10/03/2016

Ersuchen um Amtshilfe durch Sozialgericht zur Ermittlung des Namens hinter der IP Adresse 217.253.91.237

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

03.10.2016

RE. Ersuchen um Amtshilfe

Sehr geehrtes Gericht,

Ich beziehe mich auf das Sozialgerichtsgesetz (SGG) § 5
(1) Alle Gerichte, Verwaltungsbehörden und Organe der Versicherungsträger leisten den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Rechts- und Amtshilfe.

und ersuche das Sozialgericht unter Bezug auf die

VwGO § 99
(1) Behörden sind zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet.

um die Mithilfe zur Bekanntgabe des Namens und der Adresse des Benutzers der IP Adresse 217.253.91.237.

Zwei Anschreiben mit diesem Ersuch an das AG München blieben erwartungsgemäss unbeantwortet. Meine dringende Bitte um Amtshilfe begründet sich wie folgt:

Am 07.05.2015 wurde von der besagten IP-Adresse eine Online Anzeige (Anlage 1) an die Bayerische Polizei unter falschem Namen abgeschickt. (Polizeibericht vom 24.06.2015 mit AZ BY 8644-000804-15/7 vom Kriminalfachdezernat 4 München)

Daraufhin erschienen Ende Oktober 2015 drei bewaffnete Polizisten in Zivil (zwei Polizisten und eine Polizistin) und beschlagnahmten die komplette IT-Ausrüstung inklusive Router von meiner Tochter und mir. Das Mac Book Pro meiner Tochter wurde uns beschädigt zurückgegeben nach Monaten; es ist unverkäuflich in diesem Zustand. Ein Ersuchen meiner Tochter um Schadensersatz wurde von der verrotteten Münchner Justiz nicht beantwortet.

Ein männlicher Polizist stürmte sofort ohne anzuklopfen in das Zimmer meiner Tochter (die aber schon auf dem Weg zur Schule war). Ich wurde durchsucht, die Polizistin war offensichtlich beauftragt, meine Tochter zu durchsuchen. Auch sollte ihr Smartphone beschlagnahmt werden. Unsere Wohnung wurde fotografiert als auch das Haus von aussen! Erinnerungen an die Nazi Zeit suggerieren sich!

Wir haben berechtigte Gründe basierend auf auffälligen Indizien dieser Email zusammen mit früheren Strafanzeigen durch das Jobcenter München (durch Jürgen Sonneck) und die Bundesagentur für Arbeit München (durch Manfred Jäger) gegen mich mit 99%iger Sicherheit anzunehmen, dass hinter dieser Anzeige eine Person des Jobcenters, der BA oder ein gedungener Strohmann steckt.

Sämtliche Strafanzeigen dieser deutschen Behörden stellten einen Eingriff in die freie Meinungsäusserung dar. Sie verstiessen gegen Artikel 5 GG, Artikel 10 MRK, Artikel 6 MRK, § 226 BGB. Eine geforderte Unterlassungserklärung erfüllte den Tatbestand der Nötigung und verstiess ebenso gegen den Artikel 5 GG und Artikel 10 MRK als auch § 226 BGB.

Der Fall basierend auf der Anzeige durch den Jobcenter München Mitarbeiter Jürgen Sonneck in 2014 ist als Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch unsere Anwältin Dr. Neumann aus Köln im Juli 2016 eingereicht worden unter der Beschwerde Nr. 35285/16.

Bezüglich des ersten Falles nach Anzeige durch den BA München Mitarbeiter Manfred Jäger in 2012 (diese zog die erste von zwei Computerbeschlagnahmen nach sich!) wurde mir durch Richter, Staatsanwaltschaft sowie meiner Pflicht"verteidigerin" und Betrügerin Aglaia Muth aus Müchen standhaft über drei Jahre Akteneinsicht verwehrt!

