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2/01/2016

Pssst, wir sind die Elfen vom Bundesverfassungsgericht und, äh, die Meinungsfreiheit endet "bei nicht mehr kontrollierbaren Personenkreisen".

Prätenziöse Elfe (Zerohedge) F. Kirchhof v. BVerfG
(Bild: Die Welt)
Psst, wir sind vom Bundesverfassungsgericht. Sssssccchhhht, nicht so laut. Also diese Chose da mit dem, ehem, Holocaust, also den Dingen die man da so assoziiert, - wobei man ja hört und das ist von diesem britischen Internet, also politisch völlig inkorrekt und auch nicht unsere Meinung widerspiegelnd, soll Hitler ja, übrigens wie Pol Pot, eine Menge medizinische Forschung betrieben haben, ohne Tiere zu Schaden kommen zu lassen (4:08) - also man sollte das alles nicht so heiss essen, wie's gekocht wird.

Leugnen des Holocausts ist cool mit uns vom BVerfG
und kann unter die grundgesetzlich geschützte freie Meinungsäusserung fallen. Jawoll.

Es muss nur, denn wir sind ja so muffelnde Deutsche und Fritzln auch gerne, es muss nur im Rahmen bleiben. Überschaubar und nur im engsten Personenkreis. Under cover of the night. Wenn das garantiert ist, hey, dann sind wir vom BVerfG absolut cool mit dem Leugnen des Holocausts. Kein Scheiss und da wir vom BVerfG sind, haben wir das auch geschickt phrasiert, und das geht dann pixelförmig so ab:
Johannes Masing in full Spanish hope-crushing garb
"Entscheidendes Kriterium, ob ein Verbreiten vorliegt, ist nach hergebrachtem Verständnis stets, dass eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird" (1)
Sind wir nicht gut!! Prosaisch für den verschwitzten Normalverbraucher, so meinen wir in unseren roten spanischen Kutten vom verfassungsschützenden Gewerbe, heisst dass ganz simpel: raunzt euch im engen Familien- und Freundeskreis einen runter über diesen ganzen, pfffft, Holocaust ...., zieht am besten die Gardinen zu und alles ist A-OK. Hat sich vor 80 Jahren auch bewährt.

BVerfG: Holocaust Verleugnung im engen Personenkreis
ist freie Meinungsäusserung. Total A-OK!
Wird allerdings "eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht", dann ist aber beim BVerfG die sprichwörtliche Kacke am dampfen. Schluss mit lustig, denn, und nu horsch a mal her, Deutschland hat eine Bringschuld, Reputation, ein Standing und das wollen die natürlich nach Aussen zynisch etabliert sehen. Window dressing. Props for the show. Spin Doctors. Was ist unsere Show? Na, wir sind Exportweltmeister.

Unter diesem Szenario verbietet sich jegliche Kritik am Schmierstoff der neoliberalen Ökonomie, Hartz IV !

Also da werden wir in unseren Kutten gallig. Grundgesetzbrechenden Zwangsmassnahmen, gar rassistische Unterstellungen, Bestrebungen übermässig lange und überflüsige Schulausbildung zu kürzen,  mit Kritik zu begegnen, strapaziert unsere verfassungsschützende Geduld unerträglich.

Den Holocaust zu leugnen, ist grundgesetzlich durch Meinungsfreiheit für Neonazis geschützt mit uns, aber

ein Himmler Bild mit einem Zitat zur Schulbildung in Zusammenhang mit der Bundesrepublik Deutschland zu bringen und frei in das Internet zu stellen, kann nicht unter Meinungsfreiheit fallen, da es von einem nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis wahrgenommen werden kann.

Dann ist die Reputation von DE inne Dütten. Gegen DIESE Veröffentlichung muss mit der vollen Härte der staatlichen Gewalt vorgegangen werden:

Sonntag, 23. März 2014


Jean-Marc Vincent offeriert "passgenaue" Eingliederung in das Billiglohnland


Eltern, die ihren Kindern von vorneherein eine bessere Schulbildung sowohl in der Volksschule als auch später an einer höheren Schule vermitteln wollen, müssen dazu einen Antrag bei den Höheren SS- und Polizeiführern stellen.
"Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten" von Heinrich Himmler, 15. Mai 1940
Quelle: Kühnl, Reinhard 
"Der deutsche Faschismus in Quellen und Dokumenten."
Köln, 1978

Bildquelle: Daily Mail










Coucou Jean-Marc,

Je suis désolé de ne pas t'avoir écrit depuis si longtemps. Mein heutiger Post behandelt das folgende Satzfragment aus Ihrer Email:

Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis),
Ihr Ersuchen ist interessant in gar mancher Hinsicht und ich will hier Ihren Verweis, gemacht im ersten Satz Ihrer Email, hinzufügen nach der Sie vorgeben, im Rahmen des "Beratungsauftrags nach SGB II" zu handeln.

