1/28/2016

Können wir die RAK München von der Expertise des RA Doktor Aiko Petersen überzeugen?

Rechtsanwaltskammer München
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80058 München

28. Jan. 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Tochter und ich möchten eine Beschwerde einreichen über unseren früheren Anwalt Dr. Aiko Petersen. Nachfolgend haben wir zunächst den chronologischen Ablauf der zwei Fälle wiedergegeben und diese dann im Folgenden eluzidiert.

Fall1: Wahrnehmung des Umgangsrechts und Vermittlungsbudget sowie Schulweg Fahrgeld (WdUR)


  • 23. Aug. 2014: Email an RA Petersen wg. WdUR und Vermittlungsbudget mit Rechnungen sowie Pdf von Thomé und BMAS Erklärung v. Okt. 2012
  • 4. Sept. 2014: Antwort v. RA Petersen mit Bitte um Zahlung v. € 60 zzgl Ust
  • 8. Sept. 2014: Geld überwiesen
  • 25. Mai 2015: Erinnerung an RA P. bzgl. WdUR
  • 2. Juni 2015: RA P. bittet um nochmalige Zusendung meines Antrags zur WdUR (mit anderen Worten lag der wohl im Rundordner).
  • 9. Juni 2015: Ich antworte mit ausführlicher Email und allen Unterlagen
  • 18. Juni 2015: RA P. erbittet u.a. Ablehnungsbescheid v. 20.5.2014. Sende diesen sofort, obwohl er ihn mit der Email am 9. Juni 2015 erhalten hatte!


Fall 2: Klage Jobcenter (Beleidigung/Himmler Bild)


  • 13. Jan. 2015: Email wg. Strafanzeige Beleidigung und Himmler Bild an RA P.
  • 14. Jan. 2015: Betrag v. € 238 überwiesen. Danach keinen Kontakt mehr bis zur Verhandlung am 6. Mai 2015. In Berufungsverhandlung erkennt RA P. Beleidigung an! In Sachen Himmler Bild scheint ihm der EGMR (insbesondere das Urteil Vajnai gegen Ungarn) nicht bekannt. Die essentiellen Blog Posts für eine adäquate Verteidigung sind ihm nicht bekannt. RA Petersen kennt auch nicht meinen Blog. Eine sachgerechte Verteidigung ist somit absolut unmöglich.
  • 12. Mai 2015: RA Petersen erbittet Überweisung von € 416,50 für Revision im Fall Beleidigung/Himmler.
  • 26. Mai 2015: Erinnerung von RA P. dass für die Revision nicht "ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt" (sic).


Wir sehen uns also vor einer Performance, die man in der Angelegenheit WdUR als komplette Zeitvergeudung von über einem Jahr bezeichnen kann. Weitershin müssen wir im Kastenschulwesen Bayerns die Fahrkartenkosten für den Schulweg vorstrecken. Nichts wurde erreicht duch RA P.

In Sachen Beleidigungsklage (es ging um die, ehem, Beleidigung "schleimender Mitarbeiter'. MAW also ein Beleg, dass es sich um einen juristischen Fall in einer Bananen Republik handelt) stolzierte Herr Doktor im Gerichtsgebäude am 6. Mai 2015  auf mich zu - es war das erste Mal, dass wir uns überhaupt nach mehr als einem Jahr sahen - und verkündete mir wörtlich " an der Beleidigung kommen Sie nicht herum". Meine beiwohnende Tochter interessierte ihn überhaupt nicht.

Meine Tochter und ich sind düpiert, dass anscheinend Doktor RA Petersen der virtuosen Beherrschung der deutschen Sprache, also z.B. der Semantik, ein wenig Semiotik,  der Etymologie, der Synonyme als auch der Bedeutungsassoziationen nicht die wünschenswerte Aufmerksamkeit schenkt. Dies bei einem Volk der Dichter und Denker stimmt uns beide nachdenklich!

Will sagen mit anderen Worten, dass der Begriff 'schleimen', wie ja so viele deutsche Worte aus dem Jiddischen stammt. Dieses, wie ich meine, elementare Wissen hätte sicherlich Richterin Bassler vom LG der Millionendorfmetropole gebührend beeindruckt. Eventuell ist sogar vorstellbar, hätte es die beiden Schöffen aus ihrem Dauerschlaf erwecken können.

Noch eklatanteren Mangel mussten wir konstatieren, als doch Herr RA P. nicht einmal eines der doch recht zahlreichen Urteile des BVerfG zum Thema Beleidigung kannte, sie jedenfalls nicht erwähnte. Unverständlich, als doch solche Beleidigungsfälle durchaus der guten Unterhaltung zuträglich sind.

Wenn man sich einer Verteidigung in Sachen eines Nazi Bildes annimmt, so ist es für einen Anwalt absolut unabdingbar, Urteile des EGMR zu kennen als selbstverfreilich auch die Datenbank HUDOC. Kenntnisse von Urteilen des Bundesverfarcungsgerichts könnten zuweilen auch hilfreich sein. Inbesondere meine Tochter, aber auch ich, vermissten diese Expertise bei RA P. schmerzlich.

Als Endverbraucher einer bezahlten Dienstleistung erkennen wir eine Diskrepanz in der Qualität als auch Quantität der geboten Leistung. Vielleicht sind wir auch nur ein wenig unorthodox und doch recht abhold der deutschen Eigenschaft des Schweigens, der vakuosen Überheblichkeit, na ja und des Wissens, dass Deutschland nun mal eine Servicewüste ist.

Uns ist einfach nicht nachvollziehbar, wie eine sachgerechte Verteidigung funktionieren soll ohne irgendein Gespräch zu dem Fall innerhalb eines Zeitraums von gut drei ein halb Monaten. Völlig perplex sind wir ob des Ansinnens nach diesem deplorablen Szenario noch einmal Kohle sehen zu wollen. Ja und was hätte RA P. in die Revisionsschrift überhaupt geschrieben?

Wo ich so nachsinne, fällt mir auch der Rookie-Fehler Fristversäumnis in 2013 oder so ein.

Meine Tochter und ich kamen nach langer Zeit aus Asien und wir sind angenehm beeindruckt von der Korruption und dem Geschäftsgebaren in Deutschland.

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Wir sind gespannt, welchen Tropus die RAK Leute diesmal intonieren.

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