Vorsicht Rechtsanwalt! |
Q: What do you call 25 attorneys
buried up to their chins in cement?
A: Not enough cement.
Präsident des Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5
80335 München
cc "RA"in Aglaia Muth, Bundesjustizministerium, BMAS, Sozialgericht München, Christian Bockes & Medien Gang
03. Aug. 2017
Betreff: Beschwerde über "Rechtsanwältin" Aglaia Muth, München
Sehr geehrter Herr Präsident,
Mir wurde Mitte Februar in der folgenden Angelegenheit von der BRAK mitgeteilt, sie übe keine Rechtsaufsicht über die Rechtsanwaltskammern. Ebenso erfuhr ich im März die kalte Schulter von Dr. Franz des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. Laut BRAK sind die seitens der regionalen Kammern getroffenen Entscheidungen ausschließlich im Wege der Rechtsaufsicht durch die jeweilige Landesjustizverwaltung überprüfbar und hier den Präsidenten des Oberlandesgericht München.
Der Grund für mein Schreiben erst heute, liegt ursächlich an meiner damaligen Pflicht"verteidigerin" Muths strikten und über fünf Jahre durchgehaltenen Weigerung, mir jegliche Akteneinsicht zu verweigern in dem zugrundeliegenden Fall mit Az. 18 Ns 112 Js 203869/12 bzw. 5 OLG13 Ss 1/15. Auch die Arbeitsministerin Nahles hüllte sich in bockiges und übergewichtiges Schweigen, ob meiner Bitte, den Erpresser Manfred Jäger, Chef der Agentur für Arbeit Ingolstadt, zur Herausgabe seines ominösen 19-seitigen Briefes an die Polizei München in 2012 zu bewegen, von dem ich nach langen Bemühungen um Akteneinsicht erfuhr. Die Staatsanwaltschaft blockte zuvor jegliche Akteneinsicht ab mit der Begründung, es läge "schutzwürdiges Interesse" vor. Insbesondere StA Peter Preuss überzeugte mit einem Display des bekannten institutionellen Rassismus bayerischer Behörden und kanzelte meine tibetische Tochter ab. Ich be!ehrte ihn sodann seinen Horizont erweiternd mit einer EGMR Entscheidung und erhielt Einsicht in die unvollständige Stammakte. Das Recht auf Akteneinsicht ist im Übrigen erklärt im Artikel 6 EMRK. StA Weinzierl legte trotz dreier Briefe eine penetrant bockige Stummheit an den provinz-bayerischen Tag.
So beauftragte ich schlussendlich im Juni 2017 RAin Dr. Neumann aus Köln, die auch unsere Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgesetzt hatte nach einem weiteren skandalösen Urteil dieser bayerischen Justiz - OHNE GVP operierend wie der BGH jüngst in einem Urteil konstatierte und in der SZ zu lesen - in Sachen Eingriff des sozial-faschistischen Jobcenter München in mein Recht auf freie Meinungsäusserung, Akteneinsicht zu erreichen. Und, Donnerwetter, hat sich das gelohnt. Die "Rechtsanwältin" Aglaia Muth ist ja noch durchtriebener, als ich ohnehin schon dachte. Doch der Reihe nach.
Ich komme nicht umhin, Ihnen heute zu schreiben, nachdem vor etlicher Zeit von den Kungelbuden der RAK München als auch der Schlichtungsstelle in Berlin meine Beschwerde über die seltsam operierende "Rechtsanwältin" Aglaia Muth aus München mit einem Gähnen gewürdigt wurde.
Mit eben jenem Gähnen absolvierte auch diese Amazone des, ehem, Rechts ihre Performance im Centercourt der Münchner Jurisprudenz. Anerkennend darf ich anmerken, dass sie selbständig atmete und sonstige Vitalfunktionen auch zufriedenstellend erschienen.
Der zugrunde liegende Fall betrifft meine Veröffentlichung in 2012 des damals bekannten Merkel-Nazi Fotos auf meinem Blog und das in ähnlicher Form in den deutschen Medien gezeigt wurde. Die Karikatur von Merkel in Nazi Uniform steht für den deutschen Angriff auf das Volk der Griechen mit Mitteln der Finanziellen Massenvernichtung zur Rettung deutscher Banken. In einem aktuellen Artikel erklärt der australische Ökonom Bill Mitchell (nicht so ein lächerlicher Dünnbrettbohrer wie Marcel Fratzscher, Clemens Fuest oder die Lachnummer HW Sinn), wie Deutschland an der finanziellen Unterdrückung, pardon, Austeritäts-Dogma, auch noch verdient. Oder wie es der Erzbischof von Canterbury formulierte: "What we now have is the biggest debtor’s prison in European history." Diese widerlichen Deutschen waren/sind also wieder involviert, ein stolzes Volk, dass auf eine Geschichte von Kunst, Naturwissenschaft und Philosophie zurückblicken kann, zu zerstören.
