7/12/2016

Dem Normenvorrang mag Münchner Richterin Birkhofer-Hoffmann nicht die gebührende Achtung schenken.

Sollte hier Unwissenheit vermutet werden? Egal, denn eins ist sicher, Richterin BH ist immer für einen Klops gut und sei es auch nur eine Ausweistragepflicht plötzlich zu kennen. Sie ist einfach ein Nonpareil.

Also nix wie rin inne Verhandlung vom 22. Juni 2016:

Ich hatte zu gegebenem Anlass des § 86a STGB einige EGMR Entscheidungen hierzu angeführt. In ihrer Urteilsbegründung sah sich dann die Richterin bemüssigt, mal was bayerisch klar zu stellen und Ultra Vires zu gehen.

Nassforsch konstatierte dann Richterin Birkhofer-Hoffmann bockig - und jetzt kritzele sich das mal jeder hinter die Löffel -, in Deutschland gelte das deutsche Recht. Das hatte auch niemand bezweifelt, nur verkennt talentiert unkonventionell agierende Richterin, dass DE Teil von EU ist, es dort in einer Stadt einen EUGH und einen EGMR gibt und dass trotz ihrer grundsätzlichen Autonomie als eigenständige Rechtsordnung Normen der Europäischen Union mit dem nationalen Recht eines Mitgliedsstaates kollidieren können. Dann gilt, was in der bayerischen Sprachkultur auch bekannt ist als der Grundsatz des "lex superior derogat lego inferiori".

Der EuGH verfolgt den Grundsatz des absoluten Anwendungsvorrangs. Das bedeutet, dass die Kollisionsregel hier Anwendung findet. Seit 50 Jahren betont der EuGH,
„dass dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen könne, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll.“
Unterm Strich differenziert der EuGH nicht zwischen den verschiedenen nationalen Normebenen, d.h. der Anwendungsvorrang erstreckt sich ohne jede Einschränkung auch auf mögliche Kollisionen mit nationalem Verfassungsrecht. Der Gerichtshof beruft sich auf die Eigenständigkeit der europäischen Rechtsordnung.

Alles klar nun für die Justiz der Millionendorfmetropole der Bauerntrampel-Provinz (1)!

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(1) mein Neologismus für Bayern.

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