Linprunstraße 25
80097 München
16. Oktober 2016
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Anette Farrenkopf (Geschäftsführerin) - Jobcenter München, Orleansplatz 11, 81667 München
"Team Selbständige" Sachbearbeiter verweigert Namensnennung - Jobcenter München Pasing, Landsberger Str. 486, 81241 München
Am 15.09.2016 erhielt ich ein Schreiben von der bundesweit operierenden Behörde für die Bereitstellung wohlfeiler Arbeitskörper Jobcenter (operierend unter Paralleljustiz SGB II et al.), hier von der Dependance 'München'. Das Schreiben zeigt unter 'Name' "Team Selbständige".
Gefordert wurde von dieser anonym operierenden Gruppe, die bislang noch nie unter diesem Namen in Erscheinung trat, in selbigem Schreiben (siehe Anhang 1), den Arbeitsvertrag, den Nettoverdienst als auch den "Nachweis über den Zufluss des Einkommens (Kontoauszüge bzw. Barquittung)" meiner Tochter bis zum 02. 10.2016 einzureichen. Dies sind alles persönliche Daten und solche gehören nicht in das Obliegen eines Teams. Abgesehen davon ist meine Tochter volljährig und ich der falsche Adressat.
Zwei Emails mit der Bitte um die Nennung des Namens des Sachbearbeiters blieben, wie üblich beim Jobcenter, unbeantwortet. Ein übliches Vorgehen bei betrügerischen Gangs, Boiler Room Operatorn und ähnlichem Gesindel.
Der Inhalt des Schreibens lässt auch herbe Zweifel an Kompetenz als auch an Redlichkeit aufkommen. "Ins Blaue hinein" einen Verdienst anzunehmen, resultiert aus einem für Mitarbeiter dieser Behörde genuin-pathologischen Drang der eigenen Vorteilnahme, sei es monetärer Natur oder gemäss internem Punktesystem zwecks eigenem Avancement.
Den Kennern unter der Münchner Staatsanwaltschaft fällt natürlich sofort auf, weshalb ich das umgangssprachliche "ins Blaue hinein" hier verschmitzt angeführt habe. Mais qui, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Juni 2015 - 2 BvR 67/15.
Zum Betrug:
Vorab sei bemerkt, dass meine Tochter seid dem 01.09.2016 in Vollzeit arbeitet! Die betrügerische Berechnung des kriminellen und rassistischen Jobcenter München stammt von Anfang September 2016, wurde ohne Kontaktaufnahme mit meiner Tochter fabuliert und resultierte in sofortiger Kürzung der Zahlung.
Zu diesem Behuf wurde das anonym operierende "Team Selbständige" komödienhaft kreativ tätig in Form einer Fantasie-Berechnung. Der Änderungsbescheid kommt "aufgrund der tatsächlich völlig ungeklärten Einkommensverhältnisse einer bloßen „Schätzung ins Blaue hinein“ gleich". (Zitat BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 67/15). Es wäre wünschenswert, wenn sich diese Billiglohn-Firma von wiederholten Verstössen gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abstenieren würde.
Das anonym operierende "Team Selbständige" erfand einen
- opulenten €2.000 Netto Monatsverdienst für meine Tochter. Das entspräche ca. € 3.200,- Brutto. Mit Verlaub, aber dies ist das Billiglohn-Land Deutschland.
- Völlig abstrus, wahrscheinlich nach dem Verpicheln von ein paar Penninger Blutwurz, streicht laut diesen Geisteskoryphäen des "Team Selbständige" meine berufstätige Tochter auch angeblich noch € 190 Kindergeld ein.
- Getreu des JC Business Mantras entsprechen Brutto € 2.000 = Netto € 2.000!! Soviel zum Thema 'Creative Accounting'.
- Eventuell anfallende Fahrtkosten fallen nicht in das gedankliche Metier dieses Teams. Die Kosten belaufen sich auf € 50,20 für die Wochenkarte und € 181,90 für die Monatskarte.
- Hatten die Trapezkünstler des JC das Rentenniveau der Bananen Republik bei 47% und tendenziell fallend unter 40% ausgelassen? Selbiges liesse doch den Gedanken an ein monatliches Investment zum Vermögensaufbau aufkommen, sofern man geistig so debil ist, in Deutschland bleiben zu wollen.
Fazit: das kriminelle und rassistische JC München erfindet einen Verdienst meiner Tochter, der nicht existiert. Die Betrüger des JC München erfinden eine Kindergeldzahlung, die nicht existiert.
Das Jobcenter reduziert basierend auf betrügerischen Zahlen die monatlichen Zahlungen und versucht so in typisch deutsch rassistischer Manier meine Tochter in Armut zu halten und erfüllt somit den ihr auferlegten reichsdeutschen Auftrag der Unterdrückung und Zementierung gesellschaftlicher Ungleichheit.
Ich fordere die Staatsanwaltschaft München auf, Ermittlungen gegen diese bundesweit bandenmässig operierende Betrüger-Firma aufzunehmen.
________________
(1) Anlage Brief vom Jobcenter München vom 15.09.2016
. . . . . . . . .
§ 263 STGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
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