.5 und insbesondere Abs.7.

Wir bitten das Sozialgericht, diese "Berechnung" einer Überprüfung zu unterziehen. Unterlagen werden von uns nur an eine namentlich genannte Person und deren persönlicher Emailadresse des JC München gesandt.

Interessanterweise erhielt ich ungefähr am 12. Okt. 2016 einen Weiterbewilligungsantrag in einem Brief datiert vom 26. Sep. 2016 "zugesandt" OHNE Frankierung! Vermutlich hatte die blonde GFin Anette F. vergessen, Briefumschläge nachzuordern.

Dieser Brief trug keinen Namenseintrag!! Herr Gott, was ist mit dem "Team Selbständige" passiert? Mein Kopfschütteln ist hoffentlich vernehmbar.

Mit freundlichen Grüssen

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