Sie, und damit meine ich das JC allgemein, scheinen den "Beratungsauftrags nach SGB II" sehr lax, non-existent, nicht erwähnenswert oder schlicht nicht einer Antwort würdig zu erachten.

So sandte ich im November 2013 (!) eine Email an die Sachbearbeiterin Silke Strama mit Hinweisen auf Sozialgerichtsurteile zur Zahlung von anfallenden Fahrtkosten zur Schule. In üblicher verrotteter Jobcenter-Manier blieb diese Email unbeantwortet.

Am 17. Februar 2014 sandte ich eine zweite Email an besagte Silke Strama mit Fahrkartenbelegen für die Monate September - Dezember 2013 und wiederum mit Rechtshinweisen. In üblicher abgefuckter Jobcenter-Manier blieb die Email bis dato unbeantwortet.

Aber zurück zu Ihrem geheuchelten Angebot einer "passgenauen Beratung". Hmm, mon garçon du centre d'emploi, das mutet un peu seltsam an. Seltsam, insofern als niemand, aber auch gar niemand vom Jobcenter, jemals zu irgendeinem Zeitpunkt überhaupt sich in irgendeiner Form um meine Tochter gekümmert hat.

Ganz im Gegenteil. Bevor die Wunderdroge der Siebenfachen Wurfmöse Uschi von der Leyen, also das ominöse Bildungpaket in Kraft (Kraft ???) trat, konnte meine Tochter in der Schule KOSTENFREI zu Mittag essen!!!

Mit Einführung des Bildungspaketes ging das nicht mehr, denn es gab nicht genügend Räumlichkeiten, um Schüler zu verköstigen. Deutschland ist ein hochverschuldetes Land, genauer gesagt 83% des GDP; also 23% über der EU Vorgabe!!!

Egal Jean-Marc Vincent, denn Sie scheinen jene telepathischen Fähigkeiten zu besitzen, mit denen Sie, meine gutster Schlaumeier, ohne jemals auch nur einen Ton mit meiner Tochter gewechselt zu haben, ohne auch nur irgend eine Ahnung von ihren Interessen zu haben, über ihre Schwächen und Stärken zu haben, Sie möchten etwas "passgenaues" für sie finden mittels des Herumschnüffelns in einem Schulzwischenzeugnis.

Recht haben Sie, Jean-Marc, als Sie doch nun haben feststellen dürfen, dass in der freien Wirtschaft für Sie kein Platz ist und Ihr Schaffensfeld sich auf ein Jobcenter beschränken muss. Ja, so läuft der freie Arbeitsmarkt. Das ist passgenau.

Ich darf Sie meiner Hochachtung versichern, wie das Jobcenter München unter der Ägide der 30%igen Quotenmamsell Martina Musatti das Beste tut und keine Mühen scheut, Jugendliche an der Weiterbildung in hilfreicher und unterstützender Weise tatenkräftig und vorsätzlich zu behindern. Kudos, wie wir in Uganda zu sagen pflegen.

Als dies nun von mir in überzeugender und finaler Weise abgehandelt und geklärt wurde, werde ich mich im nächsten Post mit Ihrem Nachsatz


insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte.

beschäftigen. Ein hochinteressantes Sujet bietet sich hier wie mich dünkt, und ich will nicht umhin kommen, dies in meiner bekannt prolixen Art zu behandeln.

N'hésitez pas à nous faire savoir si nous pouvons vous fournir une aide supplémentaire.


Cordialement vôtre
____________
(1) OK, OK, das klingt nach Willkür. Wissen wir doch, aber, BANG, wir sind das BVerfG.

1/31/2016

Neonazi-Unterstützer-Organisation Bundesverfarcungsgericht verbietet Kritik an Hartz IV


NOBODY expects the Spanish Inquisition! Our chief weapon is surprise!... Surprise and fear... fear and surprise... Our two weapons are fear and surprise... and ruthless efficiency! Our three weapons are fear, and surprise, and ruthless efficiency... and an almost fanatical devotion to the Pope... Our four... no... Amongst our weapons... Hmf... Amongst our weaponry... are such elements as fear, surpr... I'll come in again.

. . . . . . . .

Nach intensiver Lektüre in Sachen kuriose Entscheidungen des BVG sind meine Tochter und ich zur übereinstimmenden Einschätzung gekommen, dass es sich bei dem BVG zum einen um eine Staatspropaganda-Institution handelt, um eine Neonazi-Unterstützer-Organisation als auch um ein populistisches Bananen-Republik Gericht. Viz die zwei lächerlichen Hü und Hott Kopftuch Urteile - man lese z.B. die 'Abweichende Meinung der Richter Jentsch, Di Fabio und Mellinghoff' zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003 -- 2 BvR 1436/02 mit etlichen Klöpsen.