Das ist das Wesen des Hässlichen Deutschen oder wie es bei der BBC zu sehen war:
Interview hier.
Das Gerichtsverfahren verlief wie folgt:
- In einem vorgerichtlichen Schreiben zweifelte Richter Grain meinen mentalen Zustand an (sehr beliebt in Bayern bei nicht genehmer Meinungsäusserung) und erwähnte die Möglichkeit einer Untersuchung. Wie wir alle wissen, sind Hartz 4 Rezipienten mentale Wracks, unzurechnungsfähig und eigentlich mehr für eine "Endlösung" prädestiniert. Der implizierte Vorschlag war, schuldig zu plädieren mit Aussicht auf mildere Strafe. MAW, sich doch von der Illusion einer freien Meinungsäusserung als Hartz IV Rezipient und damit Shudra zu befreien.
Mein gerichtlich bestellter "Rechtsanwalt" (Frau Aglaia Muth, München) ermutigte mich, zuzustimmen. Wörtlich am Telefon, 'das kann von Vorteil sein'. Freie Meinungsäusserung scheint der Person dispensabel und sich selber als blöd zu erklären, macht ihr das Abzocken leicht.
- Nachdem meine "Anwältin" die Fallakten gesehen hatte, sagte sie mir, sie neige dazu, dem Richter zuzustimmen. Das sind ideale Voraussetzungen für eine Verteidigung.
- Frau Muth ist auch nicht aufgefallen, dass der richterlichen Beschlagnahmebeschluss meines Computers etc. KEINEN Namen und KEINE Unterschrift des Richters trug. Selbstverständlich muss ich Sie nicht auf einen entsprecheneden Blog Post von Herrn Burhoff hinweisen.
- In der ersten Verhandlung im Februar 2014 dominierte meine "Anwältin" souverän, indem sie kein einziges Wort zu meiner Verteidigung vortrug. Der EGMR hat sich mehrfach geäussert, wie eine Verteidigung zu sein hat und dass sie spürbar sein muss. Im Protokoll heißt es: "Verteidigungsanwalt des Angeklagten plädiert: Strafe nach Ermessen des Gerichtes. Vor der Einziehung dem Angeklagten die Möglichkeit ... geben, seine wichtigen Daten vom Computer zu ziehen."
- Nach der Schlusserklärung des Richters wandte ich mich an sie: "Also bekomme ich meinen Computer zurück?" RAin Muth: "Nein, weil Sie in Berufung gehen". (sic!)
- In der Berufung hockt sie wieder teilnahmslos im Sessel. Als Richterin Bassler ihr das Wort erteilt, laviert sie: "Es ist möglich, dass solche Merkel-Nazi-Bilder in den deutschen Medien erschienen sind, aber ich kann mich nicht genau erinnern." Warum sollte diese Person auch engagiert und vorbereitet sein, wenn sie ohnehin Geld abzocken kann für Desinteresse? Den Mandanten verlieren lassen und schon rollt die Kohle. Da kommt die Dolchstosslegende in den Sinn. Aglaia Muth verleiht ihr Realität.
- Im Protokoll heißt es ebenso "Strafe im Ermessen des Gerichts".
- Keines der beiden Urteile enthält den Hinweis gemäss § 243 STPO Absatz 4:
(4) Der Vorsitzende teilt mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c) gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt.Das Gespräch mit Richter Grain wird in dem Protokol der Verhandlung vor dem AG München nicht erwähnt. Ebensowenig im Protokol der Berufung. Ich verweise auf den jüngsten BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 622/16 vom 21. März 2017.
All das interessierte diese Rechtsdompteuse überhaupt nicht.
