1/25/2016

BVerfG Richter Ferdinand Kirchhof sinniert im "kontrollierten Personenkreis" doppelmoralig über die Leugnung des Holocaust

Kanwaljeet Singh, kein BVerfG Richter
Die ungewählten Richter des Bundesverfassungsgerichts - abgesehen davon dass sie irgendwie bei der Wahl ihrer Kleidung irgendwo auf dem Weg zu Gaultier, Koons, Rei Kawakubo und Rick Owens in die Badass Road eingebogen sein müssen und, wie die Redensart so geht, the rest is history - haben so eine Angewohnheit mit manch unkonventionell verblüffenden Urteilen ihrer Existenz Status zu verleihen.

Piano beginnend und weil es einfach auch gerade zeitgemäss ist, wenn es gegen ein fremdes Land geht, dann ist Meinungsfreiheit als Straight no chaser erwünscht. So auch damals anlässlich der 2008 Olympiade ist

 Meinungsfreiheit wenn es gegen China geht OK.

Schliesslich sind das Kommunisten und die sollen mal so richtig diese westliche Redefreihheit schmecken dürfen. (1)

Die Rotberobten haben aber auch einige edle justiziale Tropfen dekantiert.

Karlsruhe: Auch Neonazis haben Meinungsfreiheit

Im Mai 2005 verurteilte das Oberlandesgericht München einen 35 Jahre alten Neonazi wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Waffenbesitzes zu viereinhalb Jahren Haft. Der Angehörige einer "Kameradschaft Süd" hatte mit acht Gesinnungsgenossen einen Sprengstoffanschlag auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Gemeindezentrums in München ausüben wollen. Nach der Strafverbüßung, verfügten die bayerischen Richter weiter, dürfe der Neonazi im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Führungsaufsicht weitere fünf Jahre lang keine Aufsätze in rechtsextremen Postillen verfassen.

Gegen dieses Verbot klagte der Neonazi vor dem Bundesverfassungsgericht. Nun bekam er dort recht. Die Erste Kammer des Ersten Senats des höchsten deutschen Gerichts stellte fest, dass auch Neonazis Meinungsfreiheit haben. Das Schreibverbot sei mit Blick auf den Vorrang der Grundrechte unverhältnismäßig. Es schließe den Neonazi de facto vom politischen Meinungskampf aus, der zum zentralen Kern der Demokratie gehöre (Az.: 1 BvR 1106/08).


Baer, Masing, Kirchhof (rechts beginnend)
Bitte BVerfG Richter Ferdinand Kirchhof auf die Bühne. Herr Masing, ja Sie auch.

Die drei Richter der Ersten Kammer - der 60 Jahre alte Ferdinand Kirchhof, der 56 Jahre alte Michael Eichberger und der 50 Jahre alte Johannes Masing - bekräftigen mit dem Urteil eine Linie, die bereits unter dem früheren Kammervorsitzenden Hans-Jürgen Papier erkennbar geworden war. Sie lautet knapp gefasst:

Die Tendenz in Politik und Verwaltung, eine "rechte" oder "rechtsextreme" Gesinnung zum Anlass für konkrete Eingriffe und Verbote zu nehmen, ist gefährlich. Gesinnung ist im deutschen Recht kein Straftatbestand, mit Ausnahme der Auffassungen, die im Paragrafen zur Volksverhetzung umrissen werden. Bei jeder Abwägung zwischen Eingriffsgründen und Grundrechten, schreiben die Richter im aktuellen Urteil, müsse die überragende Stellung der Grundrechte aber "interpretationsleitend" sein. Hinweise auf eine rechte Gesinnung reichten keineswegs aus, um eine "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" wegen "Störung des sittlichen Empfindens" zu konstatieren.

Interpretationsleitend! Ja meine Herren und singuläre Frauenschaft, das wäre das Ticket gewesen, wenn ihr unsere VB überhaupt gelesen hättet.

In einem Urteil von 2008, mit dem die Erste Kammer des Ersten Senats ein Versammlungsverbot für Rechtsradikale aufgehoben hatte, heißt es drastisch, selbst die Tatsache, dass jemand sich als Hitler-Anhänger bezeichne, reiche keineswegs aus, um automatisch auf mögliche Straftaten bei einer solchen Kundgebung zu schließen und diese deshalb präventiv zu verbieten. Es komme immer auf konkrete Verdachtsmomente an, nicht auf die Gesinnung der Organisatoren.

...

Im Neonazi-Urteil der Karlsruher Richter steht:

"Angesichts der einschüchternden Wirkung, die staatliche Eingriffe hier haben können, muss eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit kommunikativer Äußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden."

Das sind beeindruckende Doppelstandards. U.a. begründet das BVerfG seine Entscheidung so:

"Entscheidendes Kriterium, ob ein Verbreiten vorliegt, ist nach hergebrachtem Verständnis stets, dass eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird"

Der "kontrollierbare Personenkreis" war hier wohl überschritten, meine Herren im Fawlty Towers Karlsruhe. Ein Himmler Bild cum Zitat im Zusammenhang mit Hartz IV darf den "kontrollierbaren Personenkreis" nicht übersteigen.