Ein Blick in die zivilisierte Welt

Why Is There No Headscarf Affair in the United States?
Daniel Gordon
"An employee must be permitted to wear religious garb, such as a crucifi x, a yarmulke, or a head scarf or hijab, if wearing such attire during the work day is part of the employee’s religious practice or expression, so long as the wearing of such garb does not unduly interfere with the functioning of the workplace.” — “Guidelines on Religious Exercise and Religious Expression in the Federal Workplace,”
issued by President Bill Clinton, 14 August 1997
I tell the Nashala Hearn story because it illustrates the failure of the headscarf to become an affair — a major legal controversy that divides the general public — as it has in France. The case never reached trial, and I know of no other case concerning students wearing head scarves that has gone even as far as the Hearn incident. In other rare instances where schools tried to repress the scarf, the backlash was even more immediate. For example, in January 2005, when Emily Smith, at Chattanooga East Ridge High School, was reprimanded for her scarf, a local civil rights attorney reminded the school that religious expression is protected by the Constitution. The superintendent conceded the point right away: “This particular item was a little different because it is a religious garment.”

Zurück in die Bananen Republik

Dass das BVG eine politikhörige Kammer mit Erfüllungsauftrag und ein Chor prätenziöser deutscher Elfen ist, belegte die lächerliche OMT Entscheidung Weiterleitung an den EuGH.

Besonders widerlich empfinden meine Tochter und ich das Abwimmeln durch das Bundesverfassungsgericht in seinen netten roten Soutanen.

 Die Abwimmelei war um so niederträchtiger, als dieselben Richter – von der Amazone abgesehen – das Holocaust-Leugnen eines Nazis unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellten, aber Kritik an Hartz IV nicht zuliessen. Wir halten seitdem das Bundesverfassungsgericht für einen Erfüllungsgehilfen zur Durchsetzung und Garantierung neoliberaler Wirtschaftspolitik, als einen Kangaroo Court ungewählter von der Politik eingesetzter Richter zur Verhinderung jeglicher - noch dazu geschichtlich fundierter - Kritik an einer inhumanen auf Paralleljustiz basierenden Agenda zur staatlich garantierten  Armut, der Unterbindung von Bildung und der freien Entwicklung einer Persönlichkeit. Einer Agenda, die massgeblich für die eklatanten wirtschaftlichen Misstände und die exorbitant hohe Arbeitslosenquote in den Club Med Ländern Verantwortung trägt.


Was ging diesem Spanischen Inqisition Gericht gegen den Strich?

Dies nicht! Holocaust-Leugner Williamson
Das Grundgesetz schützt auch Neonazis

1/29/2016

Bundesverfassungsgericht Richter Hoffmann-Riem und Johannes Masing: "Also Deal, das Holocaust Ding ist für den Müll."

Deal! Holocaust ist A-OK!
Hoffmann-Riem: „Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen.“  (1)

Johannes Masing: „Die Vorstellung, illegale Meinungen müssten verboten werden, greift um sich“

Weil das Leugnen des Holocaust "als erwiesen unwahr allein für sich betrachtet nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt", aber "Im Gesamtkontext der jeweiligen Aufsätze betrachtet sind die den Holocaust leugnenden Äußerungen vorliegend jedoch untrennbar mit Meinungsäußerungen verbunden."


Caveat!

"Entscheidendes Kriterium, ob ein Verbreiten vorliegt, ist nach hergebrachtem Verständnis stets, dass eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird"

Exakt, das hat sich die NSU zu Herzen genommen, ihr Rotkutten.

Neonazi-Unterstützer-Organisation Bundesverfarcungsgericht verbietet Kritik an Hartz IV

____________________
(1) Hierin stimmte ihm Winfried Hassemer, ebenfalls bis vor kurzem noch im Amt als Vizepräsident sowie Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, ausdrücklich zu.

1/26/2016

BVerfG Richter Masing jongliert elegant seine Doppelstandards

Another bad hair day at the
Bundesverfassungsgericht
Aus dem Referat Fawlty Towers Karlsruhe 'Wieviel diverse Doppelstandards leiste ich mir'.


Hear, hear hear!

Bundesverfassungsrichter Masing stößt Debatte über NS-Verbotsgesetze an – Warnung vor Missbrauch.

Seine grundsätzliche Haltung: Auch ganz und gar unerwünschte, ja gefährliche Meinungen müssten vom freiheitlichen Staat geduldet werden.

So entrüstet sich Johannes Masing und stellt Unsägliches fest in der föderalen Republik:
"Die Vorstellung, illegale Meinungen müssten verboten werden, greift um sich“ 
und das eröffne einen gefährlichen Pfad, der sich gegen die Meinungsfreiheit an sich wenden könne.

