6/30/2015

Strafanzeige gg. RTL wg. Films 'Hitler - Aufstieg des Bösen' und die Antwort der Stawa Köln

Staatsanwaltschaft München I
 
Linprunstraße 25

80097 München


München, den 30. April 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die

RTL Interactive GmbH, Picassoplatz 1, 50679 Köln,

vertreten durch den Geschäftsführer Marc Schröder wegen 

des Verstosses gegen den § 86a Abs 1 STGB.

Begründung:

Am Freitag, den 03. April 2015 sendete RTL II zu bester Sendezeit um 20:15 Uhr den Film ‘Hitler - Aufstieg des Bösen’.

In diesem Film wurden mehrfach und deutlich sichtbar nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz gezeigt.

Der TV-Sender RTL wusste:
Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen derartigerSymbole nationalsozialistisch- er Gewaltherrschaft, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist - wie im auch bekannt war - in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen zu vermeiden.

Nicht genug damit, Bilder dieses Films, die nationalsozialistische Hakenkreuze zeigen, sind auf dem “Internet, also gegenüber einer völlig unkontrollierbaren Vielzahl von Nutzern” (1) zugänglich. Diese “Bilder können - weil im Internet kursierend - nie mehr gelöscht werden”. (2)

Erschwerend bei dem Verstoss von RTL kommt hinzu, aus den Bildern im Film “war auch für sich genommen nicht ausreichend erkennbar, dass ”RTL “offenkundiger Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist”. (3)

Auszugehen ist “von dem Grundsatz ..., wonach - bei Vorliegen auch der weiteren Vo- raussetzungen des § 86a STGB - jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen von einem NS-Kennzeichen den Tatbestand des § 86a STGB erfüllt und es nicht darauf ankommt, ob der festgestellten Verwendung des Kennzeichens ein für den Nationalsozialismus werbender Charakter zukommt (vgl. dazu BayObLGSt 2002, 43, 44; BVer- fG NJW 2006, 3052, 3053).” (4)

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

___________________________
(1)  Zitat aus dem Urteil im Namen des Volkes von Richter Grain am 11.02.2014, AZ 855 Cs 112 Js 203869/12, Seite 3, gegen mich
(2)  ebenda
(3)  ebenda
(4)  Zitat aus Beschluss des OLG München I vom 26. Feb. 2015, AZ 5 OLG 13 Ss 1/15 gegen mich


===============

Die, natürlich nicht verwunderliche, Antwort aus dem zivilisierten NRW, also nicht der Bauerntrampel-Provinz, in der ein stattlicher Neonazi als Richter Unterschlupf findet, folgt hier.

Im Juli werde ich mich dazu dezidiert äussern -nachdem ich dem Herrn Oberstaatsanwalt ausführlich geantwortet habe -, denn Geschichtsfälschung gesendet zu Prime Time TV, noch dazu in der Bananenrepublik DE mit Propaganda-Zwangs-Abgabe, bringt mich genüsslich zum Kotzen.

Selbstverfreilich wird in dieses Themenambiente auch die kriminelle Organisation Jobcenter eingebunden, das Bundesjustizministerium, die maulfaule Arbeitsministerin Nahles und ein paar schmackofatzige Auslassungen von Richterin Bassler aus München werden für, ehem, Entertainment sorgen. Selbstverständlich mit Fotos aus dem Schmachtfetzen ... 'das fucking grösste Monster'

Ich denke, der weitere Exkurs könnte fruchtbringend in der zu erwartenden Verfassungsbeschwerde eingebracht werden als auch in der Klage gegen Jürgen Sonneck vom Jobcenter München.

Alles wird auch ins englische übersetzt.

Antwort der OSTAWA Köln

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