- Es kommt aber noch viel besser, wie ich nach jüngster widerwillig erteilter Akteneinsicht erfahren durfte. Demnach gibt es neben dem 19-seitigen Brief des Erpressers Manfred Jäger ein Fax von Christian Bockes, Agentur für Arbeit München, an den "Herrn Hoffmann" von der Polizei Pasing vom 27. Aug. 2012. Darin bezieht er sich auf ein vorangegangenes Telefongespräch und avisiert die Zusendung von "ausgedruckten Internetseiten, insgesamt 20 Seiten". Ausserdem informiert er, dass es "weitere diffamierende Artikel" von mir gäbe. Rhetorisch schliesst sein Fax mit dem Vorschlag, Herr Bechheim stehe für Rückfragen "unter der oben angeführten Telefonnummer gerne zur Verfügung".
Von diesem offensichtlich anzunehmenden Telefongespräch gibt es weder im Urteil noch in den Protokollen einen Hinweis! Ein Blog Post des doch recht bekannten Richter Burhoff ist betitelt "Mitteilungspflicht, oder: Es muss alles, aber auch wirklich alles auf den Tisch." Dem Post liegt eine Entscheidung des BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 622/16 vom 21. März 2017 zugrunde. Ich denke, der Tenor ist eindeutig.
- Alle Verteidigungsunterlagen wurden von mir vorbereitet. Es gibt nicht eine einzige schriftliche Seite von meiner "Rechtsanwaltin"!
- Das Urteil der Revision schickt mir diese Dumpfbacke und "Verteidigerin" Muth ohne Angabe der Stadt und Postleitzahl auf dem Umschlag, so dass ich es erst 14 Tage später erhielt.
- Zu diesem letzteren misslichen Umstand gibt es eine interessante Auffälligkeit: der Berufungsverhandlung wohnte ein Besucher bei, was nichts Aussergewöhnliches ist. Allerdings fiel er mir dann auf, als er in der Pause vor der Urteilsverkündung an den Aushang ging und offenkundig noch einmal die Namen dieser Verhandlung las. Es war mit Sicherheit ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur. Könnte dieser die "Rechtsanwältin" angerufen haben, um eine irgend geartete Verzögerung in der Versendung des Urteils zu erreichen?!
Es darf mehr als vermutet werden, dass diese Person Aglaia Muth mitwissendes Instrument dieses justiziellen Komplotts war, mich, einen Dalit von Hartz IV Aussätzigen und Vater einer tibetischen Tochter, mundtot zu machen und finanziell stark zu schädigen. Dies zeigt die ganze Perfidität dieser niederträchtigen Anwältin und der Justiz, die nicht den Anforderungen des EMRK an ein Gericht genügte.
Im Oktober 2016 sandte ich meinen 'Report to EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS on relentless infringements of free speech by German Jobcenter in collusion with Munich Court' an den EGMR und er wurde in unsere Beschwerde Akte aufgenommen. Aglaia Muth wird dort explizit und ausführlich erwähnt unter Case 1.
Und ist dieser folgende Vorfall nicht auch interessant: RA Aiko Petersen aus München tritt als mein Anwalt in einem zweiten Fall (diesmal nach Anzeige durch das Jobcenter München und mittlerweile eingereicht als Beschwerde beim EGMR unter der Beschwerde Nr. 35285/16) für die Berufungsverhandlung an. In den vier Monaten bis zum Gerichtstermin gibt es kein einziges Gespräch (!). Nach der Verhandlung im Mai 2015 bekunde ich in Gegenwart meiner Tochter mein Interesse zu wissen, wer der Anzeigende gewesen sei. Schweigen von Anwalt Petersen.
Zwei Monate später erreiche ich Akteneinsicht unter Bezugnahme auf ein EGMR Urteil und erfahre, es war Jürgen Sonneck vom Jobcenter München. Seltsam, wie deutsche Anwälte mit dieser staatlichen Billig-Lohn-Mafia Jobcenter kolludieren. Danach biedert er sich noch an, mich in der Revision zu vertreten gegen das lockere Sümmchen von gut € 400,-. Gebrauchtwagenhändler an Ausfallstrassen haben einen höheren Ethos als deutsche Anwälte.
Nicht genug damit, was ein echter teutonischer Anwalts-Recke ist, der dümpelt auch noch bei 'http://www.my-sozialberatung.de' für € 120,-/Jahr herum und zockt dort trotz vereinbarter € 15,- gut € 50,- ab von "Kunden" der Jobcenter und ........ tut dann gar nichts! Auch das interessierte die Kungelbude 'Schlichtungsstelle' in Berlin nicht.