Donnerwetter, die Latte liegt also hoch.

Es erhebt sich Johannes Masings warnender Finger:
„Gilt die Meinungsfreiheit nur nach Maßgabe von Abwägungen, gilt nur noch ‚common sense.“ 
Nein, verbieten darf man etwa Versammlungen im freiheitlichen Staat grundsätzlich nur, wenn Rechtsgüter gefährdet werden. Gesinnungen werden nicht bestraft. Die Grenze ist für Masing der „Umschlag in Aggression“. Da solle der Staat dann aber auch hart durchgreifen: „Der Staat muss nicht erst bis zum Ehrenmord warten.“ Der Verfassungsrichter fügte hinzu: „Hier sind die Möglichkeiten noch lange nicht ausgeschöpft.“

Sein Vorgänger schöpfte keck nach Möglichkeiten und sponn.

Johannes Masings Vorgänger Wolfgang Hoffmann-Riem hatte - freilich erst kurz nach dem Ende seiner Amtszeit als er seine Pantoffeln aus dem Backofen holte - diesen Gedanken zuende gesponnen und war zu dem Schluss gekommen, dass er selbst die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen würde.

Genau, f*ck this shit!

Wann Holocaustleugnung legal ist

Ein Neonazi leugnet den Holocaust und wird in drei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hebt diese Verurteilung wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, erklären die Richter. Eine Entscheidung, die verwundert und befremdet.
....
Die Entscheidung datiert vom 9. November 2011, erst jetzt wurde sie publik. Entschieden hat eine dreiköpfige Kammer des Ersten Senats. Berichterstatter war Johannes Masing. Er war schon 2010 verantwortlich für einen Beschluss, der die Bundeszentrale für politische Bildung rügte. Sie hatte eine von ihr gedruckte Broschüre mit einem geschichtsfälschenden Text wieder eingestampft. Dagegen geklagt hatte der Autors des Textes - wegen Verletzung seiner Persönlichkeit. Karlsruhe gab ihm recht.

Die Begründung des BVerfG ist frappant:

Weil das Leugnen des Holocaust
"als erwiesen unwahr allein für sich betrachtet nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt", 
aber
"Im Gesamtkontext der jeweiligen Aufsätze betrachtet sind die den Holocaust leugnenden Äußerungen vorliegend jedoch untrennbar mit Meinungsäußerungen verbunden."

In einem Neonazi-Urteil der Karlsruher Richter steht: "Angesichts der einschüchternden Wirkung, die staatliche Eingriffe hier haben können, muss eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit kommunikativer Äußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden."

Seltsame Doppelstandards

Johannes Masing hat zuweilen seltsame Standards, wenn er dies verbietet. Es gilt der neoliberalen Wirtschaftspolitik nicht ins Handwerk zu pfuschen. Johannes Masing wurde von der SPD für das Karlsruhe Pöstchen protegiert.

1/25/2016

BVerfG Richter Ferdinand Kirchhof sinniert im "kontrollierten Personenkreis" doppelmoralig über die Leugnung des Holocaust

Kanwaljeet Singh, kein BVerfG Richter
Die ungewählten Richter des Bundesverfassungsgerichts - abgesehen davon dass sie irgendwie bei der Wahl ihrer Kleidung irgendwo auf dem Weg zu Gaultier, Koons, Rei Kawakubo und Rick Owens in die Badass Road eingebogen sein müssen und, wie die Redensart so geht, the rest is history - haben so eine Angewohnheit mit manch unkonventionell verblüffenden Urteilen ihrer Existenz Status zu verleihen.

Piano beginnend und weil es einfach auch gerade zeitgemäss ist, wenn es gegen ein fremdes Land geht, dann ist Meinungsfreiheit als Straight no chaser erwünscht. So auch damals anlässlich der 2008 Olympiade ist

 Meinungsfreiheit wenn es gegen China geht OK.

Schliesslich sind das Kommunisten und die sollen mal so richtig diese westliche Redefreihheit schmecken dürfen. (1)

Die Rotberobten haben aber auch einige edle justiziale Tropfen dekantiert.

Karlsruhe: Auch Neonazis haben Meinungsfreiheit

Im Mai 2005 verurteilte das Oberlandesgericht München einen 35 Jahre alten Neonazi wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Waffenbesitzes zu viereinhalb Jahren Haft. Der Angehörige einer "Kameradschaft Süd" hatte mit acht Gesinnungsgenossen einen Sprengstoffanschlag auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Gemeindezentrums in München ausüben wollen. Nach der Strafverbüßung, verfügten die bayerischen Richter weiter, dürfe der Neonazi im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Führungsaufsicht weitere fünf Jahre lang keine Aufsätze in rechtsextremen Postillen verfassen.

