1/29/2016

Bundesverfassungsgericht Richter Hoffmann-Riem und Johannes Masing: "Also Deal, das Holocaust Ding ist für den Müll."

Deal! Holocaust ist A-OK!
Hoffmann-Riem: „Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen.“  (1)

Johannes Masing: „Die Vorstellung, illegale Meinungen müssten verboten werden, greift um sich“

Weil das Leugnen des Holocaust "als erwiesen unwahr allein für sich betrachtet nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt", aber "Im Gesamtkontext der jeweiligen Aufsätze betrachtet sind die den Holocaust leugnenden Äußerungen vorliegend jedoch untrennbar mit Meinungsäußerungen verbunden."


Caveat!

"Entscheidendes Kriterium, ob ein Verbreiten vorliegt, ist nach hergebrachtem Verständnis stets, dass eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird"

Exakt, das hat sich die NSU zu Herzen genommen, ihr Rotkutten.

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(1) Hierin stimmte ihm Winfried Hassemer, ebenfalls bis vor kurzem noch im Amt als Vizepräsident sowie Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, ausdrücklich zu.

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