Deutschland erneut wegen Kindesentfremdung verurteilt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkennt wiederholt Menschenrechtsverletzung im deutschen Familienrecht.
Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen. Dies stellte einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, stellte der EGMR nun fest und sprach dem Vater eine Entschädigung in Höhe von 10.000 EUR zu.
Urteil des EGMR hier in englisch
Interessant auch für uns im Zusammenhang mit den zwei Polizisten und der Polizistin bei der Beschlagnahme!
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