Gegen dieses Verbot klagte der Neonazi vor dem Bundesverfassungsgericht. Nun bekam er dort recht. Die Erste Kammer des Ersten Senats des höchsten deutschen Gerichts stellte fest, dass auch Neonazis Meinungsfreiheit haben. Das Schreibverbot sei mit Blick auf den Vorrang der Grundrechte unverhältnismäßig. Es schließe den Neonazi de facto vom politischen Meinungskampf aus, der zum zentralen Kern der Demokratie gehöre (Az.: 1 BvR 1106/08).


Baer, Masing, Kirchhof (rechts beginnend)
Bitte BVerfG Richter Ferdinand Kirchhof auf die Bühne. Herr Masing, ja Sie auch.

Die drei Richter der Ersten Kammer - der 60 Jahre alte Ferdinand Kirchhof, der 56 Jahre alte Michael Eichberger und der 50 Jahre alte Johannes Masing - bekräftigen mit dem Urteil eine Linie, die bereits unter dem früheren Kammervorsitzenden Hans-Jürgen Papier erkennbar geworden war. Sie lautet knapp gefasst:

Die Tendenz in Politik und Verwaltung, eine "rechte" oder "rechtsextreme" Gesinnung zum Anlass für konkrete Eingriffe und Verbote zu nehmen, ist gefährlich. Gesinnung ist im deutschen Recht kein Straftatbestand, mit Ausnahme der Auffassungen, die im Paragrafen zur Volksverhetzung umrissen werden. Bei jeder Abwägung zwischen Eingriffsgründen und Grundrechten, schreiben die Richter im aktuellen Urteil, müsse die überragende Stellung der Grundrechte aber "interpretationsleitend" sein. Hinweise auf eine rechte Gesinnung reichten keineswegs aus, um eine "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" wegen "Störung des sittlichen Empfindens" zu konstatieren.

Interpretationsleitend! Ja meine Herren und singuläre Frauenschaft, das wäre das Ticket gewesen, wenn ihr unsere VB überhaupt gelesen hättet.

In einem Urteil von 2008, mit dem die Erste Kammer des Ersten Senats ein Versammlungsverbot für Rechtsradikale aufgehoben hatte, heißt es drastisch, selbst die Tatsache, dass jemand sich als Hitler-Anhänger bezeichne, reiche keineswegs aus, um automatisch auf mögliche Straftaten bei einer solchen Kundgebung zu schließen und diese deshalb präventiv zu verbieten. Es komme immer auf konkrete Verdachtsmomente an, nicht auf die Gesinnung der Organisatoren.

...

Im Neonazi-Urteil der Karlsruher Richter steht:

"Angesichts der einschüchternden Wirkung, die staatliche Eingriffe hier haben können, muss eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit kommunikativer Äußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden."

Das sind beeindruckende Doppelstandards. U.a. begründet das BVerfG seine Entscheidung so:

"Entscheidendes Kriterium, ob ein Verbreiten vorliegt, ist nach hergebrachtem Verständnis stets, dass eine Schrift einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird"

Der "kontrollierbare Personenkreis" war hier wohl überschritten, meine Herren im Fawlty Towers Karlsruhe. Ein Himmler Bild cum Zitat im Zusammenhang mit Hartz IV darf den "kontrollierbaren Personenkreis" nicht übersteigen.

Eine höchst seltsame und zynische Begründung vor dem Hintergrund, dass in Deutschland durch Neonazis neun Menschen - alle Ausländer! - ermordet wurden und durch eben solche im " kontrollierten Personenkreis" bis heute vertuschten und vernichteten Belegen immer noch nicht final aufgeklärt sind.

Brosa dazu

Bundesverfassungsgericht unterstützt Nazi


Bundesverfassungsgericht unterstützt Nazis: Das ist an sich nichts Neues. Doch hier geht es um eine Entscheidung vom 9.11.2011. Damals machten dieMorde des Nationalsozialistischen Untergrunds hohe Wellen. Drum hat das Bundesverfarcungsgerücht sein neuestes Gruselstück schamhaftig erst jetzt veröffentlicht.
....

Der Nazi-Beschwerdeführer darf demnach den Holocaust wegen der Meinungsfreiheit leugnen. Jura-Prof Masing und die anderen beteiligten Richter sind nicht dicht. Die Leugnung des Holocaust ist keine Meinungsäußerung, sondern eine Tatsachenbehauptung, und zwar eine falsche. Darauf kann das Recht auf freie Meinungsäußerung – nachgefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts selbst – nicht angewandt werden. Wir haben hier ein anderes Beispiel, dass die Juristen – unter ihnen die höchsten Richter – nicht nach Recht und Gesetz urteilen, sondern nach dem, was ihnen für sich selbst und für ihre Klientel opportun erscheint.
...

