8/16/2017

Das einzig positive mit dem Sozialgericht München sind gestiegene Opportunitätskosten.

Das sollte sich hoffentlich auf die Inflation auswirken und damit Beitrag sein, zu Dr. Aghis monetärem Ziel.

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München

12. Aug. 2017

Az. S 51 AS ...

Betreff: Vollstreckungsankündigungen trotz eingelegter Widersprüche (Ferien Verdienst 2015 von Tochter)

Sehr geehrtes Gericht,

Ich habe langsam das Gefühl, ein Aktieninvestment in Büro-Briefpapierhersteller brächte mir den besten ROI.

Mit Schreiben vom 27. Juli 2017 erhielt ich vom Hauptzollamt Rosenheim eine weitere Vollstreckungsankündigung. Diesmal über € 154,- mit Ursprungsbescheid der erlassenden Behörde das Jobcenter München. Diese folgt der Vollstreckungsankündigung vom 14. Feb. 2017 über € 290,39 mit Ursprungsbescheid der erlassenden Behörde das Jobcenter München. Beide Forderungen beziehen sich auf den Ursprungsbescheid vom 14. April 2016.

In diesem Zeitfenster vom 14. April 2016 bis zu den Vollstreckungsankündigungen 14. Feb. 2017 und 27. Juli 2017 wurden von mir folgende Widersprüche bzw. Strafanzeigen eingereicht:

  • 21. April 2016 an das JC M (1)
  • 24. April 2016 an das JC M gg. Bescheid vom 14. April 2016
  • 09. Juni 2016 an AA Inkasso gg. Bescheid v. 27. Mai 2016
  • 17. Sept. 2016 Strafanzeige gg. vier Mitarbeiter des JC M bei StA München
  • 15. Sept. 2016 Eingabe beim SG München
  • 11. Jan. 2017 Schreiben F-J Weise, Chef der BA, Sorge zu tragen, dass die Nötigungsschreiben eingestellt werden und dem rechtsstaatlichen Weg gefolgt wird. Keine Antwort von dieser Person, die schon eine Aufforderung, zu Erpresserschreiben über € 10.000,- der Verbrecher Musati und Jäger sich zu äussern, die Maulsperre bekam.
  • 21. Jan. 2017 Strafanzeige gg. F-J Weise, Chef der BA, bei StA Nürnberg
  • 12. Feb. 2017 Widerspruch gg. Ablehnung d. Strafanzeige (blieb von StA Nürnberg bayerntypisch unbeantwortet)
  • 19. Feb. 2017 Schreiben an SG München
  • 06. März 2017 weiteres Schreiben an SG München
  • 29. April 2017 weiteres Schreiben an SG München

Ich stelle fest, Jobcenter und AA bewegen sich in dem Land mit dem Vorsprung durch Dieselgate und neoliberaler Wirtschaftspolitik dank Paralleljustiz SGB ausserhalb jeder rechtsstaatlicher Grundprinzipien, die man von einem demokratischen Staat eigentlich erwartet, hätte F. Bastiat nicht schon früher seine Bedenken geäussert.

Ich stelle weiters fest, dass bislang vom SG München absolut nichts geschehen ist in:

  • Sachen Wahrnehmung des Umgangsrechts,
  • in Sachen Vermittlungbudget und
  • in dieser Sache 'Ferienverdienst 2015 Tochter'.

Kommoderweise legt das SG nahe, Klagen etc. in zweifacher Ausfertigung zu senden, wodurch sich die Kosten angenehm weiter erhöhen würden und die Opportunitätskosten steigen.

Ich stelle ebenso fest, Widersprüche unterliegen offenkundig der Evaporierung oder Fahrenheit 451.

Allerdings wäre es nicht die Bundesagentur für Arbeit, wenn es nicht noch eine Lachnummer gibt. So heisst es in deren Schreiben vom 29. Aug. 2016 bzw. 30. Aug. 2016:
"in vorgenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihren Widerspruch vom 09.06.2016, gegen die Festsetzung der Mahngebühren in Höhe von € 5,- in der Mahnung des Inkasso-Service ..." (Hervorhebung durch mich)
Ein Widerspruch gegen  Mahngebühren wird anerkannt, gegen den Mahnbetrag nicht?!?! Ein Kommentar ist überflüssig.

Fazit:

Das Jobcenter München betreibt wieder einmal bandenmässigen Betrug (§ 263 Abs. 5 STGB), indem es unter Brechung rechtsstaatlicher Elementarkriterien verdientes Feriengeld durch staatliche Behörden des Rassistenlandes Deutschland in Heinrich Himmlerscher Sippenhaft-Manier in Höhe von € 444,39 stehlen lässt.

Die Funktion des SG München in dieser und anderer Angelegenheiten hat sich mir bis auf eine positive Bewegung auf der Timeline x nicht erschlossen. Vielleicht könnte mich das SG über eventuell zu erwartende Bewegungen auf der y-Achse informieren.

Mit besten Grüssen


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(1) Widersprüche an das JC M werden grundsätzlich per Email gesandt und niemals per Brief. Der Grund liegt in der kriminellen Verlogenheit der JC Mitarbeiter.

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