Dies stellt einen Verstoss gegen den Artikel 6 Abs. 3 MRK dar. Mein Antrag auf Wiedereinsetzung vom August 2016 wurde bis heute von der kungelnden Münchner Justiz nicht beantwortet! Am 02. Oktober 2016 stellte ich Strafanzeige gegen Arbeitsministerin Andrea Nahles wegen Unterstützung krimineller Vergehen gegen mich und meine Tochter als auch Verweigerung von vollständiger Akteneinsicht.

Zurück zu meinem Anliegen. Auffällige Indizien der Online Anzeige aus 2015 unter falschem Namen sind:

  • Fortgesetzte Weigerung der Münchner Justiz als auch weiterer deutscher Behörden uns vollständige Einsicht in die Strafanzeige von Manfred Jäger aus 2012 zu gewähren.
  • Damit verbunden die Sicherheit des Emailsenders, die Strafanzeige würde mir nicht ausgehändigt werden wie schon zuvor. Erst mein Hinweis auf den 'Case Foucher v. France' des EGMR eröffnete mir teilweise Einsicht! Interessant ist hier auch das hinterhältige Verhalten des von mir bezahlten RA Dr. Aiko Petersen am 06.05.2015 direkt nach der Berufungsverhandlung unter Richterin Bassler. Im Beisein meiner Tochter (es ist essentiell bei verlogenen bayerischen Richtern einen Zeugen mitzubringen!) bekundete ich Interesse zu wissen, wer diese Strafanzeige eingereicht hatte. RA Petersen schwieg und erst Monate später erfuhr ich, dass er Akteneinsicht hatte!!!
  • Direkt damit verbunden die Annahme des Anzeigenden, wir würden nicht Kenntnis seiner IP Adresse erlangen.
  • Direkt damit verbunden die Zeichnung der Email unter falschem Namen.
  • Das Datum der Online Anzeige bei der Polizei. Dies ist genau ein Tag nachdem ich wie zu erwarten die Berufungsverhandlung unter der Richterin verlor, unter der ich schon in einem früheren Fall, basierend auf der Anzeige durch Manfred Jäger, verloren hatte. Eine Verhandlung unter der gleichen Richterin (Richterin Bassler vom LG München) wie im ersten Fall stellt einen Verstoss gegen Art. 6, Abs. 1 MRK dar. Siehe 'CASE OF FERRANTELLI AND SANTANGELO v. ITALY  (Application no. 19874/92)' und dort die Sätze 58 bis 60 der Entscheidung des EGMR ("double circumstance")!
  • Die Adressierung an das KFD 4 München. Mit hoher Wahrscheinlichkeit basierend auf den bisherigen guten Erfahrungen und Kontakten des Jobcenters mit dieser Behörde.
  • Der Inhaltsbezug dieser Online Anzeige. Er gleicht im Sujet dem der zweiten Strafanzeige durch JC München MA Jürgen Sonneck gegen mich in Sachen Himmler Bild und dem JC München Mitarbeiter Jean-Marc Vincent.
  • Ein IP Address Lookup ergab eine Geolocation in 80999 München. Diese liegt in der Nähe des Jobcenters Pasing als auch eines Mitarbeiters der Zentrale des JC München. Siehe: http://whatismyipaddress.com/ip/217.253.91.237 (Geo location zeigt nicht genau den Ort an, gibt aber Anhaltspunkte) (Anlage 2)

Die Verfahrensweise des Jobcenters München in Kollusion mit der Müchner Justiz sowie zweier "Rechts"anwälte zeigt über Jahre hinweg das Bestreben, uns finanziell zu ruinieren und somit zum Schweigen zu bringen.

Ich habe lange Zeit in Asien in einem der korruptesten Länder gelebt. Eine solch widerwärtige und degoutante Korruptheit und süffisante Niederträchtigkeit wie in Deutschland gibt es dort nicht.

Ich darf abschliessend unsere Hoffnung auf Ihre Amtshilfe ausdrücken.

Mit freundlichen Grüssen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.