In der Süddeutschen Zeitung vom 22.2.2012 hat Heribert Prantl, ein Ex-Staatsanwalt, diese Pro-Nazi-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ähnlich kommentiert. Prantl erinnert daran, dass Masing nicht zum ersten Mal auf der rechten Schiene rollt:
Johannes Masing. Er war schon 2010 verantwortlich für einen Beschluss, der die Bundeszentrale für politische Bildung rügte. Sie hatte eine von ihr gedruckte Broschüre mit einem geschichtsfälschenden Text wieder eingestampft. Dagegen geklagt hatte der Autor [Löw] des Textes – wegen Verletzung seiner Persönlichkeit. Karlsruhe [Masing & Co] gab ihm recht.

Dabei ging es um das:
Im September 2010 wurde die Bundeszentrale für Politische Bildung durch das Bundesverfassungsgericht zu Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz ermahnt. Im Beschluss der Kammer ging es um die Kritik der Bundeszentrale an Thesen des Politikwissenschaftlers Konrad Löw, der den Antisemitismus während des Dritten Reiches innerhalb der Bevölkerung relativierte. Zwar stehe es der Bundeszentrale zu, sich von extremen Meinungen zu distanzieren, zugleich sei sie aber stets zu Rechtsstaatlichkeit, Ausgewogenheit und Distanz verpflichtet und könne sich nicht wie ein Privater auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Nach Auslieferung der von der Bundeszentrale herausgegebenen Zeitschrift Deutschland-Archiv im Jahre 2004 hatte sich die Bundeszentrale bei den Abonnenten brieflich entschuldigt. Löw suchte daraufhin den Rechtsweg. Die Verfassungsrichter stellten heraus, dass mit dem abschätzigen Brief der Aufsatz als nicht mehr diskutierbar dargestellt worden sei und Löw in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei. Die Behörde könne ihre Geschichtsinterpretation nicht als einzig legitim oder vertretbar hinstellen, hieß es zur Begründung.

Extrem schlitzohrig. Doch dafür hat Masing Jura studiert. Noch eine Delikatesse aus Masings neuestem Beschluss:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

Das heißt: Rechtsanwalt Stefan Böhmer, der die Beschwerde für den Nazi geschrieben hat, bekommt eine Menge Staatsknete aus der Staatskasse dafür. Böhmer ist selbstverständlich Szene-Anwalt. Da behaupte noch einer, nur der Verfassungsschutz finanziere den rechten Rand. Das tut das Bundesverfassungsgericht auch.
Die Folgerungen, die daraus zu ziehen sind:

1) Die Leute, die jetzt im Bundesverfassungsgericht hocken, müssen raus. Man kann ihnen Hartz-IV als Ehrensold zubilligen.

2) Die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts müssen direkt gewählt werden und nur für ein paar Jahre. Leben ohne Stoffwechsel gibt es nicht.


BVerfG Richter Johannes Masing bietet noch weitere Pirouetten.
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(1) Vereine wie Menschenrechte eV oder Reporter ohne Grenzen bemängeln grundsätzlich nur Menschenrechtsverletzungen im Ausland. Mit wenigen Ausnahmen. Grund: government funding. Bei ROG z.B. einfach mal 'reporter ohn grenzen dubios ' googlen.

Es ist heisser in Karlsruhe, als du denkst - Bundesverfassungsgericht

Es lohnt sich, einen Ausflug in die Welt der Hochfinanz zu unternehmen zusammen mit dem Bundesverfassungsgericht, das von Gauweiler angerufen wurde, um über die Zulässigkeit von EZB Chef Draghis OMT Programm zu befinden. Allein des Entertainment Faktors wegen und niemand bringts besser als die Gang von FT Alphaville.

It's hotter in Karlsruhe than you think

"Admittedly the words Karlsruhe and German and constitutional court lack any sex factor"

The OMT - um, what does this thing do again? A Bundesverfassungsgericht Guide
Arguably, none of the below matters now.
That’s the prime effect of the German constitutional court turning to the European Court of Justice for a ruling on whether the ECB’s sovereign bond-buying programme is a “structurally significant transgression of powers” under European treaty law.
Big words. But the backing of the Bundesverfassungsgericht judges (pictured right) for that view gets rendered into just another opinion,
pending the ECJ’s decision.
But the really interesting thing is that regardless, the OMT’s purpose apparently remains almost completely lost on the court.

Der Artikel zeigt das völlige Unverständnis des BVerfG, was OMT ist. Ein Asset Swap, nichts mehr. Die Geldmenge bleibt unverändert. Dass ein oberstes Gericht in die Belange einer Zentralbank eingreift, kann es nur in der EU geben.
"The classification of the OMT Decision as an act of economic policy is supported by its immediate objective, which is to neutralise spreads on government bonds of selected Member States of the euro currency area."
Nein, ist es nicht. Es ist monetär, das ist das einzige Tätigkeitsfeld einer Zentralbank. Die völlige Konfusion legt Richter Gerhardt dar. Kein Wunder, dass das BVerfG den Fall an den EGH weiter reichte.