Ich habe lange Zeit in Asien gelebt und Korruption mehrfach selbst erlebt. Deutschland macht Indien und anderen südasiatischen Staaten starke Konkurrenz. Anwälte persönlich kennengelernt, alle engagiert. Und eine Sapana Malla ist erstklassig. Bei ihr würde Aglaia Muth Mülleimer auslehren.
Vor einigen Monaten kontaktierte ich einen recht bekannten Anwalt in den USA, der sich auch in Deutschland auskennt. U.a. kam nach wenigen Minuten diese Einschätzung von ihm:
"Many German lawyers are assholes. There are some good ones."
Ich liebe diese amerikanische Offenheit. Wo wir schon beim Englischen sind, warum nicht dem Interpretationsspielraum das Wort reden und einem recht talentierten Streiter der Feder das Wort geben: 'Let's kill all the lawyers.'
Ich erwarte, dass diese Anwältin das bislang gezahlte Geld zurückzahlt. Sie kann eine Anwesenheitsprämie von € 100,- bis 150,- pro Gerichtstermin geltend machen, obwohl ein Schlafplatz in einem Bahnhofsschliessfach deutlich preiswerter gekommen wäre.
Selbstverständlich emaniert aus diesem Brief auch mein Verlangen nach Wiederaufnahme dieses Falls. Einer billigen Burleske vor einem Kangaroo Court garniert mit Verfahrensfehlern.
Coda
Mir ist von einer ungebildeten Richterin vom AG München persönlich zu Ohren gekommen, Entscheidungen des EGMR gelten nicht in Deutschland, denn hier gelte deutsches Recht.
Ich gestatte mir höflichst einer solchen reduzierten und auf mangelnden professionellen Intellekt beruhenden Sichtweise, sollte sie denn auftreten, zuvorzukommen und würde gerne zu bedenken geben, dass die EMRK nicht von späteren Gesetzen verdrängt wird (keine lex posterior-Regel), d.h. jedes nationale Gesetz muss im Einklang mit der EMRK ausgelegt und angewendet werden.
Dies ergibt sich bereits aus dem Verfassungsgrundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung: Wenn es mehrere Auslegungsvarianten einer Norm des deutschen Rechts gibt, ist diejenige Vorschrift zu wählen, die mit den Vorgaben des Völkerrechts in Einklang steht.
Eine vollständige Missachtung der EMRK (nicht: falsche Anwendung) durch ein deutsches Gericht wäre unter keinen denkbaren Gesichtspunkten mit der Gesetzesbindung nach Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar und entbehrte damit jeglichen sachlichen Grundes > Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG. (Siehe Pdf: Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT, Seite 4)
Für die EMRK ist insoweit Art. 1 Abs. 2 GG bedeutsam: Diese Norm gewährt dem Kernbestand der internationalen Menschenrechte ungeachtet ihres insoweit nicht eindeutigen Wortlauts > besonderen Schutz spezielles Gebot der menschenrechtsfreundlichen Auslegung der deutschen Rechtsordnung, das – da unmittelbar auf verfassungsrechtlicher Ebene angelegt – auch die Auslegung der Grundrechte erfasst. Dies gilt wegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls für menschenrechtliche Verträge wie der EMRK, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist.
Konsequenz: Nach Ansicht des BVerfG sind die staatlichen Organe auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet, die Gewährleistungen der EMRK in ihrer konkreten Auslegung durch den EGMR auch über den konkreten Streitgegenstand hinaus zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 111, 307, 329; BVerfGE 128, 326, 367 ff.). o daher: Deutsche staatliche Organe müssen auch Entscheidungen des EGMR berücksichtigen, die gegen andere Vertragsparteien der EMRK ergangen sind. (Siehe Pdf: Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT, Seite 5)
„Berücksichtigen“ ist aber etwas anderes als eine starre Rechtsbindung; gemäß BVerfG bedeutet „berücksichtigen“, „die Konventionsbestimmung in der Auslegung des Gerichtshofs zur Kenntnis zu nehmen und auf den Fall anzuwenden, soweit die Anwendung nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen Verfassungsrecht verstößt. Die Konventionsbestimmung muss in der Auslegung des Gerichtshofs jedenfalls in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, das Gericht muss sich zumindest gebührend mit ihr auseinander setzen“ (BVerfGE 111, 307, 329)
Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit und freue mich, von Ihnen zu hören. Gleichzeitig denke ich, eine Übersetzung Ihrer Stellungnahme könnte für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Interesse sein.
Mit besten Grüssen
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