Eine höchst seltsame und zynische Begründung vor dem Hintergrund, dass in Deutschland durch Neonazis neun Menschen - alle Ausländer! - ermordet wurden und durch eben solche im " kontrollierten Personenkreis" bis heute vertuschten und vernichteten Belegen immer noch nicht final aufgeklärt sind.

Brosa dazu

Bundesverfassungsgericht unterstützt Nazi


Bundesverfassungsgericht unterstützt Nazis: Das ist an sich nichts Neues. Doch hier geht es um eine Entscheidung vom 9.11.2011. Damals machten dieMorde des Nationalsozialistischen Untergrunds hohe Wellen. Drum hat das Bundesverfarcungsgerücht sein neuestes Gruselstück schamhaftig erst jetzt veröffentlicht.
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Der Nazi-Beschwerdeführer darf demnach den Holocaust wegen der Meinungsfreiheit leugnen. Jura-Prof Masing und die anderen beteiligten Richter sind nicht dicht. Die Leugnung des Holocaust ist keine Meinungsäußerung, sondern eine Tatsachenbehauptung, und zwar eine falsche. Darauf kann das Recht auf freie Meinungsäußerung – nachgefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts selbst – nicht angewandt werden. Wir haben hier ein anderes Beispiel, dass die Juristen – unter ihnen die höchsten Richter – nicht nach Recht und Gesetz urteilen, sondern nach dem, was ihnen für sich selbst und für ihre Klientel opportun erscheint.
...

In der Süddeutschen Zeitung vom 22.2.2012 hat Heribert Prantl, ein Ex-Staatsanwalt, diese Pro-Nazi-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ähnlich kommentiert. Prantl erinnert daran, dass Masing nicht zum ersten Mal auf der rechten Schiene rollt:
Johannes Masing. Er war schon 2010 verantwortlich für einen Beschluss, der die Bundeszentrale für politische Bildung rügte. Sie hatte eine von ihr gedruckte Broschüre mit einem geschichtsfälschenden Text wieder eingestampft. Dagegen geklagt hatte der Autor [Löw] des Textes – wegen Verletzung seiner Persönlichkeit. Karlsruhe [Masing & Co] gab ihm recht.

Dabei ging es um das:
Im September 2010 wurde die Bundeszentrale für Politische Bildung durch das Bundesverfassungsgericht zu Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz ermahnt. Im Beschluss der Kammer ging es um die Kritik der Bundeszentrale an Thesen des Politikwissenschaftlers Konrad Löw, der den Antisemitismus während des Dritten Reiches innerhalb der Bevölkerung relativierte. Zwar stehe es der Bundeszentrale zu, sich von extremen Meinungen zu distanzieren, zugleich sei sie aber stets zu Rechtsstaatlichkeit, Ausgewogenheit und Distanz verpflichtet und könne sich nicht wie ein Privater auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Nach Auslieferung der von der Bundeszentrale herausgegebenen Zeitschrift Deutschland-Archiv im Jahre 2004 hatte sich die Bundeszentrale bei den Abonnenten brieflich entschuldigt. Löw suchte daraufhin den Rechtsweg. Die Verfassungsrichter stellten heraus, dass mit dem abschätzigen Brief der Aufsatz als nicht mehr diskutierbar dargestellt worden sei und Löw in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei. Die Behörde könne ihre Geschichtsinterpretation nicht als einzig legitim oder vertretbar hinstellen, hieß es zur Begründung.

Extrem schlitzohrig. Doch dafür hat Masing Jura studiert. Noch eine Delikatesse aus Masings neuestem Beschluss:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

Das heißt: Rechtsanwalt Stefan Böhmer, der die Beschwerde für den Nazi geschrieben hat, bekommt eine Menge Staatsknete aus der Staatskasse dafür. Böhmer ist selbstverständlich Szene-Anwalt. Da behaupte noch einer, nur der Verfassungsschutz finanziere den rechten Rand. Das tut das Bundesverfassungsgericht auch.
Die Folgerungen, die daraus zu ziehen sind:

1) Die Leute, die jetzt im Bundesverfassungsgericht hocken, müssen raus. Man kann ihnen Hartz-IV als Ehrensold zubilligen.

2) Die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts müssen direkt gewählt werden und nur für ein paar Jahre. Leben ohne Stoffwechsel gibt es nicht.


BVerfG Richter Johannes Masing bietet noch weitere Pirouetten.
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(1) Vereine wie Menschenrechte eV oder Reporter ohne Grenzen bemängeln grundsätzlich nur Menschenrechtsverletzungen im Ausland. Mit wenigen Ausnahmen. Grund: government funding. Bei ROG z.B. einfach mal 'reporter ohn grenzen dubios ' googlen.

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