Ausserdem waren die Relations der Politik und dem BVerfG immer somewhat, err, facebookish complicated:
The relations between German politicians and the constitutional court have always been tumultuous (one choice quote from Herbert Wehner in 1973: “We won’t allow the assholes in Karlsruhe to destroy our policies”).
Köstlich der Vorfall als Vosskuhle den EZB-Vertreter Jörg Asmussen mit Bundesbankpräsident Jens Weidmann verwechselt: "Vielen Dank, Herr Weidmann."
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Die LSE erklärt die Umnachtung des BVerfG

The main argument used by the German judges, which was very much influenced by the Bundesbank advice on OMT, can be summarized as follows. When the ECB buys government bonds it mixes monetary and fiscal policies. The fiscal component of OMT arises from the fact that the government bonds bought by the ECB can lose value if the governments whose bonds are bought default. If that happens the ECB will incur a loss that can wipe out its equity.

The problem with this argument is that it is wrong.

A first thing to note is that a central bank cannot default as long as it has the monopoly power to issue money. Money is the “debt” of the central bank but the central bank can redeem this “debt” by issuing fresh money, i.e. by converting an old banknote into a new one. These banknotes do not constitute a claim on the assets of the central bank. As a result, the central bank does not need equity (in contrast to private companies). It can live perfectly with negative equity. As long as the central bank keeps its promise of price stability any amount of equity, positive or negative, is fine.

One can conclude that an important argument used by the judges of Karlsruhe to declare the OMT illegal testifies to an appalling lack of understanding of the basics of central banking. The OMT program does not create a risk that Eurozone citizens will have to pay taxes arising from losses of the ECB. It is quite terrifying that such an important judgment that could destroy the ECB’s necessary responsibility of lender of last resort is based on ignorance. One can only hope that the judges of Luxembourg will not show the same degree of ignorance.
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Bawerk hat was zur Impotenz des BVerfG.

Flassbeck ist beeindruckt von der geistigen Omnipotenz des BVerfG in Sachen Central Bank Porn.
In Karlsruhe weiß die Mehrheit der Richter am Bundesverfassungsgericht nun offenbar, was sie gutheißen will an der Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und was nicht. Doch weil die EZB nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt, Karlsruhe also der EZB keine Vorschriften machen kann, wird nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingeschaltet. Wir haben bereits in zwei Beiträgen letztes Jahr zu dem Thema Stellung bezogen, wollen das aber erneut tun, weil sich unsere Befürchtungen bestätigt haben, dass hier Juristen auf der Basis problematischer und zum Teil falscher ökonomischer Modellvorstellungen urteilen.

Bewährter Un-Sinn vom deutschen Star Ökonom.

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Vertreter des Bundesverfassungsgerichts haben unterhaltsame Vorstellungen von Investments als diese einen Gewinn für den Investor erbringen müssen. Grundgestzlich garantiert notabene.
"Das Verfassungsrecht verspricht jedem Bürger, dass ihm sein Finanzkapital jährlich einen Ertrag bringt," 
so ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof allen Ernstes in einem Interview mit dem Laberblatt Handelsblatt. Kennen die überhaupt das GG?

Er gehörte zum, festhalten, Kompetenzteam und sollte Finanzminister werden.

Es ist natürlich keine Vetternwittschaft, wenn dieser Paul K. der Bruder des jetzigen Richters am BVerfG Ferdinand Kirchhof ist.

Durch die GFC und die damit verbundenen Massnahmen dieser irgendwie Herr zu werden, sieht er die "Kernidee des Privateigentums abgeschafft", denn die EZB verstösst mit ihrer Geldpolitik gegen das GG:
"Besitzen und Nutzen wird garantiert. Wesentliche Formen sind mit der EZB-Zinspolitik aber ertraglos geworden."
Wer so tiefgründig denkt, der macht auch vor einem klassischen Straw Man Argument nicht halt:
"Wir versuchen, die Stabilität der Währung zu organisieren bei Instabilität des Rechts. Das kann nie gelingen. Ein Fundament des Vertrauens ist zerstört. Wir brauchen geltendes Recht, das angewandt wird",
sagte Kirchhof.

Stabilität einer Währung wird am Forex Markt etabliert, täglich und sekündlich. Die Quote mag ihm nicht gefallen, aber dem Markt. Dummerweise scheint Kirchhof bei seinen Lamentierungen der Begriff 'Nachfrage', besser der Mangel daran, nicht der Erklärung zu dienen für den gegenwärtigen Zustand der Wirtschaft.

