2/25/2016

€ 245,- für RAin Aglaia Muth aus München als anerkennende Wachkoma-Prämie

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80097 München

25. Feb. 2016

Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen


Isabellastr. 33 (im Innenhof), 80796 München

wegen Verstosses gegen

§ 280 BGB

Nachdem mein Schlichtungsersuchen wegen des "Honor"ars von RAin Muth in ihrer "Tätigkeit" als Pflicht"verteidigerin" (betreffend der Strafsache Az.18 Ns 112 Js 203869/12) bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin mit Schreiben vom 16. Feb. 2016 abgelehnt wurde, da der Rückzahlungsanspruch an die Staatskasse übergegangen sei, stelle ich hiermit Antrag auf partielle Annulierung ihrer Forderung und Schadensersatz gemäss § 280 BGB.

Die Rechnung von RAin Muth über € 1.242,36 für erbrachte Anwesenheit zu zwei Verhandlungsterminen, denen sie aufrecht sitzend im Wachkoma beiwohnte, erachte ich als sittenwidrig.

RAin Muth nahm sich meines Falles an, für den ihr sämtliche Voraussetzungen, insbesondere intellektueller Natur, aber auch Fähigkeiten des alltäglichen Lebens, fehlten. In pflichtverletzender Art leistete sie zu keinem Zeitpunkt irgend einen Beitrag zu meiner Verteidigung. Es gibt keinerlei Schriftsätze von ihr.

RAin Muth war in Sachen Urteilen und Entscheidungen zu Rechtsfällen die Meinungsfreiheit betreffend völlig unbeleckt. Sie führte weder einschlägige Entscheidungen des BVerfG an und kannte schon überhaupt nicht Urteile des EGMR.

Die Anwältin Muth war von Anbeginn davon informiert, dass die Strafsache in der Hauptsache Internetveröffentlichungen betrifft. RAin Muth hatte nicht einmal rudimentäres Wissen darüber. Nach meinen Ausführungen über Google PageRank während der Berufungsverhandlung, erklärte sie in der Verhandlung, sie hätte nichts verstanden, könne nicht mehr tun, als den Revisionsantrag zu stellen. Ein Mensch von Redlichkeit hätte die Verteidigung nicht angenommen, doch RAin Muth roch Geld.

Nicht genug damit, meinte RAin Muth mich dann noch von ihrer ginormen Expertise und intellektuellen Schlagkraft überzeugen zu müssen, indem sie mir das Revisionsurteil ohne Stadt- und PLZ Angabe zusandte. Dies hielt die Post für 14 Tage in Atem und ich verpasste meine Frist für eine Verfassungsbeschwerde, wie mir nach Eingabe das BVerfG am 21. April 2015 mitteilte.

Meiner humanistischen Grundeinstellung folgend bin ich wohlwollend bereit, meine bisher geleisteten Zahlungen von

€ 245,- für RAin Muth als anerkennende Wachkoma-Prämie

zu überlassen. Ich verlange, die Differenz von € 997,36 zu streichen wegen grober Pflichtverletzung.

Darüber hinaus verlange ich von RAin Muth Schadensersatz wegen überlanger Computerbeschlagnahme (siehe z.B. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09). Im März 2013 beschlagnahmt, wurde er nach 25 Monaten im April 2015 herausgegeben. Im Urteil des AG vom 11.02.2014 ist die Freigabe des Computers angeführt.

RAin Muth missbilligte wohl diese richterliche Entscheidung und teilte mir noch in der Verhandlung mit: "Nein, den bekommen Sie nicht, weil Sie in die Berufung gehen."

Ich bin leider trotz meines prolixen Modus nicht in der Lage, mein Kopfschütteln auch nur annähernd auf dieses feine, handgeschöpfte Lokta zu bringen.

Ich bitte Sie daher, so schmerzend es für mich als arrivierter Proponent der 37,3%igen Quotenfrau ist, Ermittlungen gegen die talentierte Dame zu unternehmen. Der Ruf eines Gewerbes steht auf dem Spiel.

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