Dass Finanzkapital grundgesetzlich garantiert Kapitalertrag generieren muss, blamiert sich schon vor der selbstgestellten Aufgabe der EZB eine Inflationsrate von um 2% anzustreben. Was würde er hierzu sagen?


Sein eigenes Land profitiert davon, sich äusserst kostengünstig zu verschulden.

Nun wird es aber Zeit, ein Potpourri seltsamer Urteile des BVerfG zu kredenzen und, Chevalier der ich bin, Susanne Baer den gebührenden Hof zu machen.

1/24/2016

Unsere Verfassungbeschwerde: Zugegeben, den Begriffen Karlsruhe, Deutschland und Bundesverfassungsgericht mangelt es am Sex Faktor.

Vorsicht, nichts verschütten
Wir beichten vorab, wir habens abgekupfert, aber wenn man solch sartorialen Exzessen sich ausgesetzt sieht, fällt einem eigentlich nur noch Robin Williams ein:

"Golf is a game where white men can dress up as black pimps and get away with it.

Oh, ganz nebenbei, unsere Verfassungsbeschwerde wurde wie erwartet abgelehnt. Abgelehnt, nachdem sie intensivst nicht einmal gelesen wurde. Das liest sich im BVerfG Code so:

"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung genommen, weil sie unzulässig ist. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen."


Kirchhof               Masing               Baer

Natürlich ist das wie unten beschrieben entstandene Urteil un - an - fecht - bar.

Hier zum Vergleich wie Dr. Ulrich Brosa von diesem Verfarcungsgericht abgewimmelt wurde. Die haben vorgefertigte Schreiben in Karlsruhe.

BVerfG an Brosa

Hier die Auflösung des Codes (1):
1) Jede in Karlsruhe angekommene Verfassungsbeschwerde wird von Regierungs(!)beamten, z.B. von Reg.Dir.Dr.Hiegert, in Empfang genommen. Die Regierungsbeamten und -angestellten suchen sofort nach einem Vorwand die Verfassungsbeschwerde als unzulässig in den Papierkorb zu werfen. Geläufig ist die Behauptung, ein Termin sei versäumt oder der Rechtsweg nicht erschöpft worden. Letzteres ist eine Stilblüte (man kann einen Weg nicht erschöpfen), steht aber so im Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 90. Bei dieser Art der Abweisung werden Ansprüche an die Akkuratesse der BeschwerdeführerInnen gestellt, die Justizangehörige selbst nie erfüllen. Danach geraten die Verfassungsbeschwerden in die Fänge anonymer Rechtsreferenten – “wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht” . Die Rechtsreferenten entscheiden über die Art der Abweisung: “unzulässig”, “unbegründet” oder “nicht zur Entscheidung angenommen”. Formal werden die Entscheidungen der Rechtsreferenten durch eine Kammer (3 Richter) des Bundesverfassungsgerichts abgesegnet. Die Abstimmung der Kammer dauert höchstens Minuten.
2) Die Verfassungsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Begründet wird das im Regelfall nicht. Liefert das Bundesverfassungsgericht dennoch eine Begründung, ist dieser anzusehen, dass sie von einem Rechtsreferenten stammt, der keine Lust hatte die Beschwerde gründlich zu lesen, aber dafür Karriere im Staatsapparat machen möchte.
3) Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Formulierung bedeutet, dass die Rechtsreferenten keinen Vorwand gefunden haben die Beschwerde abzuwimmeln, es aber politisch unbedeutend oder ungenehm wäre sie seriös zu bearbeiten. Aufgabe der Rechtsreferenten ist jedenfalls die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die regelmäßig Repräsentanten der herrschenden Parteien sind, auf die politisch interessanten Fälle aufmerksam zu machen. Die Frage: “Ist das Bundesverfassungsgericht das beste deutsche Gericht?” können wir mit einem strahlenden JA beantworten: “Das Bundesverfassungsgericht ist das beste deutsche Propaganda-Gericht!”
4) Wer glaubt, Schlampereien und politische Machenschaften im Bundesverfassungsgericht würden im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg korrigiert, gerät dort an Renate Jäger, eine ehemalige Richterin im Bundesverfassungsgericht. Jäger sitzt im Europäischen Gerichtshof, seitdem dieses Gericht Entscheidungen produziert hat, mit denen das Bundesverfassungsgericht blamiert worden ist. Die deutsche R.Jäger hat verkündet, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solle sich gefälligst um andere Staaten kümmern, da es in Deutschland etwas so Tolles wie das Bundesverfassungsgericht gebe.
Zunächst zur Unterhaltung ein wenig Central Bank OMT Porn mit dem Bundesverfassungsgericht.
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(1) Copyright brechend copy/pasted